UrteileArbeitsrechtArtikelRA Dino-Alain ErnstingBeleidigung eines Kollegen – ordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung wirksam
„Du Bastard“ – ist ein Grund für eine ordentliche Kündigung Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm (Az.: 18 Sa 645/21), hat am 20.01.2022 entschieden, dass der Arbeitgeber zur ordentlichen Kündigung auch ohne vorherige einschlägige Abmahnung berechtigt ist, wenn der bzw. die betroffene Arbeitnehmer*in einen/eine Kolleg*innen als „Bastard“ beschimpft. Was war passiert? Die Klägerin ist seit...