MEDIZINRECHTWir vertreten Sie in allen Fragen bei Personenschäden

Unsere fachliche Expertise bei Personenschäden

Neben Behandlungsfehlern (Medizinrecht) und Verkehrsunfällen (Verkehrsrecht) kann es in jedem Lebensbereich unverhofft zu tragischen Unfällen kommen. Vorsätzliche Straftaten, Hundeunfälle oder ein Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten (Streuen, Stolperfallen, Baugruben, Brandgefahr etc.) können erhebliche Personenschäden verursachen. Dem Betroffenen stehen Schadensersatzansprüche zu, welche der Genesung und der Genugtuung in seinem individuellen Fall dienen.

Im Schadensrecht kommt es auf die genaue Kenntnis und Darlegung Ihrer Ansprüche an. Durch aktuelle Entwicklungen der Weltwirtschaft unterliegen Lohnkosten, Zinsen und Schmerzensgelder einer dynamischen Fortentwicklung.

Bei der Geltendmachung von vermehrten Bedürfnissen, Erwerbs- Renten- oder Pflegekosten kann ein Fehler in der Kapitalisierung ein Minus von mehreren zehntausend Euro bedeuten. Wir sichern Ihnen Kenntnis über Zinsdynamik, Vorteilsausgleiche durch Sozialleistungen und aktuelle Rechtsprechung in jedem Schadensbereich zu.

Durch unsere Spezialisierung kennen wir jeden Ihrer Ansprüche, schätzen Höhe und Durchsetzbarkeit für Sie ein und haben es uns zu unserem Standard gemacht, individuelle und Ihrem Fall Rechnung tragende Schmerzensgelder zu erzielen.

Gemäß unserer Philosophie führen wir jedes Mandat mit Empathie und dem nötigen persönlichen Einfühlungsvermögen.

Unsere Handlungsfelder im Schadensrecht

Berufsunfähigkeit
Stürze, Verbrennungen, Sportunfälle, Hundebissverletzungen
Abfindungsvergleiche
Querschnittslähmung
Schadensersatz wegen Körperverletzung
Schmerzensgeld
Arzthaftungsrecht
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Rechtsprechung
Tierhalterhaftung

Was wir für
Sie tun:

Individuelle Erstberatung
Aufklärung und Bezifferung Ihrer Ansprüche
Durchsetzung von Leistungen aus Unfall- und Berufsunfähigkeits-versicherung
Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Überprüfung von Abfindungen
Durchsetzung von Schmerzensgeldrenten

Jetzt einen Termin vereinbaren zur kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Personenschadens

Ansprechpartner

https://www.scharffetter.com/wp-content/uploads/2022/07/0R4A7309-scaled.jpg
Marco Schneider

Rechtsanwalt
Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Personenschäden

https://www.scharffetter.com/wp-content/uploads/2022/07/0R4A7095-scaled.jpg
Dr. Arlett Blanke

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Fachanwältin für Versicherungsrecht

Abwicklung Schadensersatz nach Tierhalterhaftung

Unsere Fallbeispiele aus dem Personenschadensrecht

Entdecken Sie weitere Fallbeispiele, sowie News und Urteile aus unserer täglichen Arbeit.

Frequently Asked Questions

Warum wir?

Das Schadensrecht gilt als Querschnittsmaterie zwischen Versicherungs-, Verkehrs- und dem Arzthaftungsrecht. Durch unsere langjährige Erfahrung und Spezialisierung in diesen Bereichen erzielen wir nachweislich höhere und angemessene Schmerzensgelder und profitieren von dem täglichen Umgang mit Versicherern, Gutachtern und Ärzten.

Wir setzen uns für Ihren Fall ein und und entlasten Sie durch vollständige Übernahme der Korrespondenz mit Versicherern und Gegenseite.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Personsnschadensrecht:

Medizinrecht, Arzthaftungsrecht

Verkehrsrecht

Was wir tun

Es lassen sich folgende, wesentliche Handlungsfelder eines im Personenshadensrecht festhalten:

  • Beratung und Strategie in Ihrem individuellen Fall
  • Durchsetzung von Leistungen aus Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Bezifferung und Geltendmachung Ihres Schmerzensgeldes und weiterer Schadensersatzansprüche
  • Durchsetzung von Ansprüchen und Verhandlung mit den Haftpflichtversicherungen der Gegenseite
  • Gerichtsverfahren 

Mit unserer Beauftragung sichern wir Ihnen zu:

  • Expertise und Kenntnis aller Entwicklungen im Schadensrecht
  • Fingerspitzengefühl sowie Kenntnis über praktische Abläufe bei der Verhandlung mit den Haftpflichtversicherern
  • Kenntnis und Darstellung ALLER ihrer Ansprüche durch juristische Fachkompetenz
  • (zeitliche) Effizienz bei der Durchsetzung, damit Sie sich auf sich und Ihre Genesung konzentrieren können
  • Erfahrung im Umgang mit Sachverständigen
  • Kritische Auswertung von negativen Sachverständigengutachten
Was sind mögliche Ansprüche nach einem Personenschaden?

Es existieren, auch über das Schmerzensgeld hinaus, Schadensersatzansprüche, deren Umfang einem Mandanten oft nicht klar ist.

So kann eine Erwerbsrente, der Umbau der Wohnung für vermehrte Bedürfnisse oder dauerhafte Plegekosten nicht selten den Großteil des Gesamtwertes ausmachen.

Hier eine kurze Darstellung möglicher Ansprüche:

1. Schmerzensgeld

Hiermit bezweckt der Gesetzgeber, dass der Geschädigte einen Ausgleich und eine Genugtuung für die ihm widerfahrenen immateriellen Schäden erhält. Die Bemessung ist dabei hochindividuell und zwingend nur an Ihrem Einzelfall vorzunehmen.

2. Erwerbsschaden/Verdienstausfall

Der Schädiger hat den Schaden, den er dem Geschädigten in dessen Erwerbsleben zufügt, zu ersetzen. Hierbei zählt nicht nur der Verdienstausfall während des schädigenden Ereignisses, sondern auch sämtliche möglichen Ausfälle für die Zukunft bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter. Berücksichtigt werden folglich auch mögliche Ausbildungen, Beförderungen, Boni und entgangener Gewinn aus der möglichen Selbstständigkeit. Ist ein Kind betroffen, so ist eine Zukunftsprognose für dessen Erwerbsleben aufzustellen, um Schäden zu beziffern.

3. Haushaltsführungsschaden

Der Geschädigte kann schließlich seine Beeinträchtigung in der Haushaltsführung geltend machen. Hierfür ist nicht maßgeblich, ob der Partner den Anteil des Geschädigten übernimmt. Abgerechnet werden kann nach einem Stundenlohn einer fiktiven Haushaltskraft in Höhe von 8-14 €.

Ein Beispielsfall: Durch einen Behandlungsfehler verliert eine Frau ihren rechten Arm. Da sie mit 77 % (ihr Mann 23 %) den Großteil des bisherigen Haushalts übernommen hatte und sich durch den Schaden eine Beeinträchtigung von ca. 60 % ergab, mussten 104 Stunden Haushaltstätigkeit monatlich ersetzt werden. Bei einem Stundenlohn von 14 €, wie ihn das OLG Oldenburg zusprach, ergibt sich hiermit ein jährlich auszugleichender Betrag von 45.427,20 € bis zu einem Alter von 75 Jahren.

4. Vermehrte Bedürfnisse/Betreuungs- und Pflegekosten

Dieser Anspruch kann mitunter den höchsten Betrag ausmachen. Geltend zu machen sind hierbei Kosten einer notwendig gewordenen Pflegekraft. Wird diese Pflege nun von dem Partner bzw. einem nahen Angehörigen übernommen, so kann dieser die Kosten auch fiktiv gelten machen. Fallen nur 15 Std. wöchentlich für den Partner an und wird, wie von dem OLG Celle (vom 26.06.2019, Az.: 14 U 154/18) nur ein Stundenlohn von 8,00 € angesetzt, so macht dies bereits jährlich einen Betrag von 6.240 €. Falls die Versorgung in einem Pflegeheim erforderlich wird, entstehen noch weitaus höhere Beträge.

Außerdem ist der Umbau des Autos, der Wohnung oder des Hauses des Geschädigten nach seinen nun vermehrten Bedürfnissen zu ersetzen.

5. Unterhaltsschaden

Bei einer Unterhaltspflicht des Geschädigten hat der Behandler auch den entgangenen Unterhalt zu erstatten.

6. Fahrtkosten/Behandlungskosten

Sämtliche Fahrten zu Nachbehandlungen oder auch Besuchsfahrten von nahen Angehörigen sind zu ersetzen. Auch Zuzahlungen zu Behandlungskosten sind von dem Schädiger zu erstatten.

7. Rechtsanwaltskosten

Die Kosten unserer Beauftragung zur Durchsetzung ist, wie auch bei Verkehrsunfällen, ebenfalls von dem zu ersetzenden Schaden umfasst.

8. Beerdigungskosten/Hinterbliebenengeld

Beerdigungskosten belaufen sich regelmäßig auf 3.000 – 4.000 €. Diese sowie ein angemessenes Hinterbliebenengeld in Höhe von ca. 10.000 € sind von dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu ersetzen.

Mehr Informationen:

Warum die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Medizinrecht unumgänglich ist

Schmerzensgeld – wie hoch in meinem Fall?

Schmerzensgeldtabellen – Eine Orientierung und kritische Einordnung

Wie läuft ein Mandat bei uns ab?

1. Ihre Kontaktaufnahme

Das Mandat beginnt zunächst mit Ihrer Kontaktaufnahme. Sie schildern uns Ihren Fall per E-Mail oder telefonisch. Die Rechtsanwälte prüfen daraufhin bereits den Sachverhalt und die sich daraus ergebenden, möglichen Ansprüche und Erfolgsaussichten.

2. Kostenlose Ersteinschätzung im Personenschadensrecht

In den nächsten 24 Stunden bekommen Sie ein Gespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls.

3. Individuelle Beratung und Vorgehensweise

Schließlich vereinbaren wir einen Telefontermin mit Ihnen oder eine persönliche Beratung in den Kanzleiräumen. Der Rechtsanwalt nimmt sich hierfür Zeit, nimmt mit Ihnen den gesamten Sachverhalt auf und berät Sie über ein zweckmäßiges Vorgehen in Ihrem individuellen Fall.

4. Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Schließlich treten wir für Sie in die Verhandlung mit den Versicherern ein. Wir beziffern Ihre Ansprüche und setzen diese außergerichtlich für Sie durch (aktuell beenden wir ca. 70% unserer Fälle im außergerichtlichen Bereich).

6. Prozessvertretung

Bei Ablehnung oder bloßer Teilregulierung Ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche klagen wir Ihre Ansprüche schließlich auch vor Gericht ein.

Mehr Informationen

Recht haben und Recht bekommen – Warum die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Medizinrecht unumgänglich ist

Schadensersatzansprüche nach Behandlungsfehler oder Verkehrsunfall

Welche Kosten kommen auf mich zu?

1. Kostenlose Ersteinschätzung

Mit Ihrer Kontaktaufnahme schildern Sie uns Ihren Fall per Telefon, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihren Sachverhalt vorab und setzen sich innerhalb von 24 Stunden telefonisch mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles zu geben und weitere Vorgehensweisen zu erklären.

2. Außergerichtliche Vertretung

60 % unserer Fälle schließen wir außergerichtlich ab. Dies bedeutet, dass kein Gerichtsprozess erforderlich wird. Liegt ein durchsetzbarer Anspruch vor, so werden sämtliche unserer Kosten von der Gegenseite übernommen.

Das Anwaltshonorar im außergerichtlichen Bereich bemisst sich für unsere Mandanten nach dem RVG.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist für jeden transparent und gesetzlich vorgeschrieben. Die Höhe der Anwaltsvergütung richtet sich im Wesentlichen nach dem sogenannten Gegenstandswert. Das bedeutet, je höher  Ihre Schadensersatzansprüche sind, desto höher ist unser Honorar. Eine Abrechnung nach dem RVG stellt den Regelfall dar.

Stundensatz 

Können wir den Arbeitsaufwand vorab nicht seriös einschätzen, so berechnen wir unseren Stundensatz. Dieser beträgt 190 € (zzgl. MWSt.). Diese Lösung macht den Arbeitsaufwand für die Mandantschaft transparent und verständlich. Wir dokumentieren unsere Leistungen für Sie und überreichen diese bei der Abrechnung.

Pauschale

Ist der Aufwand für ein Mandat für uns im Voraus abschätzbar, so können wir Ihnen eine Pauschale anbieten. Darin besteht zu jedem Zeitpunkt die Klarheit für unsere Mandantschaft, was am Ende abgerechnet wird.

3. Gerichtliche Kosten

Die Kosten im Falle eines Prozesses bemessen sich nach dem RVG und dem GKG. Diese Kosten werden dynamisch berechnet und können anhand vieler freier Kostenrechner im Internet nachvollzogen werden.

Darzustellen ist allerdings auch, dass ein hinzuzuziehender gerichtlicher Sachverständiger Sachverständigenkosten in Höhe von ca. 3.000 € auslöst.

4. Rechtschutzversicherung

Im Falle einer Rechtsschutzversicherung werden unsere Kosten sowie sämtliche Gerichtskosten von dieser übernommen. Wir holen für Sie eine Deckungszusage ein und erheben im Falle einer unrechtmäßigen Weigerung auch Deckungsklage gegen Ihren Versicherer oder legen die Erfolgsaussichten in einem Stichentscheid dar.

5. Prozesskostenhilfe

In dem Falle, dass der Mandant sich aufgrund seines Einkommens die Beauftragung eines Rechtsanwalts nicht leisten kann, wird effektiver Rechtsschutz durch den Gesetzgeber inform von Prozesskostenhilfe gemäß §§ 114 ff. ZPO gewährt.

Die Prozesskostenhilfe umfasst unsere Kosten sowie etwaige Gerichtskosten. Lediglich bei einem Unterliegen am Ende des Prozesses hat der Mandant die Kosten des gegnerischen Anwalts zu tragen.

Auch hierzu beraten wir Sie eingehend.

6. Prozessfinanzierer

In größeren Schadensfällen (ab 50.000€) kann ein Prozessfinanzierer hinzugezogen werden. Ein solcher übernimmt für Sie das Risiko der Prozesskosten und sichert sich im Gegenzug einen Teil (in der Regel 30%) der erstrittenen Gesamtsumme aus dem Schadensersatz im Erfolgsfall.

Wir arbeiten mit Prozessfinanzierern zusammen und können Sie hierzu beraten bzw. die Erfolgsaussichten einem solchen Partner darlegen.

Wir wollen Ihnen zu jeder Zeit ein realistisches Bild Ihrer Erfolgsaussichten und Möglichkeiten bieten. Kostenauslösende Maßnahmen sprechen wir immer mit Ihnen ab und finden bei Problemen eine gemeinsame Lösung und Strategie– Wir beraten Sie bei jedem Verfahrensschritt transparent und ehrlich.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin zur kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falls.

Was macht einen guten und spezialisierten Rechtsanwalt im Schadensrecht aus?

Das Personenchadensrecht setzt sich aus verschiedenen Teilbereichen unserer Tätigkeitsschwerpunkte zusammen, welche jeweils gesonderte Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern (Arzthaftungsrecht, Verkehrsrecht).

Grundlegende Fähigkeiten eines Rechtsanwalts im Schadensrecht sind jedoch:

1. Bezifferung Ihrer Ansprüche

Die Bezifferung von Schadensersatzansprüchen erfordert eine Abkehr von starren Schmerzensgeldtabellen sowie eine umfassende Kenntnis und präzise Darstellung sämtlicher – das Schmerzensgeld oft weit übersteigender – Ansprüche wie zum Beispiel Erwerbsschäden, Mehrbedarfsschäden oder Haushaltsführungsschäden.

2. Umgang mit Gutachten

Die kritische Auseinandersetzung mit  Sachverständigengutachten ist essenziell. Dies gilt außergerichtlich genauso wie bei einem vom Gericht eingeholten Sachverständigengutachten.

Ist zum Beispiel die Begutachtung durch den Gerichtsgutachter negativ ausgefallen, so sollten kompetente Rechtsanwälte hier nicht den Prozess für beendet erklären. Jedes Gutachtenergebnis ist auf seine Fragestellungen, die Anknüpfungstatsachen der Sachverständigen, deren Fachgebiet und Expertise sowie auf die tatsächliche Schlüssigkeit kritisch zu prüfen. Eventuell kann -bei Unstimmigkeiten- auch ein Ergänzungsgutachten beauftragt werden oder ein weiterer Gutachter herangezogen werden, der sich kritisch mit den entscheidenden Punkten des Vorgutachtens auseinandersetzt.

3. Kommunikation und Vertrauen

Schlussendlich erfordert das Mandat eine gute Kommunikation und Zusammenarbeit mit der Mandantschaft. Mandanten sollten zu jeder Zeit Klarheit über das Verfahren und die Betreibung ihrer Ansprüche haben.

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Rechtsberatung und Sachverhaltserfassung, um eine realistische Erfolgsprognose zu erstellen und eine präzise Darstellung Ihrer Ansprüche zu gewährleisten.

Welches Schmerzensgeld in meinem Fall?

Wer einem anderen Menschen einen körperlichen, seelischen oder materiellen Schaden zufügt, sei es versehentlich oder absichtlich, der muss diesen Schaden ausgleichen. Dieser Grundsatz ist Basis einer Rechtsordnung, die den Leib, die Gesundheit und das Eigentum eines jeden Bürgers schützt. Im deutschen Rechtssystem befindet ein Berufsrichter, wieviel Schmerzensgeld eine Verletzung, Demütigung oder Entstellung kompensieren soll. Dieser orientiert sich an Rechtsprechung und juristisch anerkannten Maßstäben. In jedem Fall hat er sich bei der Schmerzensgeldbemessung einzelfallabhängig an Ihren Beeinträchtigungen und Ihren Gesamtumständen zu orientieren.

Die Darstellung aller für die Schmerzensgeldbemessung relevanter Umstände anhand gesicherter Rechtsprechung erfolgt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt im Personenschadensrecht.

Eine Angabe von zu erwartenden Beträgen für Ihr Schmerzensgeld wäre nicht nur unseriös, sondern ließe auch die Wechselwirkung mit den daneben stehenden Ansprüchen, wie etwa Haushaltsführungsschaden oder Erwerbsschaden, außer Acht.

Schmerzensgeld bemisst sich grundsätzlich nach:

  • Intensität und Dauer der Schmerzen
  • Art und Schwere der Verletzung
  • Folgeschäden und notwendigen Nachbehandlungen
  • Beeinträchtigungen des privaten und sozialen Lebens des Geschädigten
  • Alter des Geschädigten
  • Vergleichbare Fälle in der Rechtsprechung

Die Spezialisierung eines Rechtsanwalts ist neben der Expertise auch im Schadensrecht relevant. Gerade bei der Bezifferung eines angemessenen und durch Rechtsprechung gestützten Schmerzensgeldes ist jeder Schaden hoch individuell, was eine Abkehr von standardmäßig genutzten Schmerzensgeldtabellen erfordert.

Mehr Informationen

Wie hoch ist mein Anspruch auf Schmerzensgeld?

Unsere Artikel aus dem Personenschadensrecht

Entdecken Sie weitere Fallbeispiele, sowie News und Urteile aus unserer täglichen Arbeit.