VersicherungsrechtUrteileSturz auf einer beruflichen Tagung stellt auch mit einem Blutalkoholwert von fast zwei Promille einen Arbeitsunfall dar!
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein nächtlicher Sturz eines Betriebsratsmitglieds während einer Tagung auch dann einen Arbeitsunfall darstellt, wenn der dieser einen Blutalkoholwert von fast zwei Promille hatte. Der 58-jährige Kläger ist Betriebsrat bei einem internationalen Konzern. Im April 2010 fand in einem Hotel eine dreitägige Betriebsräteversammlung statt. Die Veranstaltung war nach dem ersten...