RA Marco SchneiderArtikelMedizinrechtSchmerzensgeld nach Sturz auf Eis: Ihre Rechte und Ansprüche

16. Dezember 2024

Das Wichtigste im Überblick:

Bei Stürzen auf nicht geräumten Eisflächen können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben - die Höhe richtet sich nach der Schwere Ihrer Verletzungen und den konkreten Umständen des Unfalls.
Die sofortige Dokumentation des Unfalls durch Fotos, Zeugenaussagen und ärztliche Befunde ist entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung sichert Ihre Rechte und erhöht die Chancen auf eine angemessene Entschädigung

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Wenn das Glatteis zur Gefahr wird: Ihre Rechte nach einem Sturz

Ein Sturz auf einer vereisten Fläche kann binnen Sekunden Ihr Leben verändern. Die Folgen sind oft schwerwiegend: gebrochene Knochen, Prellungen oder gar dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen. Neben den körperlichen Schmerzen kommen häufig auch finanzielle Sorgen und Unsicherheit über die rechtliche Situation hinzu. Ein erfahrener Anwalt für Personenschaden kann Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite stehen und dafür sorgen, dass Ihre Ansprüche professionell durchgesetzt werden.

Wer haftet bei Glätteunfällen?

Die gute Nachricht: Sie müssen die Folgen eines Sturzes auf Eis nicht alleine tragen. Das deutsche Recht schützt Sie durch klare Regelungen zur Verkehrssicherungspflicht. Grundstückseigentümer und Kommunen stehen in der Pflicht, ihre Wege und Flächen bei winterlicher Witterung von Eis und Schnee zu befreien.

Ein erfolgreicher Schadensersatzanspruch setzt voraus, dass diese Pflicht zum Räumen und Streuen verletzt wurde. Das Gesetz spricht hier von einer Verkehrssicherungspflicht – geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823 BGB). Der Grundgedanke ist einfach: Wer einen Weg für andere bereitstellt, muss auch für deren Sicherheit sorgen. Für Kommunen gelten dabei besondere Regeln: Sie müssen im Rahmen ihrer Amtspflicht (§ 839 BGB) für sichere Wege sorgen. In vielen Bundesländern gibt es dazu noch spezielle Gesetze – in Bayern beispielsweise das Bayerische Straßen- und Wegegesetz.

Für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche müssen Sie nachweisen können:

  • dass zum Unfallzeitpunkt eine Räum- und Streupflicht bestand
  • dass diese Pflicht nicht erfüllt wurde
  • dass Ihre Verletzungen durch genau diesen Sturz entstanden sind

Das Landgericht Coburg hat in einem wichtigen Urteil (vom 05.12.2013) die Bedeutung der Beweissicherung betont. 

 

Die rechtlichen Grundlagen im Überblick:

  • § 823 BGB als zentrale Anspruchsgrundlage
  • Kommunale Straßenreinigungssatzungen
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Räum- und Streupflichten

So sichern Sie Ihre Ansprüche

Der Weg zum Schmerzensgeld beginnt direkt nach dem Unfall. Folgende Schritte sind entscheidend:

Unfallstelle dokumentieren:
- Fotografieren Sie die Unfallstelle aus verschiedenen Perspektiven
- Dokumentieren Sie die Witterungsverhältnisse
- Notieren Sie Datum und Uhrzeit

Zeugen sichern:
- Sprechen Sie Passanten an
- Notieren Sie Kontaktdaten
- Bitten Sie um kurze schriftliche Schilderungen

Medizinische Versorgung:
- Suchen Sie umgehend einen Arzt auf
- Lassen Sie alle Verletzungen dokumentieren
- Führen Sie ein Schmerztagebuch

Wer muss räumen und streuen? Die Verantwortlichen im Überblick

Bei einem Sturz auf Eis stellt sich oft die Frage: Von wem kann ich Schadensersatz fordern? Die Antwort hängt davon ab, wo sich genau der Unfall ereignet hat. Hier ein Überblick über die Verantwortlichen:

 

Private Grundstücke und Geschäfte

Grundstückseigentümer sind in der Pflicht, wenn es um ihre:

  • Auffahrten
  • Gehwege
  • Parkplätze 

geht. Sie müssen diese Flächen nicht nur räumen, sondern auch mit Sand oder Granulat rutschsicher machen.

 

Öffentliche Bereiche

Die Zuständigkeiten sind hier etwas komplexer:

  • Innerorts: Die Kommune ist grundsätzlich für öffentliche Straßen und Plätze wie Bushaltestellen verantwortlich.
  • Öffentliche Gehwege: Hier gibt es eine Besonderheit – die Räum- und Streupflicht wird meist auf die Anlieger übertragen. In Bayern ist dies zum Beispiel im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz geregelt.
  • Außerorts: Hier besteht keine besondere Sicherungspflicht für Fußgänger.

 

Wichtig zu wissen:

Eigentümer können ihre Pflichten zwar weitergeben – zum Beispiel an:

  • Mieter
  • Hausmeisterservice
  • Professionelle Winterdienste

Aber: Sie bleiben trotzdem in der Verantwortung. Sie müssen kontrollieren, ob die Arbeiten ordentlich ausgeführt werden.

 

Praxistipp:

Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist es wichtig, den richtigen Anspruchsgegner zu identifizieren. Das können sein:

  • Der private Grundstückseigentümer
  • Der beauftragte Mieter
  • Die Kommune
  • In manchen Fällen auch das Winterdienstunternehmen

Höhe des Schmerzensgeldes

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von vielen Faktoren ab. Detaillierte Informationen zur individuellen Bewertung finden Sie in unserem ArtikelWie hoch ist mein Anspruch auf Schmerzensgeld?.

Art und Schwere der Verletzung spielen eine zentrale Rolle bei der Bemessung. Bei schweren Körperverletzungen können die Beträge deutlich höher ausfallen – mehr dazu in unserem Beitrag „Wie viel Schmerzensgeld bekommt man bei schwerer Körperverletzung?

Wir streben stets die höchstmögliche Entschädigung für Sie an. Eine erste Orientierung bieten auch Schmerzensgeldtabellen, deren Nutzen und Grenzen wir in diesem Artikel „Schmerzensgeldtabellen – eine Orientierung und kritische Einordnung“ ausführlich beleuchten.

 

Beispiele aus unserer Praxis:

  • Handgelenksfraktur nach Sturz: 4.500 Euro
  • Komplizierter Oberschenkelbruch: 12.000 Euro
  • Kopfverletzung mit Folgeschäden: 100.000 Euro

Warum anwaltliche Vertretung wichtig ist

Die Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen ist komplex. Versicherungen versuchen oft, Ansprüche abzuwehren oder zu minimieren. Unsere Kanzlei bietet Ihnen:

  • Jahrelange Erfahrung mit Winterunfällen
  • Professionelle Beweissicherung
  • Verhandlungsgeschick mit Versicherungen
  • Durchsetzungsstärke vor Gericht

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Elisa Chiappetta

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Medizinrecht

Marco Schneider

Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkte: Medizinrecht, Arzthaftungsrecht

Häufig gestellte Fragen

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?

Die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre zum Ende des Unfalljahrs. Wir raten jedoch dringend dazu, möglichst zeitnah nach dem Unfall aktiv zu werden, da wichtige Beweise wie Fotos der Unfallstelle oder Zeugenaussagen mit der Zeit verloren gehen können. Zudem sind die Erfolgsaussichten deutlich höher, wenn der Fall zeitnah bearbeitet wird.

Wer muss im Winter räumen und streuen?

Die grundsätzliche Räum- und Streupflicht liegt bei den Grundstückseigentümern und Kommunen, wobei die genauen Pflichten in den örtlichen Satzungen geregelt sind. Bei öffentlichen Gehwegen wird die Räumpflicht häufig auf die Anlieger übertragen, die diese wiederum an Mieter oder Dienstleister weitergeben können. Die Überwachungspflicht bleibt jedoch beim Eigentümer.

Was ist, wenn ich eine Mitschuld am Unfall trage?

Eine Mitschuld schließt Ihre Ansprüche nicht automatisch aus – die Entschädigungssumme wird dann anteilig entsprechend der Verschuldensanteile gekürzt. Wichtig ist hierbei, dass Sie sich bei winterlichen Verhältnissen grundsätzlich vorsichtig verhalten und angemessenes Schuhwerk tragen sollten.

Welche Beweise sind für meinen Fall wichtig?

Fotos von der Unfallstelle und den Witterungsverhältnissen sind als Beweismittel besonders wertvoll. Zusätzlich sollten Sie Zeugenaussagen und Kontaktdaten möglicher Zeugen sichern sowie alle ärztlichen Befunde sorgfältig aufbewahren.

Ab wann besteht eine Räum- und Streupflicht?

Die Räumpflicht beginnt in der Regel an Werktagen um 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 8 oder 9 Uhr, die genauen Zeiten regeln die örtlichen Satzungen. Der Winterdienst muss dabei bis zum Ende der allgemeinen Verkehrszeit, meist 20 Uhr, gewährleistet sein.

Welche Kosten werden bei erfolgreicher Durchsetzung erstattet?

Bei erfolgreicher Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie Schmerzensgeld sowie den Ersatz aller unfallbedingten Kosten wie Behandlungskosten, Verdienstausfall und Fahrtkosten verlangen. Auch Kosten für beschädigte Kleidung oder andere Gegenstände werden in der Regel ersetzt. 

Wie läuft das erste Beratungsgespräch ab?

Im ersten Gespräch analysieren wir Ihren Fall und die vorhandenen Beweise, um die Erfolgsaussichten einzuschätzen. Wir erklären Ihnen verständlich die rechtliche Situation und entwickeln gemeinsam eine Strategie für das weitere Vorgehen.

Was kann ich tun, wenn es keine Zeugen gab?

Auch ohne Zeugen haben Sie Chancen auf Schadensersatz. Besonders wichtig sind dann Fotos der Unfallstelle, die zeitnah aufgenommen wurden, sowie eine lückenlose ärztliche Dokumentation Ihrer Verletzungen.

Muss ich die Anwaltskosten selbst tragen?

Bei uns entstehen keine Vorkosten – wir arbeiten auf Basis einer erfolgsabhängigen Vergütung. In vielen Fällen übernimmt zudem Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten, was wir gerne für Sie prüfen.

Wie lange dauert die Durchsetzung der Ansprüche?

Bei einer außergerichtlichen Einigung können Sie meist innerhalb von 3-6 Monaten mit einer Regulierung rechnen. Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig werden, ist mit einer Verfahrensdauer von 1-2 Jahren zu rechnen. Wir setzen uns jedoch stets für eine zügige Bearbeitung Ihres Falls ein.

Schildern Sie uns gerne Ihren Fall

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