Inhalt:
Die Ausgangssituation: Wenn der Krankenhausaufenthalt zur Belastung wird
Rechtliche Grundlagen für Schmerzensgeldansprüche
Voraussetzungen für einen Schmerzensgeldanspruch
Unser Leistungsangebot: Kompetente Vertretung bei Schmerzensgeldansprüchen
Praktische Tipps für Betroffene
Der Weg zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Ein Krankenhausaufenthalt soll der Genesung dienen. Doch was, wenn durch einen Behandlungsfehler oder unzureichende Versorgung zusätzliche Schmerzen und Leid verursacht werden? In solchen Fällen kann einem Patienten ein Anspruch auf Schmerzensgeld zustehen. Als erfahrene Fachanwälte für Medizinrecht unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Wir von Scharffetter & Blanke Rechtsanwälte sind spezialisiert auf Medizinrecht und unterstützen Sie konsequent dabei, die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Das Wichtigste im Überblick:
Die Ausgangssituation: Wenn der Krankenhausaufenthalt zur Belastung wird
Viele unserer Mandanten wenden sich an uns, nachdem sie während eines Krankenhausaufenthalts durch Behandlungsfehler oder mangelhafte Versorgung Schmerzen und Leid erfahren mussten. Sie suchen nach Informationen zu möglichen Schmerzensgeldforderungen und deren Durchsetzung. Die emotionale Belastung in solchen Situationen ist oft enorm:
- Verunsicherung und Frustration über das erlebte Leid
- Gefühl, vom Gesundheitssystem im Stich gelassen zu werden
- Angst vor langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen
- Sorge, die eigenen Ansprüche nicht erfolgreich durchsetzen zu können
- Scheu vor der Konfrontation mit Krankenhaus und behandelnden Ärzten
Wir verstehen diese Ängste und Sorgen. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen in dieser schwierigen Situation beizustehen und Ihre Rechte mit Nachdruck zu vertreten.
Rechtliche Grundlagen für Schmerzensgeldansprüche
Um Ihre Situation fundiert einschätzen zu können, ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen:
- § 823 BGB: Begründet die Schadensersatzpflicht bei widerrechtlicher Verletzung von (Individual-) Rechtsgütern, darunter fällt auch die Gesundheit.
- § 249 Abs. 2 iVm. § 253 BGB: Regelt den Anspruch auf Schmerzensgeld bei immateriellen Schäden, wenn eine Verletzungshandlung zurechenbar vorliegt.
- § 630h BGB: Legt die Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern fest.
- § 810 iVm. § 630h, f BGB: Regelt den Anspruch auf Offenlegung bzw. Einsicht der Dokumentationsakte des jeweiligen Patienten.
Besonders relevant sind auch höchstrichterliche Urteile, die die Rechtsprechung maßgeblich prägen. Darunter von besonderer Bedeutung für Aufklärungsfehler:
- BGH VI ZR 206/05: Urteil zur Haftung bei mangelnder Aufklärungspflicht des Arztes
Diese Gesetze und Urteile bilden die Basis für die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen. Als spezialisierte Fachanwälte nutzen wir unser umfassendes Wissen, um Ihre individuellen Chancen bestmöglich einzuschätzen.
Voraussetzungen für einen Schmerzensgeldanspruch
Nicht jede unerwünschte Komplikation begründet automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Folgende Voraussetzungen müssen in der Regel erfüllt sein:
Kausal ist die Pflichtverletzung (die Handlung) für den Schaden dann, wenn die Pflichtverletzung nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der Erfolg (die Verletzung) in seiner konkreten Gestalt entfällt.
Typische Fälle, die zu Schmerzensgeldansprüchen führen können:
- Operationsfehler (z.B. Verwechslung von Organen, Zurücklassen von OP-Besteck)
- Fehlerhafte Diagnosen oder verspätete Behandlungen
- Medikationsfehler (falsche Dosierung, Wechselwirkungen)
- Hygienemängel mit Folgeinfektionen
- Aufklärungsfehler bei Behandlungsrisiken
Die Höhe des Schmerzensgeldes variiert je nach Schwere und Dauer der Beeinträchtigung. Gerade im Haftungsrecht ist eine Betrachtung des konkreten Einzelfalles von besonderer Bedeutung.
Unser Leistungsangebot: Kompetente Vertretung bei Schmerzensgeldansprüchen

Als Kanzlei Scharffetter & Blanke Rechtsanwälte bieten wir Ihnen eine umfassende rechtliche Vertretung bei Schmerzensgeldansprüchen nach Krankenhausaufenthalten. Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung im Medizinrecht und arbeitet eng mit renommierten medizinischen Sachverständigen zusammen. Dies ermöglicht uns eine fundierte Beurteilung von Behandlungsfehlern und die Ermittlung angemessener Schmerzensgeldforderungen.
Unsere Strategie: Ganzheitlicher Ansatz für optimale Ergebnisse
Wir verfolgen einen umfassenden, mehrstufigen Ansatz, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten:
- Sorgfältige Analyse und Beweissicherung: Wir beginnen mit einer akribischen Prüfung aller relevanten medizinischen Unterlagen, einschließlich Krankenakten, Behandlungsprotokollen und Laborbefunden. Bei Bedarf konsultieren wir renommierte medizinische Sachverständige, um fundierte Gutachten einzuholen. Diese gründliche Vorbereitung bildet das Fundament für alle weiteren Schritte.
- Strategieentwicklung: Basierend auf unserer Analyse entwickeln wir eine maßgeschneiderte rechtliche Strategie. Wir berücksichtigen dabei alle relevanten Aspekte Ihres Falls, von der Art des Behandlungsfehlers bis hin zu den langfristigen Auswirkungen auf Ihre Lebensqualität.
- Außergerichtliche Verhandlungen: In den meisten Fällen streben wir zunächst eine außergerichtliche Einigung an. Wir treten in Verhandlungen mit der Gegenseite – sei es das Krankenhaus, die Ärzte oder deren Versicherungen. Unser Ziel ist es, eine faire und angemessene Entschädigung für Sie zu erreichen, ohne den oft langwierigen und belastenden Weg durch die Instanzen gehen zu müssen.
- Mediation und alternative Streitbeilegung: Sollten die direkten Verhandlungen nicht zum gewünschten Ergebnis führen, können wir auch Methoden der alternativen Streitbeilegung wie Mediation in Betracht ziehen. Dies kann in manchen Fällen zu einer schnelleren und für alle Seiten zufriedenstellenden Lösung führen.
- Gerichtliche Vertretung: Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, scheuen wir uns nicht, Ihre Interessen mit Nachdruck vor Gericht zu vertreten. Unsere erfahrenen Anwälte sind mit den Besonderheiten von Arzthaftungsprozessen bestens vertraut und setzen ihr gesamtes Fachwissen ein, um ein optimales Ergebnis für Sie zu erzielen.
- Nachbetreuung und Durchsetzung: Auch nach einem erfolgreichen Verfahren bleiben wir an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung des Urteils und stehen Ihnen bei eventuellen Folgefragen zur Verfügung.
Durch diesen ganzheitlichen Ansatz stellen wir sicher, dass wir jede Möglichkeit ausschöpfen, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Entschädigung für Sie zu erreichen.
Praktische Tipps für Betroffene
Dokumentation:
• Führen Sie ein Schmerztagebuch
• Notieren Sie alle Gespräche mit Ärzten und Pflegepersonal
• Sammeln Sie alle medizinischen Unterlagen und Befunde
Kommunikation mit dem Krankenhaus:
• Bleiben Sie sachlich und kooperativ
• Fordern Sie Einsicht in Ihre Krankenakte an
• Melden Sie den Vorfall der Krankenhausleitung und Ihrer Krankenkasse
Vorbereitung auf das Erstgespräch:
• Erstellen Sie eine chronologische Übersicht des Behandlungsverlaufs
• Formulieren Sie Ihre wichtigsten Fragen vorab
• Bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit
Der Weg zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Viele Betroffene scheuen den Gang zum Anwalt. Doch gerade bei komplexen medizinrechtlichen Fragen ist professionelle Unterstützung entscheidend. Was überzeugt unsere Mandanten, sich an uns zu wenden?
- Spezialisierung auf Medizinrecht: Wir kennen die Besonderheiten und Fallstricke.
- Nachweisliche Erfolge: Unsere Bilanz und Bewertungen sprechen für sich.
- Kostenlose Ersteinschätzung: Sie erhalten eine fundierte Einschätzung Ihrer Chancen.
- Möglichkeit der Prozessfinanzierung: Finanzielle Hürden werden abgebaut durch individuelle Honorarvereinbarungen.
So läuft die Zusammenarbeit mit uns ab:
- Kontaktaufnahme: Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
- Erstberatung: In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihren Fall.
- Strategieentwicklung: Wir erläutern die rechtliche Situation und skizzieren mögliche Vorgehensweisen, Kosten und Erfolgsaussichten.
- Mandatserteilung: Bei Beauftragung fordern wir umgehend alle notwendigen Unterlagen an.
- Durchsetzung: Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Krankenhaus, Versicherungen und ggf. vor Gericht.
Wichtig: Beachten Sie die Verjährungsfristen! In der Regel verjähren Ansprüche drei Jahre nach Kenntnis des Schadens, vgl. § 195 BGB. Zögern Sie also nicht, sich rechtlichen Beistand zu suchen.
Kompetente Unterstützung für Ihre Rechte
Ein Behandlungsfehler oder mangelhafte Versorgung im Krankenhaus kann weitreichende Folgen haben. Als spezialisierte Fachanwälte für Medizinrecht setzen wir uns dafür ein, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten. Nutzen Sie unsere Expertise und langjährige Erfahrung, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Wir bieten Ihnen:
Lassen Sie sich nicht mit Ihren Sorgen und Ängsten allein. Gemeinsam finden wir den besten Weg, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche, kostenlose Ersteinschätzung. Wir sind für Sie da und kämpfen für Ihre Rechte als Patient.
Kanzlei Scharffetter & Blanke Rechtsanwälte Ihre Spezialisten für Medizinrecht und Schmerzensgeldansprüche
Sie benötigen Beratung im Medizinrecht ?
Häufig gestellte Fragen
Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, wenn Ihnen durch einen Behandlungsfehler oder eine Pflichtverletzung im Krankenhaus ein zusätzlicher Gesundheitsschaden entstanden ist. Dies muss nachweislich auf das Verschulden des medizinischen Personals zurückzuführen sein.
Die Höhe des Schmerzensgeldes variiert stark und hängt von Faktoren wie Schwere und Dauer der Beeinträchtigung ab. Es kann von wenigen hundert Euro bis zu mehreren hunderttausend Euro reichen. Eine genaue Einschätzung ist nur nach Prüfung des Einzelfalls möglich.
In der Regel verjähren Ansprüche drei Jahre nach Kenntnis des Schadens. Es ist ratsam, möglichst zeitnah nach dem Vorfall rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Nicht zwingend. Wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an. Zudem gibt es Möglichkeiten der Prozessfinanzierung, um finanzielle Hürden abzubauen.
Der Nachweis erfolgt meist durch medizinische Gutachten und die Analyse der Krankenakte. Als Patienten müssen Sie in der Regel nur den Behandlungsfehler und den Schaden nachweisen, nicht aber den kausalen Zusammenhang.
Als Behandlungsfehler gelten Verstöße gegen anerkannte medizinische Standards. Dazu gehören z.B. Operationsfehler, Fehldiagnosen, Medikationsfehler, Hygienemängel oder Aufklärungsfehler.
Zunächst erfolgt eine Fallanalyse und Beweissicherung. Dann werden meist außergerichtliche Verhandlungen mit der Gegenseite geführt. Kommt es zu keiner Einigung, wird der Fall vor Gericht gebracht.
In vielen Fällen ist dies nicht notwendig. Ihr Anwalt kann Sie in den meisten Verfahrensschritten vertreten. Sollte Ihre persönliche Anwesenheit erforderlich sein, werden Sie darüber informiert.
Ja, solange die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Kenntnis eines Behandlungsfehlers ist für einen medizinischen Laien meist nicht schon ab dem Datum der Behandlung gegeben.
Die Kosten hängen vom Einzelfall ab. Oft können sie bei erfolgreicher Durchsetzung der Ansprüche von der Gegenseite getragen werden. In einem ersten Beratungsgespräch klären wir Sie über mögliche Kosten und Finanzierungsoptionen auf.