MedizinrechtRA Marco SchneiderVerjährung ärztlicher Behandlungsfehler: Was Patienten wissen müssen
Die Verjährung von Ansprüchen bei ärztlichen Behandlungsfehlern ist komplex und zeitkritisch. Patienten haben grundsätzlich drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger Zeit, spätestens jedoch 30 Jahre nach der Behandlung. Verschiedene Umstände können die Verjährung hemmen. Als spezialisierte Kanzlei im Medizinrecht mit über 30-jähriger Erfahrung prüfen wir Ihre Ansprüche kostenfrei und sichern rechtzeitig Ihre Rechte auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.

