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Wenn der Hundespaziergang zum Albtraum wird
Ein Spaziergang im Park oder ein Weg durch die Stadt kann sich binnen Sekunden in einen Albtraum verwandeln, wenn ein Hund einen zu Fall bringt. Die Szenarien sind vielfältig: Ein plötzlich anspringender Hund, eine sich um die Beine wickelnde Leine oder ein unachtsam herumtollender Vierbeiner. Die Folgen eines solchen Sturzes können gravierend sein und reichen von schmerzhaften Prellungen über Bänderrisse bis hin zu komplizierten Knochenbrüchen.
Als Betroffener finden Sie sich dann oft in einer belastenden Situation wieder. Neben den körperlichen Schmerzen und möglicherweise langwierigen Behandlungen kommen häufig finanzielle Sorgen und Unsicherheiten bezüglich der rechtlichen Situation hinzu. Viele Geschädigte fühlen sich vom Hundehalter oder dessen Versicherung nicht ernst genommen und wissen nicht, wie sie ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen können. Daher ist es besonders wichtig, frühzeitig einen Anwalt für Schmerzensgeld hinzuzuziehen.
Die rechtliche Situation bei Hundestürzen
Das deutsche Recht sieht bei Schäden durch Tiere eine klare Haftungsregelung vor. Der Hundehalter haftet grundsätzlich verschuldensunabhängig für Schäden, die sein Tier verursacht. Das bedeutet, der Halter muss auch dann haften, wenn ihn persönlich keine Schuld trifft und er alle Sorgfaltspflichten eingehalten hat. Diese strenge Haftung beruht auf dem Gedanken, dass von Tieren besondere Gefahren ausgehen können, die sich jederzeit verwirklichen können.
Allerdings kann ein Mitverschulden des Geschädigten die Ansprüche mindern. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Geschädigte durch sein eigenes Verhalten zur Entstehung des Schadens beigetragen hat. Die Gerichte prüfen hier sehr genau die Umstände des Einzelfalls und legen meist eine prozentuale Teilung der Haftung fest.
Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes ermittelt?
Die Bemessung des Schmerzensgeldes erfolgt immer individuell und orientiert sich an verschiedenen Faktoren. Besonders wichtig sind dabei die Art und Schwere der Verletzungen sowie die Dauer der Heilungsphase. Auch bleibende Schäden, notwendige Operationen und die Beeinträchtigung der Lebensqualität fließen in die Bewertung ein.
Bei leichteren Verletzungen wie Prellungen oder Zerrungen fällt das Schmerzensgeld naturgemäß geringer aus als bei schweren Verletzungen mit langwieriger Heilung oder bleibenden Schäden. Komplizierte Brüche, die operative Eingriffe erfordern und längere Rehabilitation nach sich ziehen, führen zu höheren Schmerzensgeldzahlungen.
So sichern Sie Ihre Ansprüche richtig
Der Erfolg einer Schmerzensgeldforderung hängt maßgeblich von der richtigen Vorgehensweise unmittelbar nach dem Unfall ab. Eine sorgfältige Dokumentation ist dabei unerlässlich. Fotografieren Sie wenn möglich die Unfallstelle und Ihre sichtbaren Verletzungen. Sichern Sie die Kontaktdaten des Hundehalters und eventueller Zeugen. Bei schwereren Verletzungen sollten Sie die Polizei hinzuziehen, die den Vorfall dann offiziell aufnimmt.
Besonders wichtig ist die zeitnahe ärztliche Behandlung. Lassen Sie alle Verletzungen gründlich untersuchen und dokumentieren. Bewahren Sie sämtliche Befunde, Atteste und Rechnungen sorgfältig auf. Diese medizinische Dokumentation bildet später die Grundlage für die Bemessung des Schmerzensgeldes.
Der Weg zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Die Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen erfordert regelmäßig rechtliche Unterstützung. Die Versicherungen der Hundehalter versuchen häufig, die Zahlungen zu minimieren oder gänzlich abzuwehren. Hier ist juristische Expertise gefragt, um Ihre Ansprüche fundiert zu begründen und durchzusetzen.
Eine anwaltliche Vertretung erfolgt dabei meist kostenneutral über Ihre Rechtsschutzversicherung. Auch ohne Rechtsschutzversicherung müssen Sie nicht auf rechtliche Unterstützung verzichten. In unserer kostenfreien Ersteinschätzung können die Erfolgsaussichten Ihres Falls geprüft und das weitere Vorgehen besprochen werden. Wir vereinbaren hier auch Erfolgshonorare in Höhe von 10% des durchgesetzten Schadensersatzes. Damit haben sie bei uns kein Kostenrisiko!
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Häufig gestellte Fragen
In der Regel tritt die Hundehaftpflichtversicherung des Halters für den Schaden ein. Sollte keine Versicherung bestehen, haftet der Hundehalter persönlich.
Die Dauer hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere von der Kooperationsbereitschaft der Versicherung und der Komplexität der Verletzungen. Eine außergerichtliche Einigung kann innerhalb weniger Monate erreicht werden, ein Gerichtsverfahren dauert meist länger.
Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten. Im Erstgespräch besprechen wir transparent die Kostenfrage. Wir vereinbaren hier auch Erfolgshonorare in Höhe von 10% des durchgesetzten Schadensersatzes. Damit haben sie bei uns kein Kostenrisiko!
In diesem Fall haftet der Hundehalter persönlich mit seinem Privatvermögen. Die Durchsetzung der Ansprüche kann sich dann schwieriger gestalten.
Das Gericht prüft alle Umstände des Unfalls und legt gegebenenfalls eine prozentuale Aufteilung der Haftung fest. Das Schmerzensgeld wird dann entsprechend dieser Quote gekürzt. Wir versuchen natürlich vorab eine außergerichtliche Regelung zu finden und bemessen bei der Bezifferung auch ihr Mitverschulden.
Die Verletzungsschwere ist der wichtigste Faktor bei der Bemessung des Schmerzensgeldes. Je gravierender die Verletzungen und je länger die Heilungsdauer, desto höher fällt in der Regel das Schmerzensgeld aus.
Ja, neben dem Schmerzensgeld können auch materielle Schäden wie Behandlungskosten, Verdienstausfall oder beschädigte Kleidung geltend gemacht werden.
Dauerhafte Beeinträchtigungen werden bei der Schmerzensgeldbemessung besonders berücksichtigt und führen zu höheren Zahlungen.
Sie sollten möglichst zeitnah aktiv werden, um wichtige Beweise zu sichern. Die eigentlichen Ansprüche verjähren aber erst nach drei Jahren zum Jahresende.
Auch bei leichteren Verletzungen ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll, da die Versicherungen erfahrungsgemäß ohne rechtlichen Beistand deutlich geringere Zahlungen anbieten.