ArtikelArtikelRA Dr. Arlett BlankeVerkehrsrechtGrenzen für die Blutalkoholkonzentration (BAK)
ab 0,3 Promille – relative Fahruntüchtigkeit Bei Ausfallerscheinungen machen Sie sich, ohne dass es zu einer Gefährdung kommt, bereits ab 0,3 Promille BAK gemäß § 316 StGB strafbar, wenn Sie ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen. § 316 StGB sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Zudem droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. ab 0,5...