Inhalt:
Wenn zwei Welten aufeinanderprallen: Die Rechtslage bei Fahrrad-Auto-Unfällen
Rechtliche Grundlagen: Das Fundament der Haftung
Typische Unfallszenarien und ihre rechtliche Bewertung
Praktische Auswirkungen: Was Betroffene wissen müssen
Sofortmaßnahmen nach einem Unfall
Versicherungsrechtliche Aspekte
Wann professionelle Hilfe unverzichtbar ist
Das Wichtigste im Überblick:
Wenn zwei Welten aufeinanderprallen: Die Rechtslage bei Fahrrad-Auto-Unfällen
Ein Unfall zwischen Fahrrad und Auto wirft sofort die bange Frage auf: Wer trägt die Kosten für Schäden und Verletzungen? Diese Situation beschäftigt täglich unzählige Betroffene, denn die rechtlichen Zusammenhänge sind komplex und oft missverstanden.
Die Antwort auf die Frage „Wer zahlt?“ ist nicht pauschal zu beantworten. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Unfallursache, dem Verhalten beider Beteiligten und den konkreten Umständen. Dabei spielen sowohl das Verschuldensprinzip als auch die sogenannte Betriebsgefahr eine entscheidende Rolle.
Als Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht unterstützen wir Unfallgeschädigte dabei, ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
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Rechtliche Grundlagen: Das Fundament der Haftung
Haftung nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Die Grundlage für die Haftung bei Verkehrsunfällen bildet das Straßenverkehrsgesetz. Nach § 7 StVG haftet der Halter eines Kraftfahrzeugs für Schäden, die durch den Betrieb seines Fahrzeugs entstehen – und zwar unabhängig von einem Verschulden. Diese sogenannte Gefährdungshaftung erkennt an, dass Kraftfahrzeuge eine besondere Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.
Bei Unfällen zwischen Pkw und Fahrrad greift diese Regelung besonders häufig. Der Autofahrer oder dessen Versicherung muss grundsätzlich für entstandene Schäden aufkommen, auch wenn ihm kein Vorwurf zu machen ist.
Verschuldenshaftung nach BGB
Parallel zur Gefährdungshaftung kann eine Haftung nach § 823 BGB bestehen, wenn der Unfallverursacher fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Diese Verschuldenshaftung kann sowohl den Autofahrer als auch den Radfahrer treffen.
Ein Radfahrer haftet beispielsweise, wenn er bei Rot über die Ampel fährt und dadurch einen Unfall verursacht. Gleichzeitig kann ein Autofahrer verschuldensabhängig haften, wenn er etwa den erforderlichen Sicherheitsabstand beim Überholen nicht einhält.
Mitverschulden und Haftungsverteilung
Besonders relevant sind die §§ 249, 254 BGB, die die Schadensersatzpflicht und die Minderung des Schadensersatzes bei Mitverschulden regeln. Haben beide Unfallbeteiligten zum Unfall beigetragen, wird die Haftung entsprechend aufgeteilt. Dabei werden alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt.
Typische Unfallszenarien und ihre rechtliche Bewertung
Abbiegeunfälle: Der Klassiker mit klarer Rechtslage
Abbiegeunfälle zwischen Auto und Fahrrad sind häufig und rechtlich meist eindeutig zu bewerten. Übersieht ein Autofahrer beim Rechtsabbiegen einen geradeaus fahrenden Radfahrer, trägt er die Hauptschuld. Der Radfahrer hat Vorfahrt und durfte darauf vertrauen, dass diese respektiert wird.
Anders verhält es sich, wenn der Radfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit oder bei Rot über die Kreuzung fährt. Hier kann ein erhebliches Mitverschulden vorliegen, das die Haftungsverteilung beeinflusst.
Dooring-Unfälle: Wenn sich Autotüren öffnen
Öffnet ein Autoinsasse unvorsichtig die Fahrzeugtür und stößt mit einem vorbeifahrenden Radfahrer zusammen, liegt die Schuld meist beim Autofahrer. Nach der Straßenverkehrsordnung muss vor dem Öffnen einer Fahrzeugtür sichergestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.
Das Verhalten des Radfahrers (z.B. zu nahe Vorbeifahrt oder unangepasste Geschwindigkeit) kann bei der Prüfung eines möglichen Mitverschuldens nach § 254 BGB berücksichtigt werden, was zu einer Anpassung der Haftungsverteilung führen kann.
Überholmanöver: Sicherheitsabstand als Schlüsselfaktor
Beim Überholen von Radfahrern müssen Autofahrer einen ausreichenden Seitenabstand einhalten – innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts 2 Meter. Kommt es beim Überholen zu einem Unfall, liegt die Schuld meist beim Autofahrer, wenn er den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten hat.
Radfahrer können jedoch auch hier ein Mitverschulden tragen, etwa wenn sie plötzlich und unvorhersehbar ausscheren oder ihre Fahrlinie ändern.

Praktische Auswirkungen: Was Betroffene wissen müssen
Schadensregulierung bei eindeutiger Schuldzuweisung
Liegt die Unfallschuld eindeutig beim Autofahrer, übernimmt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung alle Kosten. Dazu gehören:
- Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert des Fahrrads
- Behandlungskosten und Therapien
- Schmerzensgeld bei Verletzungen
- Verdienstausfall und Erwerbsschaden
- Haushaltshilfe bei längerer Arbeitsunfähigkeit
Die Abwicklung erfolgt direkt zwischen dem Geschädigten und der Versicherung des Unfallverursachers.
Komplexere Fälle mit Mitverschulden
Bei Mitverschulden wird die Haftung quotenmäßig aufgeteilt. Ein Radfahrer mit 30-prozentigem Mitverschulden erhält beispielsweise 70 Prozent seines Schadens ersetzt. Die genaue Quote hängt vom Grad des jeweiligen Verschuldens ab.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen verschiedenen Schadensarten. Während Sachschäden entsprechend der Haftungsquote reduziert werden, kann bei Personenschäden eine andere Bewertung erfolgen. Das Schmerzensgeld wird oft weniger stark gekürzt als materielle Schäden.
Die Rolle der Betriebsgefahr
Ein besonderer Aspekt der Fahrrad-Auto-Unfälle ist die bereits erwähnte Betriebsgefahr. Selbst wenn einem Autofahrer kein Verschulden nachgewiesen werden kann, muss er aufgrund der von seinem Fahrzeug ausgehenden Gefahr einen Teil der Schäden übernehmen.
Bei reinen Sachschäden beträgt dieser Anteil meist 25 bis 50 Prozent. Bei Personenschäden kann der Anteil höher ausfallen, da der Schutz der körperlichen Unversehrtheit besonders hoch bewertet wird.
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Sofortmaßnahmen nach einem Unfall
Unfallstelle sichern und Hilfe leisten
Oberste Priorität hat die Sicherung der Unfallstelle und die Versorgung von Verletzten. Die Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen und bei Personenschäden sofort den Rettungsdienst alarmieren.
Beweissicherung vor Ort
Für die spätere Schadensregulierung ist eine umfassende Dokumentation entscheidend:
- Fotos der Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln
- Schäden an beiden Fahrzeugen dokumentieren
- Personalien und Versicherungsdaten austauschen
- Zeugen ansprechen und Kontaktdaten notieren
- Unfallskizze anfertigen
Polizei hinzuziehen
Bei Personenschäden ist die Polizei grundsätzlich zu verständigen. Auch bei reinen Sachschäden empfiehlt sich die Hinzuziehung der Polizei, wenn die Schuldfrage unklar ist oder sich die Unfallbeteiligten nicht einigen können.
Versicherungsrechtliche Aspekte
Kfz-Haftpflichtversicherung als Hauptakteur
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers ist der primäre Ansprechpartner für Schadensersatzansprüche. Sie ist gesetzlich verpflichtet, berechtigte Ansprüche zu regulieren und unberechtigte abzuwehren.
Dabei prüft die Versicherung zunächst die Haftungsfrage und das Mitverschulden. Diese Prüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere wenn die Rechtslage komplex ist.
Private Unfallversicherung und Rechtschutz
Radfahrer sollten prüfen, ob sie über eine private Unfallversicherung verfügen, die zusätzliche Leistungen erbringt. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann hilfreich sein, wenn es zu Streitigkeiten mit der gegnerischen Versicherung kommt.
Kaskoversicherung bei hochwertigen Fahrrädern
Besitzer teurer Fahrräder oder E-Bikes sollten über eine entsprechende Kaskoversicherung nachdenken. Diese springt auch dann ein, wenn der Unfallgegner nicht oder nicht ausreichend versichert ist.

Checkliste für Betroffene
Sofort nach dem Unfall:
- Unfallstelle absichern und Verletzte versorgen
- Polizei und Rettungsdienst alarmieren (bei Personenschäden)
- Beweise sichern: Fotos, Personalien, Zeugen
- Keine Schuldanerkenntnis abgeben
In den ersten Tagen:
- Schäden bei der eigenen Versicherung melden
- Ärztliche Untersuchung bei Verletzungen
- Beschädigte Gegenstände nicht entsorgen
- Alle Belege und Dokumente sammeln
Bei der Schadensregulierung:
- Ansprüche zeitnah geltend machen
- Bei Streitigkeiten anwaltlichen Rat einholen
- Nicht vorschnell Vergleiche unterschreiben
- Verjährungsfristen im Blick behalten
Wann professionelle Hilfe unverzichtbar ist
Die Regulierung von Fahrrad-Auto-Unfällen kann komplex werden, insbesondere wenn:
- Schwere Verletzungen aufgetreten sind
- Die Schuldfrage umstritten ist
- Die Versicherung Ansprüche ablehnt oder nur teilweise anerkennt
- Langzeitfolgen der Verletzungen noch nicht absehbar sind
In solchen Fällen ist anwaltliche Unterstützung oft entscheidend für eine angemessene Entschädigung. Ein auf Verkehrsrecht und Personenschäden erfahrener Rechtsanwalt kann die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen und die Interessen der Betroffenen wirkungsvoll durchsetzen.
Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht zur Seite. Dr. Arlett Blanke als Fachanwältin für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht kennt die Besonderheiten dieser Verfahren und setzt sich erfolgreich für die Rechte von Unfallgeschädigten ein.
Ihre Rechte kennen und durchsetzen

Ein Unfall zwischen Fahrrad und Auto ist immer belastend – körperlich wie seelisch. Die Frage „Wer zahlt?“ lässt sich nicht pauschal beantworten, da sie von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt.
Grundsätzlich haben Radfahrer auch bei eigenem Mitverschulden oft Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, da Autofahrer aufgrund der Betriebsgefahr ihrer Fahrzeuge eine besondere Verantwortung tragen. Die genaue Haftungsverteilung hängt vom Grad des jeweiligen Verschuldens ab.
Wichtig ist eine sorgfältige Dokumentation des Unfalls und eine zeitnahe Geltendmachung von Ansprüchen. Bei komplexeren Fällen oder schweren Verletzungen sollten Betroffene nicht zögern, fachkundige Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Falls Sie von einem Fahrrad-Auto-Unfall betroffen sind, beraten wir Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
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Ihre Ansprechpartner
Häufig gestellte Fragen
- SpezialistenSeit nunmehr über 30 Jahren sind wir für Sie im Verkehrsrecht tätig.Unsere Kanzlei verfügt über die hierfür notwendigen Fachanwaltschaften und Kompetenz durch Spezialisierung im Verkehrsrecht.Mit unserer Fachexpertise und unserem Netzwerk aus erfahrenen Dienstleistern setzen wir für Sie nach einem Verkehrsunfall nachweislich höhere Schadensersatzansprüche durch. Ob Fahrzeugschaden, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden oder vermehrte Bedürfnisse, wir kümmern uns um eine angemessene Entschädigung und das bei einer 95 %-igen außergerichtlichen Erfolgsquote.In der Bearbeitung eines Verkehrsrechtsmandats bedarf es, neben Sorgfalt und Hingabe, einer anwaltlichen Spezialisierung, um sowohl den prozessualen als auch außergerichtlichen Fallstricken dieses Rechtsgebiets gerecht zu werden.Die Verzahnung von Versicherungsrecht, Verkehrsunfallrecht und Medizinrecht, als Teilbereiche des Personenschadensrechts, ermöglicht es uns, Sie in jedem Teilbereich allumfassend und in Kenntnis sämtlicher Wechselwirkungen vertreten zu können.
Unfallanalytische und technische Kenntnisse
Eine Ermittlungsakte oder Unfallaufnahme auszuwerten und auf Fehler zu analysieren oder das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens kritisch zu hinterfragen, setzt den sicheren Umgang mit technischen und unfallanalytischen Fachtermini und technisches Verständnis für Unfallabläufe oder Messverfahren voraus – Diese Sachkenntnisse gehen über das juristische Studium hinaus und können nur durch eine spezialisierte und erfahrene Verkehrsrechtskanzlei umgesetzt werden.
Diesen Kenntnisstand transparent macht für Sie der hierfür notwendige Fachanwaltstitel, die verkehrsrechtliche Spezialisierung unserer Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sowie die spezielle Ausrichtung und Erfahrung unserer Kanzlei.
Abläufe
Wir bearbeiten Ihren Fall individuell, klären gegebenenfalls die Haftung auf und setzen schließlich Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche bei den Versicherungen durch. Die Kenntnis über übliche Abläufe der Behörden und Gegenseite helfen uns dabei, Ihre Ansprüche effizient durchsetzen zu können.
Vertrauen und Sozialkompetenz
Wie in all unseren Mandaten erfordert ein solches Vertrauensverhältnis Persönlichkeit und Verständnis für Ihre Situation. Neben unserer fachlichen Expertise zeichnen wir uns vor allem durch Sozialkompetenz und das nötige Einfühlungsvermögen gegenüber unserer Mandantschaft aus. Wir hören Ihnen zu, erklären Ihnen jeden Verfahrensschritt und nehmen uns Zeit für Ihren Fall. Schauen Sie sich hierzu gerne unsere Bewertungen und Referenzen an.
Fortbildung und Engagement
Wir halten uns durch Fortbildung über sämtliche Neuerungen im Schadensrecht und Verkehrsrecht informiert. Ihr verkehrsrechtliches Mandat wird bei uns nach den aktuell geltenden juristischen Standards und unter Berücksichtigung sämtlicher praktischer Möglichkeiten geführt. Wir arbeiten mit an rechtlichen Entwicklungen im Verkehrsrecht z. Bsp. in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht oder im Regionalvorstand des Automobilclub Europa. Über die aktuelle Rechtssprechung halten wir auch Sie stets durch unseren Kanzleiblog informiert.
Es lassen sich folgende, wesentliche Handlungsfelder eines Rechtsanwalts im Verkehrsrecht festhalten:
- Beratung und Strategie in Ihrem individuellen Fall
- Aufklärung der Haftung
- Bezifferung und Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche und Schmerzensgelder
- Spezialisierung auf große Personenschäden
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Verhandlung mit den Haftpflichtversicherungen
- Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Vertretung in Führerscheinangelegenheiten
Mit unserer Beauftragung sichern wir Ihnen zu:
- Expertise und Kenntnis über Haftungsfragen und Fragen zur Höhe Ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche
- Fingerspitzengefühl sowie Kenntnis über praktische Abläufe bei der Verhandlung mit den Haftpflichtversicherern
- Kenntnis und Darstellung ALLER Ihrer Ansprüche durch juristische Fachkompetenz
- (zeitliche) Effizienz bei der Durchsetzung, damit Sie sich auf sich und Ihre Genesung konzentrieren können
- Erfahrung im Umgang mit Strafbehörden
- Eine kritische Auswertung von Messverfahren bei Geschwindigkeits-/Abstands- und Rotlichtverstößen
Ja, aufgrund der Betriebsgefahr nach § 7 StVG haftet der Autofahrer grundsätzlich auch ohne eigenes Verschulden. Der Haftungsanteil liegt bei reinen Sachschäden meist bei 25-50%, bei Personenschäden oft höher.
Ja, auch bei eigenem Mitverschulden haben Radfahrer oft Anspruch auf anteiliges Schmerzensgeld. Die Kürzung fällt bei Personenschäden meist geringer aus als bei Sachschäden.
In diesem Fall springt die Verkehrsopferhilfe ein, die vom Verein zur Entschädigung der Opfer von Verkehrstraftaten getragen wird. Die Leistungen entsprechen denen einer Kfz-Haftpflichtversicherung.
Schadensersatzansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie Kenntnis von den schadensbegründenden Umständen erlangt haben.
Nein, Sie sollten Angebote sorgfältig prüfen und nicht unter Zeitdruck entscheiden. Bei schweren Verletzungen ist oft noch nicht absehbar, welche Langzeitfolgen auftreten werden.
Behandlungsfehler sind separate Schadensereignisse. Hier haftet grundsätzlich der behandelnde Arzt bzw. dessen Berufshaftpflichtversicherung, nicht die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers.
Das Schmerzensgeld richtet sich nach Art, Schwere und Dauer der Verletzungen sowie den individuellen Umständen. Orientierungshilfe bieten Schmerzensgeldtabellen, die jedoch nur Richtwerte darstellen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich, etwa wenn ein Radweg verkehrsunsicher angelegt oder mangelhaft unterhalten wurde. Die Haftung der öffentlichen Hand ist jedoch an hohe Voraussetzungen geknüpft.
E-Bikes bis 25 km/h werden wie normale Fahrräder behandelt. S-Pedelecs (bis 45 km/h) gelten als Kleinkrafträder und unterliegen anderen rechtlichen Bestimmungen, einschließlich Versicherungspflicht.
Das hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Verkehrsrechtsschutz ist oft separat zu vereinbaren. Bei erfolgreicher Durchsetzung Ihrer Ansprüche trägt meist die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten.