MedizinrechtRA Marco SchneiderUnfall mit Fahrrad und Auto: Wer zahlt? Rechtliche Grundlagen und praktische Hilfe

2. Juni 2025

Das Wichtigste im Überblick:

Die Haftungsverteilung bei Fahrrad-Auto-Unfällen hängt vom Verschulden beider Beteiligten ab
Kraftfahrer müssen aufgrund der Betriebsgefahr oft auch ohne eigenes Verschulden zahlen
Radfahrer können trotz Mitschuld Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz haben

Wenn zwei Welten aufeinanderprallen: Die Rechtslage bei Fahrrad-Auto-Unfällen

Ein Unfall zwischen Fahrrad und Auto wirft sofort die bange Frage auf: Wer trägt die Kosten für Schäden und Verletzungen? Diese Situation beschäftigt täglich unzählige Betroffene, denn die rechtlichen Zusammenhänge sind komplex und oft missverstanden.

Die Antwort auf die Frage „Wer zahlt?“ ist nicht pauschal zu beantworten. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Unfallursache, dem Verhalten beider Beteiligten und den konkreten Umständen. Dabei spielen sowohl das Verschuldensprinzip als auch die sogenannte Betriebsgefahr eine entscheidende Rolle.

Als Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht unterstützen wir Unfallgeschädigte dabei, ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

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Rechtliche Grundlagen: Das Fundament der Haftung

Haftung nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Die Grundlage für die Haftung bei Verkehrsunfällen bildet das Straßenverkehrsgesetz. Nach § 7 StVG haftet der Halter eines Kraftfahrzeugs für Schäden, die durch den Betrieb seines Fahrzeugs entstehen – und zwar unabhängig von einem Verschulden. Diese sogenannte Gefährdungshaftung erkennt an, dass Kraftfahrzeuge eine besondere Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.

Bei Unfällen zwischen Pkw und Fahrrad greift diese Regelung besonders häufig. Der Autofahrer oder dessen Versicherung muss grundsätzlich für entstandene Schäden aufkommen, auch wenn ihm kein Vorwurf zu machen ist.

 

Verschuldenshaftung nach BGB

Parallel zur Gefährdungshaftung kann eine Haftung nach § 823 BGB bestehen, wenn der Unfallverursacher fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Diese Verschuldenshaftung kann sowohl den Autofahrer als auch den Radfahrer treffen.

Ein Radfahrer haftet beispielsweise, wenn er bei Rot über die Ampel fährt und dadurch einen Unfall verursacht. Gleichzeitig kann ein Autofahrer verschuldensabhängig haften, wenn er etwa den erforderlichen Sicherheitsabstand beim Überholen nicht einhält.

 

Mitverschulden und Haftungsverteilung

Besonders relevant sind die §§ 249, 254 BGB, die die Schadensersatzpflicht und die Minderung des Schadensersatzes bei Mitverschulden regeln. Haben beide Unfallbeteiligten zum Unfall beigetragen, wird die Haftung entsprechend aufgeteilt. Dabei werden alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt.

Typische Unfallszenarien und ihre rechtliche Bewertung

Abbiegeunfälle: Der Klassiker mit klarer Rechtslage

Abbiegeunfälle zwischen Auto und Fahrrad sind häufig und rechtlich meist eindeutig zu bewerten. Übersieht ein Autofahrer beim Rechtsabbiegen einen geradeaus fahrenden Radfahrer, trägt er die Hauptschuld. Der Radfahrer hat Vorfahrt und durfte darauf vertrauen, dass diese respektiert wird.

Anders verhält es sich, wenn der Radfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit oder bei Rot über die Kreuzung fährt. Hier kann ein erhebliches Mitverschulden vorliegen, das die Haftungsverteilung beeinflusst.

 

Dooring-Unfälle: Wenn sich Autotüren öffnen

Öffnet ein Autoinsasse unvorsichtig die Fahrzeugtür und stößt mit einem vorbeifahrenden Radfahrer zusammen, liegt die Schuld meist beim Autofahrer. Nach der Straßenverkehrsordnung muss vor dem Öffnen einer Fahrzeugtür sichergestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.

Das Verhalten des Radfahrers (z.B. zu nahe Vorbeifahrt oder unangepasste Geschwindigkeit) kann bei der Prüfung eines möglichen Mitverschuldens nach § 254 BGB berücksichtigt werden, was zu einer Anpassung der Haftungsverteilung führen kann.

 

Überholmanöver: Sicherheitsabstand als Schlüsselfaktor

Beim Überholen von Radfahrern müssen Autofahrer einen ausreichenden Seitenabstand einhalten – innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts 2 Meter. Kommt es beim Überholen zu einem Unfall, liegt die Schuld meist beim Autofahrer, wenn er den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten hat.

Radfahrer können jedoch auch hier ein Mitverschulden tragen, etwa wenn sie plötzlich und unvorhersehbar ausscheren oder ihre Fahrlinie ändern.

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Praktische Auswirkungen: Was Betroffene wissen müssen

Schadensregulierung bei eindeutiger Schuldzuweisung

Liegt die Unfallschuld eindeutig beim Autofahrer, übernimmt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung alle Kosten. Dazu gehören:

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert des Fahrrads
  • Behandlungskosten und Therapien
  • Schmerzensgeld bei Verletzungen
  • Verdienstausfall und Erwerbsschaden
  • Haushaltshilfe bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Die Abwicklung erfolgt direkt zwischen dem Geschädigten und der Versicherung des Unfallverursachers.

 

Komplexere Fälle mit Mitverschulden

Bei Mitverschulden wird die Haftung quotenmäßig aufgeteilt. Ein Radfahrer mit 30-prozentigem Mitverschulden erhält beispielsweise 70 Prozent seines Schadens ersetzt. Die genaue Quote hängt vom Grad des jeweiligen Verschuldens ab.

Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen verschiedenen Schadensarten. Während Sachschäden entsprechend der Haftungsquote reduziert werden, kann bei Personenschäden eine andere Bewertung erfolgen. Das Schmerzensgeld wird oft weniger stark gekürzt als materielle Schäden.

 

Die Rolle der Betriebsgefahr

Ein besonderer Aspekt der Fahrrad-Auto-Unfälle ist die bereits erwähnte Betriebsgefahr. Selbst wenn einem Autofahrer kein Verschulden nachgewiesen werden kann, muss er aufgrund der von seinem Fahrzeug ausgehenden Gefahr einen Teil der Schäden übernehmen.

Bei reinen Sachschäden beträgt dieser Anteil meist 25 bis 50 Prozent. Bei Personenschäden kann der Anteil höher ausfallen, da der Schutz der körperlichen Unversehrtheit besonders hoch bewertet wird.

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Sofortmaßnahmen nach einem Unfall

Unfallstelle sichern und Hilfe leisten

Oberste Priorität hat die Sicherung der Unfallstelle und die Versorgung von Verletzten. Die Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen und bei Personenschäden sofort den Rettungsdienst alarmieren.

 

Beweissicherung vor Ort

Für die spätere Schadensregulierung ist eine umfassende Dokumentation entscheidend:

  • Fotos der Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln
  • Schäden an beiden Fahrzeugen dokumentieren
  • Personalien und Versicherungsdaten austauschen
  • Zeugen ansprechen und Kontaktdaten notieren
  • Unfallskizze anfertigen

 

Polizei hinzuziehen

Bei Personenschäden ist die Polizei grundsätzlich zu verständigen. Auch bei reinen Sachschäden empfiehlt sich die Hinzuziehung der Polizei, wenn die Schuldfrage unklar ist oder sich die Unfallbeteiligten nicht einigen können.

Versicherungsrechtliche Aspekte

Kfz-Haftpflichtversicherung als Hauptakteur

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers ist der primäre Ansprechpartner für Schadensersatzansprüche. Sie ist gesetzlich verpflichtet, berechtigte Ansprüche zu regulieren und unberechtigte abzuwehren.

Dabei prüft die Versicherung zunächst die Haftungsfrage und das Mitverschulden. Diese Prüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere wenn die Rechtslage komplex ist.

 

Private Unfallversicherung und Rechtschutz

Radfahrer sollten prüfen, ob sie über eine private Unfallversicherung verfügen, die zusätzliche Leistungen erbringt. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann hilfreich sein, wenn es zu Streitigkeiten mit der gegnerischen Versicherung kommt.

 

Kaskoversicherung bei hochwertigen Fahrrädern

Besitzer teurer Fahrräder oder E-Bikes sollten über eine entsprechende Kaskoversicherung nachdenken. Diese springt auch dann ein, wenn der Unfallgegner nicht oder nicht ausreichend versichert ist.

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Checkliste für Betroffene

Sofort nach dem Unfall:

  • Unfallstelle absichern und Verletzte versorgen
  • Polizei und Rettungsdienst alarmieren (bei Personenschäden)
  • Beweise sichern: Fotos, Personalien, Zeugen
  • Keine Schuldanerkenntnis abgeben

In den ersten Tagen:

  • Schäden bei der eigenen Versicherung melden
  • Ärztliche Untersuchung bei Verletzungen
  • Beschädigte Gegenstände nicht entsorgen
  • Alle Belege und Dokumente sammeln

Bei der Schadensregulierung:

  • Ansprüche zeitnah geltend machen
  • Bei Streitigkeiten anwaltlichen Rat einholen
  • Nicht vorschnell Vergleiche unterschreiben
  • Verjährungsfristen im Blick behalten

Wann professionelle Hilfe unverzichtbar ist

Die Regulierung von Fahrrad-Auto-Unfällen kann komplex werden, insbesondere wenn:

  • Schwere Verletzungen aufgetreten sind
  • Die Schuldfrage umstritten ist
  • Die Versicherung Ansprüche ablehnt oder nur teilweise anerkennt
  • Langzeitfolgen der Verletzungen noch nicht absehbar sind

In solchen Fällen ist anwaltliche Unterstützung oft entscheidend für eine angemessene Entschädigung. Ein auf Verkehrsrecht und Personenschäden erfahrener Rechtsanwalt kann die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen und die Interessen der Betroffenen wirkungsvoll durchsetzen.

Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht zur Seite. Dr. Arlett Blanke als Fachanwältin für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht kennt die Besonderheiten dieser Verfahren und setzt sich erfolgreich für die Rechte von Unfallgeschädigten ein.

Ihre Rechte kennen und durchsetzen

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Ein Unfall zwischen Fahrrad und Auto ist immer belastend – körperlich wie seelisch. Die Frage „Wer zahlt?“ lässt sich nicht pauschal beantworten, da sie von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt.

Grundsätzlich haben Radfahrer auch bei eigenem Mitverschulden oft Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, da Autofahrer aufgrund der Betriebsgefahr ihrer Fahrzeuge eine besondere Verantwortung tragen. Die genaue Haftungsverteilung hängt vom Grad des jeweiligen Verschuldens ab.

Wichtig ist eine sorgfältige Dokumentation des Unfalls und eine zeitnahe Geltendmachung von Ansprüchen. Bei komplexeren Fällen oder schweren Verletzungen sollten Betroffene nicht zögern, fachkundige Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Falls Sie von einem Fahrrad-Auto-Unfall betroffen sind, beraten wir Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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Ihre Ansprechpartner

Elisa Chiappetta

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Medizinrecht

Marco Schneider

Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkte: Medizinrecht, Arzthaftungsrecht

Häufig gestellte Fragen

Warum wir?
  1. SpezialistenSeit nunmehr über 30 Jahren sind wir für Sie im Verkehrsrecht tätig.Unsere Kanzlei verfügt über die hierfür notwendigen Fachanwaltschaften und Kompetenz durch Spezialisierung im Verkehrsrecht.Mit unserer Fachexpertise und unserem Netzwerk aus erfahrenen Dienstleistern setzen wir für Sie nach einem Verkehrsunfall nachweislich höhere Schadensersatzansprüche durch. Ob Fahrzeugschaden, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden oder vermehrte Bedürfnisse, wir kümmern uns um eine angemessene Entschädigung und das bei einer 95 %-igen außergerichtlichen Erfolgsquote.In der Bearbeitung eines Verkehrsrechtsmandats bedarf es, neben Sorgfalt und Hingabe, einer anwaltlichen Spezialisierung, um sowohl den prozessualen als auch außergerichtlichen Fallstricken dieses Rechtsgebiets gerecht zu werden.Die Verzahnung von Versicherungsrecht, Verkehrsunfallrecht und Medizinrecht, als Teilbereiche des Personenschadensrechts, ermöglicht es uns, Sie in jedem Teilbereich allumfassend und in Kenntnis sämtlicher Wechselwirkungen vertreten zu können.

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    Wir bearbeiten Ihren Fall individuell, klären gegebenenfalls die Haftung auf und setzen schließlich Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche bei den Versicherungen durch. Die Kenntnis über übliche Abläufe der Behörden und Gegenseite helfen uns dabei, Ihre Ansprüche effizient durchsetzen zu können.

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    Fortbildung und Engagement

    Wir halten uns durch Fortbildung über sämtliche Neuerungen im Schadensrecht und Verkehrsrecht informiert. Ihr verkehrsrechtliches Mandat wird bei uns nach den aktuell geltenden juristischen Standards und unter Berücksichtigung sämtlicher praktischer Möglichkeiten geführt. Wir arbeiten mit an rechtlichen Entwicklungen im Verkehrsrecht z. Bsp. in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht oder im Regionalvorstand des Automobilclub Europa. Über die aktuelle Rechtssprechung halten wir auch Sie stets durch unseren Kanzleiblog informiert.

Was tun wir?

Es lassen sich folgende, wesentliche Handlungsfelder eines Rechtsanwalts im Verkehrsrecht festhalten:

  • Beratung und Strategie in Ihrem individuellen Fall
  • Aufklärung der Haftung
  • Bezifferung und Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche und Schmerzensgelder
  • Spezialisierung auf große Personenschäden
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Verhandlung mit den Haftpflichtversicherungen
  • Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Vertretung in Führerscheinangelegenheiten

Mit unserer Beauftragung sichern wir Ihnen zu:

  • Expertise und Kenntnis über Haftungsfragen und Fragen zur Höhe Ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche
  • Fingerspitzengefühl sowie Kenntnis über praktische Abläufe bei der Verhandlung mit den Haftpflichtversicherern
  • Kenntnis und Darstellung ALLER Ihrer Ansprüche durch juristische Fachkompetenz
  • (zeitliche) Effizienz bei der Durchsetzung, damit Sie sich auf sich und Ihre Genesung konzentrieren können
  • Erfahrung im Umgang mit Strafbehörden
  • Eine kritische Auswertung von Messverfahren bei Geschwindigkeits-/Abstands- und Rotlichtverstößen
Haftet der Autofahrer auch ohne eigenes Verschulden?

Ja, aufgrund der Betriebsgefahr nach § 7 StVG haftet der Autofahrer grundsätzlich auch ohne eigenes Verschulden. Der Haftungsanteil liegt bei reinen Sachschäden meist bei 25-50%, bei Personenschäden oft höher.

Kann ein Radfahrer bei eigenem Verschulden trotzdem Schmerzensgeld erhalten?

Ja, auch bei eigenem Mitverschulden haben Radfahrer oft Anspruch auf anteiliges Schmerzensgeld. Die Kürzung fällt bei Personenschäden meist geringer aus als bei Sachschäden.

Wer zahlt, wenn der Autofahrer keine Versicherung hat?

In diesem Fall springt die Verkehrsopferhilfe ein, die vom Verein zur Entschädigung der Opfer von Verkehrstraftaten getragen wird. Die Leistungen entsprechen denen einer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?

Schadensersatzansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie Kenntnis von den schadensbegründenden Umständen erlangt haben.

Muss ich ein Angebot der Versicherung sofort annehmen?

Nein, Sie sollten Angebote sorgfältig prüfen und nicht unter Zeitdruck entscheiden. Bei schweren Verletzungen ist oft noch nicht absehbar, welche Langzeitfolgen auftreten werden.

Zahlt die Versicherung auch bei Behandlungsfehlern nach dem Unfall?

Behandlungsfehler sind separate Schadensereignisse. Hier haftet grundsätzlich der behandelnde Arzt bzw. dessen Berufshaftpflichtversicherung, nicht die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers.

Wie wird das Schmerzensgeld berechnet?

Das Schmerzensgeld richtet sich nach Art, Schwere und Dauer der Verletzungen sowie den individuellen Umständen. Orientierungshilfe bieten Schmerzensgeldtabellen, die jedoch nur Richtwerte darstellen.

Kann ich auch Ansprüche gegen die Stadt wegen schlechter Radwege geltend machen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich, etwa wenn ein Radweg verkehrsunsicher angelegt oder mangelhaft unterhalten wurde. Die Haftung der öffentlichen Hand ist jedoch an hohe Voraussetzungen geknüpft.

Was passiert bei Unfällen mit E-Bikes oder S-Pedelecs?

E-Bikes bis 25 km/h werden wie normale Fahrräder behandelt. S-Pedelecs (bis 45 km/h) gelten als Kleinkrafträder und unterliegen anderen rechtlichen Bestimmungen, einschließlich Versicherungspflicht.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?

Das hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Verkehrsrechtsschutz ist oft separat zu vereinbaren. Bei erfolgreicher Durchsetzung Ihrer Ansprüche trägt meist die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten.

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RA Marco Schneider

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