MedizinrechtRA Marco SchneiderGeburtsschäden durch Sauerstoffmangel: Ursachen, Folgen und rechtliche Ansprüche

10. Juli 2025

Das Wichtigste im Überblick:

Sauerstoffmangel während der Geburt kann zu schweren dauerhaften Schäden beim Kind führen
Nicht jeder Sauerstoffmangel ist auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen - eine genaue medizinische Aufklärung ist entscheidend
Bei nachgewiesenen Behandlungsfehlern bestehen umfassende Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

Wenn das Glück der Geburt überschattet wird: Sauerstoffmangel und seine Folgen

Die Geburt eines Kindes sollte einer der schönsten Momente im Leben der Eltern sein. Doch wenn das Neugeborene aufgrund von Sauerstoffmangel Schäden davonträgt, wandelt sich die Freude in Sorge, Angst und oft auch in die quälende Frage: Hätte dies verhindert werden können?

Geburtsschäden durch Sauerstoffmangel gehören zu den schwerwiegendsten Komplikationen in der Geburtshilfe. Sie können das Leben des betroffenen Kindes und seiner Familie grundlegend verändern. Nicht immer liegt ein Behandlungsfehler vor – doch wenn medizinische Standards nicht eingehalten wurden, haben die Familien Anspruch auf umfassende Unterstützung.

Als Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht begleiten wir seit über 30 Jahren Familien in diesen schweren Situationen und helfen dabei, sowohl die medizinischen Hintergründe zu klären als auch berechtigte Ansprüche durchzusetzen.

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Medizinische Grundlagen: Was ist Sauerstoffmangel bei der Geburt?

Definition und Entstehung

Sauerstoffmangel während der Geburt, medizinisch als perinatale Asphyxie bezeichnet, entsteht, wenn das ungeborene Kind nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt wird. Dieser Zustand kann vor, während oder unmittelbar nach der Geburt auftreten und verschiedene Ursachen haben.

Das Gehirn des Neugeborenen ist besonders empfindlich gegenüber Sauerstoffmangel. Bereits wenige Minuten ohne ausreichende Sauerstoffversorgung können zu irreversiblen Schädigungen führen, da die Nervenzellen absterben und sich nicht regenerieren können.

Physiologische Zusammenhänge

Während der Schwangerschaft erfolgt die Sauerstoffversorgung des Kindes über die Plazenta und die Nabelschnur. Störungen in diesem System können zu einer Hypoxie (Sauerstoffmangel) führen. Besonders kritisch wird es, wenn zusätzlich eine Azidose (Übersäuerung des Blutes) auftritt, da dies die Sauerstoffaufnahme weiter verschlechtert.

Die Folgen hängen von der Dauer und Schwere des Sauerstoffmangels ab. Leichte Formen können ohne bleibende Schäden überstanden werden, während schwere Verläufe zu dauerhaften neurologischen Beeinträchtigungen führen können.

Ursachen für Sauerstoffmangel während der Geburt

Mütterliche Faktoren

Verschiedene Umstände bei der Mutter können zu einer unzureichenden Sauerstoffversorgung des Kindes führen:

Schwangerschaftsbedingte Erkrankungen wie Präeklampsie oder Gestationsdiabetes können die Durchblutung der Plazenta beeinträchtigen. Auch Herzkreislauf-Erkrankungen der Mutter, ein zu niedriger Blutdruck oder Atemprobleme können die Sauerstoffversorgung des Kindes gefährden.

Besonders kritisch sind Situationen, in denen die Mutter selbst zu wenig Sauerstoff erhält, etwa bei Narkosezwischenfällen oder unerkannten Atemwegsverlegungen während der Geburt.

Plazentare Komplikationen

Die Plazenta als Verbindung zwischen Mutter und Kind kann verschiedene Probleme aufweisen:

Eine vorzeitige Plazentalösung führt zu einem plötzlichen Abbruch der Sauerstoffversorgung und stellt einen absoluten Notfall dar. Auch eine Plazenta praevia, bei der die Plazenta den Muttermund verdeckt, kann zu kritischen Blutungen und damit zu Sauerstoffmangel führen.

Insuffizienzen der Plazenta entwickeln sich oft schleichend und können bei unzureichender Überwachung zu chronischem Sauerstoffmangel führen.

Nabelschnurkomplikationen

Die Nabelschnur kann auf verschiedene Weise die Sauerstoffversorgung beeinträchtigen:

Ein Nabelschnurvorfall, bei dem die Nabelschnur vor dem kindlichen Kopf durch den Muttermund tritt und eingeklemmt wird, ist ein geburtshilflicher Notfall. Auch eine Umschlingung der Nabelschnur um den Hals oder andere Körperteile des Kindes kann problematisch werden.

Echte Nabelschnurknoten sind selten, können aber zu einer kompletten Unterbrechung der Sauerstoffversorgung führen.

Geburtsverlauf und Wehentätigkeit

Ein problematischer Geburtsverlauf kann verschiedene Ursachen für Sauerstoffmangel schaffen:

Zu starke oder zu häufige Wehen können die Durchblutung der Plazenta beeinträchtigen. Ein Geburtsstillstand oder eine verlängerte Austreibungsphase erhöhen das Risiko für Sauerstoffmangel erheblich.

Auch unsachgemäße Verwendung von wehenfördernden Medikamenten kann zu übermäßig starken Kontraktionen führen, die die Sauerstoffversorgung des Kindes gefährden.

Folgen von Sauerstoffmangel: Das Spektrum möglicher Schäden

Akute Auswirkungen

Unmittelbar nach der Geburt zeigen sich verschiedene Anzeichen von Sauerstoffmangel:

Ein niedriger APGAR-Score, der die Vitalfunktionen des Neugeborenen bewertet, kann ein Hinweis auf eine perinatale Asphyxie sein. Auch eine verzögerte Atmung, schlaffe Muskulatur oder eine bläuliche Verfärbung der Haut sind Warnsignale.

Viele Kinder benötigen nach einem Sauerstoffmangel eine intensivmedizinische Betreuung und künstliche Beatmung, um die Organfunktionen aufrechtzuerhalten.

Langzeitfolgen und Behinderungen

Die schwerwiegendsten Folgen von Sauerstoffmangel zeigen sich oft erst im Laufe der Entwicklung des Kindes:

Zerebralparesen sind eine der häufigsten Folgen schwerer perinataler Asphyxie. Diese Bewegungsstörungen können von leichten Koordinationsproblemen bis hin zu schweren Behinderungen reichen, die eine lebenslange Pflege erfordern.

Geistige Entwicklungsstörungen, Epilepsie und Lernbehinderungen können ebenfalls Folgen von Sauerstoffmangel sein. Auch Seh- und Hörstörungen treten häufiger auf.

Auswirkungen auf die Familie

Die Diagnose einer schweren Behinderung aufgrund von Sauerstoffmangel verändert das Leben der gesamten Familie grundlegend. Neben der emotionalen Belastung entstehen oft erhebliche finanzielle Herausforderungen durch:

  • Kosten für Therapien und Hilfsmittel
  • Umbauten der Wohnung
  • Reduzierung der Arbeitszeit oder Berufsaufgabe eines Elternteils
  • Langfristige Pflege- und Betreuungskosten

Behandlungsstandards und Überwachung

Moderne Geburtsüberwachung

Die heutige Geburtshilfe verfügt über verschiedene Methoden zur Überwachung des kindlichen Wohlbefindens:

Das Kardiotokogramm (CTG) zeichnet kontinuierlich die Herztöne des Kindes und die Wehentätigkeit auf. Auffällige Herztonmuster können frühe Hinweise auf Sauerstoffmangel geben und erfordern eine sofortige Reaktion.

Die Blutgasanalyse aus dem kindlichen Kopf während der Geburt ermöglicht eine direkte Messung des Sauerstoff- und Säure-Basen-Haushalts. Diese Untersuchung kann entscheidende Informationen über den Zustand des Kindes liefern.

Interventionsmöglichkeiten

Bei Anzeichen von Sauerstoffmangel stehen verschiedene Interventionen zur Verfügung:

Eine Sauerstoffgabe an die Mutter kann die Versorgung des Kindes verbessern. Die Lageänderung der Gebärenden kann die Durchblutung der Plazenta optimieren.

Bei akuten Notfällen kann eine sofortige Entbindung per Kaiserschnitt oder Vakuum-/Zangengeburt lebensrettend sein. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen muss schnell und sachkundig getroffen werden.

Nachgeburtliche Versorgung

Nach der Geburt ist eine schnelle und sachgerechte Reanimation entscheidend:

Die Hypothermiebehandlung, bei der die Körpertemperatur des Neugeborenen kontrolliert gesenkt wird, kann bei schwerer Asphyxie die Hirnschäden begrenzen. Diese Behandlung muss jedoch innerhalb der ersten sechs Stunden nach der Geburt beginnen.

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Aufklärung über Risiken

Ein Behandlungsfehler kann bereits vor der Geburt vorliegen, wenn Risikofaktoren nicht erkannt oder nicht angemessen kommuniziert werden. Schwangere haben ein Recht auf umfassende Aufklärung über mögliche Komplikationen und alternative Behandlungsmöglichkeiten.

Besonders bei Risikoschwangerschaften müssen intensivere Überwachungsmaßnahmen eingeleitet werden. Die Vernachlässigung dieser Sorgfaltspflicht kann einen Behandlungsfehler darstellen.

Fehler in der Geburtsüberwachung

Häufige Behandlungsfehler im Zusammenhang mit Sauerstoffmangel betreffen die Überwachung während der Geburt:

Die Fehlinterpretation oder das Ignorieren pathologischer CTG-Muster kann verheerende Folgen haben. Auch das Unterlassen weiterführender Diagnostik bei auffälligen Befunden stellt einen Behandlungsfehler dar.

Verzögerungen bei notwendigen Interventionen, etwa bei der Entscheidung zum Kaiserschnitt, können als Behandlungsfehler gewertet werden, wenn dadurch vermeidbare Schäden entstehen.

Organisationsfehler

Nicht nur individuelle Fehler einzelner Ärzte, sondern auch Organisationsmängel können zu Behandlungsfehlern führen:

Unzureichende Personalausstattung, fehlende Kommunikation zwischen den Betreuern oder technische Mängel an Überwachungsgeräten können zu kritischen Situationen beitragen.

Rechtliche Grundlagen für Schadensersatzansprüche

Arzthaftungsrecht nach BGB

Ansprüche bei Geburtsschäden durch Behandlungsfehler richten sich nach den allgemeinen Regeln des Schadensersatzrechts. Nach §§ 280, 823 BGB können sowohl vertragliche als auch deliktische Ansprüche bestehen.

Dabei muss grundsätzlich ein Behandlungsfehler, ein Schaden und die Kausalität zwischen beiden nachgewiesen werden. Bei Geburtsschäden ist dieser Nachweis oft komplex und erfordert umfangreiche medizinische Gutachten.

Beweiserleichterungen

Das Arzthaftungsrecht sieht in bestimmten Fällen Beweiserleichterungen vor:

Bei groben Behandlungsfehlern kann eine Beweislastumkehr in Betracht kommen, was bedeutet, dass der Arzt in solchen Fällen darlegen muss, dass der Fehler nicht ursächlich für den Schaden war, sofern die Umstände des Falles eine solche Schlussfolgerung zulassen. Auch bei Befunderhebungs- und Befundsicherungsfehlern können Beweiserleichterungen greifen.

Diese Regelungen sind bei Geburtsschäden besonders relevant, da hier oft komplexe medizinische Zusammenhänge zu bewerten sind.

Verjährung

Für die Eltern als gesetzliche Vertreter des Kindes beginnt die drei Jahre dauernde Verjährungsfrist mit ihrer Kenntnis von Schaden und Verursacher. Für das Kind selbst startet die Verjährung mit Erreichen der Volljährigkeit, unabhängig vom Kenntnisstand der Eltern.

Diese Regelung berücksichtigt, dass sich manche Folgen von Geburtsschäden erst im Laufe der Entwicklung zeigen und dass das Kind als Geschädigter eigene Ansprüche hat.

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Materielle Schäden

Bei Geburtsschäden durch Behandlungsfehler können erhebliche materielle Schäden entstehen:

Die Behandlungskosten für das geschädigte Kind können sich über viele Jahre erstrecken. Dazu gehören nicht nur die akute Behandlung, sondern auch langfristige Therapien, Hilfsmittel und Medikamente.

Auch die Kosten für die Anpassung der Wohnung, spezielle Fahrzeuge oder andere behinderungsbedingte Aufwendungen können ersetzt werden.

Verdienstausfall der Eltern

Wenn ein Elternteil seine Berufstätigkeit aufgeben oder reduzieren muss, um das schwer behinderte Kind zu betreuen, kann auch dieser Verdienstausfall geltend gemacht werden.

Die Berechnung erfolgt meist auf der Grundlage des bisherigen Einkommens und berücksichtigt die gesamte Dauer der notwendigen Betreuung.

Schmerzensgeld

Das Schmerzensgeld soll die immateriellen Schäden ausgleichen – die körperlichen und seelischen Leiden des Kindes. Bei schweren Geburtsschäden können erhebliche Beträge erreicht werden.

Die Höhe orientiert sich an der Schwere der Behinderung, der Beeinträchtigung der Lebensqualität und der Lebenserwartung des Kindes. Auch hier sind individuelle Umstände zu berücksichtigen. Mehr Informationen zu Schmerzensgeldtabellen und ihrer kritischen Einordnung

Rentenzahlungen

In vielen Fällen werden Schadensersatzleistungen nicht als Einmalzahlung, sondern als monatliche Rente vereinbart. Dies sichert die langfristige Versorgung des Kindes und berücksichtigt die Inflationsentwicklung.

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Der Weg zur Durchsetzung von Ansprüchen

Medizinische Sachverhaltsaufklärung

Der erste Schritt ist immer eine umfassende medizinische Begutachtung des Sachverhalts.
Externe Gutachter prüfen, ob die medizinische Behandlung den Standards entsprochen hat und ob ein Behandlungsfehler vorliegt.

Diese Begutachtung erfordert spezialisierte Kenntnisse in der Geburtshilfe und Neonatologie.
Nur so kann beurteilt werden, ob die Schäden vermeidbar gewesen wären.

Außergerichtliche Regulierung

Viele Fälle werden außergerichtlich mit der Haftpflichtversicherung des Arztes oder Krankenhauses reguliert. Dies kann für alle Beteiligten vorteilhaft sein, da langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden.

Voraussetzung ist jedoch eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und der Schadenshöhe. Hier ist anwaltliche Beratung unverzichtbar.

Gerichtliche Durchsetzung

Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, müssen die Ansprüche vor Gericht durchgesetzt werden. Diese Verfahren sind oft langwierig und erfordern umfangreiche Beweisaufnahmen.

Besonders bei der Begutachtung durch Sachverständige ist darauf zu achten, dass diese über die notwendige Expertise verfügen und unabhängig sind.

Präventionsmaßnahmen und Qualitätssicherung

Verbesserung der Geburtsmedizin

Die moderne Geburtsmedizin hat verschiedene Maßnahmen entwickelt, um das Risiko von Sauerstoffmangel zu reduzieren:

Verbesserte Überwachungstechnologien ermöglichen eine frühzeitigere Erkennung kritischer Situationen. Auch die Schulung des Personals in Notfallsituationen wurde intensiviert.

Qualitätssicherungsmaßnahmen in Krankenhäusern helfen dabei, Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben.

Bedeutung der Risikoaufklärung

Eine umfassende Aufklärung der Schwangeren über mögliche Risiken ist nicht nur rechtlich geboten, sondern auch medizinisch sinnvoll. Informierte Patientinnen können besser an der Entscheidungsfindung teilnehmen.

Auch die Aufklärung über Warnsignale während der Schwangerschaft kann dazu beitragen, Risikosituationen frühzeitig zu erkennen.

Checkliste für Betroffene

Unmittelbar nach der Geburt:

  • Alle medizinischen Unterlagen sichern und kopieren
  • Gespräche mit Ärzten und Pflegepersonal dokumentieren
  • Zeugen für auffällige Vorkommnisse notieren
  • Keine vorschnellen Erklärungen oder Verzichte unterschreiben

In den ersten Wochen:

  • Entwicklung des Kindes genau beobachten und dokumentieren
  • Alle Therapien und Behandlungen festhalten
  • Kontakt zu Selbsthilfegruppen suchen
  • Frühzeitig rechtliche Beratung einholen

Langfristige Planung:

  • Regelmäßige Entwicklungsdiagnostik durchführen lassen
  • Therapie- und Fördermaßnahmen koordinieren
  • Finanzielle Absicherung planen
  • Rechtliche Ansprüche zeitnah prüfen lassen

Unterstützung für betroffene Familien

Familien mit einem durch Sauerstoffmangel geschädigten Kind stehen vor enormen Herausforderungen. Neben der medizinischen Versorgung sind rechtliche, finanzielle und psychosoziale Aspekte zu bewältigen.

Als Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht verstehen wir diese komplexe Situation.
Wir arbeiten mit unabhängigen medizinischen Gutachtern zusammen, um die Ursachen der Schädigung zu klären und berechtigte Ansprüche durchzusetzen.

Unser Ziel ist es, den betroffenen Familien die bestmögliche Unterstützung zu bieten und eine angemessene Entschädigung zu erreichen, die eine optimale Versorgung und Förderung des Kindes ermöglicht.

Hoffnung trotz schwerer Schicksalsschläge

Geburtsschäden durch Sauerstoffmangel stellen für die betroffenen Familien eine enorme Belastung dar. Nicht jeder Sauerstoffmangel ist vermeidbar oder auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen – doch wenn Standards nicht eingehalten wurden, haben die Familien Anspruch auf umfassende Unterstützung.

Die medizinische Aufklärung der Ursachen ist der erste Schritt zu einer angemessenen Entschädigung. Dabei ist eine spezialisierte rechtliche Betreuung unverzichtbar, da sowohl die medizinischen als auch die rechtlichen Zusammenhänge hochkomplex sind.

Wenn Sie als Familie von einem solchen Schicksalsschlag betroffen sind, lassen Sie sich nicht entmutigen. Mit der richtigen Unterstützung lassen sich oft auch in schwierigen Situationen Lösungen finden, die dem Kind und der Familie helfen.

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Ihre Ansprechpartner

Elisa Chiappetta

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Medizinrecht

Marco Schneider

Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkte: Medizinrecht, Arzthaftungsrecht

Häufig gestellte Fragen

Warum wir?
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  1. Medizinische Kenntnisse

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Diesen Kenntnisstand transparent macht für Sie der hierfür notwendige Fachanwaltstitel „Fachanwalt Medizinrecht“, die hohe Spezialisierung unserer Rechtsanwälte sowie die spezielle Ausrichtung und Erfahrung unserer Kanzlei im Arzthaftungsrecht.

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Wir bearbeiten Ihren Fall individuell, klären den Behandlungsverlauf für Sie auf und setzen schließlich Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche bei den Behandlern und Versicherungen durch. Die Kenntnis über übliche Abläufe, Verzögerungsrisiken und Gutachterschleifen helfen uns dabei, Ihre Ansprüche effizient durchsetzen zu können.

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Wie in all unseren Mandaten, erfordert ein solches Vertrauensverhältnis Persönlichkeit und Verständnis für Ihre Situation. Neben unserer fachlichen Expertise zeichnen wir uns vor allem durch Sozialkompetenz und das nötige Einfühlungsvermögen gegenüber unserer Mandantschaft aus. Wir hören Ihnen zu, erklären Ihnen jeden Verfahrensschritt und nehmen uns Zeit für Ihren Fall.

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  1. Tätigkeit in ganz Deutschland

Wir sind für Sie im Medizinrecht in Hildesheim, der Region Hannover, Braunschweig und darüber hinaus auch in ganz Deutschland tätig. Unser Sachverständigennetzwerk und die Kanzleiorganisation über die elektronische Akte erlaubt es uns, Ihren Fall bundesweit zu betreuen. Selbstverständlich nehmen wir dabei trotzdem jeden Gerichtstermin persönlich für Sie wahr. Unseren Mehraufwand bei einer bundesweiten Vertretung berechnen wir Ihnen bei einem schweren Personenschaden nicht, weshalb unsere Beauftragung Sie nicht mehr kostet als die eines weniger spezialisierten, ortsansässigen Rechtsanwalts.

Mehr Informationen:

Recht haben und Recht bekommen – Warum die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Medizinrecht unumgänglich ist

Was tun wir?

Es lassen sich folgende, wesentliche Handlungsfelder eines Rechtsanwalts im Arzthaftungsrecht/Medizinrecht festhalten:

  • Beratung und Strategie in Ihrem individuellen Fall
  • Die Aufklärung Ihrer Behandlung
  • Bezifferung und Geltendmachung Ihres Schmerzensgeldes und weiterer Schadensersatzansprüche
  • Durchsetzung und Verhandlung mit den Haftpflichtversicherungen der Ärzte/Krankenhäuser
  • Verfahren vor der Ärztekammer

Mit unserer Beauftragung sichern wir Ihnen zu:

  • Ihren Einzelfall bestmöglich medizinisch aufzuklären
  • Erstellung eines ergebnisorientierten und auch verwertbaren Gutachtens
  • Fingerspitzengefühl sowie Kenntnis über praktische Abläufe bei der Verhandlung mit den Haftpflichtversicherern
  • Kenntnis und Darstellung aller Ihrer Ansprüche durch juristische Fachkompetenz im Schadensrecht
  • (zeitliche) Effizienz bei der Durchsetzung, damit Sie sich auf sich und Ihre Genesung konzentrieren können
  • Erfahrung im Umgang mit Sachverständigen und den Arzthaftungskammern der Landgerichte
  • Eine ebenso kritische Auswertung von negativen Gutachten

Mehr erfahren: Unsere Leistungen für Patienten

Woran erkenne ich, ob bei der Geburt ein Behandlungsfehler vorlag?

Hinweise können ein auffälliges CTG, das ignoriert wurde, verzögerte Reaktionen auf Notfallsituationen oder unzureichende Überwachung sein.
Eine medizinische Begutachtung durch unabhängige Experten ist jedoch für eine sichere Beurteilung erforderlich.
Mehr Informationen zu Behandlungsfehlern

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?

Für die Eltern als gesetzliche Vertreter beginnt die drei Jahre dauernde Verjährungsfrist mit ihrer Kenntnis von Schaden und Verursacher. Für das Kind selbst startet die Verjährung mit Erreichen der Volljährigkeit, unabhängig vom Kenntnisstand der Eltern.

Welche Kosten können als Schaden geltend gemacht werden?

Behandlungskosten, Therapien, Hilfsmittel, Wohnungsumbauten, Verdienstausfall der Eltern für Betreuung, sowie Schmerzensgeld für das Kind. Auch zukünftige Kosten können berücksichtigt werden. Mehr Informationen zu Schadensersatzansprüchen

Ist jeder Sauerstoffmangel bei der Geburt ein Behandlungsfehler?

Nein, Sauerstoffmangel kann auch natürliche Ursachen haben, die nicht vorhersehbar oder vermeidbar waren. Entscheidend ist, ob die medizinischen Standards eingehalten wurden und angemessen reagiert wurde.

Wer trägt die Kosten für die medizinische Begutachtung?

Bei erfolgreicher Durchsetzung der Ansprüche trägt meist die Gegenseite die Gutachterkosten. Bis dahin müssen sie jedoch vorfinanziert werden. Rechtsschutzversicherungen können hier helfen.

Können auch bei Hausgeburten Ansprüche entstehen?

Ja, auch Hebammen sind zu sorgfältiger Betreuung verpflichtet und müssen bei Komplikationen rechtzeitig ärztliche Hilfe hinzuziehen. Entsprechende Ansprüche können gegen die Berufshaftpflichtversicherung geltend gemacht werden.

Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes bestimmt?

Die Höhe orientiert sich an der Schwere der Behinderung, der Beeinträchtigung der Lebensqualität und vergleichbaren Fällen. Bei schweren Zerebralparesen können sechsstellige Beträge erreicht werden.

Mehr Informationen zu Schmerzensgeld und kritische Einordnung von Schmerzensgeldtabellen

Was ist bei der Auswahl des medizinischen Gutachters zu beachten?

Der Gutachter sollte über spezielle Kenntnisse in Geburtshilfe und Neonatologie verfügen und unabhängig sein. Idealerweise hat er Erfahrung mit forensischen Gutachten in ähnlichen Fällen.

Können Ansprüche auch gegen das Krankenhaus geltend gemacht werden?

Ja, Krankenhäuser haften für Organisationsfehler, mangelhafte Ausstattung oder unzureichende Personalausstattung. Auch für Behandlungsfehler ihrer Angestellten können sie haftbar gemacht werden.

Wie kann ich mein Kind optimal fördern, während das Verfahren läuft?

Lassen Sie alle notwendigen Therapien durchführen und dokumentieren Sie diese sorgfältig. Die Kosten können später erstattet werden. Wichtig ist, dass das Kind die bestmögliche Förderung erhält – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Schildern Sie uns gerne Ihren Fall

RA Marco Schneider

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