Was ist ein Dekubitus?
Ein Dekubitus, oft auch als Druckgeschwür oder Wundliegegeschwür bezeichnet, ist eine schmerzhafte Hautschädigung, die durch anhaltenden Druck auf bestimmte Körperstellen entsteht. Diese Druckgeschwüre treten besonders häufig bei immobilen Patienten auf, die längere Zeit in derselben Position verbringen. Der Druck beeinträchtigt die Blutzufuhr zu den betroffenen Hautstellen, was zu einer Schädigung und schließlich zum Absterben des Gewebes führen kann.
Wie entsteht ein Dekubitus durch Lagerschäden?
Dekubitus kann durch unzureichende Lagerung und Pflege von Patienten entstehen. Lagerschäden sind vermeidbar, wenn die Pflegekräfte regelmäßig die Position des Patienten ändern und geeignete Hilfsmittel zur Druckentlastung einsetzen. Ein Dekubitus, der durch mangelhafte Lagerung verursacht wird, weist auf eine nicht ordnungsgemäße Pflege hin, die in einem Krankenhaus oder Pflegeheim zu einem Verstoß gegen die Pflegestandards führen kann.
Ihre Erfolgsaussichten auf Schadensersatz
In vielen Fällen haben wir für unsere Mandanten Schmerzensgelder zwischen 8.000 und 40.000 Euro erstritten. Die Erfolgsaussichten auf Schadensersatz bei einem Dekubitus sind in der Regel gut, da die Beweislastumkehr zugunsten des Patienten eintritt. Dies bedeutet, dass das Krankenhaus oder Pflegeheim beweisen muss, dass der Dekubitus nicht durch einen Lagerschaden verursacht wurde.
Beweislastumkehr und Juristische Aspekte
Ein Dekubitus wird als klare Beweislage betrachtet, die eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Lagerschaden als Ursache aufzeigt. Da die Vermeidung von Dekubitus ein gut beherrschbares Risiko des Krankenhauses oder der Pflegeeinrichtung darstellt, wird in solchen Fällen regelmäßig vermutet, dass ein Lagerschaden vorliegt. Die Beweislast liegt daher beim Krankenhaus, um nachzuweisen, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung des Dekubitus getroffen wurden. Wenn ein Dekubitus auftritt, wird dies oft als Abweichung vom Facharzt- oder Pflegestandard gewertet.
Der rechtliche Rahmen für Schadensersatzansprüche
Gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen ist es die Verantwortung des Pflegepersonals, regelmäßige Lagewechsel und präventive Maßnahmen durchzuführen, um Dekubitus zu verhindern. Versäumt das Pflegepersonal diese Pflegestandards, kann dies als grobe Fahrlässigkeit angesehen werden, die die Grundlage für Schadensersatzansprüche bildet.
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen an einem Dekubitus gelitten haben, den Sie auf Lagerschäden zurückführen, stehen Ihnen rechtliche Möglichkeiten für Schadensersatz zur Verfügung. Unser erfahrenes Team von Anwälten für Medizinrecht hat bereits zahlreiche erfolgreiche Fälle bearbeitet und kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Kontaktieren Sie uns
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Fall haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an unsere Kanzlei für Medizinrecht. Wir stehen Ihnen mit unserem umfassenden Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite, um Ihre Ansprüche auf Schadensersatz nach einem Dekubitus zu prüfen und durchzusetzen. Lassen Sie uns gemeinsam für Ihr Recht auf Entschädigung kämpfen.