Inhalt:
Wenn der Traum vom perfekten Aussehen zum Albtraum wird
Rechtliche Grundlagen bei ästhetischen Eingriffen
Häufige Komplikationen bei Schönheitsoperationen
Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?
Beweisführung bei ästhetischen Behandlungsfehlern
Ansprüche bei misslungenen Schönheitsoperationen
Besondere Herausforderungen bei ästhetischen Eingriffen
Vorgehen nach einer misslungenen Schönheitsoperation
Unterstützung durch spezialisierte Anwälte
Das Wichtigste im Überblick:
Wenn der Traum vom perfekten Aussehen zum Albtraum wird
Eine Schönheitsoperation soll das Selbstbewusstsein stärken und zu mehr Wohlbefinden verhelfen. Doch was passiert, wenn der Eingriff nicht wie erhofft verläuft oder sogar zu dauerhaften Schäden führt? Wenn die Schönheits-OP schief gelaufen ist, stehen Betroffene oft vor einem Berg von Fragen: War der Eingriff fehlerhaft? Welche Rechte haben sie? Wer kommt für die Folgekosten auf?
Die Realität zeigt: Auch bei ästhetischen Eingriffen können schwerwiegende Komplikationen auftreten. Nicht jedes unzufriedenstellende Ergebnis ist jedoch automatisch ein Behandlungsfehler. Die Bewertung erfordert eine differenzierte Betrachtung der medizinischen und rechtlichen Aspekte.
Als Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht unterstützen wir seit über 30 Jahren Patienten dabei, ihre Rechte nach misslungenen ästhetischen Eingriffen durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
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Rechtliche Grundlagen bei ästhetischen Eingriffen
Behandlungsvertrag und Sorgfaltspflicht
Auch bei Schönheitsoperationen entsteht zwischen Patient und Arzt ein Behandlungsvertrag nach § 630a BGB. Der Arzt verpflichtet sich zur fachgerechten Behandlung nach dem aktuellen Stand der Medizin. Diese Sorgfaltspflicht gilt unabhängig davon, ob der Eingriff medizinisch notwendig oder rein ästhetisch motiviert ist.
Bei ästhetischen Eingriffen sind die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht besonders hoch, da diese Operationen in der Regel nicht lebensnotwendig sind und der Patient bewusst ein Risiko eingeht, um sein Aussehen zu verbessern.
Aufklärungspflicht bei ästhetischen Eingriffen
Die Aufklärungspflicht ist bei Schönheitsoperationen besonders umfassend. Nach § 630e BGB muss der Arzt über alle wesentlichen Umstände der Behandlung informieren, insbesondere über:
- Art, Umfang und Durchführung der geplanten Maßnahme
- Zu erwartende Folgen und Nebenfolgen
- Risiken und Komplikationsmöglichkeiten
- Alternative Behandlungsmöglichkeiten
- Nachbehandlung und Verhaltensregeln
Bei ästhetischen Eingriffen muss zusätzlich darüber aufgeklärt werden, dass das gewünschte Ergebnis nicht garantiert werden kann und dass Nachkorrekturen erforderlich werden könnten.
Erfolgsvertrag oder Behandlungsvertrag?
Ein wichtiger rechtlicher Aspekt ist die Unterscheidung zwischen Behandlungsvertrag und Erfolgsvertrag. Grundsätzlich schuldet der Arzt nur eine fachgerechte Behandlung, nicht aber einen bestimmten Erfolg. Bei rein ästhetischen Eingriffen wird jedoch diskutiert, ob nicht doch ein Erfolgsvertrag vorliegen kann.
Die Rechtsprechung ist hier zurückhaltend und nimmt nur in Ausnahmefällen einen Erfolgsvertrag an, etwa wenn konkrete Zusagen über das zu erreichende Ergebnis gemacht wurden.
Häufige Komplikationen bei Schönheitsoperationen
Brustvergrößerung und -korrekturen
Brustoperationen gehören zu den häufigsten ästhetischen Eingriffen und bergen verschiedene Risiken:
Kapselfibrose ist eine der häufigsten Komplikationen, bei der sich um das Implantat eine harte Kapsel bildet. Dies kann zu Schmerzen, Verformungen und einem unnatürlichen Aussehen führen.
Auch Implantatrupturen, Infektionen oder asymmetrische Ergebnisse können auftreten. Besonders problematisch sind Fälle, in denen minderwertige Implantate verwendet wurden oder die Operation nicht fachgerecht durchgeführt wurde.
Nasenoperationen
Nasenoperationen sind technisch anspruchsvoll und können zu verschiedenen Problemen führen:
Funktionelle Beeinträchtigungen wie Atembeschwerden sind besonders schwerwiegend, da sie die Lebensqualität erheblich einschränken können. Auch ästhetische Probleme wie Asymmetrien, übermäßige Korrektur oder ein unnatürliches Aussehen kommen vor.
Fettabsaugung (Liposuktion)
Bei Fettabsaugungen können verschiedene Komplikationen auftreten:
Unregelmäßige Hautoberflächen, Dellen oder asymmetrische Ergebnisse beeinträchtigen das ästhetische Ergebnis erheblich. Schwerwiegender sind Verletzungen innerer Organe, Fettembolien oder schwere Infektionen.
Facelifts und Straffungsoperationen
Gesichtsstraffungen bergen spezielle Risiken:
Nervenschädigungen können zu dauerhaften Lähmungserscheinungen führen. Auch übermäßige Straffung, die zu einem unnatürlichen Aussehen führt, oder schlechte Narbenheilung sind häufige Probleme.
Augenlidkorrekturen
Augenlidoperationen können verschiedene Folgeprobleme haben:
Funktionelle Beeinträchtigungen wie unvollständiger Lidschluss oder Tränenfluss sind besonders belastend. Auch ästhetische Probleme wie asymmetrische Ergebnisse oder übermäßige Korrektur kommen vor.
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Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?
Diagnosefehler und Indikationsstellung
Ein Behandlungsfehler kann bereits bei der Indikationsstellung vorliegen:
Wenn ein Eingriff medizinisch nicht gerechtfertigt ist oder die Risiken den zu erwartenden Nutzen übersteigen, kann dies einen Behandlungsfehler darstellen. Auch die unzureichende Berücksichtigung von Vorerkrankungen oder Kontraindikationen ist problematisch.
Aufklärungsfehler
Aufklärungsfehler sind bei ästhetischen Eingriffen besonders häufig:
Unvollständige Information über Risiken, unrealistische Versprechungen über das zu erwartende Ergebnis oder fehlende Bedenkzeit können die Aufklärung fehlerhaft machen. Auch das Versäumen der Aufklärung über alternative Behandlungsmöglichkeiten ist problematisch.
Durchführungsfehler
Fehler bei der Operation selbst sind klassische Behandlungsfehler:
Technische Fehler, Verwendung ungeeigneter Materialien oder Nichteinhaltung hygienischer Standards können zu schwerwiegenden Komplikationen führen. Auch inadäquate Narkose oder mangelnde Überwachung während des Eingriffs sind problematisch.
Nachbehandlungsfehler
Auch nach der Operation können Fehler auftreten:
Unzureichende Nachsorge, verzögerte Erkennung von Komplikationen oder inadäquate Behandlung von Wundheilungsstörungen können als Behandlungsfehler gewertet werden.
Beweisführung bei ästhetischen Behandlungsfehlern
Dokumentationspflicht
Die ordnungsgemäße Dokumentation ist bei ästhetischen Eingriffen besonders wichtig:
Vorher-Nachher-Fotos, detaillierte Operationsberichte und Verlaufsdokumentationen sind essentiell für die spätere Beweisführung. Fehler in der Dokumentation können zu Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten führen.
Medizinische Begutachtung
Die medizinische Begutachtung bei ästhetischen Behandlungsfehlern erfordert besondere Expertise:
Gutachter müssen sowohl die medizinischen Standards als auch die ästhetischen Aspekte bewerten können. Oft sind mehrere Fachrichtungen beteiligt, etwa Plastische Chirurgie, Dermatologie oder HNO-Heilkunde.
Beweiserleichterungen
Bei groben Behandlungsfehlern kann eine Beweislastumkehr in Betracht kommen, was bedeutet, dass der Arzt in solchen Fällen darlegen muss, dass der Fehler nicht ursächlich für den Schaden war, sofern die Umstände des Falles eine solche Schlussfolgerung zulassen.
Auch bei Aufklärungsfehlern trägt der Arzt die Beweislast dafür, dass er ordnungsgemäß aufgeklärt hat.
Ansprüche bei misslungenen Schönheitsoperationen
Schadensersatzansprüche
Bei Behandlungsfehlern bei ästhetischen Eingriffen können umfassende Schadensersatzansprüche bestehen:
- Kosten für Korrekturoperationen
- Behandlungskosten für Komplikationen
- Verdienstausfall bei längerer Arbeitsunfähigkeit
- Kosten für psychologische Betreuung
- Fahrtkosten zu Spezialisten
Besonders bei schwerwiegenden Komplikationen können sich die Kosten auf erhebliche Summen belaufen.
Wichtiger Hinweis zur Verjährung: Schadensersatzansprüche verjähren drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Verursacher.
Bei ästhetischen Eingriffen beginnt diese Frist meist mit der Erkenntnis, dass das Ergebnis nicht korrigierbar ist oder ein Behandlungsfehler vorliegt.
Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist daher empfehlenswert.
Schmerzensgeld
Schmerzensgeld dient dem Ausgleich immaterieller Schäden:
Bei ästhetischen Behandlungsfehlern sind nicht nur die körperlichen Schmerzen zu berücksichtigen, sondern auch die psychischen Belastungen durch das entstellte Aussehen oder die Enttäuschung über das misslungene Ergebnis.
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Schwere der Beeinträchtigung, der Dauer der Beschwerden und den individuellen Umständen ab.
Mehr Informationen zu Schmerzensgeldtabellen und ihrer kritischen Einordnung
Nachbesserungsanspruch
Bei misslungenen ästhetischen Eingriffen kann ein Anspruch auf Nachbesserung bestehen:
Der behandelnde Arzt kann zunächst die Möglichkeit einer kostenlosen Korrektur erhalten. Allerdings ist der Patient nicht verpflichtet, sich von demselben Arzt behandeln zu lassen, insbesondere wenn das Vertrauen zerstört ist.
Oft ist es sinnvoller, die Korrektur von einem anderen Spezialisten durchführen zu lassen und die Kosten als Schadensersatz geltend zu machen.
Besondere Herausforderungen bei ästhetischen Eingriffen
Psychische Belastungen
Misslungene Schönheitsoperationen führen oft zu erheblichen psychischen Belastungen:
Das Selbstbewusstsein kann stark beeinträchtigt werden, soziale Kontakte werden vermieden und Depression oder Angststörungen können entstehen. Diese psychischen Folgen müssen bei der Schadensberechnung berücksichtigt werden.
Korrekturmöglichkeiten und Grenzen
Nicht alle Behandlungsfehler bei ästhetischen Eingriffen lassen sich korrigieren:
Manche Schäden sind irreversibel oder eine Korrektur ist mit hohen Risiken verbunden. In solchen Fällen steht der Schadensersatz im Vordergrund.
Auch wenn eine Korrektur möglich ist, können mehrere Eingriffe erforderlich sein, was zusätzliche Belastungen und Risiken mit sich bringt.
Kosten-Nutzen-Verhältnis
Bei der Bewertung von Behandlungsfehlern ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu berücksichtigen:
Da ästhetische Eingriffe nicht medizinisch notwendig sind, können auch geringere Komplikationen als Behandlungsfehler gewertet werden, wenn sie in keinem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen stehen.
Vorgehen nach einer misslungenen Schönheitsoperation
Sofortmaßnahmen
Nach einer misslungenen ästhetischen Operation sollten bestimmte Schritte beachtet werden:
- Umfassende Dokumentation des Zustands durch Fotos
- Sicherung aller medizinischen Unterlagen
- Bei akuten Komplikationen sofortige medizinische Behandlung
- Keine vorschnellen Vereinbarungen mit dem behandelnden Arzt treffen
Zweitmeinung einholen
Eine unabhängige Zweitmeinung ist bei misslungenen ästhetischen Eingriffen besonders wichtig:
Ein erfahrener Plastischer Chirurg kann beurteilen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und welche Korrekturmöglichkeiten bestehen. Diese Einschätzung ist auch für die rechtliche Bewertung relevant.
Rechtliche Beratung
Aufgrund der Komplexität des Arzthaftungsrechts sollte frühzeitig rechtliche Beratung eingeholt werden:
Die Bewertung von Behandlungsfehlern bei ästhetischen Eingriffen erfordert sowohl medizinische als auch rechtliche Expertise. Auch die Verjährungsfristen sind zu beachten.
Präventionsmaßnahmen
Arzt- und Klinikwahl
Die sorgfältige Auswahl des Arztes und der Klinik ist entscheidend:
Facharztqualifikation, Erfahrung in der gewünschten Behandlung und Reputation sollten überprüft werden. Auch die Ausstattung der Praxis oder Klinik und das Vorhandensein von Notfallmanagement sind wichtige Kriterien.
Ausführliche Beratung und Bedenkzeit
Eine umfassende Beratung und ausreichend Bedenkzeit sind unerlässlich:
Seriöse Ärzte drängen nicht zu schnellen Entscheidungen und bieten mehrere Beratungstermine an. Auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Zweifel zu äußern, sollte gegeben sein.
Realistische Erwartungen
Realistische Erwartungen sind wichtig für die Zufriedenheit mit dem Ergebnis:
Kein ästhetischer Eingriff kann Perfektion guarantieren. Auch die Grenzen der jeweiligen Methode sollten verstanden werden.
Zweitmeinung vor dem Eingriff
Besonders bei größeren Eingriffen sollte eine Zweitmeinung eingeholt werden:
Ein anderer Facharzt kann die Indikation bestätigen und über alternative Behandlungsmöglichkeiten informieren.
Psychologische Aspekte
Motivation für ästhetische Eingriffe
Die Motivation für Schönheitsoperationen ist vielfältig:
Unzufriedenheit mit dem eigenen Aussehen, gesellschaftlicher Druck oder traumatische Erlebnisse können Auslöser sein. Eine sorgfältige psychologische Beurteilung kann helfen, unrealistische Erwartungen zu erkennen.
Umgang mit Misserfolgen
Der Umgang mit misslungenen ästhetischen Eingriffen erfordert oft psychologische Unterstützung:
Die Enttäuschung über das nicht erreichte Ergebnis, die Angst vor weiteren Eingriffen und das beschädigte Selbstbewusstsein können therapeutische Hilfe erforderlich machen.
Checkliste für Betroffene
Vor dem Eingriff:
- Qualifikation des Arztes überprüfen
- Mehrere Beratungstermine wahrnehmen
- Zweitmeinung einholen
- Realistische Erwartungen entwickeln
- Risiken und Alternativen abwägen
Nach misslungenem Eingriff:
- Zustand umfassend dokumentieren
- Medizinische Unterlagen sichern
- Unabhängige Zweitmeinung einholen
- Rechtliche Beratung einholen
- Keine vorschnellen Vereinbarungen treffen
Bei der Durchsetzung von Ansprüchen:
- Medizinische Begutachtung durch Experten
- Verjährungsfristen beachten
- Umfassende Schadensaufstellung
- Professionelle rechtliche Vertretung
Unterstützung durch spezialisierte Anwälte
Misslungene Schönheitsoperationen stellen Betroffene vor komplexe rechtliche und medizinische Fragen. Die Durchsetzung von Ansprüchen erfordert sowohl medizinische als auch juristische Expertise.
Als spezialisierte Kanzlei für Medizinrecht verfügen wir über die notwendige Erfahrung und arbeiten mit unabhängigen medizinischen Gutachtern zusammen. Wir verstehen die besonderen Herausforderungen bei ästhetischen Behandlungsfehlern und setzen uns für eine angemessene Entschädigung unserer Mandanten ein.
Ihre Rechte kennen und durchsetzen
Eine misslungene Schönheitsoperation ist nicht nur körperlich und seelisch belastend, sondern wirft auch komplexe rechtliche Fragen auf. Nicht jedes unzufriedenstellende Ergebnis ist automatisch ein Behandlungsfehler, aber wenn medizinische Standards nicht eingehalten wurden, haben Betroffene Anspruch auf umfassende Entschädigung.
Die Bewertung erfordert sowohl medizinische als auch rechtliche Expertise. Besonders die Aufklärungspflicht ist bei ästhetischen Eingriffen sehr umfassend, und Fehler in diesem Bereich können zu Schadensersatzansprüchen führen.
Wichtig ist eine frühzeitige und umfassende Beratung durch spezialisierte Anwälte und medizinische Experten. Nur so können die Erfolgsaussichten realistisch eingeschätzt und die Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden.
Falls Sie von einer misslungenen Schönheitsoperation betroffen sind, lassen Sie sich nicht entmutigen. Mit der richtigen Unterstützung lassen sich oft auch in schwierigen Situationen angemessene Lösungen finden.
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Ihre Ansprechpartner
Häufig gestellte Fragen
- Höchste Spezialisierung auf Behandlungsfehler
Im Medizinrecht gilt unser Grundsatz „Spezialisten statt Generalisten“.
Innerhalb des breiten Medizinrechts haben wir uns ausschließlich auf Behandlungsfehler spezialisiert. Unsere Anwälte bearbeiten ausschließlich Arzthaftungsfälle und haben bereits über 500 abgeschlossene Fälle vorzuweisen.
In der Bearbeitung eines medizinrechtlichen Mandats bedarf es, neben Sorgfalt und Hingabe, unserer hohen anwaltlichen Spezialisierung, um den Fallstricken dieses Rechtsgebiets gerecht zu werden.
Neben der Korrespondenz mit den Versicherungen und den medizinischen Sachverständigen, sowie der Erstellung präziser Gutachtenaufträge und Behandlungschronologien für eine Aufklärung Ihres Falls, steht vor allem die Auseinandersetzung mit medizinischen Sachverhalten im Mittelpunkt des Mandats.
Hier profitieren Sie von über 30 Jahren Erfahrung bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldern.
Die Verzahnung von Versicherungsrecht, Personenschadensrecht und Medizinrecht, ermöglicht uns, Sie in jedem Teilbereich allumfassend und in Kenntnis sämtlicher Wechselwirkungen vertreten zu können. Hierfür arbeiten für Sie unsere Fachanwälte im Medizinrecht mit unseren Fachanwälten aus dem Versicherungsrecht Hand in Hand, um wirklich alle Ihre Ansprüche betrachten zu können.
- Medizinische Kenntnisse
Es hat kein anderes Rechtsgebiet so starke, interdisziplinäre Überschneidungen mit der juristisch zu bewertenden Sachmaterie wie das Arzthaftungsrecht:
Eine Behandlungsdokumentation auf Fehler zu analysieren oder das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens auszuwerten und kritisch zu hinterfragen, setzt den sicheren Umgang mit medizinischen Fachtermini und Behandlungsabläufen voraus. Diese Sachkenntnisse gehen über das juristische Studium hinaus und können nur durch einen spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt umgesetzt werden.
Diesen Kenntnisstand transparent macht für Sie der hierfür notwendige Fachanwaltstitel „Fachanwalt Medizinrecht“, die hohe Spezialisierung unserer Rechtsanwälte sowie die spezielle Ausrichtung und Erfahrung unserer Kanzlei im Arzthaftungsrecht.
- Abläufe und Begutachtung
Wir bearbeiten Ihren Fall individuell, klären den Behandlungsverlauf für Sie auf und setzen schließlich Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche bei den Behandlern und Versicherungen durch. Die Kenntnis über übliche Abläufe, Verzögerungsrisiken und Gutachterschleifen helfen uns dabei, Ihre Ansprüche effizient durchsetzen zu können.
Die medizinische Sachverhaltsaufklärung halten wir für den Kern eines erfolgreichen Mandats.
Viele Kanzleien reichen hierbei „blind“ Behandlungsunterlagen bei medizinischen Sachverständigen ein und erreichen damit nur ein negatives oder sogar ein juristisch nicht verwertbares Gutachten. Die Zusammenarbeit mit Sachverständigen und insbesondere die Formulierung eines juristisch-medizinischen Gutachtenauftrages grenzt unsere Arbeit klar von anderen Kanzleien ab und erhöht maßgeblich die Erfolgsquote der durch uns festgestellten Behandlungsfehler.
- Auszeichnungen, Vertrauen und Sozialkompetenz
Wie in all unseren Mandaten, erfordert ein solches Vertrauensverhältnis Persönlichkeit und Verständnis für Ihre Situation. Neben unserer fachlichen Expertise zeichnen wir uns vor allem durch Sozialkompetenz und das nötige Einfühlungsvermögen gegenüber unserer Mandantschaft aus. Wir hören Ihnen zu, erklären Ihnen jeden Verfahrensschritt und nehmen uns Zeit für Ihren Fall.
Unsere Kanzlei ist hierfür mit über 200 Bewertungen und Referenzen auf Google.de und Anwalt.de ausgezeichnet.
- Fortbildung und Engagement
So wie der Kenntnisstand in der Medizin rasant fortschreitet und sich weiterentwickelt, bleiben auch wir über sämtliche Neuerungen im Personenschadensrecht und Medizinrecht informiert. Ihr arzthaftungsrechtliches Mandat wird bei uns nach den aktuell geltenden juristischen Standards und unter Berücksichtigung sämtlicher praktischer Möglichkeiten (zum Beispiel Gutachtermöglichkeiten) geführt. Wir arbeiten mit an der praktischen Durchsetzung von Patientenrechten. Über die aktuelle Rechtssprechung halten wir uns und auch Sie stets durch unseren Kanzleiblog informiert.
- Tätigkeit in ganz Deutschland
Wir sind für Sie im Medizinrecht in Hildesheim, der Region Hannover, Braunschweig und darüber hinaus auch in ganz Deutschland tätig. Unser Sachverständigennetzwerk und die Kanzleiorganisation über die elektronische Akte erlaubt es uns, Ihren Fall bundesweit zu betreuen. Selbstverständlich nehmen wir dabei trotzdem jeden Gerichtstermin persönlich für Sie wahr. Unseren Mehraufwand bei einer bundesweiten Vertretung berechnen wir Ihnen bei einem schweren Personenschaden nicht, weshalb unsere Beauftragung Sie nicht mehr kostet als die eines weniger spezialisierten, ortsansässigen Rechtsanwalts.
Mehr Informationen:
Es lassen sich folgende, wesentliche Handlungsfelder eines Rechtsanwalts im Arzthaftungsrecht/Medizinrecht festhalten:
- Beratung und Strategie in Ihrem individuellen Fall
- Die Aufklärung Ihrer Behandlung
- Bezifferung und Geltendmachung Ihres Schmerzensgeldes und weiterer Schadensersatzansprüche
- Durchsetzung und Verhandlung mit den Haftpflichtversicherungen der Ärzte/Krankenhäuser
- Verfahren vor der Ärztekammer
Mit unserer Beauftragung sichern wir Ihnen zu:
- Ihren Einzelfall bestmöglich medizinisch aufzuklären
- Erstellung eines ergebnisorientierten und auch verwertbaren Gutachtens
- Fingerspitzengefühl sowie Kenntnis über praktische Abläufe bei der Verhandlung mit den Haftpflichtversicherern
- Kenntnis und Darstellung aller Ihrer Ansprüche durch juristische Fachkompetenz im Schadensrecht
- (zeitliche) Effizienz bei der Durchsetzung, damit Sie sich auf sich und Ihre Genesung konzentrieren können
- Erfahrung im Umgang mit Sachverständigen und den Arzthaftungskammern der Landgerichte
- Eine ebenso kritische Auswertung von negativen Gutachten
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Unsere Leistungen für Patienten
Nein, nicht jedes unzufriedenstellende Ergebnis ist automatisch ein Behandlungsfehler. Entscheidend ist, ob der Arzt die medizinischen Standards eingehalten und ordnungsgemäß aufgeklärt hat. Eine medizinische Begutachtung durch unabhängige Experten ist für die Bewertung erforderlich. Mehr Informationen zu Behandlungsfehlern
Bei nachgewiesenen Behandlungsfehlern können Ansprüche auf Schadensersatz für Korrekturoperationen, Schmerzensgeld und Verdienstausfall bestehen. Auch ein Nachbesserungsanspruch ist möglich. Mehr Informationen zu Schadensersatzansprüchen
Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Verursacher. Bei ästhetischen Eingriffen beginnt diese meist mit der Erkenntnis, dass das Ergebnis nicht korrigierbar ist oder ein Behandlungsfehler vorliegt.
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, sich vom selben Arzt behandeln zu lassen. Oft ist es sogar sinnvoller, einen anderen Spezialisten zu konsultieren, besonders wenn das Vertrauen zerstört ist.
Bei nachgewiesenen Behandlungsfehlern muss der behandelnde Arzt bzw. dessen Berufshaftpflichtversicherung die Kosten für medizinisch notwendige Korrekturen übernehmen.
Ja, Schmerzensgeld umfasst auch psychische Beeinträchtigungen durch das entstellte Aussehen oder die Enttäuschung über das misslungene Ergebnis. Mehr Informationen zu Schmerzensgeld
Der Arzt muss beweisen, dass er ordnungsgemäß aufgeklärt hat. Fehlende oder unvollständige Aufklärungsbögen, Zeugen oder widersprüchliche Angaben können Hinweise auf Aufklärungsfehler sein.
Bei Eingriffen im Ausland können rechtliche Durchsetzung und Nachsorge schwierig werden. Deutsche Gerichte sind oft nicht zuständig, und die Beweisführung ist erschwert.
Die Einwilligung muss auf einer ordnungsgemäßen Aufklärung beruhen. Bei fehlerhafter Aufklärung ist auch die Einwilligung unwirksam, was zu Schadensersatzansprüchen führen kann.
Der Gutachter sollte Facharzt für Plastische Chirurgie sein und Erfahrung mit forensischen Gutachten haben. Unabhängigkeit vom behandelnden Arzt ist essentiell. Spezialisierte Anwälte haben oft Kontakte zu geeigneten Gutachtern.