AllgemeinArtikelRA Marco SchneiderUrteileCorona Schließung: Fitnessstudios müssen zurückzahlen
Der BGH hat entschieden: Wer in Folge des Lockdowns, ausgelöst durch die Coronakrise, nicht die Möglichkeit hatte, sein Fitnessstudio zu nutzen, hat einen Anspruch auf Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge für diesen Zeitraum. Eine Laufzeitverlängerung des Vertrages ist nicht möglich. Nach dem Urteil des XII. Zivilsenats des BGH sind die Betreiber von Fitnessstudios zur Rückzahlung der während...

