Inhalt:
Wenn ein Knochenbruch das Leben verändert
Rechtliche Grundlagen: Woraus ergibt sich der Anspruch?
Welche Faktoren bestimmen die Höhe des Schmerzensgeldes?
Orientierungsrahmen: Welche Beträge sind realistisch?
Praktische Tipps für Betroffene
Checkliste: Was sollten Betroffene nach einem Knochenbruch tun?
Das Wichtigste im Überblick:
Wenn ein Knochenbruch das Leben verändert
Ein gebrochenes Bein nach einem Sturz, ein Schlüsselbeinbruch nach einem Auffahrunfall, ein Wirbelkörperbruch nach einer fehlerhaften Operation, Knochenbrüche sind keine Bagatellen. Sie können mit wochenlanger Arbeitsunfähigkeit, monatelanger Rehabilitation, dauerhaften Bewegungseinschränkungen und erheblichen psychischen Belastungen verbunden sein.
Wer schuldhaft oder aufgrund einer haftungsbegründenden Handlung einen Knochenbruch bei einer anderen Person verursacht, ist zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, einschließlich einer Entschädigung für die erlittenen immateriellen Beeinträchtigungen, also Schmerzensgeld. Doch wie hoch fällt dieses aus? Welche Faktoren bestimmen den Betrag? Und wie geht man vor, wenn die Gegenseite oder deren Versicherung zu wenig zahlt?
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Rechtliche Grundlagen: Woraus ergibt sich der Anspruch?
Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB
Der Anspruch auf Schmerzensgeld ergibt sich aus § 253 Abs. 2 BGB. Danach kann derjenige, der infolge einer Körper- oder Gesundheitsverletzung Schaden erleidet, eine billige Entschädigung in Geld verlangen. Ein Knochenbruch ist eine Körperverletzung im Sinne dieser Vorschrift, der Anspruch dem Grunde nach ist damit grundsätzlich gegeben, sofern die Haftungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Haftungsgrundlagen im Überblick
Verkehrsunfall: Im Straßenverkehr haftet der Unfallverursacher nach den allgemeinen Grundsätzen des § 823 BGB. Zusätzlich greift die Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters nach § 7 Abs. 1 StVG, verschuldensunabhängig, sofern der Schaden beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstanden ist.
Behandlungsfehler: Verursacht ein Arzt oder ein medizinisches Personal durch einen Fehler einen Knochenbruch, etwa durch eine fehlerhafte Operation, eine falsche Reposition eines Bruches oder eine mangelhafte postoperative Versorgung, haftet der Behandelnde nach § 630a BGB in Verbindung mit § 280 BGB sowie deliktisch nach § 823 BGB. Maßgeblich ist, ob die Behandlung dem Standard des § 630a Abs. 2 BGB entsprach.
Verletzung von Verkehrssicherungspflichten: Wer durch einen mangelhaft gesicherten Weg, eine unzureichend geräumte Einfahrt oder eine nicht abgesicherte Baustelle stürzt und sich dabei einen Knochenbruch zuzieht, kann Ansprüche gegen denjenigen geltend machen, der die Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.
Mitverschulden: Hat der Verletzte zum Schaden beigetragen, etwa durch mangelnde Aufmerksamkeit oder das Nichtanlegen eines Schutzhelms, kann das Schmerzensgeld nach § 254 BGB anteilig gemindert werden.
Welche Faktoren bestimmen die Höhe des Schmerzensgeldes?
Die Höhe des Schmerzensgeldes bei einem Knochenbruch ist nicht schematisch bestimmbar. Gerichte berücksichtigen eine Vielzahl von Faktoren, die im Einzelfall sehr unterschiedlich gewichtet werden können.
Art und Schwere des Bruches: Ein einfacher, unkomplizierter Bruch ohne Komplikationen wird anders bewertet als eine Trümmerfraktur, ein offener Bruch oder ein Bruch mit Beteiligung von Gefäßen und Nerven. Operationspflichtige Brüche, die mehrere Eingriffe erfordern, führen regelmäßig zu höheren Beträgen.
Heilungsverlauf und Komplikationen: Heilt ein Bruch komplikationslos aus, ist das Schmerzensgeld tendenziell niedriger als bei einem komplizierten Verlauf mit Heilungsstörungen, Infektionen, Revisionsoperationen oder einer verzögerten Knochenheilung.
Dauerhafte Schäden: Bleibende Beeinträchtigungen, wie eine eingeschränkte Beweglichkeit, eine verbleibende Deformität, chronische Schmerzen oder eine eingeschränkte Belastbarkeit des Knochens, erhöhen das Schmerzensgeld erheblich. Dauerschäden sind einer der gewichtigsten Faktoren bei der Bemessung.
Auswirkungen auf den Alltag: Wie stark ist die verletzte Person in ihrer Lebensführung eingeschränkt? Konnte sie ihren Beruf nicht ausüben? Musste sie auf Freizeitaktivitäten, Sport oder soziale Teilhabe verzichten? Sind familiäre Pflichten, etwa die Kinderbetreuung, beeinträchtigt worden?
Psychische Folgen: Ein schwerer Knochenbruch kann psychische Folgen nach sich ziehen, Angstzustände, Depressionen oder eine posttraumatische Belastungsstörung. Diese werden in der Rechtsprechung als relevante immaterielle Schäden anerkannt, sofern sie eine Gesundheitsverletzung im Sinne des § 253 Abs. 2 BGB darstellen.
Grad des Verschuldens: Bei besonders grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten des Schädigers kann das Schmerzensgeld wegen der Genugtuungsfunktion des Anspruchs erhöht ausfallen.
Alter und Lebensumstände: Bei jüngeren Betroffenen mit langer verbleibender Lebenserwartung fließt die Dauer der Beeinträchtigung stärker in die Bemessung ein.
Orientierungsrahmen: Welche Beträge sind realistisch?
Schmerzensgeldtabellen, etwa die Hacks/Wellner/Häcker-Tabelle, sammeln Gerichtsentscheidungen und ordnen sie nach Verletzungsbildern. Sie geben einen ersten Anhaltspunkt, sind aber für Gerichte nicht bindend. Jeder Fall wird individuell bewertet. Dennoch lässt sich aus der Rechtsprechung ein grober Orientierungsrahmen ableiten:
Einfache Fraktur, vollständige Ausheilung: Bei unkomplizierten Brüchen ohne Folgeschäden, etwa einem einfachen Unterarmbruch oder einer unkomplizierten Rippe, bewegen sich die zugesprochenen Beträge häufig im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich, abhängig von der Behandlungsdauer und den Beeinträchtigungen.
Komplizierte Fraktur mit Operation: Brüche, die operative Eingriffe, etwa die Versorgung mit Platten, Nägeln oder Schrauben, erfordern, werden höher bewertet. Je nach Heilungsverlauf und Komplikationen sind fünfstellige Beträge keine Seltenheit.
Mehrfachfrakturen und Polytrauma: Wenn mehrere Knochen gebrochen sind oder ein Knochenbruch Teil eines komplexen Verletzungsbildes ist, steigen die Beträge erheblich. Hier ist eine vollständige Erfassung aller Verletzungsfolgen entscheidend.
Dauerschäden: Bleibt nach einem Knochenbruch eine dauerhafte Beeinträchtigung zurück, etwa eine eingeschränkte Gelenkbeweglichkeit, eine Beinverkürzung oder eine verbleibende Taubheit durch Nervenschäden, können die Schmerzensgeldsummen deutlich höher ausfallen. Bei schwerwiegenden Dauerschäden sind fünf- bis sechsstellige Beträge möglich.
Knochenbruch durch Behandlungsfehler: Wenn ein Knochenbruch durch einen medizinischen Fehler verursacht oder verschlimmert wird, etwa durch eine fehlerhafte operative Versorgung, können besondere Grundsätze gelten. Bei einem groben Behandlungsfehler tritt nach § 630h Abs. 5 BGB eine Beweislastumkehr zugunsten des Patienten ein. Mehr Informationen: Behandlungsfehler
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Typische Fallkonstellationen
Knochenbruch nach Verkehrsunfall
Verkehrsunfälle sind eine der häufigsten Ursachen für Knochenbrüche. Ob Fahrer, Beifahrer, Radfahrer oder Fußgänger. Wer durch das schuldhafte oder gefährdungshaftungsrechtlich relevante Verhalten eines anderen verletzt wird, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Problematisch ist häufig, dass Kfz-Haftpflichtversicherungen vorschnell Pauschalbeträge anbieten, die weit unter dem tatsächlich zustehenden Betrag liegen. Wer dieses Angebot voreilig annimmt, verliert seine weitergehenden Ansprüche.
Knochenbruch durch Sturz auf fremdem Gelände
Rutsch- und Sturzunfälle auf schlecht gesichertem oder nicht geräumtem Gelände führen häufig zu Knochenbrüchen. Haftet ein Grundstückseigentümer, eine Gemeinde oder ein Gewerbetreibender, weil die Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde, können Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Entscheidend ist, wer im konkreten Fall verkehrssicherungspflichtig war und ob diese Pflicht verletzt wurde.
Knochenbruch als Folge eines Behandlungsfehlers
Ein Knochenbruch kann auch Folge eines ärztlichen Fehlers sein, etwa wenn bei einer Operation ein Knochen versehentlich gebrochen wird, wenn eine bestehende Fraktur falsch versorgt wird oder wenn eine Diagnose so spät gestellt wird, dass eine zunächst einfache Fraktur zu einem Dauerschaden wird. In diesen Fällen kommen neben dem Schmerzensgeld auch Schadensersatzansprüche für die verlängerte Behandlungsdauer und resultierende Folgeschäden in Betracht. Mehr Informationen: Medizinische Begutachtung
Knochenbruch am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg
Bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen greift zunächst die gesetzliche Unfallversicherung. Schmerzensgeld kann im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich nicht geltend gemacht werden. Es sei denn, der Arbeitgeber oder ein Kollege haben den Unfall vorsätzlich herbeigeführt. Daneben können jedoch zivilrechtliche Ansprüche gegen Dritte bestehen, die den Unfall schuldhaft mitverursacht haben.
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Praktische Tipps für Betroffene
1. Alle Verletzungsfolgen vollständig dokumentieren: Ärztliche Berichte, Röntgenaufnahmen, OP-Berichte, Reha-Protokolle, jedes Dokument ist wichtiges Beweismaterial. Führen Sie außerdem ein Schmerztagebuch.
2. Voreilige Vergleiche ablehnen: Haftpflichtversicherungen unterbreiten häufig früh niedrige Angebote. Mit Annahme eines Vergleichs werden zumeist, je nach Inhalt des Vergleichs, alle weiteren Ansprüche ausgeschlossen. Lassen Sie daher ein Angebot anwaltlich prüfen, bevor Sie zustimmen.
3. Dauerschäden abwarten und dokumentieren: Voreilige Einigungen vor Abschluss der Heilbehandlung sind riskant. Erst wenn absehbar ist, ob Dauerschäden verbleiben, lässt sich der tatsächliche Schaden vollständig beziffern.
4. Psychische Folgen ernst nehmen und behandeln lassen: Angstzustände, Schlafstörungen oder depressive Verstimmungen nach einem schweren Bruch sind kein Zeichen von Schwäche und sie können den Schmerzensgeldanspruch erhöhen. Lassen Sie diese Folgen fachärztlich dokumentieren.
5. Verjährungsfrist beachten: Schmerzensgeldansprüche verjähren nach § 195 BGB grundsätzlich in drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Schaden und die Person des Schädigers bekannt wurden. Handeln Sie rechtzeitig.
6. Anwaltliche Beratung frühzeitig einholen: Wer früh rechtliche Unterstützung einbindet, sichert Beweise, verhindert vorschnelle Einigungen und erhöht die Chancen auf eine angemessene Entschädigung erheblich.
Checkliste: Was sollten Betroffene nach einem Knochenbruch tun?
- Sofortige ärztliche Behandlung und lückenlose Dokumentation aller Verletzungen
- Unfallhergang dokumentieren (Fotos, Zeugenangaben, Polizeiprotokoll)
Schmerztagebuch führen - Alle Behandlungsunterlagen, Atteste und Rechnungen sammeln
- Psychische Folgen fachärztlich abklären und dokumentieren lassen
- Kein vorschnelles Vergleichsangebot der Versicherung annehmen
- Verjährungsfrist im Blick behalten (drei Jahre ab dem Schluss des Jahres, in dem Sie von dem Anspruch und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt haben)
- Anwaltliche Beratung möglichst früh einholen
- Bei Behandlungsfehlern: Gutachteneinholung prüfen lassen
Handlungsempfehlung
Ein Knochenbruch kann weitreichende Folgen haben, körperlich, psychisch und finanziell. Wer haftet, hat für diese Folgen einzustehen. Schmerzensgeld ist dabei nur ein Teil der möglichen Entschädigung: Daneben stehen unter Umständen Ansprüche auf Schadensersatz für Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten und weitere Schäden. Wie viel tatsächlich durchgesetzt werden kann, hängt wesentlich von einer sorgfältigen Aufarbeitung des Sachverhalts und einer konsequenten Durchsetzungsstrategie ab.
Bei Scharffetter & Blanke verbinden wir juristische Erfahrung mit medizinischem Sachverstand. Wir analysieren Ihren Fall, holen wenn nötig Gutachten ein und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch, außergerichtlich oder vor Gericht. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.
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Häufig gestellte Fragen
Nicht automatisch. Der Anspruch setzt voraus, dass jemand anderes für den Knochenbruch haftungsrechtlich verantwortlich ist, etwa durch Verschulden oder kraft Gefährdungshaftung. Wer sich beim Sport selbst verletzt oder einen Unfall allein verschuldet, hat keinen Anspruch gegen Dritte. Mehr Informationen: Schmerzensgeld
Eine feste Formel gibt es nicht. Gerichte orientieren sich an vergleichbaren Entscheidungen und bewerten den Einzelfall anhand von Art und Schwere des Bruches, Heilungsverlauf, Dauerschäden, Beeinträchtigungen im Alltag und weiteren Faktoren. Mehr Informationen: Schmerzensgeldtabellen – eine kritische Einordnung
Schmerzensgeld entschädigt immaterielle Schäden, also Schmerzen, Leiden und Beeinträchtigungen der Lebensqualität. Schadensersatz umfasst materielle Schäden wie Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten oder Umbaukosten. Beide Ansprüche können nebeneinander bestehen. Mehr Informationen: Schadensersatz bei Behandlungsfehlern
Sie können den Anspruch weiterverfolgen, außergerichtlich durch Verhandlungen oder gerichtlich durch Klage. Die Ablehnung eines Angebots hat keine negativen Konsequenzen, solange Sie die Verjährungsfrist im Blick behalten. Eine anwaltliche Einschätzung ist hier dringend empfehlenswert.
Ja. Wenn ein Arzt oder medizinisches Personal durch einen Fehler einen Knochenbruch verursacht oder eine bestehende Fraktur verschlimmert hat, besteht grundsätzlich ein Schmerzensgeldanspruch. Bei einem groben Behandlungsfehler kommt zudem die Beweislastumkehr nach § 630h Abs. 5 BGB zum Tragen. Mehr Informationen: Behandlungsfehler
Grundsätzlich drei Jahre nach § 195 BGB, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Schaden und die Person des Schädigers bekannt wurden. Bei Behandlungsfehlern beginnt die Frist mit der Kenntnis des Fehlers, was nicht immer mit dem Behandlungszeitpunkt zusammenfällt.
In der Regel ja, sofern noch nicht absehbar ist, ob Dauerschäden verbleiben. Wer zu früh einen Vergleich schließt, riskiert, für bleibende Schäden keine Entschädigung mehr zu erhalten. Andererseits läuft die Verjährungsfrist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, wann der richtige Zeitpunkt ist.
Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt eindeutig gegen bewährte medizinische Erkenntnisse oder Behandlungsstandards verstoßen hat. Die rechtliche Bedeutung: Bei einem groben Behandlungsfehler wird nach § 630h Abs. 5 BGB vermutet, dass dieser für den Schaden ursächlich war, die Beweislast kehrt sich zugunsten des Patienten um.
In den meisten Fällen ja. Versicherungen bieten nicht anwaltlich vertretenen Geschädigten regelmäßig niedrigere Beträge an. Bei einem obsiegenden Verfahren übernimmt die Gegenseite die Anwaltskosten. In gesetzlich eng definierten Ausnahmefällen (§ 4a RVG), etwa wenn Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation ohne ein Erfolgshonorar von der Rechtsverfolgung abgehalten würden, können wir ein Erfolgshonorar vereinbaren.
Sammeln Sie alle verfügbaren Unterlagen, Arztberichte, Atteste, Fotos, und holen Sie eine anwaltliche Ersteinschätzung ein. Bei Scharffetter & Blanke ist diese kostenlos. Wir sagen Ihnen offen, ob und in welcher Höhe Ansprüche realistisch sind. Mehr Informationen: Leistungen im Medizinrecht

