MedizinrechtRA Marco SchneiderOP schief gelaufen: Was tun bei Operationsfehlern?

16. Juni 2025

Das Wichtigste im Überblick:

Nicht jede Komplikation ist ein Fehler: Medizinische Eingriffe bergen natürliche Risiken - nur Abweichungen vom Standard sind Behandlungsfehler
Schnell handeln: Beweissicherung und rechtliche Beratung sollten zeitnah erfolgen, um Ansprüche nicht zu gefährden
Professionelle Hilfe: Die Bewertung von Operationsfehlern erfordert medizinische Begutachtung und rechtliche Expertise

Wenn die Operation nicht wie geplant verläuft

Eine Operation ist immer mit Hoffnungen und Erwartungen verbunden: Heilung, Schmerzlinderung oder zumindest eine Verbesserung der Lebensqualität. Wenn die OP jedoch nicht wie geplant verläuft oder sogar zu neuen gesundheitlichen Problemen führt, stehen Patienten vor vielen Fragen: War das ein vermeidbarer Fehler? Hätte das verhindert werden können? Welche Rechte habe ich als Patient?

Nicht jede Komplikation während oder nach einer Operation ist automatisch ein Behandlungsfehler Jeder medizinische Eingriff birgt natürliche Risiken, über die Patienten vor der Operation aufgeklärt werden müssen. Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen unvermeidbaren Komplikationen und behandlungsbedingten Schäden.

Das Medizinrecht bietet Patienten verschiedene Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen, wenn tatsächlich ein Operationsfehler vorliegt. Der erste Schritt ist immer eine sorgfältige Analyse des Geschehenen durch medizinische und rechtliche Fachkräfte.

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Häufige Operationsfehler und ihre Ursachen

Operationsfehler können in verschiedenen Phasen des Eingriffs auftreten und unterschiedliche Ursachen haben. Technische Fehler während der Operation selbst gehören zu den schwerwiegendsten Problemen: Dabei kann es zur unbeabsichtigten Verletzung benachbarter Organe, Nerven oder Blutgefäße kommen. Bei Tumoroperationen führt eine unvollständige Entfernung dazu, dass Gewebe zurückbleibt, das eigentlich hätte entfernt werden müssen. Fehlerhafte Nahttechniken können zu Nachblutungen oder anderen Komplikationen führen, während vergessene Tupfer oder Instrumente im Körper zu schweren Folgeschäden führen können.

Organisationsfehler entstehen durch Mängel in den Abläufen des Krankenhauses. Besonders gravierend sind Patientenverwechslungen, bei denen am falschen Patienten oder an der falschen Körperstelle operiert wird. Auch fehlerhafte Vorbereitungen wie mangelhafte Sterilisation oder unzureichende Instrumentenkontrolle können zu Komplikationen führen. Kommunikationsfehler zwischen dem Operationsteam und anderen Abteilungen verstärken diese Probleme zusätzlich.

Die Anästhesie birgt eigene Risikoquellen, da Dosierungsfehler bei Narkosemitteln zu lebensbedrohlichen Komplikationen führen können. Unzureichende Überwachung der Vitalfunktionen während der Narkose oder Probleme bei der Intubation, die zu Sauerstoffmangel führen, gehören ebenfalls zu den gefürchteten Anästhesiefehlern.

Auch nach der eigentlichen Operation können Fehler in der Nachsorge auftreten. Übersehene Komplikationen wie Nachblutungen oder Infektionen werden nicht rechtzeitig erkannt, mangelhafte Wundversorgung führt zu Wundheilungsstörungen, und verzögerte Diagnosen lassen Folgeprobleme unbehandelt.

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Sofortmaßnahmen nach einer problematischen Operation

Nach einer Operation, die nicht wie geplant verlaufen ist, stehen zunächst die medizinischen Prioritäten im Vordergrund. Falls akute gesundheitliche Probleme bestehen, hat die medizinische Versorgung absoluten Vorrang vor allen anderen Überlegungen. Sobald die Situation stabilisiert ist, sollten Sie eine Zweitmeinung von einem unabhängigen Arzt einholen, der den Operationsverlauf und mögliche Komplikationen objektiv bewerten kann. Parallel dazu ist es wichtig, alle Symptome und deren Entwicklung sorgfältig zu dokumentieren, da diese Aufzeichnungen später bei der Bewertung des Falls von großer Bedeutung sein können.

Die Beweissicherung sollte so früh wie möglich beginnen. Fordern Sie alle Behandlungsunterlagen an – dazu gehören Operationsberichte, Anästhesieprotokolle und sämtliche Nachsorgedokumente. Benennen Sie Zeugen, die Aussagen über den Behandlungsverlauf machen können, seien es Angehörige oder andere Patienten, die Beobachtungen gemacht haben. Bei sichtbaren Schäden oder Komplikationen ist eine fotografische Dokumentation hilfreich. Führen Sie außerdem ein detailliertes Tagebuch über Ihre Beschwerden und den Heilungsverlauf, da sich so Verschlechterungen oder ungewöhnliche Entwicklungen nachvollziehen lassen.

Rechtliche Schritte sollten nicht zu lange aufgeschoben werden. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt hilft dabei, die Situation richtig einzuschätzen und das weitere Vorgehen zu planen. Dabei müssen auch Verjährungsfristen beachtet werden, da Ansprüche verfallen können, wenn nicht rechtzeitig gehandelt wird. Selbst wenn die endgültige Schadenshöhe noch nicht feststeht, kann es sinnvoll sein, Ansprüche vorläufig geltend zu machen, um wichtige Fristen zu wahren.

Wir bieten im Medizinrecht eine kostenlose Erstberatung an, in der wir einschätzen können, ob ein Operationsfehler vorliegen könnte und welche Schritte sinnvoll sind.

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Abgrenzung: Behandlungsfehler oder Komplikation?

Die Unterscheidung zwischen einem Behandlungsfehler und einer unvermeidbaren Komplikation ist für Patienten oft schwer zu treffen, aber rechtlich von entscheidender Bedeutung. Jeder operative Eingriff birgt natürliche Risiken, die auch bei ordnungsgemäßer Durchführung auftreten können. Dazu gehören allgemeine Risiken wie Infektionen, Blutungen oder Thrombosen, aber auch spezifische Risiken, die je nach Art der Operation unterschiedlich sein können. Hinzu kommen Narkoserisiken wie Kreislaufprobleme oder allergische Reaktionen. Diese Risiken müssen vor der Operation aufgeklärt werden, und ihr Eintreten allein begründet noch keinen rechtlich relevanten Behandlungsfehler.

Ein Behandlungsfehler liegt hingegen vor, wenn das ärztliche Vorgehen nicht dem aktuellen medizinischen Standard entspricht oder der Arzt nicht mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt hat. Dies kann auch durch Organisationsfehler geschehen, wenn strukturelle Mängel im Krankenhaus zu Schäden führen. Ebenso können Aufklärungsfehler vorliegen, wenn Patienten unzureichend über Risiken und Alternativen informiert wurden, obwohl dies erforderlich gewesen wäre.

Besonders schwerwiegend sind grobe Behandlungsfehler, bei denen das ärztliche Vorgehen so offensichtlich fehlerhaft war, dass auch medizinische Laien den Fehler erkennen können. Hierzu gehören Operationen an der falschen Körperstelle, vergessene Instrumente im Körper oder schwerwiegende Organisationsmängel wie Patientenverwechslungen. Bei solchen groben Fehlern gelten erleichterte Beweisregeln, die es für Patienten einfacher machen, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Rechtliche Ansprüche bei Operationsfehlern

Wenn ein Operationsfehler nachgewiesen werden kann, stehen Patienten verschiedene rechtliche Ansprüche zu. Das Schmerzensgeld soll die erlittenen körperlichen Schmerzen und seelischen Belastungen ausgleichen. Die Höhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Schwere der Verletzung, der Dauer der Beeinträchtigung und dem Alter des Patienten. Je nach Schadensumfang können die Beträge von wenigen tausend bis zu mehreren hunderttausend Euro reichen, wobei jeder Fall individuell bewertet wird und sich an Orientierungswerten aus der Rechtsprechung orientiert.

Neben dem Schmerzensgeld können verschiedene materielle Schäden ersetzt werden. Dazu gehören zunächst alle Behandlungskosten, die durch den Operationsfehler entstanden sind – etwa Kosten für Nachoperationen, langwierige Therapien oder Rehabilitation. Einkommensverluste durch verlängerte Arbeitsunfähigkeit können als Verdienstausfall geltend gemacht werden. Wenn externe Hilfe bei der Haushaltsführung oder Versorgung benötigt wird, sind auch diese Kosten erstattungsfähig. Zusätzliche Fahrtkosten für vermehrte Arztbesuche sowie die Anschaffung notwendiger Hilfsmittel wie Rollstühle, Prothesen oder andere Geräte können ebenfalls als Schadensersatz verlangt werden.

Bei Operationsfehlern können auch Folgeschäden entstehen, die über die unmittelbaren Auswirkungen hinausgehen. Dazu gehören Mehrkosten der Heilbehandlung, die über das ursprünglich geplante Behandlungsmaß hinausgehen. Dauerhafte Beeinträchtigungen wie Erwerbsminderung oder Pflegebedürftigkeit begründen langfristige Schadensersatzansprüche. Besonders schwerwiegend ist es, wenn durch den Operationsfehler die ursprüngliche Heilungschance verloren geht und sich die Prognose für den Patienten dauerhaft verschlechtert.

Beweisführung bei Operationsfehlern

Die Beweisführung bei Operationsfehlern stellt Patienten vor erhebliche Herausforderungen, da die medizinischen Zusammenhänge für Laien oft schwer verständlich sind. Häufig sind die Behandlungsunterlagen unvollständig oder unleserlich, was die Rekonstruktion des Operationsverlaufs erschwert. Zusätzlich entstehen Interessenkonflikte, da Kollegen im medizinischen Bereich verständlicherweise zögern, sich gegenseitig zu belasten oder Kritik an der Arbeit von Fachkollegen zu äußern.

Für eine erfolgreiche Beweisführung müssen verschiedene Beweismittel systematisch gesammelt werden. Der Operationsbericht enthält eine detaillierte Beschreibung des Eingriffs und ist daher von zentraler Bedeutung. Das Anästhesieprotokoll dokumentiert den Verlauf der Narkose, während die Pflegedokumentation wichtige Aufzeichnungen über die Nachsorge enthält. Röntgenbilder und andere Befunde vor, während und nach der Operation können entscheidende Hinweise auf Fehler liefern. Zeugenaussagen von Angehörigen, Pflegepersonal oder anderen Patienten können zusätzliche wichtige Informationen beisteuern.

Die Bewertung durch medizinische Sachverständige ist für den Erfolg des Verfahrens entscheidend. Der Gutachter muss im entsprechenden medizinischen Bereich spezialisiert sein und darf keine Verbindung zum behandelnden Krankenhaus haben, um Neutralität zu gewährleisten. Besonders wichtig ist die Erfahrung des Sachverständigen in der Begutachtung von Behandlungsfehlern, da diese Tätigkeit spezielle Kenntnisse erfordert.

Das Recht sieht verschiedene Beweiserleichterungen vor, die Patienten helfen können. Bei groben Behandlungsfehlern wird zugunsten des Patienten vermutet, dass der Gesundheitsschaden auf dem Fehler beruht; die Beweislast für die Kausalität liegt dann beim Arzt oder Krankenhaus. Dokumentationsmängel gehen zulasten der behandelnden Ärzte, da sie verpflichtet sind, den Behandlungsverlauf sorgfältig zu dokumentieren. Bei voll beherrschbaren Risiken, wie etwa Hygienemängeln, muss das Krankenhaus darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass sämtliche notwendigen Schutzmaßnahmen eingehalten wurden.

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Außergerichtliche Einigung vs. Gerichtsverfahren

Außergerichtliche Lösungen bieten oft erhebliche Vorteile gegenüber langwierigen Gerichtsverfahren. Sie sind meist deutlich schneller abzuwickeln als Gerichtsverfahren, die sich über Jahre hinziehen können. Die Kosten bleiben überschaubar, da keine Gerichts- und Sachverständigenkosten anfallen. Für die Patienten bedeutet dies auch eine geringere psychische Belastung, da keine öffentliche Verhandlung stattfindet und die emotionale Belastung durch ein Gerichtsverfahren vermieden wird. Außergerichtliche Verhandlungen ermöglichen außerdem flexiblere Lösungen und kreative Vereinbarungen, die vor Gericht nicht möglich wären.

Ein Gerichtsverfahren wird jedoch unumgänglich, wenn das Krankenhaus oder der behandelnde Arzt jeden Behandlungsfehler kategorisch leugnet und keine Bereitschaft zur Einigung zeigt. Auch bei grundsätzlicher Anerkennung eines Fehlers kann Streit über die Höhe des Schadensersatzes entstehen, der eine gerichtliche Klärung erforderlich macht. Komplexe Rechtsfragen, bei denen schwierige medizinische oder rechtliche Bewertungen notwendig sind, lassen sich oft nur durch ein Gerichtsverfahren mit Sachverständigengutachten klären.

Die Erfolgsaussichten sollten stets realistisch eingeschätzt werden, bevor eine Entscheidung für oder gegen ein Gerichtsverfahren getroffen wird. Dabei spielt die Beweislage eine entscheidende Rolle – je stärker die Indizien für einen Behandlungsfehler sind, desto besser stehen die Chancen. Der Schadensumfang muss den Aufwand eines Verfahrens rechtfertigen, da auch bei einem erfolgreichen Ausgang erhebliche Kosten entstehen können. Das Kostenrisiko bei einer möglichen Niederlage sollte ebenfalls sorgfältig abgewogen werden, da der unterlegene Teil grundsätzlich die Kosten beider Seiten tragen muss.

Verjährung und Fristen

Ansprüche wegen Operationsfehlern unterliegen grundsätzlich einer dreijährigen Verjährungsfrist (§ 195 BGB), die mit der Kenntnis von Schaden und Schädiger (§ 199 Abs. 1 BGB) zu laufen beginnt. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem der Patient erkennt, dass ein Schaden vorliegt und dieser möglicherweise auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen ist. Da viele Operationsfehler erst Monate oder Jahre später erkennbar werden – etwa wenn sich Spätfolgen zeigen oder eine weitere medizinische Untersuchung Hinweise auf den ursprünglichen Fehler liefert – kann sich der Verjährungsbeginn entsprechend nach hinten verschieben.

Parallel dazu läuft eine absolute Verjährungsgrenze, die unabhängig von der Kenntnis des Patienten wirkt. Unabhängig von der Kenntnis des Patienten verjähren Schadensersatzansprüche jedoch spätestens 30 Jahre nach dem schadensauslösenden Ereignis (§ 199 Abs. 2 BGB). Diese Frist kann nicht gehemmt werden und läuft unabhängig davon ab, ob der Patient von dem Behandlungsfehler weiß oder nicht.

Die Verjährung kann jedoch durch verschiedene Umstände gehemmt werden, wodurch sich die Frist verlängert. Ernsthafte Verhandlungen mit dem Krankenhaus oder dessen Haftpflichtversicherung führen zu einer Hemmung, solange beide Seiten konstruktiv über eine Lösung sprechen. Auch Schlichtungsverfahren bei anerkannten Stellen können die Verjährung hemmen. Die gerichtliche Geltendmachung, etwa durch Klageerhebung oder Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, hemmt die Verjährung (§ 204 BGB); nach Abschluss des Verfahrens läuft die verbleibende Frist weiter. Wichtig ist, dass die Hemmung nur so lange wirkt, wie der entsprechende Umstand andauert – sobald Verhandlungen scheitern oder ein Schlichtungsverfahren beendet wird, läuft die Verjährungsfrist weiter.

Umgang mit dem behandelnden Krankenhaus

Die Kommunikation mit den behandelnden Ärzten nach einem vermuteten Operationsfehler erfordert ein besonnenes und strategisches Vorgehen. Es ist wichtig, sachlich zu bleiben und emotionale Vorwürfe zu vermeiden, auch wenn die Situation sehr belastend ist. Stattdessen sollten Sie gezielt nach den Ursachen der aufgetretenen Komplikationen fragen und um eine medizinische Erklärung bitten. Alle Gespräche mit Ärzten oder Klinikpersonal sollten sorgfältig protokolliert werden, da diese Informationen später von Bedeutung sein können.

Wenn Sie Ansprüche geltend machen möchten, sollte dies grundsätzlich schriftlich erfolgen. In dem Schreiben sollten Sie den Sachverhalt sachlich darstellen und die rechtlichen Grundlagen für Ihre Ansprüche darlegen. Setzen Sie dem Krankenhaus eine angemessene Frist zur Stellungnahme, um deutlich zu machen, dass Sie eine zeitnahe Reaktion erwarten. Bewahren Sie alle Korrespondenz sorgfältig auf und lassen Sie sich den Eingang wichtiger Schreiben bestätigen.

In den meisten Fällen wird nicht das Krankenhaus selbst, sondern dessen Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung übernehmen. Die Versicherung wird den Fall prüfen und eine eigene medizinische Bewertung durch Sachverständige veranlassen. Direkte Verhandlungen finden dann meist mit Vertretern der Versicherung statt, die über entsprechende Erfahrung in der Regulierung von Behandlungsfehlern verfügen. Diese Gespräche können durchaus konstruktiv verlaufen, da Versicherungen an einer zügigen und angemessenen Schadensregulierung interessiert sind, wenn die Beweislage eindeutig ist.

Psychische Belastungen bewältigen

Operationsfehler können das Vertrauen in die Medizin nachhaltig erschüttern und zu erheblichen psychischen Belastungen führen. Viele Patienten entwickeln eine grundsätzliche Skepsis gegenüber ärztlichen Behandlungen und vermeiden notwendige Folgebehandlungen aus Angst vor weiteren Fehlern. Häufig entstehen auch Selbstvorwürfe, da sich Patienten die Schuld an der Situation geben und sich fragen, ob sie Warnsignale übersehen oder falsche Entscheidungen getroffen haben.

Die Bewältigung dieser psychischen Belastungen erfordert oft professionelle Unterstützung. Psychologische Beratung kann dabei helfen, das Erlebte zu verarbeiten und wieder Vertrauen zu entwickeln. Selbsthilfegruppen bieten die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Betroffenen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Die Unterstützung durch Vertrauenspersonen aus Familie oder Freundeskreis ist ebenfalls von großer Bedeutung, da sie emotionalen Halt geben können.

Die Auswirkungen eines Operationsfehlers beschränken sich meist nicht nur auf den Patienten selbst, sondern belasten auch das familiäre Umfeld erheblich. Partner und Familienmitglieder leiden mit und müssen oft zusätzliche Aufgaben übernehmen. Finanzielle Sorgen durch Verdienstausfall und zusätzliche Kosten verstärken die Belastung. Wenn der Patient pflegebedürftig wird oder eine Behinderung davonträgt, verändert sich der gesamte Familienalltag grundlegend. In solchen Situationen ist es wichtig, auch für die Angehörigen Unterstützung zu suchen und professionelle Hilfe bei der Bewältigung der neuen Lebensumstände in Anspruch zu nehmen.

Präventive Maßnahmen für zukünftige Operationen

Bei der Auswahl eines Krankenhauses für zukünftige Operationen sollten Sie die verfügbaren Qualitätsberichte sorgfältig studieren, die Informationen über Behandlungsqualität und Komplikationsraten enthalten. Achten Sie darauf, dass das Krankenhaus über entsprechende Erfahrung und Spezialisierung in dem jeweiligen Operationsgebiet verfügt. Bei wichtigen Eingriffen ist es ratsam, eine Zweitmeinung einzuholen, um sowohl die Notwendigkeit als auch die geplante Methode der Operation von einem unabhängigen Arzt bestätigen zu lassen.

Die sorgfältige Vorbereitung auf die Operation beginnt mit einem ausführlichen Aufklärungsgespräch, in dem Sie alle Fragen zur Operation und deren Risiken klären sollten. Lesen Sie den Aufklärungsbogen aufmerksam durch und zögern Sie nicht, bei Unklarheiten nachzufragen. Die Einverständniserklärung sollten Sie erst unterschreiben, wenn Sie alles vollständig verstanden haben und sich ausreichend informiert fühlen.

Nach der Operation ist eine gewissenhafte Nachsorge entscheidend für den Heilungserfolg. Halten Sie alle vereinbarten Kontrolltermine ein und scheuen Sie sich nicht, bei ungewöhnlichen Beschwerden sofort ärztliche Hilfe zu suchen. Falls anhaltende Probleme auftreten oder Sie Zweifel am Heilungsverlauf haben, sollten Sie nicht zögern, einen unabhängigen Arzt zu konsultieren. Vertrauen Sie auf Ihr Bauchgefühl – Sie kennen Ihren Körper am besten und können am ehesten beurteilen, ob sich etwas ungewöhnlich anfühlt.

Checkliste: OP schief gelaufen - was ist zu tun?

Wenn Sie vermuten, dass bei Ihrer Operation etwas schief gelaufen ist, sollten Sie zunächst für eine angemessene medizinische Versorgung sorgen und alle Symptome sowie Beschwerden sorgfältig dokumentieren. Fordern Sie vollständige Behandlungsunterlagen an und notieren Sie Kontaktdaten von Zeugen, die den Behandlungsverlauf beobachtet haben. Eine fotografische Dokumentation bei sichtbaren Schäden kann später hilfreich sein.

Für die medizinische Bewertung der Situation sollten Sie eine Zweitmeinung von unabhängigen Ärzten einholen und Fachspezialisten für das betroffene medizinische Gebiet konsultieren. Diese können beurteilen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und welcher Schadenszusammenhang besteht. Gleichzeitig ist es wichtig, ein Tagebuch über Beschwerden und Heilungsverlauf zu führen.

Die rechtliche Prüfung sollte nicht zu lange aufgeschoben werden. Holen Sie zeitnah anwaltliche Beratung ein und lassen Sie die Erfolgsaussichten realistisch bewerten. Dabei müssen auch Verjährungsfristen geprüft und überwacht werden, um Ansprüche nicht zu verlieren. Eine Berechnung der Schadenshöhe hilft bei der Entscheidung über das weitere Vorgehen.

Bei den weiteren Schritten können Sie zunächst außergerichtliche Verhandlungen versuchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Falls dies nicht erfolgreich ist, kann ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden. Klären Sie die Finanzierung des Verfahrens und lassen Sie sich bei der Auswahl geeigneter Sachverständiger für eventuelle Gutachten beraten. Vergessen Sie dabei nicht, dass psychologische Unterstützung bei der Bewältigung der belastenden Situation hilfreich sein kann und ergreifen Sie präventive Maßnahmen für zukünftige medizinische Behandlungen.

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Besonnenheit und professionelle Hilfe sind entscheidend

Wenn eine Operation nicht wie geplant verläuft, ist das für Patienten und Angehörige eine sehr belastende Situation. Wichtig ist zunächst, zwischen natürlichen Operationsrisiken und tatsächlichen Behandlungsfehlern zu unterscheiden. Nicht jede Komplikation ist vermeidbar oder rechtlich relevant.

Falls jedoch ein Behandlungsfehler vorliegen könnte, ist schnelles und besonnenes Handeln wichtig: Beweissicherung, medizinische Bewertung und rechtliche Beratung sollten zeitnah erfolgen. Gleichzeitig darf die notwendige medizinische Versorgung nicht vernachlässigt werden.

Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung in der Bearbeitung von Operationsfehlern und kennt die besonderen Herausforderungen solcher Fälle. Wir unterstützen unsere Mandanten sowohl bei der rechtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche als auch bei der emotionalen Bewältigung der schwierigen Situation.

Wenn Sie vermuten, dass bei Ihrer Operation Fehler aufgetreten sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. In einer kostenlosen Erstberatung können wir Ihren Fall einschätzen und gemeinsam das weitere Vorgehen planen.

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Ihre Ansprechpartner

Elisa Chiappetta

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Medizinrecht

Marco Schneider

Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkte: Medizinrecht, Arzthaftungsrecht

Häufig gestellte Fragen

Warum wir?
  1. Höchste Spezialisierung auf Behandlungsfehler

Im Medizinrecht gilt unser Grundsatz „Spezialisten statt Generalisten“.

Innerhalb des breiten Medizinrechts haben wir uns ausschließlich auf Behandlungsfehler spezialisiert. Unsere Anwälte bearbeiten ausschließlich Arzthaftungsfälle und haben bereits eine Vielzahl an Verfahren und Fällen abgeschlossen. Auf diese Erfahrung können wir bereits bei der ersten Einschätzung Ihres Falls zurückgreifen.

In der Bearbeitung eines medizinrechtlichen Mandats bedarf es, neben Sorgfalt und Hingabe, unserer hohen anwaltlichen Spezialisierung, um den Fallstricken dieses Rechtsgebiets gerecht zu werden.

Neben der Korrespondenz mit den Versicherungen und den medizinischen Sachverständigen, sowie der Erstellung präziser Gutachtenaufträge und Behandlungschronologien für eine Aufklärung Ihres Falls, steht vor allem die Auseinandersetzung mit medizinischen Sachverhalten im Mittelpunkt des Mandats.

Hier profitieren Sie von über 30 Jahren Erfahrung bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldern.

Die Verzahnung von Versicherungsrecht, Personenschadensrecht und Medizinrecht ermöglicht uns, Sie in jedem Teilbereich allumfassend und in Kenntnis sämtlicher Wechselwirkungen vertreten zu können. Hierfür arbeiten für Sie unsere Fachanwälte im Medizinrecht mit unseren Fachanwälten aus dem Versicherungsrecht Hand in Hand, um wirklich alle Ihre Ansprüche betrachten zu können.

  1. Medizinische Kenntnisse

Es hat kein anderes Rechtsgebiet so starke, interdisziplinäre Überschneidungen mit der juristisch zu bewertenden Sachmaterie wie das Arzthaftungsrecht:

Eine Behandlungsdokumentation auf Fehler zu analysieren oder das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens auszuwerten und kritisch zu hinterfragen, setzt den sicheren Umgang mit medizinischen Fachtermini und Behandlungsabläufen voraus. Diese Sachkenntnisse gehen über das juristische Studium hinaus und können nur durch einen spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt umgesetzt werden.

Diesen Kenntnisstand transparent macht für Sie der hierfür notwendige Fachanwaltstitel „Fachanwalt Medizinrecht“, die hohe Spezialisierung unserer Rechtsanwälte sowie die spezielle Ausrichtung und Erfahrung unserer Kanzlei im Arzthaftungsrecht.

  1. Abläufe und Begutachtung

Wir bearbeiten Ihren Fall individuell, klären den Behandlungsverlauf für Sie auf und setzen schließlich Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche bei den Behandlern und Versicherungen durch. Die Kenntnis über übliche Abläufe, Verzögerungsrisiken und Gutachterschleifen helfen uns dabei, Ihre Ansprüche effizient durchsetzen zu können.

Die medizinische Sachverhaltsaufklärung halten wir für den Kern eines erfolgreichen Mandats.

Viele Kanzleien reichen hierbei „blind“ Behandlungsunterlagen bei medizinischen Sachverständigen ein und erreichen damit nur ein negatives oder sogar ein juristisch nicht verwertbares Gutachten. Die Zusammenarbeit mit Sachverständigen und insbesondere die Formulierung eines juristisch-medizinischen Gutachtenauftrages grenzt unsere Arbeit klar von anderen Kanzleien ab und erhöht maßgeblich die Erfolgsquote der durch uns festgestellten Behandlungsfehler.

  1. Auszeichnungen, Vertrauen und Sozialkompetenz

Wie in all unseren Mandaten, erfordert ein solches Vertrauensverhältnis Persönlichkeit und Verständnis für Ihre Situation. Neben unserer fachlichen Expertise zeichnen wir uns vor allem durch Sozialkompetenz und das nötige Einfühlungsvermögen gegenüber unserer Mandantschaft aus. Wir hören Ihnen zu, erklären Ihnen jeden Verfahrensschritt und nehmen uns Zeit für Ihren Fall.

Unsere Kanzlei ist hierfür mit über 200 Bewertungen und Referenzen auf Google.de und Anwalt.de ausgezeichnet.

  1. Fortbildung und Engagement

So wie der Kenntnisstand in der Medizin rasant fortschreitet und sich weiterentwickelt, bleiben auch wir über sämtliche Neuerungen im Personenschadensrecht und Medizinrecht informiert. Ihr arzthaftungsrechtliches Mandat wird bei uns nach den aktuell geltenden juristischen Standards und unter Berücksichtigung sämtlicher praktischer Möglichkeiten (zum Beispiel Gutachtermöglichkeiten) geführt. Wir arbeiten mit an der praktischen Durchsetzung von Patientenrechten. Über die aktuelle Rechtssprechung halten wir uns und auch Sie stets durch unseren Kanzleiblog informiert.

  1. Tätigkeit in ganz Deutschland

Wir sind für Sie im Medizinrecht in Hildesheim, der Region Hannover, Braunschweig und darüber hinaus auch in ganz Deutschland tätig. Unser Sachverständigennetzwerk und die Kanzleiorganisation über die elektronische Akte erlaubt es uns, Ihren Fall bundesweit zu betreuen. Selbstverständlich nehmen wir dabei trotzdem jeden Gerichtstermin persönlich für Sie wahr. Unseren Mehraufwand bei einer bundesweiten Vertretung berechnen wir Ihnen bei einem schweren Personenschaden nicht, weshalb unsere Beauftragung Sie nicht mehr kostet als die eines weniger spezialisierten, ortsansässigen Rechtsanwalts.

Mehr Informationen: Recht haben und Recht bekommen – Warum die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Medizinrecht unumgänglich ist

Was tun wir?

Es lassen sich folgende, wesentliche Handlungsfelder eines Rechtsanwalts im Arzthaftungsrecht/Medizinrecht festhalten:

  • Beratung und Strategie in Ihrem individuellen Fall
  • Die Aufklärung Ihrer Behandlung
  • Bezifferung und Geltendmachung Ihres Schmerzensgeldes und weiterer Schadensersatzansprüche
  • Durchsetzung und Verhandlung mit den Haftpflichtversicherungen der Ärzte/Krankenhäuser
  • Verfahren vor der Ärztekammer

Mit unserer Beauftragung sichern wir Ihnen zu:

  • Ihren Einzelfall bestmöglich medizinisch aufzuklären
  • Erstellung eines ergebnisorientierten und auch verwertbaren Gutachtens
  • Fingerspitzengefühl sowie Kenntnis über praktische Abläufe bei der Verhandlung mit den Haftpflichtversicherern
  • Kenntnis und Darstellung aller Ihrer Ansprüche durch juristische Fachkompetenz im Schadensrecht
  • (zeitliche) Effizienz bei der Durchsetzung, damit Sie sich auf sich und Ihre Genesung konzentrieren können
  • Erfahrung im Umgang mit Sachverständigen und den Arzthaftungskammern der Landgerichte
  • Eine ebenso kritische Auswertung von negativen Gutachten

Mehr erfahren: Unsere Leistungen für Patienten

Woran erkenne ich, ob bei meiner Operation ein Fehler passiert ist?

Nicht jede Komplikation ist ein Behandlungsfehler. Entscheidend ist, ob das ärztliche Vorgehen dem medizinischen Standard entsprach. Warnsignale können sein: unerwartete Schäden, vergessene Instrumente, Operationen an falscher Stelle oder schwerwiegende Komplikationen ohne Aufklärung.

Mehr Informationen: Behandlungsfehler

Welche Ansprüche habe ich bei einem Operationsfehler?

Bei nachgewiesenen Behandlungsfehlern können Sie Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall und andere materielle Schäden geltend machen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Schäden und deren Auswirkungen.

Mehr Informationen:Schmerzensgeld

Was sollte ich sofort nach einer problematischen Operation tun?

Zunächst die medizinische Versorgung sicherstellen, dann alle Behandlungsunterlagen anfordern, Beschwerden dokumentieren, Zeugen benennen und zeitnah anwaltliche Beratung einholen. Zeit ist bei der Beweissicherung entscheidend.

Wie beweise ich einen Operationsfehler?

Entscheidend ist eine medizinische Begutachtung durch unabhängige Fachärzte. Diese bewerten, ob das Vorgehen dem Standard entsprach. Bei groben Fehlern oder Dokumentationsmängeln gibt es Beweiserleichterungen für Patienten.

Mehr Informationen: Medizinische Begutachtung

Wann verjähren Ansprüche wegen Operationsfehlern?

Grundsätzlich drei Jahre nach Kenntnis von Schaden und möglicher Ursache, bei Personenschäden absolut spätestens 30 Jahre nach der Operation. Da Operationsfehler oft erst später erkennbar werden, kann die Verjährung entsprechend später beginnen.

Kann ich auch ohne Anwalt gegen den Operationsfehler vorgehen?

Theoretisch ja, praktisch ist das nicht empfehlenswert. Operationsfehler-Fälle sind medizinisch und rechtlich sehr komplex. Krankenhäuser haben erfahrene Rechtsabteilungen – ohne fachkundige Vertretung sind die Erfolgsaussichten gering.

Wie lange dauert ein Verfahren wegen Operationsfehlern?

Das ist sehr unterschiedlich. Außergerichtliche Einigungen können nach wenigen Monaten erreicht werden, Gerichtsverfahren dauern meist 2-4 Jahre. Die Dauer hängt von der Komplexität des Falls und der Kooperationsbereitschaft der Gegenseite ab.

Was kostet die Durchsetzung meiner Ansprüche?

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Rechtsschutzversicherung, Prozesskostenhilfe oder Erfolgshonorare können das Kostenrisiko reduzieren. In unserer kostenlosen Erstberatung klären wir auch die Finanzierungsmöglichkeiten.

Kann ich mir das Krankenhaus für zukünftige Operationen aussuchen?

Bei elektiven Eingriffen grundsätzlich ja. Informieren Sie sich über Qualitätsberichte, Spezialisierung und Erfahrung der Klinik. Holen Sie bei wichtigen Operationen eine Zweitmeinung ein und lassen Sie sich ausführlich aufklären.

Wie gehe ich mit den psychischen Belastungen nach einem Operationsfehler um?

Operationsfehler können das Vertrauen in die Medizin nachhaltig erschüttern. Scheuen Sie sich nicht, psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auch die Kosten für eine notwendige psychologische Behandlung können als Schaden geltend gemacht werden.

Mehr Informationen: Schadensersatz bei Behandlungsfehlern

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RA Marco Schneider

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