Inhalt:
Was ist Morbus Sudeck und wie entsteht er?
Wann liegt ein Behandlungsfehler bei Morbus Sudeck vor?
Welche rechtlichen Ansprüche haben Sie bei einem Morbus Sudeck Behandlungsfehler?
Die Beweislast bei Morbus Sudeck Behandlungsfehler
Wie wir Ihnen bei einem Morbus Sudeck Behandlungsfehler helfen können
Praktische Tipps für Betroffene
Der Ablauf unserer Zusammenarbeit
Warum Sie bei Morbus Sudeck Behandlungsfehlern einen spezialisierten Anwalt brauchen
Das Wichtigste im Überblick:
Wenn nach einem Unfall oder einer Operation die Schmerzen nicht nachlassen, sondern sich sogar verschlimmern und chronisch werden, kann ein Morbus Sudeck Behandlungsfehler vorliegen. Diese komplexe Erkrankung, auch als Komplexes Regionales Schmerzsyndrom (CRPS) bekannt, entwickelt sich häufig im Zusammenhang mit medizinischen Eingriffen. Als Kanzlei für Medizinrecht haben wir bei Scharffetter & Blanke Rechtsanwälte mit über 200 positiven Bewertungen umfangreiche Erfahrung in der rechtlichen Vertretung von Patienten, die nach ärztlichen Behandlungsfehlern an CRPS leiden.
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Was ist Morbus Sudeck und wie entsteht er?
Morbus Sudeck oder CRPS ist eine komplexe Schmerzerkrankung, die nach Verletzungen oder Operationen auftreten kann. Die Betroffenen leiden unter chronischen, oft therapieresistenten Schmerzen und erheblichen funktionellen Einschränkungen. Die Erkrankung kann in zwei Typen unterteilt werden:
- CRPS Typ I: Keine direkt nachweisbare Nervenschädigung, tritt beispielsweise nach Verstauchungen auf
- CRPS Typ II (Kausalgie): Mit nachweisbarer Nervenschädigung, typischerweise nach Knochenbrüchen oder Operationen
Die charakteristischen Symptome umfassen:
- Anhaltende, brennende Schmerzen, die unverhältnismäßig stark zur ursprünglichen Verletzung sind
- Überempfindlichkeit der betroffenen Region
- Schwellungen und Temperaturveränderungen
- Funktionseinschränkungen
- Veränderungen der Haut, Nägel und Haare im betroffenen Bereich
Besonders problematisch: Morbus Sudeck wird von manchen Ärzten fälschlicherweise als psychisches Problem abgetan. Wissenschaftliche Studien haben jedoch gezeigt, dass die sogenannte „Sudeck-Persönlichkeit“ ein Mythos ist – die Erkrankung hat in den allermeisten Fällen körperliche Ursachen und muss als ernsthafte medizinische Kondition behandelt werden.
Wann liegt ein Behandlungsfehler bei Morbus Sudeck vor?
Ein Morbus Sudeck Behandlungsfehler kann in verschiedenen Phasen der medizinischen Versorgung auftreten:
Diagnoseverzögerung
Einer der häufigsten Behandlungsfehler ist die verspätete Diagnose. Da die ersten Symptome eines CRPS oft innerhalb der ersten drei Monate nach dem auslösenden Ereignis auftreten, ist eine frühzeitige Erkennung und Behandlung entscheidend. Wird die Diagnose verzögert gestellt, kann dies den Krankheitsverlauf erheblich verschlimmern und zu irreversiblen Schäden führen.
Fehlerhafte Immobilisierung
Eine zu lange oder unsachgemäße Immobilisierung nach Frakturen oder Operationen kann die Entwicklung eines CRPS begünstigen. Medizinische Standards fordern heute eine frühzeitige, schmerzadaptierte Mobilisierung, um das Risiko eines Morbus Sudeck zu reduzieren.
Inadäquate Therapie
Auch eine unzureichende Behandlung eines bereits diagnostizierten CRPS kann einen Behandlungsfehler darstellen. Die Therapie muss umfassend und individuell angepasst sein – eine „spartanische“ Behandlung, die der Komplexität der Erkrankung nicht gerecht wird, kann haftungsrechtliche Konsequenzen haben.
Fehlende Aufklärung
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die ärztliche Aufklärungspflicht. Ein Schmerzensgeld kann zugesprochen werden, wenn Patienten nicht ausreichend über Behandlungsalternativen aufgeklärt werden oder ein erforderliches zweites Aufklärungsgespräch vor einer Operation unterbleibt.
Welche rechtlichen Ansprüche haben Sie bei einem Morbus Sudeck Behandlungsfehler?
Wenn Sie infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers an CRPS erkrankt sind, stehen Ihnen weitreichende rechtliche Ansprüche zu:
Schmerzensgeld
Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere und Dauerhaftigkeit der Beeinträchtigungen. Bei CRPS-Fällen können Schmerzensgelder zwischen 25.000 und 150.000 Euro zugesprochen werden.
Schadensersatz
Neben dem Schmerzensgeld haben Sie Anspruch auf umfassenden
Schadensersatz für:
- Verdienstausfall und zukünftigen Erwerbsschaden
- Behandlungs- und Therapiekosten
- Haushaltsführungsschaden
- Pflegekosten
- Fahrtkosten
- Mehrbedarfskosten
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Die Beweislast bei Morbus Sudeck Behandlungsfehlern
Ein wesentlicher Aspekt bei der Durchsetzung von Ansprüchen ist die Frage der Beweislast. Grundsätzlich muss der Patient beweisen, dass:
- Ein Behandlungsfehler vorliegt
- Ein Gesundheitsschaden eingetreten ist
- Der Behandlungsfehler ursächlich für den Gesundheitsschaden war
Bei bestimmten schwerwiegenden Fehlern kann es jedoch zu Beweiserleichterungen kommen.
Die Beweisführung bei CRPS Typ I kann besonders herausfordernd sein, da keine objektivierbare Nervenschädigung nachweisbar ist. Hier ist die Zusammenarbeit mit erfahrenen medizinischen Gutachtern von entscheidender Bedeutung.
Wie wir Ihnen bei einem Morbus Sudeck Behandlungsfehler helfen können
Unsere spezifische Expertise
Unsere Kanzlei Scharffetter & Blanke Rechtsanwälte hat sich auf die rechtliche Vertretung von Patienten mit Behandlungsfehlern spezialisiert. In den letzten Jahren haben wir über zahlreiche Fälle von Behandlungsfehlern erfolgreich abgeschlossen. Unsere umfassende juristische und medizinische Kompetenz in diesem Spezialgebiet ermöglicht es uns, auch komplexe Fälle erfolgreich zu vertreten.
Unsere Vorgehen
Wir verfolgen einen zweistufigen Ansatz:
- Präzise medizinisch-juristische Fallanalyse: Wir prüfen umfassend die medizinische Dokumentation und holen bei Bedarf Sachverständigengutachten ein.
- Maßgeschneiderte Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Wir nutzen unsere langjährige Erfahrung in der Verhandlung mit Versicherungen, um zunächst außergerichtliche Einigungen zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, setzen wir Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor Gericht durch.
Praktische Tipps für Betroffene
Dokumentation des Krankheitsverlauf
Führen Sie ein detailliertes Schmerztagebuch und dokumentieren Sie alle Symptome, Behandlungen und deren Auswirkungen. Dies kann später als wichtiges Beweismittel dienen.
Einholung einer Zweitmeinung
Bei Verdacht auf CRPS ist es ratsam, frühzeitig eine Zweitmeinung einzuholen, idealerweise von einem Spezialisten für Schmerztherapie oder einem auf CRPS spezialisierten Arzt.
Sammlung aller medizinischen Unterlagen
Fordern Sie alle Behandlungsunterlagen, Befunde, Bildgebung und Arztbriefe an und bewahren Sie diese sorgfältig auf.
Frühzeitige rechtliche Beratung
Je früher Sie rechtlichen Rat einholen, desto besser sind die Chancen, relevante Beweise zu sichern und Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Der Ablauf unserer Zusammenarbeit
Kostenfreies Erstgespräch
Nach Ihrer Kontaktaufnahme führen wir zunächst ein etwa kostenfreies Erstgespräch, in dem wir den Fall grob einschätzen und Ihnen eine erste Orientierung geben können.
Ausführlicher Besprechungstermin
Bei positiver Beurteilung vereinbaren wir einen ausführlichen Besprechungstermin, bei dem die Mandatsübernahme und die Vergütung besprochen werden. Wir bieten auch die Möglichkeit einer erfolgsorientierten Vergütung.
Umfassende Fallanalyse
Nach Mandatierung fordern wir umgehend sämtliche Behandlungsunterlagen an und unterziehen diese einer detaillierten Auswertung. Parallel organisieren wir ein medizinisches Expertengespräch mit einem unserer CRPS-Spezialisten.
Strategieentwicklung
Etwa vier Wochen nach Mandatierung präsentieren wir Ihnen eine fundierte Einschätzung zu Erfolgsaussichten und der optimalen Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Wir vertreten Ihre Interessen zunächst außergerichtlich gegenüber Ärzten, Kliniken und deren Haftpflichtversicherungen. Falls erforderlich, setzen wir Ihre Ansprüche auch gerichtlich durch, wobei wir auf eine umfassende Beweissicherung und stringente Argumentation setzen.
Warum Sie bei Morbus Sudeck Behandlungsfehlern einen spezialisierten Anwalt brauchen
Ein Morbus Sudeck Behandlungsfehler kann zu jahrelangen Schmerzen und erheblichen Einschränkungen führen. Die Durchsetzung von Ansprüchen in diesem Bereich erfordert sowohl juristische als auch medizinische Spezialkenntnisse.
Im Bereich Behandlungsfehler bieten wir Ihnen als Kanzlei:
- Spezialisiertes Fachwissen im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht
- Enge Zusammenarbeit mit renommierten Spezialisten
- Nachweisliche Erfolge bei der Durchsetzung von Ansprüchen
- Eine umfassende und transparente Fallbearbeitung
- Eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten
Wenn Sie unter einem Morbus Sudeck leiden und vermuten, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise und 30 Jahren Erfahrung zur Seite und helfen Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
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Ihre Ansprechpartner
Häufig gestellte Fragen
- Höchste Spezialisierung auf Behandlungsfehler
Im Medizinrecht gilt unser Grundsatz „Spezialisten statt Generalisten“.
Innerhalb des breiten Medizinrechts haben wir uns ausschließlich auf Behandlungsfehler spezialisiert. Unsere Anwälte bearbeiten ausschließlich Arzthaftungsfälle und haben bereits über 500 abgeschlossene Fälle vorzuweisen.
In der Bearbeitung eines medizinrechtlichen Mandats bedarf es, neben Sorgfalt und Hingabe, unserer hohen anwaltlichen Spezialisierung, um den Fallstricken dieses Rechtsgebiets gerecht zu werden.
Neben der Korrespondenz mit den Versicherungen und den medizinischen Sachverständigen, sowie der Erstellung präziser Gutachtenaufträge und Behandlungschronologien für eine Aufklärung Ihres Falls, steht vor allem die Auseinandersetzung mit medizinischen Sachverhalten im Mittelpunkt des Mandats.
Hier profitieren Sie von über 30 Jahren Erfahrung bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldern.
Die Verzahnung von Versicherungsrecht, Personenschadensrecht und Medizinrecht, ermöglicht uns, Sie in jedem Teilbereich allumfassend und in Kenntnis sämtlicher Wechselwirkungen vertreten zu können. Hierfür arbeiten für Sie unsere Fachanwälte im Medizinrecht mit unseren Fachanwälten aus dem Versicherungsrecht Hand in Hand, um wirklich alle Ihre Ansprüche betrachten zu können.
- Medizinische Kenntnisse
Es hat kein anderes Rechtsgebiet so starke, interdisziplinäre Überschneidungen mit der juristisch zu bewertenden Sachmaterie wie das Arzthaftungsrecht:
Eine Behandlungsdokumentation auf Fehler zu analysieren oder das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens auszuwerten und kritisch zu hinterfragen, setzt den sicheren Umgang mit medizinischen Fachtermini und Behandlungsabläufen voraus. Diese Sachkenntnisse gehen über das juristische Studium hinaus und können nur durch einen spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt umgesetzt werden.
Diesen Kenntnisstand transparent macht für Sie der hierfür notwendige Fachanwaltstitel „Fachanwalt Medizinrecht“, die hohe Spezialisierung unserer Rechtsanwälte sowie die spezielle Ausrichtung und Erfahrung unserer Kanzlei im Arzthaftungsrecht.
- Abläufe und Begutachtung
Wir bearbeiten Ihren Fall individuell, klären den Behandlungsverlauf für Sie auf und setzen schließlich Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche bei den Behandlern und Versicherungen durch. Die Kenntnis über übliche Abläufe, Verzögerungsrisiken und Gutachterschleifen helfen uns dabei, Ihre Ansprüche effizient durchsetzen zu können.
Die medizinische Sachverhaltsaufklärung halten wir für den Kern eines erfolgreichen Mandats.
Viele Kanzleien reichen hierbei „blind“ Behandlungsunterlagen bei medizinischen Sachverständigen ein und erreichen damit nur ein negatives oder sogar ein juristisch nicht verwertbares Gutachten. Die Zusammenarbeit mit Sachverständigen und insbesondere die Formulierung eines juristisch-medizinischen Gutachtenauftrages grenzt unsere Arbeit klar von anderen Kanzleien ab und erhöht maßgeblich die Erfolgsquote der durch uns festgestellten Behandlungsfehler.
- Auszeichnungen, Vertrauen und Sozialkompetenz
Wie in all unseren Mandaten, erfordert ein solches Vertrauensverhältnis Persönlichkeit und Verständnis für Ihre Situation. Neben unserer fachlichen Expertise zeichnen wir uns vor allem durch Sozialkompetenz und das nötige Einfühlungsvermögen gegenüber unserer Mandantschaft aus. Wir hören Ihnen zu, erklären Ihnen jeden Verfahrensschritt und nehmen uns Zeit für Ihren Fall.
Unsere Kanzlei ist hierfür mit über 200 Bewertungen und Referenzen auf Google.de und Anwalt.de ausgezeichnet.
- Fortbildung und Engagement
So wie der Kenntnisstand in der Medizin rasant fortschreitet und sich weiterentwickelt, bleiben auch wir über sämtliche Neuerungen im Personenschadensrecht und Medizinrecht informiert. Ihr arzthaftungsrechtliches Mandat wird bei uns nach den aktuell geltenden juristischen Standards und unter Berücksichtigung sämtlicher praktischer Möglichkeiten (zum Beispiel Gutachtermöglichkeiten) geführt. Wir arbeiten mit an der praktischen Durchsetzung von Patientenrechten. Über die aktuelle Rechtssprechung halten wir uns und auch Sie stets durch unseren Kanzleiblog informiert.
- Tätigkeit in ganz Deutschland
Wir sind für Sie im Medizinrecht in Hildesheim, der Region Hannover, Braunschweig und darüber hinaus auch in ganz Deutschland tätig. Unser Sachverständigennetzwerk und die Kanzleiorganisation über die elektronische Akte erlaubt es uns, Ihren Fall bundesweit zu betreuen. Selbstverständlich nehmen wir dabei trotzdem jeden Gerichtstermin persönlich für Sie wahr. Unseren Mehraufwand bei einer bundesweiten Vertretung berechnen wir Ihnen bei einem schweren Personenschaden nicht, weshalb unsere Beauftragung Sie nicht mehr kostet als die eines weniger spezialisierten, ortsansässigen Rechtsanwalts.
Mehr Informationen:
Es lassen sich folgende wesentliche Handlungsfelder eines Rechtsanwalts im Arzthaftungsrecht/Medizinrecht festhalten:
- Beratung und Strategie in Ihrem individuellen Fall
- Die Aufklärung Ihrer Behandlung
- Bezifferung und Geltendmachung Ihres Schmerzensgeldes und weiterer Schadensersatzansprüche
- Durchsetzung und Verhandlung mit den Haftpflichtversicherungen der Ärzte/Krankenhäuser
- Verfahren vor der Ärztekammer
Mit unserer Beauftragung sichern wir Ihnen zu:
- Ihren Einzelfall bestmöglich medizinisch aufzuklären
- Erstellung eines ergebnisorientierten und auch verwertbaren Gutachtens
- Fingerspitzengefühl sowie Kenntnis über praktische Abläufe bei der Verhandlung mit den Haftpflichtversicherern
- Kenntnis und Darstellung aller Ihrer Ansprüche durch juristische Fachkompetenz im Schadensrecht
- (zeitliche) Effizienz bei der Durchsetzung, damit Sie sich auf sich und Ihre Genesung konzentrieren können
- Erfahrung im Umgang mit Sachverständigen und den Arzthaftungskammern der Landgerichte
- Eine ebenso kritische Auswertung von negativen Gutachten
Mehr erfahren: Unsere Leistungen für Patienten
Morbus Sudeck ist eine schmerzhafte Erkrankung nach Verletzungen oder Operationen mit Symptomen wie anhaltenden brennenden Schmerzen, Überempfindlichkeit, Schwellungen und eingeschränkter Bewegungsfähigkeit. Wenn Ihre Symptome über den normalen Heilungsverlauf hinausgehen, sollten Sie umgehend einen Facharzt konsultieren.
Ein Behandlungsfehler kann bei verspäteter Diagnose, unsachgemäßer Immobilisierung, inadäquater Therapie oder fehlender Aufklärung vorliegen. Die Beurteilung erfordert stets eine medizinisch-juristische Analyse des Einzelfalls.
Das Schmerzensgeld bei CRPS-Fällen liegt typischerweise zwischen 25.000 und 150.000 Euro, abhängig von Schweregrad, Dauerhaftigkeit und individuellen Auswirkungen. Jeder Fall wird individuell beurteilt und kann bei besonders schweren Folgen auch höhere Entschädigungen rechtfertigen.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis, die absolute Verjährungsfrist 30 Jahre nach der Behandlung. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist essentiell, um keine Fristen zu versäumen.
Der Nachweis erfordert vollständige medizinische Dokumentation, Symptomtagebücher und medizinische Sachverständigengutachten. Bei schwerwiegenden Fehlern können Beweiserleichterungen eintreten, weshalb eine spezialisierte anwaltliche Vertretung besonders wichtig ist.
Hilfreich sind Arztbriefe, Befunde, Bildgebung und persönliche Aufzeichnungen zum Krankheitsverlauf. Selbst ohne vollständige Unterlagen können wir in einem ersten Gespräch eine Orientierung geben und bei der Beschaffung fehlender Dokumente unterstützen.
Außergerichtliche Einigungen können 3-12 Monate dauern, gerichtliche Verfahren 1-2 Jahre. Wir setzen uns für eine zügige Bearbeitung ein, wobei besonders die Einholung medizinischer Gutachten Zeit in Anspruch nehmen kann.
Ja, Sie sollten rechtliche Schritte für die Beweissicherung möglichst frühzeitig einleiten. Bei noch nicht abschließend beurteilbarem Gesundheitszustand kann ein Feststellungsverfahren eingeleitet werden.
Die erste Einschätzung Ihres Falls ist für Sie kostenlos. Die weiteren Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Umfang der erforderlichen Tätigkeit. Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir besprechen die Kostenfrage transparent im Erstgespräch. In geeigneten Fällen bieten wir auch Erfolgshonorare an, womit für Sie kein Kostenrisiko besteht und Sie uns in jeder wirtschaftlichen Situation beauftragen können.