Inhalt:
Wenn ärztliches Versagen zum persönlichen Leidensweg wird
Was ist eine Fehldiagnose im rechtlichen Sinne?
Häufige Situationen, die zu einer Fehldiagnose führen können
Emotionale und finanzielle Belastungen nach einer Fehldiagnos
Unsere Expertise im Arzthaftungsrech
Unser strategisches Vorgehen bei Fehldiagnosen
Welche Schadensersatzansprüche können Sie geltend machen?
Die Beweislast im Arzthaftungsprozess
Ihr Weg zu Scharffetter & Blanke Rechtsanwälte
Praktische Tipps für Betroffene
Das Wichtigste im Überblick:
Wenn ärztliches Versagen zum persönlichen Leidensweg wird
Eine Fehldiagnose durch einen Arzt kann verheerende Auswirkungen auf Ihre Gesundheit und Lebensqualität haben. Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, einen Arzt wegen Fehldiagnose verklagen zu müssen, stehen Sie meist am Ende eines langen Leidensweges – geprägt von verschleppten Erkrankungen, unnötigen Behandlungen oder verzögerten Therapien.
Bei Scharffetter & Blanke Rechtsanwälte, Ihrer Kanzlei für Medizinrecht mit über 200 positiven Bewertungen, verstehen wir die emotionale und gesundheitliche Belastung, die mit einer Fehldiagnose einhergeht. Unsere Mandanten kommen zu uns, wenn sie nicht nur eine finanzielle Entschädigung anstreben, sondern auch die Anerkennung des erlittenen Unrechts und die Absicherung zukünftiger Behandlungskosten.
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Was ist eine Fehldiagnose im rechtlichen Sinne?
Nicht jede falsche Diagnose führt automatisch zu einem Anspruch auf Schadensersatz. Medizin ist keine exakte Wissenschaft, und selbst bei Einhaltung aller Standards kann es zu Fehleinschätzungen kommen. Entscheidend für die rechtliche Bewertung ist die Unterscheidung zwischen:
- Diagnoseirrtum: Eine Fehleinschätzung, die nach gründlicher Untersuchung und unter Einhaltung medizinischer Standards getroffen wurde – meist nicht haftungsbegründend.
- Befunderhebungsfehler: Das Unterlassen notwendiger Untersuchungen oder die fehlerhafte Interpretation eindeutiger Befunde – oft haftungsbegründend.
Im Arzthaftungsrecht gilt: Ein Arzt schuldet keinen Erfolg, aber die Einhaltung der anerkannten fachlichen Standards. Wenn ein Arzt diese Standards verletzt und Ihnen dadurch ein Schaden entsteht, können Sie Ansprüche geltend machen.
Häufige Situationen, die zu einer Fehldiagnose führen können
Aus unserer langjährigen Erfahrung mit zahlreichen erfolgreichen Fällen im Bereich Fehldiagnosen haben wir folgende häufige Szenarien identifiziert:
- Verzögerte Krebsdiagnosen: Wenn Warnsignale nicht ernst genommen oder Vorsorgeuntersuchungen nicht sachgerecht durchgeführt werden
- Übersehene Frakturen: Wenn Röntgenbilder fehlinterpretiert oder notwendige bildgebende Verfahren nicht angeordnet werden
- Fehlinterpretierte Laborwerte: Wenn auffällige Laborwerte nicht erkannt oder falsch bewertet werden
- Unterlassene Befunderhebung: Wenn trotz klarer Symptome keine weiterführende Diagnostik veranlasst wird
- Missachtung von Warnzeichen: Wenn typische Symptome einer ernsthaften Erkrankung nicht erkannt werden
In all diesen Fällen kann die verspätete oder falsche Diagnose zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen, die vermeidbar gewesen wären.
Emotionale und finanzielle Belastungen nach einer Fehldiagnose
Die meisten unserer Mandanten befinden sich in einer schwierigen emotionalen Lage, wenn sie sich mit dem Thema „Arzt wegen Fehldiagnose verklagen“ beschäftigen. Eine Mischung aus Wut, Enttäuschung und tiefem Vertrauensverlust gegenüber dem medizinischen System prägt ihre Gefühlswelt.
Hinzu kommen oft existenzielle Sorgen:
- Kann ich jemals wieder arbeiten gehen?
- Wie finanziere ich die zusätzlichen Behandlungen?
- Wer kümmert sich um meine Familie, wenn ich es nicht mehr kann?
- Bin ich gegen die „Ärztelobby“ überhaupt durchsetzungsfähig?
Diese Sorgen sind berechtigt, doch mit einer spezialisierten rechtlichen Vertretung müssen Sie diesem Kampf nicht allein stellen.
Unsere Expertise im Arzthaftungsrecht
Als Kanzlei Scharffetter & Blanke haben wir uns auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert und bieten eine umfassende rechtliche Vertretung bei Fehldiagnosen. Was uns auszeichnet:
- Spezialisiertes Fachwissen: Unsere Fachanwältin für Medizinrecht verfügt über fundierte medizinische Kenntnisse, die es uns ermöglicht, komplexe Sachverhalte präzise einzuschätzen.
- Eigenes Netzwerk medizinischer Gutachter: Wir arbeiten mit einem breiten Spektrum medizinischer Experten verschiedener Fachrichtungen zusammen, die eine fachkundige Bewertung Ihres Falles garantieren.
- Ganzheitliche Betreuung: Von der ersten Beratung über außergerichtliche Verhandlungen bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche – wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg. Wichtig für uns ist dabei, dass wir möglichst frühzeitig eingeschaltet werden, um die Strategie in Ihrem Mandat durch die Gutachteneinholung zu steuern.
Unser strategisches Vorgehen bei Fehldiagnosen
Bei Scharffetter & Blanke verfolgen wir einen zweistufigen Ansatz, um Ihre Interessen optimal zu vertreten:
Medizinisch-rechtliche Analyse
Zunächst führen wir eine gründliche Auswertung Ihrer Patientenakte durch und lassen diese durch unsere medizinischen Experten prüfen. Wir analysieren, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob dieser kausal für Ihren Gesundheitsschaden ist.
Individuelle Strategieentwicklung
Basierend auf dieser Analyse entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie – von der außergerichtlichen Einigung bis zum Klageverfahren. Dabei setzen wir auf:
- Transparente Kommunikation mit der Gegenseite
- Gutachtenauftrag für ein Gutachten durch Ihre Krankenkasse
- Einsatz des selbständigen Beweisverfahrens zur frühzeitigen Beweissicherung
- Koordination mit Sozialleistungsträgern für Ihre finanzielle Absicherung
- Gezielte Nutzung von Beweiserleichterungen bei groben Behandlungsfehlern
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Welche Schadensersatzansprüche können Sie geltend machen?
Bei einer erfolgreichen Klage wegen einer Fehldiagnose können verschiedene Schadensersatzpositionen geltend gemacht werden:
- Schmerzensgeld: Für körperliche und seelische Leiden
- Verdienstausfall: Bei vorübergehender oder dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
- Behandlungs- und Pflegekosten: Für zusätzliche medizinische Maßnahmen und Pflege
- Haushaltsführungsschaden: Wenn Sie Ihren Haushalt nicht mehr selbst führen können
- Unterhaltsschäden: Wenn Unterhaltsverpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können
Die Höhe der Ansprüche hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Schwere des Fehlers, das Ausmaß des Schadens und Ihr Alter sowie Ihre persönliche Situation.
Die Beweislast im Arzthaftungsprozess
Eine besondere Herausforderung im Arzthaftungsrecht ist die Frage der Beweislast. Grundsätzlich müssen Sie als Patient beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dieser ursächlich für Ihren Schaden ist.
Es gibt jedoch wichtige Beweiserleichterungen:
- Bei groben Behandlungsfehlern: Wenn ein Fehler so schwerwiegend ist, dass er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf, wird ein Kausalzusammenhang vermutet.
- Bei Dokumentationsmängeln: Unvollständige oder fehlerhafte Dokumentation führt zur Vermutung, dass nicht dokumentierte Maßnahmen nicht durchgeführt wurden.
- Bei Befunderhebungsfehlern: Wenn notwendige Untersuchungen unterlassen wurden, kann dies zu Beweiserleichterungen führen.
Wir nutzen diese Beweiserleichterungen gezielt, um Ihre Erfolgsaussichten zu maximieren.
Verjährungsfristen beachten
Ansprüche wegen ärztlicher Fehldiagnosen verjähren in der Regel nach drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers, spätestens jedoch nach zehn Jahren ab Behandlung.
Die dreijährige Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie Kenntnis von der Fehldiagnose erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen. Die rechtzeitige rechtliche Beratung ist daher essenziell, um Ihre Ansprüche zu sichern.
Ihr Weg zu Scharffetter & Blanke Rechtsanwälte
Entscheidend für unsere Mandanten ist die Kombination aus juristischer Expertise und medizinischem Fachwissen, die wir mit 30 Jahren Erfahrung glaubhaft vermitteln können. Unsere kostenfreie Ersteinschätzung ohne sofortige Mandatsbindung soll Ihre Hemmschwelle senken, sich rechtlichen Rat zu holen.
Der Weg zu Ihrer Entschädigung beginnt mit diesen konkreten Schritten:
- Kostenfreie Ersteinschätzung: In dieser gewinnen wir einen ersten Eindruck von Ihrem Fall und zeigen Ihnen Ihre Erfolgsaussichten, unser Vorgehen und unsere voraussichtlichen Kosten auf.
- Strategievorschlag: Nach dem Erstgespräch präsentieren wir einen konkreten Strategievorschlag mit Erfolgsaussichten, Zeitplanung und transparenter Kostenaufstellung.
- Mandatierung und Akteneinsicht: Nach Mandatierung fordern wir umgehend alle relevanten Krankenunterlagen an und leiten bei Bedarf ein medizinisches Gutachten ein.
Praktische Tipps für Betroffene
Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer einer Fehldiagnose geworden zu sein, sollten Sie diese Schritte beachten:
- Dokumentieren Sie Ihren Krankheitsverlauf: Führen Sie ein Tagebuch mit Symptomen, Arztbesuchen und Gesprächen.
- Fordern Sie Ihre Patientenakte an: Sie haben ein Recht auf Einsicht in Ihre vollständige Akte.
- Holen Sie eine Zweitmeinung ein: Ein unabhängiger Arzt kann eine objektive Einschätzung geben.
- Bewahren Sie alle Belege auf: Rezepte, Verordnungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können wichtige Beweise sein.
- Vermeiden Sie direkte Konfrontation: Sprechen Sie nicht mit dem behandelnden Arzt über mögliche rechtliche Schritte.
- Nehmen Sie rechtliche Beratung in Anspruch: Je früher Sie sich beraten lassen, desto besser sind Ihre Erfolgsaussichten. Insbesondere sollte nicht vorschnell ein Gutachten bei Ihrer Krankenkasse eingeholt werden, da dies oft juristisch nicht verwertbar ist und damit Ihre Chancen auf eine außergerichtliche Einigung schmälert.
Ihr Recht auf angemessene Entschädigung
Eine ärztliche Fehldiagnose kann Ihr Leben nachhaltig verändern. Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass Ihnen durch eine Fehldiagnose ein vermeidbarer Schaden entstanden ist, haben Sie das Recht, den verantwortlichen Arzt zu verklagen.
Die Durchsetzung dieses Rechts erfordert jedoch spezialisiertes medizinisches und juristisches Fachwissen. Als erfahrene Kanzlei im Bereich des Arzthaftungsrechts stehen wir Ihnen zur Seite und kämpfen für die Anerkennung des erlittenen Unrechts und eine angemessene finanzielle Entschädigung.
Nehmen Sie noch heute Kontakt auf – denn das Recht auf Gesundheit und angemessene Entschädigung steht jedem zu.
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Häufig gestellte Fragen
- Höchste Spezialisierung auf Behandlungsfehler
Im Medizinrecht gilt unser Grundsatz „Spezialisten statt Generalisten“.
Innerhalb des breiten Medizinrechts haben wir uns ausschließlich auf Behandlungsfehler spezialisiert. Unsere Anwälte bearbeiten ausschließlich Arzthaftungsfälle und haben bereits über 500 abgeschlossene Fälle vorzuweisen.
In der Bearbeitung eines medizinrechtlichen Mandats bedarf es, neben Sorgfalt und Hingabe, unserer hohen anwaltlichen Spezialisierung, um den Fallstricken dieses Rechtsgebiets gerecht zu werden.
Neben der Korrespondenz mit den Versicherungen und den medizinischen Sachverständigen, sowie der Erstellung präziser Gutachtenaufträge und Behandlungschronologien für eine Aufklärung Ihres Falls, steht vor allem die Auseinandersetzung mit medizinischen Sachverhalten im Mittelpunkt des Mandats.
Hier profitieren Sie von über 30 Jahren Erfahrung bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldern.
Die Verzahnung von Versicherungsrecht, Personenschadensrecht und Medizinrecht, ermöglicht uns, Sie in jedem Teilbereich allumfassend und in Kenntnis sämtlicher Wechselwirkungen vertreten zu können. Hierfür arbeiten für Sie unsere Fachanwälte im Medizinrecht mit unseren Fachanwälten aus dem Versicherungsrecht Hand in Hand, um wirklich alle Ihre Ansprüche betrachten zu können.
- Medizinische Kenntnisse
Es hat kein anderes Rechtsgebiet so starke, interdisziplinäre Überschneidungen mit der juristisch zu bewertenden Sachmaterie wie das Arzthaftungsrecht:
Eine Behandlungsdokumentation auf Fehler zu analysieren oder das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens auszuwerten und kritisch zu hinterfragen, setzt den sicheren Umgang mit medizinischen Fachtermini und Behandlungsabläufen voraus. Diese Sachkenntnisse gehen über das juristische Studium hinaus und können nur durch einen spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt umgesetzt werden.
Diesen Kenntnisstand transparent macht für Sie der hierfür notwendige Fachanwaltstitel „Fachanwalt Medizinrecht“, die hohe Spezialisierung unserer Rechtsanwälte sowie die spezielle Ausrichtung und Erfahrung unserer Kanzlei im Arzthaftungsrecht.
- Abläufe und Begutachtung
Wir bearbeiten Ihren Fall individuell, klären den Behandlungsverlauf für Sie auf und setzen schließlich Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche bei den Behandlern und Versicherungen durch. Die Kenntnis über übliche Abläufe, Verzögerungsrisiken und Gutachterschleifen helfen uns dabei, Ihre Ansprüche effizient durchsetzen zu können.
Die medizinische Sachverhaltsaufklärung halten wir für den Kern eines erfolgreichen Mandats.
Viele Kanzleien reichen hierbei „blind“ Behandlungsunterlagen bei medizinischen Sachverständigen ein und erreichen damit nur ein negatives oder sogar ein juristisch nicht verwertbares Gutachten. Die Zusammenarbeit mit Sachverständigen und insbesondere die Formulierung eines juristisch-medizinischen Gutachtenauftrages grenzt unsere Arbeit klar von anderen Kanzleien ab und erhöht maßgeblich die Erfolgsquote der durch uns festgestellten Behandlungsfehler.
- Auszeichnungen, Vertrauen und Sozialkompetenz
Wie in all unseren Mandaten, erfordert ein solches Vertrauensverhältnis Persönlichkeit und Verständnis für Ihre Situation. Neben unserer fachlichen Expertise zeichnen wir uns vor allem durch Sozialkompetenz und das nötige Einfühlungsvermögen gegenüber unserer Mandantschaft aus. Wir hören Ihnen zu, erklären Ihnen jeden Verfahrensschritt und nehmen uns Zeit für Ihren Fall.
Unsere Kanzlei ist hierfür mit über 200 Bewertungen und Referenzen auf Google.de und Anwalt.de ausgezeichnet.
- Fortbildung und Engagement
So wie der Kenntnisstand in der Medizin rasant fortschreitet und sich weiterentwickelt, bleiben auch wir über sämtliche Neuerungen im Personenschadensrecht und Medizinrecht informiert. Ihr arzthaftungsrechtliches Mandat wird bei uns nach den aktuell geltenden juristischen Standards und unter Berücksichtigung sämtlicher praktischer Möglichkeiten (zum Beispiel Gutachtermöglichkeiten) geführt. Wir arbeiten mit an der praktischen Durchsetzung von Patientenrechten. Über die aktuelle Rechtssprechung halten wir uns und auch Sie stets durch unseren Kanzleiblog informiert.
- Tätigkeit in ganz Deutschland
Wir sind für Sie im Medizinrecht in Hildesheim, der Region Hannover, Braunschweig und darüber hinaus auch in ganz Deutschland tätig. Unser Sachverständigennetzwerk und die Kanzleiorganisation über die elektronische Akte erlaubt es uns, Ihren Fall bundesweit zu betreuen. Selbstverständlich nehmen wir dabei trotzdem jeden Gerichtstermin persönlich für Sie wahr. Unseren Mehraufwand bei einer bundesweiten Vetretung berechnen wir Ihnen bei einem schweren Personenschaden nicht, weshalb unsere Beauftragung Sie nicht mehr kostet als die eines weniger spezialisierten, ortsansässigen Rechtsanwalts.
Mehr Informationen:
Es lassen sich folgende wesentliche Handlungsfelder eines Rechtsanwalts im Arzthaftungsrecht/Medizinrecht festhalten:
- Beratung und Strategie in Ihrem individuellen Fall
- Die Aufklärung Ihrer Behandlung
- Bezifferung und Geltendmachung Ihres Schmerzensgeldes und weiterer Schadensersatzansprüche
- Durchsetzung und Verhandlung mit den Haftpflichtversicherungen der Ärzte/Krankenhäuser
- Verfahren vor der Ärztekammer
Mit unserer Beauftragung sichern wir Ihnen zu:
- Ihren Einzelfall bestmöglich medizinisch aufzuklären
- Erstellung eines ergebnisorientierten und auch verwertbaren Gutachtens
- Fingerspitzengefühl sowie Kenntnis über praktische Abläufe bei der Verhandlung mit den Haftpflichtversicherern
- Kenntnis und Darstellung aller Ihrer Ansprüche durch juristische Fachkompetenz im Schadensrecht
- (zeitliche) Effizienz bei der Durchsetzung, damit Sie sich auf sich und Ihre Genesung konzentrieren können
- Erfahrung im Umgang mit Sachverständigen und den Arzthaftungskammern der Landgerichte
- Eine ebenso kritische Auswertung von negativen Gutachten
Mehr erfahren:
Eine rechtlich relevante Fehldiagnose liegt vor, wenn ein Arzt bei der Diagnosestellung die anerkannten fachlichen Standards verletzt hat. Nicht jeder Irrtum ist eine haftungsrelevante Fehldiagnose – entscheidend ist, ob der Arzt alle notwendigen Untersuchungen durchgeführt und die Ergebnisse fachgerecht interpretiert hat.
Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers, spätestens jedoch nach zehn Jahren ab der Behandlung. Die dreijährige Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie Kenntnis erlangt haben oder hätten erlangen müssen.
Holen Sie zunächst eine ärztliche Zweitmeinung ein, fordern Sie Ihre vollständige Patientenakte an und dokumentieren Sie Ihren Krankheitsverlauf. Suchen Sie dann zeitnah rechtlichen Rat bei einem auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt.
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Schwere des Fehlers, das Ausmaß des Schadens und Ihre persönliche Situation. Es kann von wenigen tausend bis zu mehreren hunderttausend Euro reichen.
Die erste Einschätzung Ihres Falls ist für Sie kostenlos. Die weiteren Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Umfang der erforderlichen Tätigkeit. Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir besprechen die Kostenfrage transparent im Erstgespräch. In geeigneten Fällen bieten wir auch Erfolgshonorare an, womit für Sie kein Kostenrisiko besteht und Sie uns in jeder wirtschaftlichen Situation beauftragen können.
Die Dauer variiert stark: Eine außergerichtliche Einigung kann innerhalb von 6-12 Monaten erzielt werden, ein Gerichtsverfahren kann sich über mehrere Jahre hinziehen, insbesondere wenn mehrere Instanzen durchlaufen werden.
Wichtige Beweismittel sind die vollständige Patientenakte, Befunde, Gutachten von Fachärzten, Zeugenaussagen und eine lückenlose Dokumentation des Krankheitsverlaufs. Ein spezialisierter Anwalt hilft Ihnen bei der Zusammenstellung.
Ja, wenn die Fehldiagnose in einem Krankenhaus erfolgt ist, kann die Klage gegen das Krankenhaus als Träger gerichtet werden. Dies ist oft sogar vorteilhaft, da Krankenhäuser in der Regel über höhere Haftpflichtversicherungen verfügen.
Ein Diagnoseirrtum (falsche Bewertung erhobener Befunde) ist meist nicht haftungsbegründend, während ein Befunderhebungsfehler (Unterlassen notwendiger Untersuchungen) oft zu einer Haftung führt. Diese Unterscheidung ist für den Erfolg einer Klage entscheidend.
In den meisten Fällen ist Ihre persönliche Anwesenheit bei Verhandlungen erforderlich, da das Gericht einen persönlichen Eindruck von Ihnen und Ihren Beeinträchtigungen gewinnen möchte. Ihr Anwalt bereitet Sie umfassend auf diesen Termin vor.