Inhalt:
Unfallversicherung und Invaliditätsleistung: Das müssen Sie wissen
Häufige Probleme bei der Auszahlung von Invaliditätsleistungen
Ihre Rechte bei der Invaliditätsleistung
Fachanwaltliche Unterstützung lohnt sich
Der Weg zu Ihrer Entschädigung
Progressive Leistungsstaffel nutzen
Das Wichtigste im Überblick:
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfordern.
Unfallversicherung und Invaliditätsleistung: Das müssen Sie wissen
Ein Unfall kann das Leben von einem Moment auf den anderen grundlegend verändern. Besonders belastend wird die Situation, wenn die Unfallversicherung die Invaliditätsleistung verweigert oder zu niedrig ansetzt. Als erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
Häufige Probleme bei der Auszahlung von Invaliditätsleistungen
Die Praxis zeigt: Versicherungen setzen den Invaliditätsgrad häufig zu niedrig an oder lehnen Leistungen vollständig ab. Dabei werden wichtige medizinische Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt oder Gutachten fehlerhaft interpretiert. Viele Betroffene kämpfen neben den gesundheitlichen Folgen des Unfalls auch mit finanziellen Sorgen und fühlen sich von ihrer Versicherung im Stich gelassen.
Ihre Rechte bei der Invaliditätsleistung
Die gesetzlichen Grundlagen und die jeweiligen Versicherungsbedingungen regeln Ihre Ansprüche. Entscheidend ist dabei die sogenannte Gliedertaxe, die den Invaliditätsgrad für verschiedene Körperschäden festlegt. Diese bestimmt maßgeblich die Höhe der Auszahlung.
Als Versicherungsnehmer haben Sie Anspruch auf eine faire und transparente Bewertung Ihrer Unfallfolgen. Der Invaliditätsgrad muss durch unabhängige medizinische Gutachter festgestellt werden. Dabei sind alle Unfallfolgen zu berücksichtigen.
So sichern Sie Ihre Ansprüche
Nach einem Unfall ist schnelles Handeln gefragt. Folgende Schritte sind wichtig:
- Dokumentieren Sie den Unfallhergang und alle Verletzungen sorgfältig
- Lassen Sie sich ärztlich untersuchen und alle Befunde dokumentieren
- Melden Sie den Unfall unverzüglich der Versicherung
- Halten Sie alle Fristen im Blick
- Nehmen Sie Vergleichsangebote nicht vorschnell an
Fachanwaltliche Unterstützung lohnt sich
Als spezialisierte Kanzlei für Versicherungsrecht setzen wir uns für eine faire Entschädigung ein. Wir prüfen Versicherungspolicen und Gutachten, berechnen Invaliditätsgrade und verhandeln direkt mit den Versicherern. Wenn nötig, holen wir unabhängige medizinische Gutachten ein.
In den vergangenen Jahren konnten wir regelmäßig deutlich höhere Auszahlungen durchsetzen als ursprünglich von den Versicherungen angeboten – oft im sechsstelligen Bereich.
Der Weg zu Ihrer Entschädigung
Nach Ihrer Kontaktaufnahme prüfen wir kostenlos die Erfolgsaussichten Ihres Falls. In einem persönlichen Gespräch entwickeln wir eine Strategie und fordern alle relevanten Unterlagen an. Anschließend analysieren wir Ihre Ansprüche und setzen diese konsequent durch. Dabei begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess und halten Sie stets über den aktuellen Stand informiert. Mit unserem Netzwerk aus medizinischen Gutachtern stellen wir sicher, dass keine Aspekte Ihres Falls übersehen werden.
Wichtige Fristen und Termine
Die Einhaltung von Fristen ist bei Invaliditätsleistungen besonders wichtig. Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt sein. Die schriftliche Geltendmachung muss innerhalb weiterer drei Monate erfolgen. Eine Versäumnis dieser Fristen kann zum vollständigen Verlust der Ansprüche führen. Wir überwachen alle relevanten Fristen für Sie und stellen sicher, dass keine Termine verpasst werden.
Progressive Leistungsstaffel nutzen
Viele Versicherungen bieten eine progressive Leistungsstaffel an. Das bedeutet: Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad steigt die Auszahlung überproportional. Diese Option sollte bei der Bemessung der Leistungen unbedingt berücksichtigt werden. Besonders bei schweren Verletzungen kann die progressive Staffelung zu einer deutlich höheren Auszahlung führen. Wir prüfen Ihre Police gezielt auf solche Klauseln und nutzen sie zu Ihrem Vorteil.
Neubemessung der Invalidität
Innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Unfall kann eine Neubemessung des Invaliditätsgrades vorgenommen werden. Dies ist besonders wichtig, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat. Eine professionelle Dokumentation der Verschlechterung ist dabei entscheidend. Wir empfehlen daher, alle Veränderungen des Gesundheitszustands sorgfältig festzuhalten und medizinisch bestätigen zu lassen.
Unsere Leistungen im Überblick
Als erfahrene Fachanwälte bieten wir:
- Kostenlose Ersteinschätzung
- Prüfung von Versicherungspolicen und Gutachten
- Einholung unabhängiger medizinischer Gutachten
- Verhandlungen mit Versicherungen
- Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
- Beratung zu progressiven Leistungsstaffeln
- Unterstützung bei der Neubemessung
Kontaktieren Sie uns
Lassen Sie sich nicht mit einer zu niedrigen Invaliditätsleistung abspeisen. Als erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht setzen wir uns für Ihre berechtigten Ansprüche ein. Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und entwickeln eine passende Strategie für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Versicherungsrecht und unserem Netzwerk unabhängiger medizinischer Gutachter.
Jetzt Kontakt aufnehmen.
Häufig gestellte Fragen
Nach Anerkennung des Anspruchs erfolgt die Auszahlung meist innerhalb von wenigen Wochen. Die Gesamtdauer vom Unfall bis zur Auszahlung hängt von der Feststellung des Invaliditätsgrades ab.
Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt sein. Der Anspruch muss dann innerhalb von drei weiteren Monaten schriftlich geltend gemacht werden.
Innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Unfall können Sie eine Neubemessung des Invaliditätsgrades verlangen. Die neue Bewertung kann zu einer höheren Auszahlung führen.
Der Invaliditätsgrad wird anhand der Gliedertaxe und durch medizinische Gutachten bestimmt. Bei Mehrfachverletzungen werden die einzelnen Grade addiert.
Lassen Sie Vergleichsangebote unbedingt anwaltlich prüfen. Oft liegen die tatsächlichen Ansprüche deutlich über dem ersten Angebot.
Erforderlich sind alle ärztlichen Befunde, die Unfallmeldung und der Versicherungsschein. Hilfreich sind auch Fotos der Verletzungen und ein Schmerztagebuch.
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Die weitere Vertretung erfolgt nach gesetzlichen Gebühren, die häufig von Rechtsschutzversicherungen übernommen werden.
Die Höhe richtet sich nach Versicherungssumme und Invaliditätsgrad. Bei schweren Verletzungen und progressiver Staffelung sind sechsstellige Summen möglich.
Die progressive Staffelung führt zu überproportional höheren Leistungen bei höherem Invaliditätsgrad. Ab 50% Invalidität kann sich die Leistung verdoppeln oder verdreifachen.
Ein Widerspruch lohnt sich häufig, da Versicherungen den Invaliditätsgrad oft zu niedrig ansetzen. Mit anwaltlicher Hilfe erreichen wir regelmäßig deutlich höhere Auszahlungen.