RA Marco SchneiderArtikelMedizinrechtStrafanzeige gegen Arzt: Was Sie als Patient wissen müssen

20. Januar 2025

Das Wichtigste im Überblick:

Eine Strafanzeige gegen einen Arzt kommt bei schweren Behandlungsfehlern in Betracht, erfordert aber eine sorgfältige juristische Prüfung
Neben strafrechtlichen sind meist auch zivilrechtliche Ansprüche zu prüfen, um Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen. Eine Strafanzeige kann die zivilrechtliche Durchsetzung beeinträchtigen.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend für den Erfolg - wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich.

Wenn der Arzt zum Beschuldigten wird: Grundlagen der Strafanzeige

Ein ärztlicher Behandlungsfehler kann schwerwiegende Folgen für Patienten haben und ihr Leben nachhaltig beeinträchtigen. Was viele Betroffene nicht wissen: Rechtlich gesehen stellt zunächst jeder ärztliche Eingriff eine Körperverletzung dar. Erst durch die wirksame Einwilligung des Patienten nach entsprechender Aufklärung wird dieser Eingriff gerechtfertigt. Kommt es zu einem Behandlungsfehler, kann dies daher nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Zivilrecht und Strafrecht haben dabei unterschiedliche Schutzrichtungen und Bewertungsmaßstäbe.

So steht hinter einer Strafanzeige hauptsächlich der Sanktionsgedanke des Strafrechts.  Bei einem zivilrechtlichen Anspruch sollen Schäden in Form von Schmerzensgeld, Hinterbliebenen Geld als Ausgleich für Ihre Trauer und die Schmerzen des verstorbenen Patienten durchgesetzt werden. Auch bei der zivilrechtlichen Geltendmachung kann eine Sanktion durch die Ärztekammer erfolgen.

Wichtiger für die Beurteilung, welcher Weg beschritten werden soll, ist jedoch die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung (Strafrecht) bzw. eine Regulierung (Zivilrecht). Hier bestehen deutlich höhere Chancen einer außergerichtlichen Regulierung und Anerkenntnis des Behandlungsfehlers bei einer zivilrechtlichen Regulierung.

Als Anwälte für Medizinrecht erörtern wir mit Ihnen eine Strategie in Ihrem Fall und geben Ihnen eine Handlungsempfehlung ob und wann eine Anzeige sinnvoll erscheint.

Die verschiedenen Formen ärztlichen Fehlverhaltens

Ärztliches Fehlverhalten kann sich in verschiedenen Formen manifestieren. Ein klassischer Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt von den anerkannten Standards der medizinischen Wissenschaft abweicht und dadurch einen Gesundheitsschaden verursacht. Dies kann während einer Operation geschehen, aber auch bei der medikamentösen Therapie oder der Nachsorge.

Ein Befunderhebungsfehler liegt vor, wenn der Arzt notwendige Untersuchungen unterlässt oder deren Ergebnisse falsch interpretiert. Besonders schwerwiegend sind Aufklärungsfehler, bei denen der Patient nicht ausreichend über Risiken und Alternativen der Behandlung informiert wurde.

die Möglichkeiten  eines strafbaren ärztlichen Fehlverhaltens sind keinesfalls abschließend und decken sich mit den möglichen Pflicht verstoßen als Behandlungsfehler gemäß §§ 280 Abs. 1, 630a Abs. 2 BGB.

Wann macht eine Strafanzeige Sinn?

Eine Strafanzeige gegen einen Arzt sollte wohlüberlegt sein. Sie ist besonders dann sinnvoll, wenn ein schwerwiegender Behandlungsfehler vorliegt oder der Verdacht besteht, dass der Arzt oder das Krankenhaus versuchen, Fehler zu vertuschen. Auch bei Manipulationen an der Krankenakte kann eine Strafanzeige der richtige Weg sein.

Allerdings ist zu bedenken, dass ein Strafverfahren die zivilrechtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen verzögern oder sogar gänzlich verhindern kann.

Die Bereitschaft des Arztes bzw. seiner Haftpflichtversicherung zu einer außergerichtlichen Einigung sinkt häufig, wenn parallel ein Strafverfahren läuft. Schließlich werden auch Behandlungsunterlagen durch ein mögliches Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft zurückgehalten. Hierdurch können wir keine ärztliche Begutachtung in Auftrag geben. Durch die Verzögerung der ärztlichen Begutachtung kann es nicht nur zu Beweisverlusten sondern auch zu Verjährungsproblemen kommen, da eine Begutachtung in der Regel 3-15 Monate dauern kann.

In der Regel raten wir unseren Mandanten allein deshalb schon von einer Anzeige ab.

Eine vorherige anwaltliche Beratung ist deshalb unerlässlich.

 

Der Ablauf eines Strafverfahrens gegen Ärzte

Nach Erstattung der Strafanzeige übernimmt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Sie beschlagnahmt die Krankenunterlagen, um deren Unverfälschtheit zu sichern. Wichtige Zeugen werden vernommen, darunter meist auch andere beteiligte Ärzte und Pflegekräfte. Ein entscheidender Schritt ist die Einholung unabhängiger medizinischer Gutachten.

Als Ihre Rechtsvertreter begleiten wir diesen Prozess durch unsere Akteneinsicht. Wir stehen in Kontakt mit der Staatsanwaltschaft und sorgen dafür, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.

Grundsätzlich ist hierbei jedoch zu beachten, dass im Strafverfahren ein anderer/engerer Bewertungsmaßstab gemäß § 170 Abs. 2 StPO für die Anklage bzw. die Einstellung eines Verfahrens gilt, als im Zivilrecht. In einem Strafverfahren müsste Fahrlässigkeit  oder Vorsatz nachgewiesen werden. In einem Zivilprozess wird dies gemäß § 280 Abs. 1 BGB vermutet. Dies ist  aufgrund der schwierigen Beweisbarkeit und der meist alleinigen Bewertung nach den Behandlungsunterlagen schwer nachzuweisen.

Nach unserer Erfahrung werden deshalb der weit überwiegende Teil der  Ermittlungsverfahren vorzeitig eingestellt. Eine solche Einstellung nimmt die Gegenseite dann oft als Bezugspunkt und Indiz dafür, dass keinerlei Behandlungsfehler vorliegen  Und verneint damit auch die zivilrechtliche Regulierung.

Mögliche strafrechtliche Konsequenzen

Bei einem ärztlichen Behandlungsfehler kommen vor allem die Straftatbestände der fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 StGB) und – in besonders schweren Fällen mit Todesfolge – der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) in Betracht. Die Staatsanwaltschaft muss dabei nachweisen, dass der Arzt die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat und der Schaden darauf zurückzuführen ist. berufsrechtliche Konsequenzen werden von der Ärztekammer selbst getroffen. Eine Entziehung der Berufserlaubnis ist durch das Strafrecht nicht möglich.

Auch hier würden die Sanktionen in einem zivilrechtlichen Verfahren durch die Ärztekammer ergehen, sofern der Behandlungsfehler gemeldet wird. Die Wahrscheinlichkeit dafür halten wir für um einiges höher.

Parallel laufende zivilrechtliche Ansprüche

Neben dem Strafverfahren bestehen meist auch zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Diese können entweder in einem separaten Zivilverfahren oder im Rahmen des Strafverfahrens als sogenanntes Adhäsionsverfahren geltend gemacht werden. Auch hier gilt das oben Gesagte, dass es zunächst überhaupt zu  einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft kommen muss.

Wir prüfen für Sie, welcher Weg im Einzelfall erfolgversprechender ist.

Die Bedeutung der Beweissicherung

Eine sorgfältige Beweissicherung ist entscheidend für den Erfolg eines Strafverfahrens. Dazu gehört die vollständige Dokumentation des Behandlungsverlaufs, die Sicherung von Krankenunterlagen und die frühzeitige Identifizierung möglicher Zeugen. hierbei ist es aus unserer Sicht essenziell, dass er medizinisches Gutachten erstellt wird.

In einem Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft das alleinige Ermessen  darüber, ob eine Obduktion bzw. ein Gutachten erstellt wird.  Auch hier wird aus unserer Erfahrung heraus nur selten ein Gutachten als Ermittlungsmaßnahme angeordnet.

Bei der zivilrechtlichen Inanspruchnahme würden wir uns um die Begutachtung und um mögliche kostenfreie Gutachterstellen kümmern. Unsere Kanzlei verfügt über ein Netzwerk erfahrener medizinischer Sachverständiger, die uns bei der Beurteilung der medizinischen Aspekte unterstützen.

Kosten und Dauer des Verfahrens

Die Dauer eines Strafverfahrens gegen einen Arzt kann mehrere Monate bis Jahre betragen, insbesondere wenn medizinische Gutachten eingeholt werden müssen. Erst am Ende bekommen sie einen Bescheid über die Einstellung bzw. Verurteilung.

Bei der zivilrechtlichen Inanspruchnahme dauert die Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche in der Regel 1,5-2 Jahre.

Ihre Anwaltskosten können möglicherweise durch eine Rechtsschutzversicherung übernommen werden. in geeigneten Fällen arbeiten wir jedoch auch mit einer Pauschale/Erfolgshonorar.

Wir prüfen für Sie die Kostenfrage und entwickeln eine passende Strategie.

Unsere Expertise für Ihren Fall

Als Kanzlei für Medizinrecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung in der Führung von Strafverfahren gegen Ärzte. Wir kennen die besonderen Herausforderungen solcher Verfahren und wissen, worauf es ankommt. Unsere Fachanwälte arbeiten eng mit medizinischen Sachverständigen zusammen und setzen sich mit vollem Engagement für Ihre Interessen ein.

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Elisa Chiappetta

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht

Marco Schneider

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Schmerzensgeld

Häufig gestellte Fragen

Ist es zu empfehlen eine Strafanzeige wegen eines Behandlungsfehlers zu stellen?

Die Raten Mandanten meist aus strategischen Gesichtspunkten von einer Strafanzeige ab.

Dies hat folgende Gründe:

Ein Strafverfahren gegen einen Arzt kann sich über mehrere Monate bis Jahre erstrecken. Während dieser Zeit kann die zivilrechtliche Geltendmachung verzögert werden (Behandlungsunterlagen werden zurückgehalten, Regulierungsverhalten verzögert sich).

Dadurch, dass ein Strafverfahren im Raum steht kann so regelmäßig kein Schmerzensgeld und ein Anerkenntnis des Behandlungsfehlers durch die Gegenseite erzielt werden. In der Regel besteht nähmlich die Befürchtung der Gegenseite, dass ein Anerkenntnis  im außergerichtlichen Bereich ein Indiz für den Strafprozess darstellen könnte.

Die Wahrscheinlichkeit, das Strafverfahren ohne Anklage eingestellt werden liegt nach unserer Erfahrung schließlich bei 90 %. Im Falle einer Einstellung beruft sich die Gegenseite dann oft auf dieses Strafverfahren und verweigert auch zivilrechtlich eine Regulierung. Verkannt wird dabei, dass unterschiedliche Maßstäbe bestehen und im Zivilverfahren die Identifizierung und Geltendmachung von Behandlungsfehlern niedrigere Voraussetzungen hat.

Das Mandantenbegehren richtet sich  Nach unserer Erfahrung regelmäßig auf die Sachverhaltsaufklärung und darauf, dass die Gegenseite zumindest Folgen aus ihrem Handeln zu tragen hat sowie dass Fehler in der Behandlung in Zukunft nicht mehr passieren.

Allein aufgrund der geringen Wahrscheinlichkeit einer strafrechtlichen Verurteilung  raten wir deshalb meist von einer Strafanzeige ab. Schließlich ist die zivilrechtliche Sanktion durch die Zahlung von Schmerzensgeld, Hinterbliebenengeld etc. sowie eine Meldung bei der Ärztekammer und das Ingangsetzen eines Fehlermanagements im Krankenhaus oft weitaus höher als die mögliche Strafzahlung im Rahmen eines Strafprozesses.

Wer trägt die Kosten des Strafverfahrens?

Die Kosten eines  Ermittlungsverfahrens und Strafverfahrens trägt grundsätzlich der Staat.

Sollten Sie Schmerzensgeldansprüche im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens geltend machen wollen, müssten Sie die Anwaltskosten tragen.

Kann ich gleichzeitig Schadensersatz geltend machen?

Ja, parallel zum Strafverfahren können Sie zivilrechtliche Ansprüche verfolgen.

Wir würden regelmäßig Akteneinsicht nehmen und die Erkenntnisse des Strafverfahrens für die Durchsetzung unserer zivilrechtlichen Ansprüche nutzen.

Alternativ besteht die Möglichkeit, diese im Rahmen des Strafverfahrens als sogenanntes Adhäsionsverfahren geltend zu machen. Wir prüfen für Sie, welcher Weg in Ihrem Fall sinnvoller ist.

Muss ich als Patient selbst aussagen?

Als Anzeigeerstatter sind Sie in der Regel ein wichtiger Zeuge. Die Aussage erfolgt meist schriftlich oder bei der Polizei. In aller Regel kommt es jedoch nicht zu einer Vernehmung, da bei mangelnden Erfolgsaussichten das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wird.

Was passiert mit meiner Krankenakte?

Die Krankenakte wird von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und gesichert. Dies dient dazu, nachträgliche Veränderungen zu verhindern. Als Ihre Anwälte achten wir darauf, dass alle relevanten Unterlagen vollständig vorliegen.

Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?

Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab. Entscheidend sind die Schwere des Behandlungsfehlers, die Beweislage und die medizinische Komplexität.

Nach unserer Erfahrung werden 90 % aller Strafanzeigen wegen der geringeren Anforderungen in einem Strafverfahren ohne Einholung eines Gutachtens eingestellt.

In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir Ihren Fall und geben Ihnen eine realistische Einschätzung.

Was passiert nach einer Verurteilung des Arztes?

Bei einer Verurteilung drohen dem Arzt je nach Schwere des Verschuldens Geldstrafen oder in besonders schweren Fällen auch Freiheitsstrafen. Zusätzlich können berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Entzug der Approbation folgen. dies wird jedoch nicht durch das Strafgericht sondern durch die Ärztekammer vollzogen.

Ähnliche Folgen durch die Zahlung von Schmerzensgeld etc. würden jedoch auch bei der zivilrechtlichen Geltendmachung eintreten.

Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend für den Erfolg Ihres Vorgehens. Idealerweise konsultieren Sie uns bereits vor Erstattung der Strafanzeige, damit wir gemeinsam die optimale Strategie entwickeln können.

Auch während eines Ermittlungsverfahrens ist es sinnvoll einen Anwalt hinzuzuziehen, sodass Akteneinsicht genommen werden kann und möglicherweise die Erkenntnisse für die eigene Strategie und Begutachtung verwendet werden können.

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RA Marco Schneider

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