RA Marco SchneiderArtikelMedizinrechtWas passiert, wenn der Arzt mich über den eingetretenen Schaden vorher aufgeklärt hat?
Eine Aufklärung schützt den Behandler nicht vor einer schadensersatzauslösenden, fehlerhaften Behandlung. Der Behandlungsfehler liegt in der Verletzung des zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards. Ein Verstoß gegen diese Pflichten aus § 630a Abs. 2 BGB soll dem Patienten Schadensausgleich für Folgen zuerkennen, die daraus entstehen, dass die von ihm in Anspruch genommene...