Inhalt:
Wenn der erhoffte Heilungserfolg ausbleibt
Was Sie über Nervenverletzungen nach Operationen wissen müssen
Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?
Ihre Ansprüche bei Behandlungsfehlern
Diagnose bei Nervenverletzungen
Häufige Nervenverletzungen bei speziellen Operationen
Das Wichtigste im Überblick:
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Wenn der erhoffte Heilungserfolg ausbleibt
Eine Operation soll Beschwerden lindern und die Gesundheit wiederherstellen. Umso dramatischer ist es, wenn nach dem Eingriff plötzlich neue Probleme auftreten: Taubheitsgefühle, Lähmungserscheinungen oder chronische Schmerzen aufgrund von Nervenschäden. Für Betroffene beginnt damit oft ein langer Leidensweg mit erheblichen Einschränkungen im Alltag und Beruf. Die dann greifenden Sozialleistungen fangen nur einen Teil des Schadens ab. In solchen Fällen ist die Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt für Behandlungsfehler entscheidend, um die rechtlichen Möglichkeiten vollständig auszuschöpfen und Ihre finanziellen Einbußen auszugleichen.
Was Sie über Nervenverletzungen nach Operationen wissen müssen
Eine Operation soll Beschwerden lindern und die Gesundheit wiederherstellen. Umso dramatischer ist es, wenn nach dem Eingriff plötzlich neue Probleme auftreten: Taubheitsgefühle, Lähmungserscheinungen oder chronische Schmerzen aufgrund von Nervenschäden. Für Betroffene beginnt damit oft ein langer Leidensweg mit erheblichen Einschränkungen im Alltag und Beruf. Ein versierter Anwalt für Behandlungsfehler kann in dieser Situation für Betroffene die entscheidende Unterstützung sein.
Nervenverletzungen treten in verschiedenen Schweregraden auf und können in vielen Fällen auf Behandlungsfehler zurückzuführen sein. Besonders häufig sind kleinere, sensible Nerven im Operationsbereich betroffen. Die Folgen reichen von vorübergehenden Beschwerden bis hin zu dauerhaften Schädigungen mit schwerwiegenden Konsequenzen wie:
- Chronische Schmerzzustände
- Bewegungseinschränkungen
- Sensibilitätsstörungen
- Mögliche Folgeoperationen
Ärzte sind verpflichtet, Patienten vor dem Eingriff umfassend über mögliche Risiken aufzuklären. Dies gilt besonders bei Operationen in sensiblen Bereichen wie Leistenbrüchen oder orthopädischen Eingriffen. Eine mangelhafte oder fehlende Aufklärung kann bereits einen Behandlungsfehler darstellen.
Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?
Nicht jeder Nervenschaden nach einer Operation ist auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen. Bestimmte Risiken sind unvermeidbar und müssen vom Arzt im Aufklärungsgespräch erläutert werden. Ein Behandlungsfehler kann jedoch vorliegen bei:
- Verletzung von Nerven durch unsachgemäße OP-Technik
- Unterlassener oder unzureichender Risikoaufklärung
- Fehlender Dokumentation wichtiger Befunde
- Verzögerter Reaktion auf Komplikationen
Die Beweisführung ist komplex und erfordert medizinischen Sachverstand. Als spezialisierte Kanzlei arbeiten wir eng mit erfahrenen Gutachtern zusammen, um Behandlungsfehler nachzuweisen.
Ihre Ansprüche bei Behandlungsfehlern
Bei nachgewiesenem Behandlungsfehler haben Sie Anspruch auf:
- Schmerzensgeld (in unseren Fällen 10.000 und bei Dauerschäden über 100.000 Euro)
- Schadensersatz für Verdienstausfall
- Erstattung von Behandlungskosten
- Haushaltsführungsschaden
- Pflege- und Betreuungskosten
Diagnose bei Nervenverletzungen
Wenn nach einer Operation Nervenschäden auftreten, ist eine präzise Diagnose entscheidend. Diese erfolgt durch:
- Gründliche neurologische Untersuchung
- Elektromyographie (EMG) zur Messung der Muskelaktivität
- Elektroneurographie (ENG) zur Prüfung der Nervenleitfähigkeit
Häufige Nervenverletzungen bei speziellen Operationen
- Mögliche Folgen: Handfunktionsstörungen, Taubheitsgefühle
- Symptome: Beinschmerzen, Bewegungseinschränkungen
- Typische Beschwerden: Leistenschmerzen, Sensibilitätsstörungen
Wurde bei Ihnen eine Nervenverletzung nach einer Operation festgestellt? Als spezialisierte Kanzlei für Arzthaftungsrecht prüfen wir, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und welche Ansprüche Sie geltend machen können.
Unser Vorgehen für Ihre Rechtsdurchsetzung
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Häufig gestellte Fragen
Typische Anzeichen sind ungewöhnlich starke Beschwerden, mangelnde Aufklärung oder ausbleibende Reaktion auf Komplikationen. Eine rechtliche Einschätzung erfordert jedoch medizinische Expertise.
Ansprüche verjähren grundsätzlich nach 3 Jahren zum Jahresende. Die Frist beginnt mit Kenntnis des Schadens. Wichtig ist eine zeitnahe rechtliche Beratung.
Wir bieten verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten:
- Rechtsschutzversicherung
- Erfolgshonorar
- Pauschale
Außergerichtliche Einigungen sind oft innerhalb von 6-15 Monaten möglich. Gerichtsverfahren können länger dauern.
Wichtig sind:
- Krankenunterlagen
- Dokumentation der Beschwerden
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- Fotos/Videos der Beeinträchtigungen
Dies ist nicht zwingend erforderlich, kann aber sinnvoll sein. Wir beraten Sie auch hierzu individuell.
Wir besprechen Ihren Fall, prüfen die Erfolgsaussichten und erläutern das weitere Vorgehen. Die Mandatsübernahme erfolgt erst nach gründlicher Prüfung.
Wir stellen Ihnen Vorlagen zur Dokumentation zur Verfügung und kümmern uns um die Sicherung aller relevanten Unterlagen.