Fühlen Sie sich nach einer medizinischen Behandlung im Stich gelassen? Haben Sie den Verdacht, dass bei Ihrer Behandlung etwas schiefgelaufen ist?
Wir verstehen, dass Sie sich in einer schwierigen und belastenden Situation befinden. Die Enttäuschung über unerwartete Komplikationen, die Unsicherheit über Ihre gesundheitliche Zukunft und die Fragen nach dem „Warum“ können überwältigend sein. Sie sind mit diesen Gefühlen und Sorgen nicht allein.
Bei Scharffetter & Blanke Rechtsanwälte stehen wir an Ihrer Seite. Wir hören Ihnen zu, nehmen Ihre Ängste ernst und setzen uns mit all unserer Erfahrung und Expertise für Sie ein. Unser Ziel ist es nicht nur, Ihre rechtlichen Interessen zu vertreten, sondern Ihnen auch den Weg zu Gerechtigkeit, Aufklärung und angemessener Entschädigung zu ebnen.
Lassen Sie uns gemeinsam Licht ins Dunkel bringen und für Ihre Rechte kämpfen. Mit uns haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Sie durch diese herausfordernde Zeit begleitet.
Aufklärung von Behandlungsfehlern:
Bei der Aufklärung von Behandlungsfehlern gehen wir akribisch und mit höchster Sorgfalt vor. Wir analysieren Ihre medizinischen Unterlagen, holen Expertenmeinungen ein und rekonstruieren den gesamten Behandlungsverlauf. Unser Ziel ist es, jeden Aspekt Ihres Falls zu verstehen und mögliche Fehler oder Versäumnisse aufzudecken. Dabei nutzen wir unser umfangreiches medizinisches und juristisches Fachwissen, um auch komplexe Zusammenhänge zu erkennen. Sie erhalten von uns eine klare und verständliche Einschätzung Ihrer Situation, sodass Sie fundiert entscheiden können, wie Sie weiter vorgehen möchten. Diese Vorgehensweise entspricht bei weitem nicht dem Standard und bildet das Qualitätsmerkmal unserer Kanzlei.
Begutachtung medizinischer Sachverhalte:
Die fachkundige Begutachtung medizinischer Sachverhalte ist oft der Schlüssel zum Erfolg in Arzthaftungsfällen. Hierfür greifen wir auf unser Netzwerk renommierter medizinischer Gutachter zurück. Wir sorgen dafür, dass alle relevanten Aspekte Ihres Falls von Experten des jeweiligen Fachgebiets beurteilt werden. Die Gutachten werden von uns kritisch geprüft und für Sie verständlich aufbereitet. So stellen wir sicher, dass Sie eine fundierte medizinische Basis für Ihre rechtlichen Ansprüche haben und komplexe Sachverhalte auch vor Gericht überzeugend dargelegt werden können.
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen:
Wenn ein Behandlungsfehler festgestellt wurde, setzen wir uns mit aller Kraft für die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche ein. Wir ermitteln sorgfältig alle Ihnen entstandenen Schäden – von zusätzlichen Behandlungskosten über Verdienstausfälle bis hin zu Kosten für Pflege oder Hilfsmittel. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Verhandlungsstärke treten wir Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungen selbstbewusst gegenüber. Unser Ziel ist es, für Sie eine angemessene und faire Entschädigung zu erreichen, die Ihre erlittenen Nachteile bestmöglich ausgleicht.
Verhandlungen mit Versicherungen und Krankenhausträgern:
In Verhandlungen mit Versicherungen und Krankenhausträgern bringen wir unsere ganze Erfahrung und Verhandlungsstärke für Sie ein. Wir wissen, wie diese Institutionen denken und agieren. Mit sorgfältig vorbereiteten Argumenten und einer klaren Strategie treten wir selbstbewusst für Ihre Interessen ein. Unser Ziel ist es, faire Lösungen zu erreichen und unnötige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Dabei lassen wir uns nicht einschüchtern oder mit unzureichenden Angeboten abspeisen. Sie können sich darauf verlassen, dass wir hartnäckig bleiben und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Schmerzensgeldklagen:
Bei Schmerzensgeldklagen geht es um mehr als nur finanzielle Entschädigung – es geht um die Anerkennung Ihres Leids und die Wiederherstellung von Gerechtigkeit. Wir setzen uns dafür ein, dass das Ausmaß Ihrer körperlichen und seelischen Belastungen angemessen berücksichtigt wird. Dabei berücksichtigen wir nicht nur akute Schmerzen, sondern auch langfristige Einschränkungen und psychische Folgen. Mit unserem fundierten Wissen über Präzedenzfälle und aktuelle Rechtsprechung argumentieren wir überzeugend für eine Schmerzensgeldhöhe, die Ihrer individuellen Situation gerecht wird. Wir versuchen selbstverständlich in der Regel eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, setzen wir Ihr Schmerzensgeld und weitere Schadensersatzansprüche auch gerichtlich in ganz Deutschland durch.
Vertretung vor Gericht:
Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, sind Sie mit uns bestens vorbereitet. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Prozessführung bei Arzthaftungsfällen und kennen die Besonderheiten dieser oft komplexen Verfahren. Mit überzeugenden Schriftsätzen und sorgfältiger Beweisführung vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht. Dabei bereiten wir Sie gründlich auf alle Schritte des Verfahrens vor und stehen Ihnen unterstützend zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihren Fall so überzeugend zu präsentieren, dass das Gericht die Gerechtigkeit Ihrer Ansprüche erkennt und Ihnen Recht zuspricht.
Scharffetter & Blanke Rechtsanwälte steht seit über mehreren Jahren an der Seite von Patienten, die Opfer von Behandlungsfehlern geworden sind. Unsere Kanzlei vereint juristische Expertise im Schadensrecht mit tiefgreifendem medizinischem Fachwissen. Wir verstehen nicht nur die rechtlichen Aspekte Ihres Falls, sondern auch die medizinischen Zusammenhänge.
Unser engagiertes Team aus spezialisierten Anwälten arbeitet mit medizinischen Beratern, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Wir sind bekannt für unsere empathische Betreuung, die weit über die rein rechtliche Unterstützung hinausgeht. Bei uns finden Sie Verständnis, Unterstützung und die Kraft, die Sie brauchen, um Ihr Recht durchzusetzen.
Mit Scharffetter & Blanke haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der sich nicht scheut, auch gegen große Kliniken oder Versicherungen anzutreten. Unsere Erfolge sprechen für sich: Zahlreiche außergerichtliche Einigungen mit hohen Entschädigungssummen zeugen von unserer Kompetenz und unserem Engagement.
Wir sehen unsere Aufgabe nicht nur darin, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen, sondern auch darin, einen Beitrag zur Verbesserung der Patientensicherheit zu leisten. Jeder Fall ist für uns eine Möglichkeit, das Gesundheitssystem ein Stück sicherer zu machen.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, unser Fachwissen und unser Engagement. Gemeinsam finden wir den Weg zu Ihrem Recht und Ihrer Gerechtigkeit.
Wir verfolgen einen umfassenden, mehrstufigen Ansatz, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten:
Durch diesen ganzheitlichen Ansatz stellen wir sicher, dass wir jede Möglichkeit ausschöpfen, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Entschädigung für Sie zu erreichen.
Ein Behandlungsfehler kann vermutet werden, wenn Ihre Genesung deutlich schlechter als erwartet verläuft, unerwartete Komplikationen auftreten oder wenn eine Zweitmeinung Zweifel an der ursprünglichen Behandlung aufkommen lässt. Eine genaue Beurteilung erfordert jedoch eine fachkundige Überprüfung, die wir gerne für Sie vornehmen.
In der Regel verjähren Ansprüche aus Behandlungsfehlern nach drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem Sie von dem Fehler Kenntnis erlangt haben. Es gibt jedoch Ausnahmen und besondere Umstände, die diese Frist beeinflussen können. Wir empfehlen, so früh wie möglich rechtlichen Rat einzuholen. Dabei stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Eine Vertretung erfolgt meist auf Basis der gesetzlichen Gebühren. In geeigneten Fällen sind auch Erfolgshonorare möglich. Wir besprechen die Kosten transparent mit Ihnen und prüfen Möglichkeiten der Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherungen oder Prozesskostenhilfe.
Nicht in jedem Fall ist eine persönliche Aussage vor Gericht erforderlich. Viele Fälle werden außergerichtlich gelöst. Sollte es zu einem Prozess kommen, bereiten wir Sie sorgfältig darauf vor und stehen Ihnen unterstützend zur Seite.
Ja, das ist in bestimmten Fällen möglich. Entscheidend ist oft der Zeitpunkt, an dem Sie von dem Behandlungsfehler Kenntnis erlangt haben. Wir prüfen Ihren individuellen Fall und beraten Sie zu den Erfolgsaussichten.
Die Dauer kann stark variieren. Außergerichtliche Einigungen können innerhalb von 1-2 Jahren erzielt werden. Gerichtsverfahren können sich über mehrere Jahre erstrecken. Wir setzen uns für eine zügige Bearbeitung ein und halten Sie über den Fortschritt auf dem Laufenden.
Hilfreich sind alle verfügbaren medizinischen Unterlagen wie Arztbriefe, Befunde, Röntgenbilder und OP-Berichte. Auch ein von Ihnen verfasster Ablaufbericht der Behandlung ist sehr nützlich. Keine Sorge, wenn Sie nicht alles haben – wir unterstützen Sie bei der Beschaffung fehlender Unterlagen.
Ja, Ansprüche können sowohl gegen einzelne Ärzte als auch gegen Krankenhäuser geltend gemacht werden. Wir prüfen sorgfältig, wer für den Behandlungsfehler verantwortlich ist und leiten entsprechende Schritte ein.
Sprechen Sie zunächst mit Ihrem behandelnden Arzt. Wenn Sie weiterhin Zweifel haben, können Sie eine Zweitmeinung einholen. Wir bieten Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung und können bei Bedarf medizinische Gutachter hinzuziehen, um den Fall zu klären.
Nein, Ihre medizinische Versorgung darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. Ärzte sind zur Behandlung verpflichtet, unabhängig von rechtlichen Auseinandersetzungen. Sollten Sie dennoch Bedenken haben, unterstützen wir Sie bei der Suche nach alternativen Behandlungsmöglichkeiten.