RA Dr. Arlett BlankeVerkehrsrechtFehler bei Geschwindigkeitsmessung: POLISCAN FM 1 im Fokus

18. Juli 2025

Das Wichtigste im Überblick:

POLISCAN FM 1: Modernes Laser-Messgerät mit spezifischen Fehlerquellen und rechtlichen Angriffspunkten
Häufige Messfehler: Falsche Kalibrierung, Bedienungsfehler und unzulässige Aufstellorte können Messungen ungültig machen
Verteidigungschancen: Bei systematischen Fehlern bestehen gute Aussichten auf erfolgreiche Anfechtung von Bußgeldbescheiden

POLISCAN FM 1: Moderne Geschwindigkeitsmessung mit Schwachstellen

Das POLISCAN FM 1 gehört zu den neuesten Generationen von Laser-Geschwindigkeitsmessgeräten und wird bundesweit von Polizeibehörden eingesetzt. Trotz modernster Technik ist auch dieses Messgerät nicht vor Fehlern gefeit. Für Betroffene von Geschwindigkeitsüberschreitungen eröffnen sich dadurch Möglichkeiten, die Messung erfolgreich anzufechten.

Die Bedeutung einer kompetenten rechtlichen Vertretung im Verkehrsrecht wird besonders bei technisch komplexen Messverfahren deutlich. Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung können nicht nur zu ungerechtfertigten Bußgeldern führen, sondern auch Fahrverbote und Punkte in Flensburg nach sich ziehen.

Unsere Erfahrung zeigt, dass auch bei modernen Geräten wie dem POLISCAN FM 1 systematische Schwachstellen bestehen, die eine erfolgreiche Verteidigung ermöglichen können. Die Kenntnis der technischen Details und rechtlichen Anforderungen ist dabei entscheidend.

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Funktionsweise des POLISCAN FM 1

Laser-Laufzeitmessung (LIDAR)

Das POLISCAN FM 1 arbeitet mit einem laserbasierten Lichtschnittverfahren (LIDAR). Dabei werden mehrere aufeinanderfolgende Laserimpulse ausgesendet und die Laufzeit der reflektierten Lichtsignale ausgewertet. Aus den unterschiedlichen Laufzeiten berechnet das Gerät die Geschwindigkeit des Fahrzeugs.

 

Automatisierte Dokumentation

Ein wesentliches Merkmal des POLISCAN FM 1 ist die automatisierte Dokumentation der Messung. Das Gerät erstellt automatisch Fotos des gemessenen Fahrzeugs und speichert alle relevanten Messdaten. Diese Automatisierung soll menschliche Fehler reduzieren, schafft aber gleichzeitig neue Fehlerquellen.

 

Digitale Datenverarbeitung

Alle Messdaten werden digital verarbeitet und gespeichert. Dies ermöglicht eine präzise Nachvollziehbarkeit der Messungen, birgt aber auch Risiken durch Softwarefehler oder Datenkorruption.

Typische Fehlerquellen beim POLISCAN FM 1

Kalibrierungsfehler

Regelmäßige Eichung erforderlich: Das POLISCAN FM 1 muss regelmäßig geeicht werden, um zuverlässige Messergebnisse zu gewährleisten. Fehler bei der Eichung können zu systematisch falschen Messungen führen.

Dokumentation der Eichung: Die ordnungsgemäße Eichung muss lückenlos dokumentiert werden. Fehlen entsprechende Nachweise oder weisen diese Lücken auf, kann die Verwertbarkeit der Messung in Frage gestellt werden.

Temperaturbedingungen: Die Eichung ist nur unter bestimmten Temperaturbedingungen gültig. Extreme Temperaturen können die Messgenauigkeit beeinträchtigen.

Bedienungsfehler

Ungeschulte Bedienung: Wurde das Gerät nachweislich fehlerhaft bedient oder war das Messpersonal unzureichend geschult – insbesondere entgegen den Vorgaben der Bedienungsanleitung –, kann dies die Verwertbarkeit der Messung beeinträchtigen. Ein bloßer Nachweis fehlender Schulung ohne konkrete Bedienungsfehler genügt jedoch regelmäßig nicht für die Unverwertbarkeit.

Falsche Geräteeinstellungen: Werden Parameter wie Messbereich oder Toleranzen falsch eingestellt, kann dies die Messgenauigkeit erheblich beeinträchtigen.

Unzureichende Wartung: Verschmutzungen der Optik oder technische Defekte können unbemerkt zu fehlerhaften Messungen führen.

Standortbedingte Probleme

Unzulässige Aufstellorte: Das POLISCAN FM 1 muss entsprechend den Herstellerangaben und der jeweiligen Bedienungsanleitung ordnungsgemäß aufgestellt werden. Verstöße gegen die vorgeschriebenen Aufstellbedingungen, insbesondere wenn sie zu Messfehlern führen, können die Messung in Frage stellen.

Sichtbehinderungen: Äste, Schilder oder andere Gegenstände können den Laserstrahl beeinträchtigen und zu Messfehlern führen.

Reflektionen und Störungen: Reflektierende Oberflächen oder andere Fahrzeuge können Störungen verursachen, die zu falschen Zuordnungen führen.

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Rechtliche Anforderungen an Geschwindigkeitsmessungen

Eichpflicht und Zulassung

Das POLISCAN FM 1 unterliegt der Eichpflicht nach §§ 37 ff. Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Verbindung mit §§ 1 ff. Mess- und Eichverordnung (MessEV). Die Zulassung des Gerätetyps und die regelmäßige Eichung sind wesentliche Voraussetzungen für die Verwertbarkeit der Messungen. Ein Verstoß gegen die Eichpflicht kann zu einer erschwerten Verwertbarkeit führen, führt jedoch nicht zwingend zur Unverwertbarkeit. Entscheidend ist regelmäßig, ob Zweifel an der Richtigkeit des Messergebnisses verbleiben.

Bedienungsvorschriften

Die Bedienung des Geräts muss den Herstellervorgaben und den behördlichen Anweisungen entsprechen. Abweichungen können zur Unverwertbarkeit der Messung führen.

Dokumentationspflichten

Alle relevanten Messdaten, Geräteparameter und Umgebungsbedingungen müssen ordnungsgemäß dokumentiert werden. Lücken in der Dokumentation können Zweifel an der Richtigkeit der Messung begründen.

Toleranzabzug

Bei jeder Geschwindigkeitsmessung müssen geräte- und verfahrensbedingte Toleranzen berücksichtigt werden. Beim POLISCAN FM 1 ist gemäß der aktuellen Rechtsprechung ein Toleranzabzug von 3 % des gemessenen Werts (bei Geschwindigkeiten über 100 km/h) bzw. 3 km/h (bei Geschwindigkeiten bis einschließlich 100 km/h) zu berücksichtigen.

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Häufige Angriffspunkte bei POLISCAN FM 1 Messungen

Eich- und Kalibrierungsmängel

Fehlende Eichnachweise: Können die Behörden keine ordnungsgemäße Eichung nachweisen, kann dies Zweifel an der Richtigkeit der Messung begründen und ihre Verwertbarkeit im Verfahren erheblich erschweren.

Überschrittene Eichfristen: Wurde das Gerät nach Ablauf der Eichfrist verwendet, kann dies Zweifel an der Richtigkeit der Messung begründen und alle Messungen in diesem Zeitraum angreifbar machen.

Fehlerhafte Kalibrierung: Nachweisbare Fehler bei der Kalibrierung können zur Ungültigkeit aller nachfolgenden Messungen führen.

Bedienungs- und Verfahrensfehler

Ungeschultes Personal: Wurde das Gerät nachweislich fehlerhaft bedient oder war das Messpersonal unzureichend geschult – insbesondere entgegen den Vorgaben der Bedienungsanleitung –, kann dies die Verwertbarkeit der Messung beeinträchtigen. Ein bloßer Nachweis fehlender Schulung ohne konkrete Bedienungsfehler genügt jedoch regelmäßig nicht für die Unverwertbarkeit.

Falsche Parametereinstellung: Nachweisbar falsche Geräteeinstellungen führen zur Unverwertbarkeit der Messung.

Unzureichende Wartung: Mängel bei der Gerätewartung können systematische Messfehler verursachen.

Standort- und Umgebungsprobleme

Verkehrsrechtlich unzulässige Aufstellung: Das POLISCAN FM 1 muss entsprechend den Herstellerangaben und der jeweiligen Bedienungsanleitung ordnungsgemäß aufgestellt werden. Verstöße gegen die vorgeschriebenen Aufstellbedingungen, insbesondere wenn sie zu Messfehlern führen, können die Messung in Frage stellen.

Technische Störungen: Nachweisbare Störungen durch Umgebungseinflüsse können die Messgenauigkeit beeinträchtigen.

Falsche Fahrzeugzuordnung: Bei mehreren Fahrzeugen im Messbereich kann es zu Verwechslungen kommen.

Verteidigungsstrategien bei POLISCAN FM 1 Messungen

Technische Überprüfung der Messung

Analyse der Messdaten: Eine detaillierte Analyse der gespeicherten Messdaten kann Hinweise auf Fehler oder Unregelmäßigkeiten liefern.

Überprüfung der Gerätedokumentation: Die vollständige Dokumentation des Messgeräts muss auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft werden.

Bewertung der Umgebungsbedingungen: Die Messbedingungen zum Zeitpunkt der Messung müssen kritisch hinterfragt werden.

Rechtliche Prüfung des Verfahrens

Einhaltung der Verfahrensvorschriften: Alle verfahrensrechtlichen Vorgaben müssen konsequent eingehalten worden sein.

Ordnungsgemäße Zustellung: Der Bußgeldbescheid muss ordnungsgemäß zugestellt worden sein.

Einhaltung von Fristen: Alle relevanten Fristen müssen beachtet worden sein.

Beweisrechtliche Aspekte

Beweislast der Behörde: Die Behörde trägt die Beweislast für die Richtigkeit der Messung.

Zweifel an der Messgenauigkeit: Begründete Zweifel an der Messgenauigkeit können zur Einstellung des Verfahrens führen.

Sachverständigengutachten: In komplexen Fällen kann ein Sachverständigengutachten erforderlich werden.

Praktisches Vorgehen bei POLISCAN FM 1 Messungen

Sofortmaßnahmen nach Erhalt des Bußgeldbescheids

Akteneinsicht beantragen: Die vollständige Akte sollte umgehend angefordert werden, um alle relevanten Unterlagen zu erhalten.

Fristen beachten: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden.

Rechtliche Beratung einholen: Aufgrund der technischen Komplexität sollte frühzeitig fachkundiger Rat eingeholt werden.

Analyse der Messunterlagen

Technische Daten prüfen: Alle technischen Parameter der Messung müssen auf Plausibilität geprüft werden.

Eichdokumentation bewerten: Die Vollständigkeit und Korrektheit der Eichunterlagen ist zu überprüfen.

Fotodokumentation auswerten: Die automatisch erstellten Fotos können wichtige Hinweise auf Messfehler liefern.

Entwicklung der Verteidigungsstrategie

Schwachstellen identifizieren: Systematische Schwachstellen in der Messung müssen identifiziert und rechtlich bewertet werden.

Beweisanträge formulieren: Gegebenenfalls müssen Beweisanträge für Sachverständigengutachten oder Zeugenvernehmungen gestellt werden.

Verfahrensstrategie festlegen: Je nach Sachlage muss entschieden werden, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist.

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Erfolgsaussichten bei der Anfechtung

Statistische Erfolgsquoten

Erfahrungsgemäß bestehen bei systematischen Fehlern gute Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung von POLISCAN FM 1 Messungen.

Faktoren für den Erfolg

Technische Mängel: Nachweisbare technische Mängel führen regelmäßig zur Einstellung des Verfahrens.

Verfahrensfehler: Auch verfahrensrechtliche Mängel können zum Erfolg führen.

Zweifel an der Messgenauigkeit: Bereits begründete Zweifel können ausreichen.

Kosten-Nutzen-Verhältnis

Bei höheren Bußgeldern oder drohenden Fahrverboten ist eine rechtliche Prüfung meist wirtschaftlich sinnvoll.

Checkliste: POLISCAN FM 1 Messung prüfen

Sofortmaßnahmen:

  • Einspruchsfrist beachten (zwei Wochen)
  • Akteneinsicht beantragen
  • Rechtliche Beratung einholen
  • Alle Unterlagen sammeln

Technische Prüfung:

  • Eichdokumentation überprüfen
  • Messdaten analysieren
  • Aufstellort bewerten
  • Umgebungsbedingungen prüfen

Rechtliche Bewertung:

  • Verfahrensvorschriften prüfen
  • Dokumentationspflichten bewerten
  • Toleranzabzug kontrollieren
  • Verteidigungsstrategie entwickeln

Langfristige Überwachung:

  • Punkte in Flensburg beobachten
  • Fahrerlaubnis überwachen
  • Wiederholungstäter-Regelungen beachten
  • Präventionsmaßnahmen ergreifen

POLISCAN FM 1 - Modern, aber nicht fehlerfrei

Das POLISCAN FM 1 repräsentiert den aktuellen Stand der Geschwindigkeitsmesstechnik, ist aber dennoch nicht vor Fehlern gefeit. Die Komplexität der Technik eröffnet verschiedene Angriffspunkte für eine erfolgreiche Verteidigung.

Entscheidend ist die frühzeitige und fachkundige Prüfung aller Aspekte der Messung. Nur durch eine systematische Analyse der technischen und rechtlichen Gegebenheiten können Schwachstellen identifiziert und erfolgreich angegriffen werden.

Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung im Verkehrsrecht und kennt die Besonderheiten moderner Messgeräte wie des POLISCAN FM 1. Wir prüfen jeden Fall individuell und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, die mit dem POLISCAN FM 1 gemessen wurden, sollten Sie nicht zögern, uns zu kontaktieren. In einem ersten Gespräch können wir die Erfolgsaussichten einer Anfechtung einschätzen und das weitere Vorgehen besprechen.

Ihre Ansprechpartner

Dr. Arlett Blanke

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verkehrsrecht
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Häufig gestellte Fragen

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Seit nunmehr über 30 Jahren sind wir für Sie im Verkehrsrecht tätig.

Unsere Kanzlei verfügt über die hierfür notwendigen Fachanwaltschaften und Kompetenz durch Spezialisierung im Verkehrsrecht.

Mit unserer Fachexpertise und unserem Netzwerk aus erfahrenen Dienstleistern setzen wir für Sie nach einem Verkehrsunfall nachweislich höhere Schadensersatzansprüche durch. Ob Fahrzeugschaden, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden oder vermehrte Bedürfnisse, wir kümmern uns um eine angemessene Entschädigung und das bei einer 95 %-igen außergerichtlichen Erfolgsquote.

In der Bearbeitung eines Verkehrsrechtsmandats bedarf es, neben Sorgfalt und Hingabe, einer anwaltlichen Spezialisierung, um sowohl den prozessualen als auch außergerichtlichen Fallstricken dieses Rechtsgebiets gerecht zu werden.

Die Verzahnung von Versicherungsrecht, Verkehrsunfallrecht und Medizinrecht, als Teilbereiche des Personenschadensrechts, ermöglicht es uns, Sie in jedem Teilbereich allumfassend und in Kenntnis sämtlicher Wechselwirkungen vertreten zu können.

Unfallanalytische und technische Kenntnisse

Eine Ermittlungsakte oder Unfallaufnahme auszuwerten und auf Fehler zu analysieren oder das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens kritisch zu hinterfragen, setzt den sicheren Umgang mit technischen und unfallanalytischen Fachtermini und technisches Verständnis für Unfallabläufe oder Messverfahren voraus – Diese Sachkenntnisse gehen über das juristische Studium hinaus und können nur durch eine spezialisierte und erfahrene Verkehrsrechtskanzlei umgesetzt werden.

Diesen Kenntnisstand transparent macht für Sie der hierfür notwendige Fachanwaltstitel, die verkehrsrechtliche Spezialisierung unserer Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sowie die spezielle Ausrichtung und Erfahrung unserer Kanzlei.

Abläufe

Wir bearbeiten Ihren Fall individuell, klären gegebenenfalls die Haftung auf und setzen schließlich Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche bei den Versicherungen durch. Die Kenntnis über übliche Abläufe der Behörden und Gegenseite helfen uns dabei, Ihre Ansprüche effizient durchsetzen zu können.

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Wie in all unseren Mandaten erfordert ein solches Vertrauensverhältnis Persönlichkeit und Verständnis für Ihre Situation. Neben unserer fachlichen Expertise zeichnen wir uns vor allem durch Sozialkompetenz und das nötige Einfühlungsvermögen gegenüber unserer Mandantschaft aus. Wir hören Ihnen zu, erklären Ihnen jeden Verfahrensschritt und nehmen uns Zeit für Ihren Fall. Schauen Sie sich hierzu gerne unsere Bewertungen und Referenzen an.

Fortbildung und Engagement

Wir halten uns durch Fortbildung über sämtliche Neuerungen im Schadensrecht und Verkehrsrecht informiert. Ihr verkehrsrechtliches Mandat wird bei uns nach den aktuell geltenden juristischen Standards und unter Berücksichtigung sämtlicher praktischer Möglichkeiten geführt. Wir arbeiten mit an rechtlichen Entwicklungen im Verkehrsrecht z. Bsp. in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht oder im Regionalvorstand des Automobilclub Europa. Über die aktuelle Rechtssprechung halten wir auch Sie stets durch unseren Kanzleiblog informiert.

Was tun wir?

Es lassen sich folgende, wesentliche Handlungsfelder eines Rechtsanwalts im Verkehrsrecht festhalten:

  • Beratung und Strategie in Ihrem individuellen Fall
  • Aufklärung der Haftung
  • Bezifferung und Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Verhandlung mit den Haftpflichtversicherungen
  • Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Vertretung in Führerscheinangelegenheiten

Mit unserer Beauftragung sichern wir Ihnen zu:

  • Expertise und Kenntnis über Haftungsfragen und Fragen zur Höhe Ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche
  • Fingerspitzengefühl sowie Kenntnis über praktische Abläufe bei der Verhandlung mit den Haftpflichtversicherern
  • Kenntnis und Darstellung ALLER Ihrer Ansprüche durch juristische Fachkompetenz
  • (zeitliche) Effizienz bei der Durchsetzung, damit Sie sich auf sich und Ihre Genesung konzentrieren können
  • Erfahrung im Umgang mit Strafbehörden
  • Eine kritische Auswertung von Messverfahren bei Geschwindigkeits-/Abstands- und Rotlichtverstößen
Was ist das POLISCAN FM 1 und wie funktioniert es?

Das POLISCAN FM 1 ist ein modernes Laser-Geschwindigkeitsmessgerät, das mit der Doppler-Technik arbeitet. Es richtet einen Laserstrahl auf das Fahrzeug und berechnet aus der Frequenzverschiebung des reflektierten Lichts die Geschwindigkeit.

Welche Fehlerquellen gibt es beim POLISCAN FM 1?

Häufige Fehlerquellen sind Kalibrierungsfehler, unsachgemäße Bedienung, unzulässige Aufstellorte, Störungen durch Umgebungseinflüsse und mangelnde Wartung des Geräts.

Wie oft muss das POLISCAN FM 1 geeicht werden?

Das Gerät unterliegt der regelmäßigen Eichpflicht. Die genauen Eichintervalle sind gesetzlich festgelegt und müssen strikt eingehalten werden. Überschrittene Eichfristen machen alle Messungen angreifbar.

Kann ich eine POLISCAN FM 1 Messung erfolgreich anfechten?

Ja, bei nachweisbaren technischen Mängeln, Verfahrensfehlern oder Dokumentationslücken bestehen gute Erfolgsaussichten. Eine fachkundige Prüfung ist jedoch unerlässlich.

Welche Toleranzen werden beim POLISCAN FM 1 abgezogen?

Beim POLISCAN FM 1 ist gemäß der aktuellen Rechtsprechung ein Toleranzabzug von 3 % des gemessenen Werts (bei Geschwindigkeiten über 100 km/h) bzw. 3 km/h (bei Geschwindigkeiten bis einschließlich 100 km/h) zu berücksichtigen. Diese Toleranzen sind in der Rechtsprechung etabliert und müssen korrekt angewendet werden.

Was muss ich sofort nach Erhalt eines Bußgeldbescheids tun?

Bewahren Sie Ruhe, beachten Sie die Einspruchsfrist von zwei Wochen, beantragen Sie Akteneinsicht und holen Sie rechtliche Beratung ein. Zahlen Sie nicht sofort, da dies als Schuldanerkenntnis gewertet werden kann.

Wie erkenne ich Fehler bei der POLISCAN FM 1 Messung?

Laien können Messfehler meist nicht erkennen. Eine fachkundige Analyse der Messdaten, Eichunterlagen und Verfahrensdokumentation ist erforderlich, um Schwachstellen zu identifizieren.

Was kostet die Anfechtung einer POLISCAN FM 1 Messung?

Die Kosten hängen vom Aufwand des Verfahrens ab. Bei höheren Bußgeldern oder drohenden Fahrverboten ist eine rechtliche Prüfung meist wirtschaftlich sinnvoll.

Wie lange dauert ein Einspruchsverfahren?

Die Verfahrensdauer variiert je nach Komplexität des Falls und Arbeitsbelastung der Gerichte. Einfache Fälle können innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden.

Was passiert bei erfolgreicher Anfechtung?

Bei erfolgreicher Anfechtung wird das Verfahren eingestellt. Bereits gezahlte Bußgelder werden erstattet, Punkte in Flensburg entfallen und Fahrverbote werden aufgehoben.

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Dr. Arlett Blanke

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