MedizinrechtRA Marco SchneiderRechtliche Folgen falscher Medikamentengabe: Ihre Rechte als Patient

26. Mai 2025

Das Wichtigste im Überblick:

Bei Medikationsfehlern in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder durch Ärzte haben Betroffene Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz – Schmerzensgelder von 5.000 bis 150.000 Euro sind möglich.
Die Beweissicherung sollte umgehend erfolgen (Medikamentenreste aufbewahren, Symptome dokumentieren, Krankenakte anfordern) – frühzeitiges anwaltliches Handeln erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.
Mit spezialisierter Rechtsberatung durch Anwälte mit 30 Jahren Erfahrung lassen sich in vielen Fällen außergerichtliche Einigungen erzielen, die langwierige Gerichtsverfahren vermeiden und gleichzeitig angemessene Entschädigungen sichern.

Die rechtlichen Folgen falscher Medikamentengabe können für Patienten schwerwiegend sein – sowohl gesundheitlich als auch in der anschließenden Durchsetzung ihrer Rechte. Wenn Sie oder ein Angehöriger Opfer eines Medikationsfehlers geworden sind, stehen Sie oft vor einem komplexen medizinisch-rechtlichen Problemfeld, das ohne fachkundige Unterstützung einer spezialisierten
Kanzlei für Medizinrecht mit über 200 positiven Bewertungen kaum zu durchdringen ist.

Jetzt von unserer Expertise profitieren - kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Welche Arten von Medikationsfehlern gibt es?

Medikationsfehler können in verschiedenen Formen auftreten und haben unterschiedliche rechtliche Konsequenzen:

  1. Verwechslung von Medikamenten: Ein Patient erhält ein anderes Medikament als verordnet, was zu unerwünschten Nebenwirkungen oder zum Ausbleiben der notwendigen Behandlung führen kann.
  2. Fehlerhafte Dosierung: Die Dosis ist zu hoch oder zu niedrig, was entweder zu toxischen Reaktionen oder zu einer unwirksamen Behandlung führen kann.
  3. Missachtung von Wechselwirkungen: Verschiedene Medikamente werden kombiniert, obwohl sie gefährliche Wechselwirkungen haben können.
  4. Falsche Verabreichungsform: Das Medikament wird über einen falschen Weg verabreicht (z.B. intravenös statt oral), was zu schweren Komplikationen führen kann.
  5. Fehlende Aufklärung über Nebenwirkungen: Der Patient wird nicht ausreichend über mögliche Nebenwirkungen informiert und kann daher nicht angemessen reagieren.

In all diesen Fällen können rechtliche Ansprüche entstehen, die im deutschen Recht fest verankert sind. Diese reichen von Schmerzensgeld über Schadensersatz bis hin zu Haftungsansprüchen gegen die verantwortlichen Personen oder Einrichtungen.

Wer haftet bei einem Medikationsfehler?

Bei der Frage nach der Haftung bei Medikationsfehlern kommt es auf die konkrete Situation an. Grundsätzlich können folgende Personen und Einrichtungen haftbar gemacht werden:

Ärzte

Ärzte tragen die Hauptverantwortung für die Verschreibung von Medikamenten. Sie haften bei:

  • Fehlerhafter Verschreibung (falsches Medikament, falsche Dosierung)
  • Unzureichender Berücksichtigung von Allergien oder Vorerkrankungen
  • Mangelhafter Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen
  • Unzureichender Kontrolle der Medikamentenwirkung

Pflegepersonal

Pflegekräfte, die Medikamente stellen und verabreichen, können haftbar sein bei:

  • Verwechslung von Patienten oder Medikamenten
  • Fehlerhafter Dokumentation der Medikamentengabe
  • Missachtung ärztlicher Anweisungen

Apotheker

Auch Apotheker tragen Verantwortung und können haftbar gemacht werden bei:

  • Verwechslung oder Falschabgabe von Medikamenten
  • Unzureichender Beratung zu Einnahme und Nebenwirkungen
  • Fehlender Prüfung auf Wechselwirkungen bei Abgabe mehrerer Medikamente

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Als Betreiber haften sie für:

  • Organisatorische Mängel im Medikationsmanagement
  • Fehlerhafte oder unzureichende Kontrollsysteme
  • Überlastung oder mangelhafte Qualifikation des Personals

Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung - Kostenlose Erstberatung vereinbaren

Rechtliche Grundlagen: Ihre Ansprüche bei Medikationsfehlern

Die Ansprüche von Patienten bei Medikationsfehlern basieren auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen:

Vertragliche und deliktische Haftung

Die Grundlage für Schadensersatzansprüche bilden sowohl vertragliche als auch deliktische Anspruchsgrundlagen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Bei einer fehlerhaften Medikamentengabe ist regelmäßig von einem
Behandlungsfehler auszugehen, der Ansprüche nach beiden Rechtsgrundlagen auslösen kann.

Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag ist explizit im BGB geregelt. Diese Vorschriften legen die Pflichten des Behandelnden fest, darunter auch die fachgerechte Medikation und die dazugehörige Aufklärung.

Was tun bei Verdacht auf einen Medikationsfehler? Sofortmaßnahmen

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen oder einem Angehörigen ein Medikationsfehler widerfahren ist, sollten Sie umgehend handeln:

  1. Sofortige medizinische Hilfe suchen: Bei akuten Beschwerden sollten Sie umgehend einen Arzt aufsuchen oder den Notarzt rufen. Die Gesundheit hat absoluten Vorrang.
  2. Beweise sichern
    • Bewahren Sie verbliebene Medikamente und deren Verpackungen auf
    • Dokumentieren Sie alle auftretenden Symptome (Zeitpunkt, Art, Dauer)
    • Fotografieren Sie sichtbare körperliche Reaktionen
    • Notieren Sie Namen der beteiligten Ärzte, Pflegekräfte und Zeugen
  3. Auskunft verlangen: Fordern Sie Einsicht in Ihre Patientenakte gemäß § 630g BGB. Dies ist Ihr gutes Recht, und die Behandelnden sind zur Gewährung der Einsicht verpflichtet.
  4. Fachanwalt für Medizinrecht konsultieren: Wenden Sie sich frühzeitig an einen spezialisierten Rechtsanwalt. Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser sind Ihre Chancen auf Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Die Expertise von Scharffetter & Blanke: Ihr Weg zum Recht

Bei Scharffetter &; Blanke haben wir uns auf die Durchsetzung von Ansprüchen nach Medikationsfehlern spezialisiert. Mit einem besonderen Fokus auf Behandlungs- und Medikationsfehler bieten wir unseren Mandanten eine umfassende rechtliche Betreuung.

Unser Ziel ist es, für unsere Mandanten faire Schmerzensgelder und die vollständige Kompensation wirtschaftlicher Folgeschäden zu erreichen. Dabei streben wir vorrangig außergerichtliche Einigungen an, scheuen aber den Weg zum Gericht nicht, wenn eine angemessene Entschädigung anders nicht zu erzielen ist.

Unser mehrstufiger Ansatz für Ihren Erfolg:

Umfassende Fallanalyse

Wir prüfen Ihre Unterlagen gründlich und erstellen eine medizinisch-rechtliche Bewertung Ihres Falles. Hierzu gehört die sorgfältige Analyse der Krankenunterlagen ebenso wie die juristische Einordnung des Geschehens.

Realistische Erfolgsprognose

Auf Basis unserer Analysen geben wir Ihnen eine ehrliche und fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir versprechen keine unrealistischen Ergebnisse, sondern setzen auf Transparenz und Klarheit.

Strategisches Vorgehen

Bei begründeten Ansprüchen kontaktieren wir alle potentiell Verantwortlichen parallel, um Verjährungsfristen zu wahren und Beweislastvorteile zu sichern. Dabei nutzen wir unser Netzwerk unabhängiger medizinischer Sachverständiger, die Medikationsfehler auch für medizinische Laien verständlich dokumentieren können.

Außergerichtliche Verhandlung

Wir verhandeln in Ihrem Namen mit den Haftpflichtversicherungen der Verantwortlichen und setzen dabei auf eine starke und durchsetzungsfähige Verhandlungsführung.

Gerichtliche Durchsetzung

Sollte keine angemessene außergerichtliche Einigung zu erzielen sein, vertreten wir Ihre Interessen engagiert vor Gericht. Dabei profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung in Arzthaftungsprozessen.

Typische Szenarien bei Medikationsfehlern

Medikamentenverwechslung im Krankenhaus

Bei einer Medikamentenverwechslung im Krankenhausumfeld kann es zu kritischen gesundheitlichen Komplikationen kommen, etwa wenn ein Patient fälschlicherweise Herzmedikamente eines anderen Patienten erhält. In solchen Fällen kann besonders die Nichteinhaltung von Kontrollmechanismen zur Medikamentenausgabe als Haftungsgrundlage dienen und zu erheblichen Schmerzensgeldzahlungen führen.

Fehldosierung in einem Pflegeheim

Dosierungsfehler in Pflegeeinrichtungen können schwerwiegende Folgen haben, besonders bei älteren Menschen. Wenn beispielsweise eine überhöhte Dosis eines Beruhigungsmittels verabreicht wird, kann dies zu Stürzen und Frakturen führen. Durch medizinische Gutachten lässt sich die Kausalität zwischen Überdosierung und Verletzungen nachweisen.

Missachtung von Wechselwirkungen

Wenn Ärzte gefährliche Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten übersehen, drohen schwere gesundheitliche Konsequenzen für Patienten. Besonders problematisch ist dies, wenn die Wechselwirkungen in den Beipackzetteln oder Fachinformationen ausdrücklich genannt sind und dennoch nicht beachtet werden.

Diese Szenarien verdeutlichen, dass Medikationsfehler in verschiedenen Kontexten auftreten können und erhebliche gesundheitliche Folgen haben. Mit spezialisierter rechtlicher Unterstützung können Betroffene ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen.

Ihre Rechte durchsetzen – unser Ablauf

Was passiert, wenn Sie sich an uns wenden? Wir haben einen effizienten und mandantenfreundlichen Prozess entwickelt:

  1. Erstberatung: Nach Ihrer Kontaktaufnahme erhalten Sie einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch.
  2. Akteneinsicht und Dokumentation: Bei Mandatierung fordern wir umgehend alle relevanten Krankenunterlagen an und erstellen eine Fallakte.
  3. Fallanalyse und Aktionsplan: Innerhalb kürzester Zeit erhalten Sie eine fundierte Einschätzung der Erfolgsaussichten.
  4. Beweissicherung und Gutachten: Je nach Fallkonstellation beauftragen wir unabhängige medizinische Sachverständige mit der Erstellung von Gutachten.
  5. Außergerichtliche Verhandlung: Wir verhandeln mit den Versicherungen und streben eine schnelle und angemessene Einigung an.
  6. Gerichtliches Verfahren (falls erforderlich): Sollte keine Einigung erzielt werden, vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht.
  7. Durchsetzung und Vollstreckung: Nach einem erfolgreichen Verfahren sorgen wir für die vollständige und zeitnahe Auszahlung der Ihnen zustehenden Entschädigungen.

Checkliste: Dokumentation bei Verdacht auf Medikationsfehler

Um Ihre rechtlichen Ansprüche optimal durchsetzen zu können, ist eine gute Dokumentation entscheidend. Nutzen Sie folgende Checkliste:

  • Medikamentenverpackungen und Reste aufbewahren
  • Zeitliche Abfolge der Medikamentengabe notieren
  • Aufgetretene Symptome mit Zeitangaben dokumentieren
  • Namen aller beteiligten Ärzte und Pflegekräfte notieren
  • Zeugen identifizieren und Kontaktdaten sichern
  • Gespräche mit medizinischem Personal protokollieren
  • Schriftliche Aufforderung zur Herausgabe der Patientenakte
  • Fotos von sichtbaren körperlichen Reaktionen anfertigen
  • Kommunikation mit Krankenkasse dokumentieren
  • Chronologische Zusammenstellung aller Ereignisse

Je vollständiger Ihre Dokumentation ist, desto besser sind Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Ihre nächsten Schritte

Wenn Sie vermuten, dass Ihnen oder einem Angehörigen ein Medikationsfehler widerfahren ist, zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Bei Scharffetter & Blanke erhalten Sie die Unterstützung erfahrener Spezialisten für Medizinrecht, die seit vielen Jahren erfolgreich Ansprüche nach Medikationsfehlern durchsetzen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und sorgen dafür, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen.

Jetzt von Zur kostenlosen Ersteinschätzung

Ihre Ansprechpartner

Elisa Chiappetta

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Medizinrecht

Marco Schneider

Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkte: Medizinrecht, Arzthaftungsrecht

Häufig gestellte Fragen

Warum wir?
  1. Höchste Spezialisierung auf Behandlungsfehler

Im Medizinrecht gilt unser Grundsatz „Spezialisten statt Generalisten“.

Innerhalb des breiten Medizinrechts haben wir uns ausschließlich auf Behandlungsfehler spezialisiert. Unsere Anwälte bearbeiten ausschließlich Arzthaftungsfälle und haben bereits über 500 abgeschlossene Fälle vorzuweisen.

In der Bearbeitung eines medizinrechtlichen Mandats bedarf es, neben Sorgfalt und Hingabe, unserer hohen anwaltlichen Spezialisierung, um den Fallstricken dieses Rechtsgebiets gerecht zu werden.

Neben der Korrespondenz mit den Versicherungen und den medizinischen Sachverständigen, sowie der Erstellung präziser Gutachtenaufträge und Behandlungschronologien für eine Aufklärung Ihres Falls, steht vor allem die Auseinandersetzung mit medizinischen Sachverhalten im Mittelpunkt des Mandats.

Hier profitieren Sie von über 30 Jahren Erfahrung bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldern.

Die Verzahnung von Versicherungsrecht, Personenschadensrecht und Medizinrecht, ermöglicht uns, Sie in jedem Teilbereich allumfassend und in Kenntnis sämtlicher Wechselwirkungen vertreten zu können. Hierfür arbeiten für Sie unsere Fachanwälte im Medizinrecht mit unseren Fachanwälten aus dem Versicherungsrecht Hand in Hand, um wirklich alle Ihre Ansprüche betrachten zu können.

  1. Medizinische Kenntnisse

Es hat kein anderes Rechtsgebiet so starke, interdisziplinäre Überschneidungen mit der juristisch zu bewertenden Sachmaterie wie das Arzthaftungsrecht:

Eine Behandlungsdokumentation auf Fehler zu analysieren oder das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens auszuwerten und kritisch zu hinterfragen, setzt den sicheren Umgang mit medizinischen Fachtermini und Behandlungsabläufen voraus. Diese Sachkenntnisse gehen über das juristische Studium hinaus und können nur durch einen spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt umgesetzt werden.

Diesen Kenntnisstand transparent macht für Sie der hierfür notwendige Fachanwaltstitel „Fachanwalt Medizinrecht“, die hohe Spezialisierung unserer Rechtsanwälte sowie die spezielle Ausrichtung und Erfahrung unserer Kanzlei im Arzthaftungsrecht.

  1. Abläufe und Begutachtung

Wir bearbeiten Ihren Fall individuell, klären den Behandlungsverlauf für Sie auf und setzen schließlich Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche bei den Behandlern und Versicherungen durch. Die Kenntnis über übliche Abläufe, Verzögerungsrisiken und Gutachterschleifen helfen uns dabei, Ihre Ansprüche effizient durchsetzen zu können.

Die medizinische Sachverhaltsaufklärung halten wir für den Kern eines erfolgreichen Mandats.

Viele Kanzleien reichen hierbei „blind“ Behandlungsunterlagen bei medizinischen Sachverständigen ein und erreichen damit nur ein negatives oder sogar ein juristisch nicht verwertbares Gutachten. Die Zusammenarbeit mit Sachverständigen und insbesondere die Formulierung eines juristisch-medizinischen Gutachtenauftrages grenzt unsere Arbeit klar von anderen Kanzleien ab und erhöht maßgeblich die Erfolgsquote der durch uns festgestellten Behandlungsfehler.

  1. Auszeichnungen, Vertrauen und Sozialkompetenz

Wie in all unseren Mandaten, erfordert ein solches Vertrauensverhältnis Persönlichkeit und Verständnis für Ihre Situation. Neben unserer fachlichen Expertise zeichnen wir uns vor allem durch Sozialkompetenz und das nötige Einfühlungsvermögen gegenüber unserer Mandantschaft aus. Wir hören Ihnen zu, erklären Ihnen jeden Verfahrensschritt und nehmen uns Zeit für Ihren Fall.

Unsere Kanzlei ist hierfür mit über 200 Bewertungen und Referenzen auf Google.de und Anwalt.de ausgezeichnet.

  1. Fortbildung und Engagement

So wie der Kenntnisstand in der Medizin rasant fortschreitet und sich weiterentwickelt, bleiben auch wir über sämtliche Neuerungen im Personenschadensrecht und Medizinrecht informiert. Ihr arzthaftungsrechtliches Mandat wird bei uns nach den aktuell geltenden juristischen Standards und unter Berücksichtigung sämtlicher praktischer Möglichkeiten (zum Beispiel Gutachtermöglichkeiten) geführt. Wir arbeiten mit an der praktischen Durchsetzung von Patientenrechten. Über die aktuelle Rechtssprechung halten wir uns und auch Sie stets durch unseren Kanzleiblog informiert.

  1. Tätigkeit in ganz Deutschland

Wir sind für Sie im Medizinrecht in Hildesheim, der Region Hannover, Braunschweig und darüber hinaus auch in ganz Deutschland tätig. Unser Sachverständigennetzwerk und die Kanzleiorganisation über die elektronische Akte erlaubt es uns, Ihren Fall bundesweit zu betreuen. Selbstverständlich nehmen wir dabei trotzdem jeden Gerichtstermin persönlich für Sie wahr. Unseren Mehraufwand bei einer bundesweiten Vertretung berechnen wir Ihnen bei einem schweren Personenschaden nicht, weshalb unsere Beauftragung Sie nicht mehr kostet als die eines weniger spezialisierten, ortsansässigen Rechtsanwalts.

Mehr Informationen:

Recht haben und Recht bekommen – Warum die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Medizinrecht unumgänglich ist

Was wir tun

Es lassen sich folgende wesentliche Handlungsfelder eines Rechtsanwalts im Arzthaftungsrecht/Medizinrecht festhalten:

  • Beratung und Strategie in Ihrem individuellen Fall
  • Die Aufklärung Ihrer Behandlung
  • Bezifferung und Geltendmachung Ihres Schmerzensgeldes und weiterer Schadensersatzansprüche
  • Durchsetzung und Verhandlung mit den Haftpflichtversicherungen der Ärzte/Krankenhäuser
  • Verfahren vor der Ärztekammer

Mit unserer Beauftragung sichern wir Ihnen zu:

  • Ihren Einzelfall bestmöglich medizinisch aufzuklären
  • Erstellung eines ergebnisorientierten und auch verwertbaren Gutachtens
  • Fingerspitzengefühl sowie Kenntnis über prakt
Ist falsche Medikamentengabe eine Körperverletzung?

Ja, rechtlich gesehen kann eine fehlerhafte Medikamentengabe den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen. Sie kann sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen haben.

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche nach einem Medikationsfehler geltend zu machen?

Ansprüche wegen Behandlungsfehlern verjähren grundsätzlich nach drei Jahren zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Patient Kenntnis davon erlangt hat.

Wer trägt die Beweislast bei Medikationsfehlern?

Grundsätzlich muss der Patient den Fehler, den Schaden und die Kausalität zwischen beiden beweisen. Bei bestimmten groben Behandlungsfehlern gibt es jedoch eine Beweislastumkehr zugunsten des Patienten.

Was kostet mich die anwaltliche Vertretung?

Die erste Einschätzung Ihres Falls ist für Sie kostenlos. Die weiteren Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Umfang der erforderlichen Tätigkeit. Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir besprechen die Kostenfrage transparent im Erstgespräch. In geeigneten Fällen bieten wir auch Erfolgshonorare an, womit für Sie kein Kostenrisiko besteht und Sie uns in jeder wirtschaftlichen Situation beauftragen können.

Welche Höhe an Schmerzensgeld ist bei Medikationsfehlern üblich?

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Art, Schwere und Dauer der Beeinträchtigungen. Bei Medikationsfehlern können Schmerzensgelder zwischen 1.000 Euro bei leichten und mehreren hunderttausend Euro bei schwersten Schäden liegen.

Muss ich bei einem Medikationsfehler immer vor Gericht gehen?

Nein, in der Mehrheit der Fälle wird eine außergerichtliche Einigung mit den Versicherungen der Verantwortlichen erreicht. Dies spart Zeit, Kosten und emotionale Belastung.

Kann auch eine Apotheke für Medikationsfehler haftbar gemacht werden?

Ja, auch Apotheken können haftbar sein, etwa bei Ausgabe falscher Medikamente oder fehlerhafter Beratung. Hier greifen ähnliche Haftungsregeln wie bei Ärzten und Krankenhäusern.

Was ist, wenn mir mein Arzt vorwirft, ich hätte das Medikament falsch eingenommen?

Bei solchen Einwänden ist eine gute Dokumentation Ihrer Medikamenteneinnahme hilfreich. Zudem wird geprüft, ob die Aufklärung über die richtige Einnahme ausreichend war.

Kann ein Medikationsfehler auch ohne Kann ein Medikationsfehler auch ohne gesundheitliche Folgen rechtliche Konsequenzen haben? Folgen rechtliche Konsequenzen haben?

In der Regel müssen für einen Schadensersatzanspruch tatsächliche Gesundheitsschäden eingetreten sein.

Wie lange dauert die Durchsetzung von Ansprüchen nach einem Medikationsfehler?

Bei außergerichtlichen Einigungen ist mit einer Dauer von etwa 6 bis 12 Monaten zu rechnen. Bei Gerichtsverfahren kann sich dies auf 2 bis 4 Jahre verlängern.

Schildern Sie uns gerne Ihren Fall

RA Marco Schneider

RA Marco Schneider