RA Marco SchneiderArtikelDoppelte Geldbuße für VW durch „ne bis in idem“ verhindert
EuGH-Urteil: Doppelbestrafung auch bei Verwaltungssanktionen strafrechtlicher Natur Am 14. September 2023 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, das Volkswagen (VW) vor einer erheblichen Geldbuße bewahrte und gleichzeitig wichtige rechtliche Fragen aufwarf. Der Grundsatz „ne bis in idem,“ was übersetzt so viel bedeutet wie „nicht zweimal in derselben Sache,“ wurde auf Verwaltungssanktionen ausgedehnt, die...

