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Ausgangssituation/Sachverhalt Nach einer fehlerhaften zahnärztlichen Behandlung trat unser Mandant mit dem Anliegen an, Ansprüche gegen den behandelnden Zahnarzt geltend zu machen. Bei einem Zahn wurde das Voranschreiten von Karies nicht rechtzeitig erkannt und behandelt, sodass dieser nicht erhalten werden konnte. Es musste eine Wurzelbehandlung vorgenommen und letztlich ein Implantat eingesetzt werden. Ein weiterer Zahn musste...

Ausgangssituation/Sachverhalt Hier handelt es sich um einen auch für uns emotionalen Fall. Der Mandant wandte sich mit dem Wunsch an uns, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, nachdem er von einem Pkw erfasst wurde. Der Unfall ereignete sich im Zuge der Rübenernte, wobei mehrere Lkws hintereinander auf einer Straße standen. Unser Mandant betrat laut Zeugenaussage die Straße...

Ausgangssituation/Sachverhalt Unsere Mandantin wandte sich mit dem Wunsch an uns, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, nachdem ihre Tochter aufgrund eines Herzstillstands verstarb. Dieser wurde ausgelöst durch die Gabe einer Dosis Kalium in einem Krankenhaus. Neben der Mandantin traten auch der Vater, der Bruder und der Lebensgefährte der Verstorbenen mit dem Anliegen an uns, Ersatzansprüche geltend zu...

Die Verjährung von Ansprüchen bei ärztlichen Behandlungsfehlern ist komplex und zeitkritisch. Patienten haben grundsätzlich drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger Zeit, spätestens jedoch 30 Jahre nach der Behandlung. Verschiedene Umstände können die Verjährung hemmen. Als spezialisierte Kanzlei im Medizinrecht mit über 30-jähriger Erfahrung prüfen wir Ihre Ansprüche kostenfrei und sichern rechtzeitig Ihre Rechte auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Behandlungsfehler mit Todesfolge stellen Angehörige vor komplexe rechtliche Herausforderungen. Neben vererbten Ansprüchen des Verstorbenen entstehen eigene Ansprüche auf Beerdigungskosten, Unterhalt und seit 2017 auch Schmerzensgeld. Die Verjährungsfristen beginnen unterschiedlich - meist drei Jahre ab Kenntnis, absolut nach zehn Jahren. Als erfahrene Kanzlei im Medizinrecht unterstützen wir Angehörige mit kostenloser Erstberatung bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Zahnärztliche Behandlungsfehler können erhebliche gesundheitliche und finanzielle Schäden verursachen. Ansprüche verjähren grundsätzlich drei Jahre nach Kenntnis von Schaden und Verursacher, absolut nach zehn Jahren. Besondere Herausforderungen ergeben sich durch Spätfolgen und versteckte Schäden, die oft erst Jahre später erkennbar werden. Wir bieten kostenlose Erstberatung zur Prüfung Ihrer Ansprüche und Verjährungsfristen im Medizinrecht.

Geschwindigkeitsmessungen mit dem POLISCAN FM 1 sind trotz moderner LIDAR-Technik fehleranfällig. Kalibrierungsmängel, Bedienungsfehler und unzulässige Aufstellorte können Messungen angreifbar machen. Als spezialisierte Verkehrsrechtskanzlei mit über 30-jähriger Erfahrung und technischer Expertise analysieren wir systematisch alle Schwachstellen. Unsere kritische Auswertung von Messverfahren führt regelmäßig zu erfolgreichen Anfechtungen von Bußgeldbescheiden und Fahrverboten.

Wenn eine Schönheitsoperation schief gelaufen ist, stehen Betroffene vor komplexen rechtlichen Fragen. Nicht jedes unzufriedenstellende Ergebnis ist ein Behandlungsfehler, doch bei Verstößen gegen medizinische Standards bestehen umfassende Ansprüche. Als Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht mit über 30 Jahren Erfahrung unterstützen wir Sie bei der medizinischen Aufklärung und der Durchsetzung Ihrer Rechte nach misslungenen ästhetischen Eingriffen.

Skoliose-Operationen gehören zu den risikoreichsten Wirbelsäuleneingriffen und können bei Fehlern zu schweren Komplikationen wie Lähmungen oder chronischen Schmerzen führen. Bei nachgewiesenen Behandlungsfehlern stehen Patienten erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zu, die mehrere hunderttausend Euro betragen können. Eine spezialisierte medizinische und rechtliche Bewertung ist essentiell. Wir bieten kostenlose Erstberatung für Betroffene.

Geburtsschäden durch Sauerstoffmangel können das Leben einer Familie grundlegend verändern. Nicht jeder Fall ist vermeidbar, doch bei Behandlungsfehlern bestehen umfassende Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Als Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht mit über 30 Jahren Erfahrung unterstützen wir betroffene Familien bei der medizinischen Aufklärung und der Durchsetzung ihrer Rechte. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für eine angemessene Entschädigung.