RA Marco SchneiderArtikelMedizinrechtNachweis eines Behandlungsfehlers durch Gutachten im Medizinrecht
Im Kontext des Arzthaftungsrechts zeigt sich wiederholt das zögerliche Vorgehen von Mandanten gegenüber ihren behandelnden Ärzten. Das häufig vorgebrachte Argument lautet: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“ Diese Skepsis wird bereits im Erstberatungsgespräch von unseren Mandanten formuliert, begleitet von der Frage: Wie lässt sich einem Arzt überhaupt ein Behandlungsfehler nachweisen? Methoden des Nachweises...

