RA Marco SchneiderArtikelArtikelMedizinrechtIhr Anspruch auf Herausgabe der Patientenakte
Grundsätzlich hat jeder Patient einen Anspruch auf die Herausgabe seiner Patientenakte. Diesen regelt der § 630g BGB. Der Anspruch richtet sich jedoch nicht auf die Patientenakte im Original, sondern nach § 630g II BGB auf eine Abschrift der Akte. Der Patient hat dem behandelnden Arzt im Gegenzug die entstandenen Kosten für die Erstellung der Abschrift...