Es besteht auch die Möglichkeit, dass der behandelnde Arzt die Erhebung von Befunden überhaupt nicht durchführt oder nicht in Auftrag gibt. Es handelt sich um einen Befunderhebungsfehler, wenn der Arzt die Erhebung medizinisch erforderlicher Befunde unterlässt und daraus gesundheitliche Beeinträchtigungen oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Patienten entstehen.