MedizinrechtRA Marco SchneiderBehandlungsfehler im Krankenhaus: Ihr Recht auf Entschädigung

28. April 2025

Das Wichtigste im Überblick:

Behandlungsfehler im Krankenhaus können schwerwiegende gesundheitliche und finanzielle Folgen haben – als Betroffener haben Sie Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Behandlungsfehlern erfordert spezialisierte rechtliche Expertise und medizinisches Fachwissen, das Ihnen unsere Kanzlei mit 30 Jahren Erfahrung bietet.
Mit zahlreichen erfolgreich abgeschlossenen Verfahren setzen wir uns kompetent für Ihre Rechte ein und unterstützen Sie von der kostenlosen Erstberatung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wenn Sie oder ein Angehöriger durch einen Behandlungsfehler im Krankenhaus geschädigt wurden, stehen Sie vor einer belastenden Situation – sowohl emotional als auch rechtlich. Die Folgen können verheerend sein: bleibende gesundheitliche Schäden, Arbeitsunfähigkeit, hohe Folgekosten für Behandlungen und eine enorme psychische Belastung. In dieser schwierigen Lage ist es entscheidend zu wissen, dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben und nicht allein sind.

Die Kanzlei Scharffetter & Blanke hat sich auf die Durchsetzung von Ansprüchen bei Behandlungsfehlern spezialisiert. Mit unserem fundiertem Fachwissen im Medizinrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre berechtigten Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen. Unsere kostenlose Erstberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, ohne finanzielles Risiko eine erste Einschätzung Ihres Falls zu erhalten.

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Was sind Behandlungsfehler im Krankenhaus und wie erkennt man sie?

Behandlungsfehler im Krankenhaus liegen vor, wenn bei der medizinischen Behandlung gegen anerkannte fachliche Standards verstoßen wurde und dadurch ein Schaden entstanden ist. Unsere Kanzlei mit hoher Spezialisierung auf Arzthaftungsrecht hat die Expertise, medizinische Sachverhalte gründlich zu analysieren und Behandlungsfehler zu identifizieren. Die häufigsten Arten von Behandlungsfehlern, mit denen wir konfrontiert werden, sind Diagnosefehler, bei denen wichtige Symptome übersehen werden, Therapiefehler durch falsche oder unzureichende Behandlungen, Aufklärungsfehler, wenn Patienten nicht ausreichend über Risiken informiert werden, Organisationsfehler durch strukturelle Mängel im Krankenhaus sowie Dokumentationsfehler bei unvollständiger Patientenaktenführung.

Nicht jede Komplikation oder jeder unerwünschte Verlauf einer Behandlung stellt automatisch einen Behandlungsfehler dar. Entscheidend ist, ob der Arzt oder das Krankenhaus gegen den medizinischen Standard verstoßen hat, was unsere Experten durch eine ausführliche medizinische Sachverhaltsaufklärung sorgfältig prüfen.

Die rechtlichen Grundlagen für Entschädigungsansprüche

Wenn Sie durch einen Behandlungsfehler geschädigt wurden, stehen Ihnen umfangreiche Rechte zu. Die rechtlichen Grundlagen für Ansprüche bei Behandlungsfehlern finden sich primär in folgenden Gesetzen:

  • §§ 630a ff. BGB (Behandlungsvertrag): Diese Regelungen definieren die Pflichten von Ärzten und Krankenhäusern im Rahmen des Behandlungsvertrages.
  • §§ 823 ff. BGB (unerlaubte Handlung): Diese Paragraphen begründen die Haftung bei Schädigung der Gesundheit eines Patienten.

Besonders relevant sind die eingeführten Patientenrechte im BGB, die wichtige Beweiserleichterungen für Patienten vorsehen. In bestimmten Fällen, insbesondere bei sogenannten „groben Behandlungsfehlern“, kehrt sich die Beweislast sogar um – der Arzt oder das Krankenhaus muss dann beweisen, dass der Schaden nicht durch den Fehler verursacht wurde.

Welche Entschädigungen können Sie bei Behandlungsfehlern erwarten?

Bei einem nachgewiesenen Behandlungsfehler können verschiedene Arten von Entschädigungen in Betracht kommen:

Schadensersatz

Dieser umfasst alle materiellen Schäden, die durch den Behandlungsfehler entstanden sind:

  • Kosten für zusätzliche medizinische Behandlungen
  • Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit
  • Haushaltsführungsschaden
  • Pflegekosten
  • Umbaumaßnahmen (z.B. behindertengerechte Wohnung)
  • Zukünftige Aufwendungen (als Kapitalbetrag oder monatliche Rente)

Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag:

Schadensersatzansprüche nach einem Behandlungsfehler

Schmerzensgeld

Hierbei geht es um eine finanzielle Entschädigung für immaterielle Schäden:

  • Körperliche und seelische Schmerzen
  • Dauerhafte Beeinträchtigungen
  • Verlust an Lebensqualität
  • Entstellungen

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere der Verletzung, der Dauer der Behandlung, dem Grad der Beeinträchtigung und vergleichbaren Fällen aus der Rechtsprechung. Bei schweren Behandlungsfehlern können Schmerzensgelder von mehreren hunderttausend Euro zugesprochen werden.

Mehr Informationen zu dem Thema Schmerzensgeld finden Sie hier:

Schmerzensgeld nach einem Behandlungsfehler als Ausgleich und Genugtuung

Schmerzensgeldtabellen – Eine Orientierung und kritische Einordnung

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Der Weg zur Entschädigung: So gehen wir vor

Die Durchsetzung von Ansprüchen bei Behandlungsfehlern ist komplex und erfordert ein strategisches Vorgehen. Als spezialisierte Kanzlei verfolgen wir einen mehrgleisigen Ansatz:

1. Umfassende Fallanalyse

Zunächst führen wir eine detaillierte medizinische und rechtliche Analyse Ihres Falls durch. Wir prüfen alle vorhandenen Unterlagen, wie Krankenakten, Arztberichte und Bildgebungen, um eine fundierte Einschätzung der Erfolgsaussichten zu treffen.

2. Medizinisches Gutachten

In den meisten Fällen ist ein medizinisches Gutachten erforderlich, um den Behandlungsfehler nachzuweisen. Wir arbeiten mit einem Netzwerk renommierter medizinischer Sachverständiger zusammen, die den Fall fachlich bewerten.

3. Dokumentation des Schadens

Wir erfassen und dokumentieren alle durch den Behandlungsfehler entstandenen Schäden umfassend – von materiellen Aufwendungen bis hin zu immateriellen Beeinträchtigungen.

4. Außergerichtliche Verhandlungen

In vielen Fällen können Ansprüche bereits außergerichtlich durchgesetzt werden. Wir führen Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung des Krankenhauses, um eine angemessene Entschädigung zu erreichen.

5. Gerichtliches Verfahren

Sollte keine außergerichtliche Einigung möglich sein, vertreten wir Sie vor Gericht. Dabei kümmern wir uns um alle prozessualen Schritte – von der Klageschrift bis zur Beweisaufnahme.

Unser Leistungsangebot bei Behandlungsfehlern im Krankenhaus

Als auf Arzthaftungsrecht spezialisierte Kanzlei bieten wir Ihnen eine umfassende Vertretung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Unsere kostenlose Ersteinschätzung ermöglicht es Ihnen, ohne finanzielles Risiko eine fundierte Beurteilung Ihres Falls zu erhalten. Wir führen für Sie eine vollständige Fallanalyse durch unsere Experten für Medizinrecht durch und sorgen für eine ausführliche medizinische Sachverhaltsaufklärung, die für den Erfolg Ihres Falls entscheidend ist.

Zu unserem umfassenden Leistungsspektrum gehören außerdem die Einholung und Auswertung medizinischer Gutachten sowie die präzise Berechnung aller Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Wir führen für Sie außergerichtliche Verhandlungen mit Haftpflichtversicherungen und vertreten Sie bei Bedarf vor Gericht in allen Instanzen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Anträgen an Schlichtungsstellen und bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Versorgungsämtern. Unsere hohe Spezialisierung und das Vertrauen unserer Mandanten spiegeln sich in über 200 positiven Bewertungen wider, die unsere Kompetenz und Zuverlässigkeit bestätigen.

Was Sie tun sollten, wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten

Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei Ihrer Behandlung ein Fehler passiert ist, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Führen Sie ein Patiententagebuch: Dokumentieren Sie Ihren Gesundheitszustand, Schmerzen und Beeinträchtigungen täglich.
  2. Sichern Sie Beweise: Sammeln Sie alle Unterlagen wie Arztbriefe, Rezepte und Rechnungen.
  3. Beantragen Sie Ihre Patientenakte: Sie haben das Recht, Ihre vollständige Patientenakte einzusehen und zu kopieren.
  4. Holen Sie eine Zweitmeinung ein: Lassen Sie Ihre Behandlung von einem anderen Arzt bewerten.
  5. Kontaktieren Sie einen spezialisierten Anwalt: Je früher Sie rechtliche Unterstützung suchen, desto besser sind Ihre Chancen.

Wichtig: Handeln Sie zügig, da für die Geltendmachung von Ansprüchen Fristen gelten. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnt aber erst mit dem Ende des Jahres, in dem Sie Kenntnis vom Behandlungsfehler erlangt haben.

So starten wir die Zusammenarbeit

Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei entscheiden, beginnen wir mit einer kostenlosen Ersteinschätzung, in der wir die grundsätzliche Eignung Ihres Falls klären. Unsere Expertise ermöglicht es uns, bereits in diesem Stadium eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten zu geben.

Nach der Ersteinschätzung unterstützen wir Sie bei der Beschaffung aller relevanten medizinischen Unterlagen, was den Grundstein für die ausführliche medizinische Sachverhaltsaufklärung legt. Sie erhalten von uns eine umfassende Fallanalyse mit konkreter Handlungsempfehlung, auf deren Basis Sie entscheiden, ob wir ein außergerichtliches Verfahren einleiten oder Klage erheben sollen. Unsere hohe Spezialisierung und die über 200 positiven Bewertungen unserer Mandanten bestätigen, dass Sie bei uns in guten Händen sind.

Die emotionale Belastung bewältigen

Wir wissen, dass unsere Mandanten sich meist in einer äußerst belastenden emotionalen Situation befinden. Sie fühlen sich vom medizinischen System im Stich gelassen und sind oft verzweifelt, wütend und verunsichert. Viele leiden unter gesundheitlichen Folgeschäden, die ihr Leben massiv beeinträchtigen.

Neben der rechtlichen Unterstützung legen wir daher großen Wert auf einen einfühlsamen Umgang mit unseren Mandanten. Wir nehmen uns Zeit für Ihre persönliche Geschichte, hören Ihnen zu und stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite. Auf Wunsch vermitteln wir auch Kontakte zu Selbsthilfegruppen oder psychologischer Betreuung.

Ihr Recht auf Entschädigung

Behandlungsfehler im Krankenhaus können schwerwiegende Folgen haben und Ihr Leben nachhaltig verändern. Als betroffener Patient haben Sie das Recht auf eine angemessene Entschädigung für alle erlittenen Schäden. Die Durchsetzung dieser Ansprüche erfordert eine ausführliche medizinische Sachverhaltsaufklärung und spezialisiertes rechtliches Wissen, wie wir es Ihnen bieten können.

Als erfahrene Experten für Arzthaftungsrecht mit 30-jähriger Erfahrung unterstützt Sie die Kanzlei Scharffetter & Blanke bei jedem Schritt – von der kostenlosen Ersteinschätzung bis zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Unsere hohe Spezialisierung auf das Arzthaftungsrecht garantiert Ihnen eine professionelle Vertretung auf höchstem Niveau. Nehmen Sie Ihr Recht ernst und handeln Sie jetzt – kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.

Jetzt von Zur kostenlosen Ersteinschätzung

Ihre Ansprechpartner

Elisa Chiappetta

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Medizinrecht

Marco Schneider

Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkte: Medizinrecht, Arzthaftungsrecht

Häufig gestellte Fragen

Warum wir?

1. Höchste Spezialisierung auf Behandlungsfehler

Im Medizinrecht gilt unser Grundsatz „Spezialisten statt Generalisten“.

Innerhalb des breiten Medizinrechts haben wir uns ausschließlich auf Behandlungsfehler spezialisiert. Unsere Anwälte bearbeiten ausschließlich Arzthaftungsfälle und haben bereits über 500 abgeschlossene Fälle vorzuweisen.

In der Bearbeitung eines medizinrechtlichen Mandats bedarf es, neben Sorgfalt und Hingabe, unserer hohen anwaltlichen Spezialisierung, um den Fallstricken dieses Rechtsgebiets gerecht zu werden.

Neben der Korrespondenz mit den Versicherungen und den medizinischen Sachverständigen, sowie der Erstellung präziser Gutachtenaufträge und Behandlungschronologien für eine Aufklärung Ihres Falls, steht vor allem die Auseinandersetzung mit medizinischen Sachverhalten im Mittelpunkt des Mandats.

Hier profitieren Sie von über 30 Jahren Erfahrung bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldern.

Die Verzahnung von Versicherungsrecht, Persoenenschadensrecht und Medizinrecht, ermöglicht uns, Sie in jedem Teilbereich allumfassend und in Kenntnis sämtlicher Wechselwirkungen vertreten zu können. Hierfür arbeiten für Sie unsere Fachanwälte im Medizinrecht mit unseren Fachanwälten aus dem Versicherungsrecht Hand in Hand, um wirklich alle Ihre Ansprüche betrachten zu können.

2. Medizinische Kenntnisse

Es hat kein anderes Rechtsgebiet so starke, interdisziplinäre Überschneidungen mit der juristisch zu bewertenden Sachmaterie wie das Arzthaftungsrecht:

Eine Behandlungsdokumentation auf Fehler zu analysieren oder das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens auszuwerten und kritisch zu hinterfragen, setzt den sicheren Umgang mit medizinischen Fachtermini und Behandlungsabläufen voraus. Diese Sachkenntnisse gehen über das juristische Studium hinaus und können nur durch einen spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt umgesetzt werden.

Diesen Kenntnisstand transparent macht für Sie der hierfür notwendige Fachanwaltstitel „Fachanwalt Medizinrecht“, die hohe Spezialisierung unserer Rechtsanwälte sowie die spezielle Ausrichtung und Erfahrung unserer Kanzlei im Arzthaftungsrecht.

3. Abläufe und Begutachtung

Wir bearbeiten Ihren Fall individuell, klären den Behandlungsverlauf für Sie auf und setzen schließlich Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche bei den Behandlern und Versicherungen durch. Die Kenntnis über übliche Abläufe, Verzögerungsrisiken und Gutachterschleifen helfen uns dabei, Ihre Ansprüche effizient durchsetzen zu können.

Die medizinische Sachverhaltsaufklärung halten wir für den Kern eines erfolgreichen Mandats.

Viele Kanzleien reichen hierbei „blind“ Behandlungsunterlagen bei medizinischen Sachverständigen ein und erreichen damit nur ein negatives oder sogar ein juristisch nicht verwertbares Gutachten. Die Zusammenarbeit mit Sachverständigen und insbesondere die Formulierung eines juristisch-medizinischen Gutachtenauftrages grenzt unsere Arbeit klar von anderen Kanzleien ab und erhöht maßgeblich die Erfolgsquote der durch uns festgestellten Behandlungsfehler.

4. Auszeichnungen, Vertrauen und Sozialkompetenz

Wie in all unseren Mandaten, erfordert ein solches Vertrauensverhältnis Persönlichkeit und Verständnis für Ihre Situation. Neben unserer fachlichen Expertise zeichnen wir uns vor allem durch Sozialkompetenz und das nötige Einfühlungsvermögen gegenüber unserer Mandantschaft aus. Wir hören Ihnen zu, erklären Ihnen jeden Verfahrensschritt und nehmen uns Zeit für Ihren Fall.

5. Fortbildung und Engagement

So wie der Kenntnisstand in der Medizin rasant fortschreitet und sich weiterentwickelt, bleiben auch wir über sämtliche Neuerungen im Personenschadensrecht und Medizinrecht informiert. Ihr arzthaftungsrechtliches Mandat wird bei uns nach den aktuell geltenden juristischen Standards und unter Berücksichtigung sämtlicher praktischer Möglichkeiten (zum Beispiel Gutachtermöglichkeiten) geführt. Wir arbeiten mit an der praktischen Durchsetzung von Patientenrechten. Über die aktuelle Rechtssprechung halten wir uns und auch Sie stets durch unseren Kanzleiblog informiert.

6. Tätigkeit in ganz Deutschland

Wir sind für Sie im Medizinrecht in Hildesheim, der Region Hannover, Braunschweig und darüber hinaus auch in ganz Deutschland tätig. Unser Sachverständigennetzwerk und die Kanzleiorganisation über die elektronische Akte erlaubt es uns, Ihren Fall bundesweit zu betreuen. Selbstverständlich nehmen wir dabei trotzdem jeden Gerichtstermin persönlich für Sie wahr. Unseren Mehraufwand bei einer bundesweiten Vetretung berechnen wir Ihnen bei einem schweren Personenschaden nicht, weshalb unsere Beauftragung Sie nicht mehr kostet als die eines weniger spezialisierten, ortsansässigen Rechtsanwalts.

Mehr Informationen:

Recht haben und Recht bekommen – Warum die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Medizinrecht unumgänglich ist

Was wir tun

Es lassen sich folgende, wesentliche Handlungsfelder eines Rechtsanwalts im Arzthaftungsrecht/Medizinrecht festhalten:

  • Beratung und Strategie in Ihrem individuellen Fall
  • Die Aufklärung Ihrer Behandlung
  • Bezifferung und Geltendmachung Ihres Schmerzensgeldes und weiterer Schadensersatzansprüche
  • Durchsetzung und Verhandlung mit den Haftpflichtversicherungen der Ärzte/Krankenhäuser
  • Verfahren vor der Ärztekammer

Mit unserer Beauftragung sichern wir Ihnen zu:

  • Ihren Einzelfall bestmöglich medizinisch aufzuklären
  • Erstellung eines ergebnisorientierten und auch verwertbaren Gutachtens
  • Fingerspitzengefühl sowie Kenntnis über praktische Abläufe bei der Verhandlung mit den Haftpflichtversicherern
  • Kenntnis und Darstellung aller Ihrer Ansprüche durch juristische Fachkompetenz im Schadensrecht
  • (zeitliche) Effizienz bei der Durchsetzung, damit Sie sich auf sich und Ihre Genesung konzentrieren können
  • Erfahrung im Umgang mit Sachverständigen und den Arzthaftungskammern der Landgerichte
  • Eine ebenso kritische Auswertung von negativen Gutachten

Mehr erfahren:

Unsere Leistungen für Patienten

Wie erkenne ich, ob ein Behandlungsfehler vorliegt?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn bei Ihrer medizinischen Versorgung gegen anerkannte fachliche Standards verstoßen wurde. Unsere Kanzlei mit 30-jähriger Erfahrung bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung, in der wir durch ausführliche medizinische Sachverhaltsaufklärung prüfen können, ob ein Behandlungsfehler vorliegt.

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche wegen eines Behandlungsfehlers geltend zu machen?

Die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem Sie Kenntnis vom Behandlungsfehler erlangt haben, bei vorsätzlichen Körperverletzungen sogar 30 Jahre. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung, um keine Fristen zu versäumen.

Welche Unterlagen benötige ich, um einen Behandlungsfehler nachzuweisen?

Wichtig sind alle medizinischen Unterlagen wie Krankenakten, Arztbriefe, Befunde, Bildgebungen sowie ein Schmerztagebuch und Belege über zusätzliche Kosten. Unsere hohe Spezialisierung ermöglicht uns eine ausführliche medizinische Sachverhaltsaufklärung anhand dieser Dokumente.

Wie hoch kann eine Entschädigung bei einem Behandlungsfehler ausfallen?

Die Entschädigungshöhe variiert je nach Schwere des Fehlers, Gesundheitsschädigung, Alter und beruflichen Folgen.

Wie lange dauert ein Verfahren wegen eines Behandlungsfehlers?

Die Verfahrensdauer variiert je nach Komplexität – außergerichtliche Einigungen können innerhalb von 6-12 Monaten erzielt werden, Gerichtsverfahren dauern oft 1-3 Jahre. Unsere hohe Spezialisierung ermöglicht uns effiziente Verfahrensführung.

Wer haftet bei einem Behandlungsfehler im Krankenhaus?

In der Regel haftet das Krankenhaus für Fehler seiner angestellten Ärzte und des Pflegepersonals, bei Belegärzten kann auch der behandelnde Arzt persönlich haften.

Was kostet mich die anwaltliche Vertretung?

Die erste Einschätzung Ihres Falls ist für Sie kostenlos. Die weiteren Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Umfang der erforderlichen Tätigkeit. Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir besprechen die Kostenfrage transparent im Erstgespräch. In geeigneten Fällen bieten wir auch Erfolgshonorare an, womit für Sie kein Kostenrisiko besteht und Sie uns in jeder wirtschaftlichen Situation beauftragen können.

Muss ich vor Gericht aussagen, wenn es zum Prozess kommt?

In den meisten Fällen ist eine persönliche Aussage erforderlich, bei der Sie nur zu selbst wahrgenommenen Tatsachen aussagen müssen. Wir bereiten Sie optimal auf diesen Prozessschritt vor.

Wie gehen Sie vor, wenn das Krankenhaus jede Schuld abstreitet?

Wir nutzen unsere hohe Spezialisierung und ausführliche medizinische Sachverhaltsaufklärung, um mit Hilfe medizinischer Gutachten und präziser Analyse der Krankenunterlagen Behandlungsfehler nachzuweisen.

Schildern Sie uns gerne Ihren Fall

RA Marco Schneider

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