Sie wurden Opfer eines Autounfalls und leiden seitdem unter körperlichen und seelischen Schmerzen? In dieser schwierigen Situation stellen sich viele Fragen: Haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld? Wer muss dafür aufkommen? Und wie gehen Sie am besten vor, um Ihre Rechte durchzusetzen? Wir von Scharffetter & Blanke Rechtsanwälte sind spezialisiert auf Verkehrsrecht und Medizinrecht und unterstützen Sie konsequent dabei, die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Das Wichtigste im Überblick:
- Nach einem Autounfall könnte Ihnen ein Anspruch auf Schmerzensgeld zustehen
- Spezialisierte Anwälte an Ihrer Seite – für maximale Entschädigung und optimale medizinische Versorgung
- Kostenfreie Erstberatung – jetzt Termin vereinbaren und Erfolgsaussichten einschätzen lassen
Ihr gutes Recht: Schmerzensgeld nach Unfall
Wer durch einen Verkehrsunfall verletzt wird, hat in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Geregelt ist dies in § 823 BGB in Verbindung mit § 253 Abs. 2 BGB. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem:
- Schwere der Verletzungen
- Dauer des Heilungsprozesses
- Ausmaß der erlittenen Schmerzen
- bleibende Beeinträchtigungen
- psychische Belastungen
Die Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruchs ist für medizinische und juristische Laien allerdings oft schwierig. Versicherungen versuchen, Zahlungen zu vermeiden oder zu reduzieren. Es gibt Fristen zu beachten, Beweise zu sichern und vor Gericht viele Fallstricke. Doch keine Sorge – wir kümmern uns darum und verschaffen Ihnen die Entschädigung, die Ihnen zusteht!
Sie haben Fragen zu Ihrem konkreten Fall? Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch zur Verfügung.
Scharffetter & Blanke - Ihre Experten für maximales Schmerzensgeld
Wir von Scharffetter & Blanke sind eine führende Kanzlei im Bereich Medizinrecht und Verkehrsrecht. Seit vielen Jahren vertreten wir bundesweit die Interessen von Unfallopfern und haben uns dabei einen Namen als hartnäckige, kompetente Anwälte gemacht. Unser oberstes Ziel ist es, für unsere Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen – sowohl im Hinblick auf die Schmerzensgeldhöhe als auch auf die medizinische Versorgung und Rehabilitation.
Das erwartet Sie bei uns:
- Spezialisierung auf Schmerzensgeldansprüche und Arzthaftung
- Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Verfahren
- Persönliche, einfühlsame Betreuung
- Komplette Übernahme der rechtlichen Schritte
- Schnelle, effiziente Abwicklung
- Kostenfreie Erstberatung
Mit unserem Know-how und Einsatz sorgen wir dafür, dass Sie die Entschädigung bekommen, die Ihnen nach einem Unfall rechtlich zusteht. Dabei scheuen wir auch nicht den Gang vor Gericht, wenn die Gegenseite nicht einlenkt. Dank unserer Expertise erreichen wir oft schon im Vorfeld eine außergerichtliche Einigung und ersparen Ihnen so einen langwierigen, zermürbenden Prozess.
Kostenfreie Ersteinschätzung - so starten wir gemeinsam
Als Unfallopfer durchleben Sie eine harte Zeit mit vielen Unsicherheiten und Zweifeln. Eine große Sorge ist häufig die Frage, ob sich eine rechtliche Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruchs überhaupt lohnt – oder ob am Ende nur Kosten und Ärger bleiben. Deshalb bieten wir Ihnen ein ausführliches Erstgespräch an, in dem wir Ihre Situation und Aussichten unverbindlich beleuchten. So finden wir gemeinsam heraus, ob und wie wir Sie unterstützen können.
Beim Erstgespräch nehmen wir uns viel Zeit, Ihren Unfall und die Folgen zu besprechen, vorhandene Unterlagen zu sichten und offene Fragen zu klären. Im Anschluss zeigen wir Ihnen auf, welche Ansprüche bestehen, welche Schritte nötig sind und was wir in etwa an Schmerzensgeld und sonstigem Schadenersatz für Sie herausholen können. Entscheiden Sie sich dann für eine Zusammenarbeit, stehen wir Ihnen mit Expertise zur Seite, bis Sie Ihr Recht bekommen haben.
Bei Scharffetter & Blanke profitieren Sie von einer Rundum-Betreuung durch ausgewiesene Spezialisten – von der Beweissicherung über außergerichtliche Verhandlungen bis zum Prozess. Machen Sie jetzt den ersten Schritt und vereinbaren Sie Ihr kostenfreies Erstgespräch!
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich haben Sie immer dann Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und dadurch Verletzungen erlitten haben. Ausschlaggebend ist, dass die Gegenseite den Unfall verursacht hat und Sie nachweislich unter den Folgen leiden.
Am besten beauftragen Sie direkt nach dem Unfall einen spezialisierten Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dieser kümmert sich um die Kommunikation mit den Versicherungen, besorgt die nötigen Nachweise und handelt in Ihrem Sinne die optimale Schmerzensgeldsumme aus.
Ja, Schmerzensgeldansprüche verjähren 3 Jahre ab dem Jahresende des Unfallereignisses. Danach ist eine Durchsetzung in der Regel nicht mehr möglich. Daher ist es wichtig, die Ansprüche so früh wie möglich anzumelden und die Fristen im Blick zu behalten.
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wichtige Faktoren sind das Ausmaß der Verletzungen, die Dauer des Heilungsprozesses, bleibende Schäden sowie Schmerzen und psychische Belastungen. Als grobe Richtschnur haben die Gerichte Schmerzensgeldtabellen entwickelt. Letztlich muss die genaue Summe aber individuell ermittelt werden.
Nicht unbedingt. Die meisten Schmerzensgeldansprüche werden außergerichtlich mit den gegnerischen Versicherungen verhandelt und ausgeglichen. Nur wenn sich die Versicherung quer stellt, muss geklagt werden. Ein versierter Anwalt wird alles daran setzen, einen Prozess zu vermeiden, ohne faule Kompromisse zu schließen.
Ärztliche Unterlagen sind das A und O beim Schmerzensgeld. Sie belegen die erlittenen Verletzungen, die Behandlungen und die Auswirkungen auf Ihr weiteres Leben. Ohne aussagekräftige Atteste wird die Versicherung nicht zahlen. Im Zweifelsfall muss ein unabhängiges medizinisches Gutachten eingeholt werden – auch hier ist anwaltliche Unterstützung sehr sinnvoll.
Eine Mitschuld (z.B. weil Sie nicht angeschnallt waren) führt dazu, dass sich Ihr Schmerzensgeld entsprechend dem Mitverschuldensanteil reduziert. Waren Sie zu 20% mitverantwortlich, bekommen Sie also nur 80% des eigentlichen Anspruchs. Aber keine Sorge: Selbst bei einer Mitschuld steht Ihnen in der Regel noch ein Anspruch zu.
Wenn Sie den Prozess gewinnen, muss die Gegenseite auch Ihre Anwaltskosten voll erstatten. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, wird diese die Kosten übernehmen. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten der Finanzierung.
Weil wir ausgewiesene Experten auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und Medizinrechts sind. Wir kennen die Tricks der Versicherungen und wissen, worauf es bei Schmerzensgeldansprüchen ankommt. Mit Leidenschaft und Erfahrung setzen wir Ihre berechtigten Forderungen durch.
Wir starten immer mit einem ausführlichen Erstgespräch, bei dem wir Ihren Fall und die Erfolgsaussichten unverbindlich analysieren. Danach übernehmen wir auf Wunsch die komplette Abwicklung – vom Schriftverkehr über die Verhandlungen bis zu einem etwaigen Prozess. Dabei stimmen wir jeden Schritt transparent mit Ihnen ab.