Inhalt:
Die Situation nach einem Behandlungsfehler – Wann sollten Sie über eine Klage nachdenken?
Rechtliche Grundlagen: Wann kann ich einen Arzt verklagen?
Der Weg zum Recht: Vorgehen bei Verdacht auf Behandlungsfehler
Warum Sie einen spezialisierten Anwalt brauchen
Das Wichtigste im Überblick:
Die Situation nach einem Behandlungsfehler – Wann sollten Sie über eine Klage nachdenken?
Wenn Sie nach einer ärztlichen Behandlung unter unerwarteten gesundheitlichen Komplikationen leiden, die bei fachgerechtem Handeln vermeidbar gewesen wären, stellt sich die Frage: Welche Chancen habe ich, den Arzt zu verklagen und Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu erhalten?
Für viele Patienten ist der Gedanke, rechtliche Schritte gegen einen Arzt oder ein Krankenhaus einzuleiten, zunächst befremdlich. Schließlich hat man den Ärzten vertraut und sie um Hilfe gebeten. Doch wenn durch fehlerhafte Behandlung zusätzliches Leid entstanden ist, haben Sie als Patient das Recht, Entschädigung zu fordern.
Die emotionale Belastung nach einem Behandlungsfehler ist enorm: Neben den gesundheitlichen Folgen kämpfen viele Betroffene mit dem Verlust des Vertrauens in das medizinische System. Hinzu kommen Ängste vor einem langwierigen Rechtsstreit, hohen Kosten und der vermeintlichen Übermacht der „Ärztelobby“.
Genau hier setzt unsere Kanzlei mit ihrer 30-jährigen Erfahrung im Medizinrecht an. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung, in der wir eine ausführliche medizinische Sachverhaltsaufklärung durchführen. Unsere hohe Spezialisierung auf diesem Gebiet und die über 200 positiven Bewertungen unserer Mandanten sprechen für unsere Kompetenz bei der Durchsetzung von Patientenrechten.
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Rechtliche Grundlagen: Wann kann ich einen Arzt verklagen?
Um die Chancen einer Arzthaftungsklage realistisch einschätzen zu können, müssen wir zunächst verstehen, unter welchen Voraussetzungen ein Arzt oder ein Krankenhaus überhaupt haftbar gemacht werden kann. Grundsätzlich versuchen wir jedoch eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Dies gelingt uns auch in 60 % unserer Fälle. Erst, wenn wir außergerichtlich alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben kommen wir mit einer Handlungsempfehlung für ein gerichtliches Verfahren auf Sie zurück. Wir vertreten dabei den Ansatz, keine Klagen ohne hinreichende Erfolgsaussichten zu führen.
Was gilt juristisch als Behandlungsfehler?
Ein ärztlicher Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht dem anerkannten medizinischen Standard zum Zeitpunkt der Behandlung entspricht. Das Patientenrechtegesetz (§§ 630a-h BGB) definiert die Pflichten von Ärzten und medizinischem Personal.
Zu den häufigsten Formen von Behandlungsfehlern zählen:
- Diagnosefehler: Der Arzt erkennt Symptome nicht oder ordnet sie falsch zu
- Therapiefehler: Eine falsche oder unzureichende Behandlungsmethode wird gewählt
- Aufklärungsfehler: Der Patient wird nicht ausreichend über Risiken und Alternativen informiert
- Organisationsfehler: Mängel im Ablauf (z.B. Hygienefehler, mangelnde Überwachung)
- Medikationsfehler: Falsche Medikamente oder Dosierungen werden verabreicht
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zu Behandlungsfehlern.
Kausalität – Die entscheidende Frage für Ihre Chancen
Für erfolgreiche Chancen, einen Arzt zu verklagen, muss neben dem Behandlungsfehler auch die sogenannte Kausalität nachgewiesen werden. Das bedeutet, der Fehler muss ursächlich für den eingetretenen Gesundheitsschaden sein.
Diese Hürde ist in der Praxis oft schwer zu nehmen. Der behandelnde Arzt könnte beispielsweise argumentieren, dass der Schaden auch bei korrekter Behandlung eingetreten wäre oder auf die Grunderkrankung zurückzuführen ist. hier setzen wir mit unserer umfassenden medizinischen Sachverhaltsaufklärung durch ärztliche Gutachter und unserem Gutachtenauftrag an.
Die Beweislast – Wer muss was beweisen?
Das Gesetz sieht grundsätzlich vor, dass der Patient als Kläger beweisen muss, dass:
- ein Behandlungsfehler vorliegt
- dieser für den Schaden ursächlich ist
- ein Schaden entstanden ist
Allerdings gibt es wichtige Beweiserleichterungen, die Ihre Chancen beim Verklagen eines Arztes erheblich verbessern können:
Der grobe Behandlungsfehler– Ihre besten Chancen
Liegt ein sogenannter „grober Behandlungsfehler“ vor, kehrt sich die Beweislast gemäß § 630h Abs. 5 BGB um. Der Arzt muss dann beweisen, dass sein Fehler nicht ursächlich für den Schaden war. Ein grober Behandlungsfehler ist nach der Rechtsprechung ein Fehler, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.
Der BGH hat in seinem wegweisenden Urteil (BGH VI ZR 382/12) die Kriterien für einen groben Behandlungsfehler präzisiert: Es muss ein eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse vorliegen, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint.
Weitere Beweiserleichterungen, die Ihre Chancen erhöhen
- Dokumentationsmängel: Fehlt die vorgeschriebene Dokumentation einer Maßnahme, wird vermutet, dass diese nicht durchgeführt wurde (§ 630h Abs. 3 BGB)
- Beherrschbare Risiken: Bei Schäden aus dem voll beherrschbaren Risikobereich des Arztes (z.B. Hygiene, Gerätefunktion) wird ein Fehler vermutet (§ 630h Abs. 1 BGB)
- Fehlende Befähigung: Kann nachgewiesen werden, dass der Arzt für den Eingriff nicht befähigt war, wird ein Verschulden vermutet (§ 630h Abs. 4 BGB)
Faktoren, die Ihre Chancen beeinflussen
- Dokumentation und Beweise: Je besser Ihre Dokumentation (Berichte, Fotos, Zeugenaussagen), desto höher die Erfolgschancen
- Zeitnahe Einschaltung eines Fachanwalts: Frühzeitige Beweissicherung verbessert die Aussichten erheblich
- Qualität des medizinischen Gutachtens: Entscheidend für die Beurteilung des Behandlungsfehlers
- Art und Schwere des Schadens: Bei eindeutigen, schweren Schäden ist die Kausalität oft leichter nachweisbar
- Vergleichsbereitschaft: Die Bereitschaft zu einem Vergleich kann langwierige Prozesse vermeiden
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Der Weg zum Recht: Vorgehen bei Verdacht auf Behandlungsfehler
Wenn Sie vermuten, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, sollten Sie strukturiert vorgehen, um Ihre Chancen, den Arzt erfolgreich zu verklagen, zu maximieren.
Checkliste: Erste Schritte bei Verdacht auf Behandlungsfehler
Bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler ist eine sorgfältige Dokumentation aller Symptome und Beschwerden unerlässlich. Führen Sie ein detailliertes Tagebuch über den Verlauf Ihrer Beschwerden und fotografieren Sie, wenn möglich, sichtbare Schäden wie Wunden oder Schwellungen.
Das Einholen einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung stellt einen wichtigen Schritt dar, um eine objektive Einschätzung Ihres Gesundheitszustands zu erhalten. Achten Sie dabei darauf, keine wertenden Aussagen über den vorherigen Behandler zu machen.
Ihre Patientenakte ist ein zentrales Beweismittel in jedem Arzthaftungsverfahren. Nach § 630g BGB haben Sie ein Recht auf vollständige Einsicht in Ihre Patientenakte, die Sie am besten schriftlich anfordern sollten. Wir fordern diese Akte innerhalb des Mandats jedoch ohnehin an.
Beachten Sie unbedingt die gesetzlichen Fristen. Bei Arzthaftungsfällen gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens, bei Personenschäden eine maximale Frist von 30 Jahren.
Die frühzeitige Konsultation eines auf Medizinrecht spezialisierten Fachanwalts ist entscheidend für Ihre Erfolgsaussichten. Je früher Sie anwaltliche Unterstützung suchen, desto besser können Beweise gesichert und Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.
Warum Sie einen spezialisierten Anwalt brauchen
Die Chancen, einen Arzt erfolgreich zu verklagen, steigen mit fachkundiger Unterstützung erheblich. Das Medizinrecht ist komplex und erfordert sowohl juristische als auch medizinische Expertise.
Was Scharffetter & Blanke für Sie tun kann
Unsere Kanzlei verfügt über 30 Jahre Erfahrung im Arzthaftungsrecht und hat sich auf diesen anspruchsvollen Rechtsbereich spezialisiert. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung, in der wir Ihren Fall sorgfältig analysieren und eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten geben.
Ein zentraler Baustein unserer Arbeit ist die ausführliche medizinische Sachverhaltsaufklärung. Wir verfügen über ein umfangreiches Netzwerk aus hochqualifizierten medizinischen Gutachtern verschiedener Fachrichtungen, die uns bei der fachlichen Beurteilung Ihres Falls unterstützen und so Ihre Chancen deutlich verbessern.
Dank unserer hohen Spezialisierung im Arzthaftungsrecht können wir Sie professionell bei Verhandlungen mit Haftpflichtversicherungen vertreten und, wenn nötig, eine erfahrene Prozessvertretung vor Gericht sicherstellen. Wir begleiten Sie auch bei MD-Begutachtungen, um Ihre Interessen optimal zu wahren.
Unsere Erfolge sprechen für sich
In den letzten Jahren konnten wir zahlreiche unserer Fälle außergerichtlich mit angemessenen Vergleichszahlungen beenden und erzielen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen eine hohe Erfolgsquote.
Besonders erfolgreich waren wir bei Geburtsschadensfällen, Fehldiagnosen und mangelnder Befunderhebung.
So starten wir gemeinsam
Wenn Sie vermuten, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, ist der erste Schritt ganz einfach. Die Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei erfolgt unkompliziert per Telefon, über unser Online-Formular als direkte Terminvereinbarung auf unserer Website.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, in der wir Ihren Fall umfassend erfassen, erste Erfolgsaussichten prüfen und das weitere Vorgehen klären. Diese unverbindliche Ersteinschätzung ermöglicht es Ihnen, ohne finanzielles Risiko eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Mit Ihrer Vollmacht fordern wir anschließend die vollständigen Behandlungsunterlagen an, um eine ausführliche medizinische Sachverhaltsaufklärung durchführen zu können. Unsere 30-jährige Erfahrung im Medizinrecht und unsere hohe Spezialisierung ermöglichen uns eine gründliche rechtliche und medizinische Vorprüfung Ihres Falls.
In einer detaillierten Strategiebesprechung erläutern wir Ihnen die Erfolgsaussichten und verschiedenen Handlungsoptionen, basierend auf unserer umfassenden Analyse. Die über 200 positiven Bewertungen unserer Mandanten bestätigen, dass unser strukturierter Ansatz zum Erfolg führt.
Von Anfang an stehen wir Ihnen zur Seite und nehmen Ihnen so viel Last wie möglich ab. Sie können sich auf Ihre Genesung konzentrieren, während wir dank unserer hohen Spezialisierung Ihre rechtlichen Interessen optimal vertreten.
Ihre Chancen, einen Arzt erfolgreich zu verklagen
Die Chancen, einen Arzt erfolgreich zu verklagen, hängen von vielen Faktoren ab – vom Vorliegen eines nachweisbaren Behandlungsfehlers über die Kausalität bis hin zur Beweislage. Mit fachkundiger anwaltlicher Unterstützung verbessern sich diese Chancen erheblich.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – je früher Sie handeln, desto besser stehen Ihre Chancen.
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Häufig gestellte Fragen
1. Höchste Spezialisierung auf Behandlungsfehler
Im Medizinrecht gilt unser Grundsatz „Spezialisten statt Generalisten“.
Innerhalb des breiten Medizinrechts haben wir uns ausschließlich auf Behandlungsfehler spezialisiert. Unsere Anwälte bearbeiten ausschließlich Arzthaftungsfälle und haben bereits über 500 abgeschlossene Fälle vorzuweisen.
In der Bearbeitung eines medizinrechtlichen Mandats bedarf es, neben Sorgfalt und Hingabe, unserer hohen anwaltlichen Spezialisierung, um den Fallstricken dieses Rechtsgebiets gerecht zu werden.
Neben der Korrespondenz mit den Versicherungen und den medizinischen Sachverständigen, sowie der Erstellung präziser Gutachtenaufträge und Behandlungschronologien für eine Aufklärung Ihres Falls, steht vor allem die Auseinandersetzung mit medizinischen Sachverhalten im Mittelpunkt des Mandats.
Hier profitieren Sie von über 30 Jahren Erfahrung bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldern.
Die Verzahnung von Versicherungsrecht, Persoenenschadensrecht und Medizinrecht, ermöglicht uns, Sie in jedem Teilbereich allumfassend und in Kenntnis sämtlicher Wechselwirkungen vertreten zu können. Hierfür arbeiten für Sie unsere Fachanwälte im Medizinrecht mit unseren Fachanwälten aus dem Versicherungsrecht Hand in Hand, um wirklich alle Ihre Ansprüche betrachten zu können.
2. Medizinische Kenntnisse
Es hat kein anderes Rechtsgebiet so starke, interdisziplinäre Überschneidungen mit der juristisch zu bewertenden Sachmaterie wie das Arzthaftungsrecht:
Eine Behandlungsdokumentation auf Fehler zu analysieren oder das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens auszuwerten und kritisch zu hinterfragen, setzt den sicheren Umgang mit medizinischen Fachtermini und Behandlungsabläufen voraus. Diese Sachkenntnisse gehen über das juristische Studium hinaus und können nur durch einen spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt umgesetzt werden.
Diesen Kenntnisstand transparent macht für Sie der hierfür notwendige Fachanwaltstitel „Fachanwalt Medizinrecht“, die hohe Spezialisierung unserer Rechtsanwälte sowie die spezielle Ausrichtung und Erfahrung unserer Kanzlei im Arzthaftungsrecht.
3. Abläufe und Begutachtung
Wir bearbeiten Ihren Fall individuell, klären den Behandlungsverlauf für Sie auf und setzen schließlich Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche bei den Behandlern und Versicherungen durch. Die Kenntnis über übliche Abläufe, Verzögerungsrisiken und Gutachterschleifen helfen uns dabei, Ihre Ansprüche effizient durchsetzen zu können.
Die medizinische Sachverhaltsaufklärung halten wir für den Kern eines erfolgreichen Mandats.
Viele Kanzleien reichen hierbei „blind“ Behandlungsunterlagen bei medizinischen Sachverständigen ein und erreichen damit nur ein negatives oder sogar ein juristisch nicht verwertbares Gutachten. Die Zusammenarbeit mit Sachverständigen und insbesondere die Formulierung eines juristisch-medizinischen Gutachtenauftrages grenzt unsere Arbeit klar von anderen Kanzleien ab und erhöht maßgeblich die Erfolgsquote der durch uns festgestellten Behandlungsfehler.
4. Auszeichnungen, Vertrauen und Sozialkompetenz
Wie in all unseren Mandaten, erfordert ein solches Vertrauensverhältnis Persönlichkeit und Verständnis für Ihre Situation. Neben unserer fachlichen Expertise zeichnen wir uns vor allem durch Sozialkompetenz und das nötige Einfühlungsvermögen gegenüber unserer Mandantschaft aus. Wir hören Ihnen zu, erklären Ihnen jeden Verfahrensschritt und nehmen uns Zeit für Ihren Fall.
5. Fortbildung und Engagement
So wie der Kenntnisstand in der Medizin rasant fortschreitet und sich weiterentwickelt, bleiben auch wir über sämtliche Neuerungen im Personenschadensrecht und Medizinrecht informiert. Ihr arzthaftungsrechtliches Mandat wird bei uns nach den aktuell geltenden juristischen Standards und unter Berücksichtigung sämtlicher praktischer Möglichkeiten (zum Beispiel Gutachtermöglichkeiten) geführt. Wir arbeiten mit an der praktischen Durchsetzung von Patientenrechten. Über die aktuelle Rechtssprechung halten wir uns und auch Sie stets durch unseren Kanzleiblog informiert.
6. Tätigkeit in ganz Deutschland
Wir sind für Sie im Medizinrecht in Hildesheim, der Region Hannover, Braunschweig und darüber hinaus auch in ganz Deutschland tätig. Unser Sachverständigennetzwerk und die Kanzleiorganisation über die elektronische Akte erlaubt es uns, Ihren Fall bundesweit zu betreuen. Selbstverständlich nehmen wir dabei trotzdem jeden Gerichtstermin persönlich für Sie wahr. Unseren Mehraufwand bei einer bundesweiten Vetretung berechnen wir Ihnen bei einem schweren Personenschaden nicht, weshalb unsere Beauftragung Sie nicht mehr kostet als die eines weniger spezialisierten, ortsansässigen Rechtsanwalts.
Mehr Informationen:
Es lassen sich folgende, wesentliche Handlungsfelder eines Rechtsanwalts im Arzthaftungsrecht/Medizinrecht festhalten:
- Beratung und Strategie in Ihrem individuellen Fall
- Die Aufklärung Ihrer Behandlung
- Bezifferung und Geltendmachung Ihres Schmerzensgeldes und weiterer Schadensersatzansprüche
- Durchsetzung und Verhandlung mit den Haftpflichtversicherungen der Ärzte/Krankenhäuser
- Verfahren vor der Ärztekammer
Mit unserer Beauftragung sichern wir Ihnen zu:
- Ihren Einzelfall bestmöglich medizinisch aufzuklären
- Erstellung eines ergebnisorientierten und auch verwertbaren Gutachtens
- Fingerspitzengefühl sowie Kenntnis über praktische Abläufe bei der Verhandlung mit den Haftpflichtversicherern
- Kenntnis und Darstellung aller Ihrer Ansprüche durch juristische Fachkompetenz im Schadensrecht
- (zeitliche) Effizienz bei der Durchsetzung, damit Sie sich auf sich und Ihre Genesung konzentrieren können
- Erfahrung im Umgang mit Sachverständigen und den Arzthaftungskammern der Landgerichte
- Eine ebenso kritische Auswertung von negativen Gutachten
Mehr erfahren:
Anzeichen können unerwartet schwere Komplikationen, deutliche Verschlechterung nach der Behandlung oder widersprüchliche Aussagen des medizinischen Personals sein. Die endgültige Beurteilung sollte durch einen medizinischen Sachverständigen erfolgen, den wir im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung hinzuziehen können.
Die Höhe variiert je nach Schwere des Schadens von 1.000-5.000 EUR bei leichten Beeinträchtigungen bis zu mehreren hunderttausend Euro bei schweren, dauerhaften Schädigungen. Bei Geburtsschäden mit lebenslanger Pflegebedürftigkeit können auch Beträge über eine Million Euro zugesprochen werden. Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag zu Schmerzensgeld.
Ein außergerichtliches Verfahren kann bereits nach wenigen Monaten abgeschlossen sein, während ein gerichtliches Verfahren je nach Komplexität etwa 2-4 Jahre dauern kann. Mit unserer Erfahrung streben wir stets die effizienteste Lösung an.
Das ist nicht zwingend erforderlich, aber eine ärztliche Zweitmeinung sollte eingeholt werden. Bei akuten Gesundheitsgefahren empfehlen wir, umgehend einen anderen Arzt aufzusuchen und alle Beschwerden sorgfältig zu dokumentieren.
Ja, allerdings gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens und des Verursachers. Bei Personenschäden besteht eine absolute Höchstfrist von 30 Jahren, weshalb eine zeitnahe ausführliche medizinische Sachverhaltsaufklärung durch unsere Kanzlei ratsam ist.
Die erste Einschätzung Ihres Falls ist für Sie kostenlos. Die weiteren Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Umfang der erforderlichen Tätigkeit. Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir besprechen die Kostenfrage transparent im Erstgespräch. In geeigneten Fällen bieten wir auch Erfolgshonorare an, womit für Sie kein Kostenrisiko besteht und Sie uns in jeder wirtschaftlichen Situation beauftragen können.
In der Regel ja, da Sie als klagende Partei den Sachverhalt aus Ihrer Sicht schildern müssen. Unsere Erfahrung ermöglicht es uns, Sie umfassend auf diese Situation vorzubereiten, sodass Sie sich sicher fühlen können.
Sie können sowohl den Arzt als auch das Krankenhaus verklagen, wobei es oft sinnvoll ist, beide in Anspruch zu nehmen. Bei angestellten Ärzten haftet in der Regel das Krankenhaus als Arbeitgeber für deren Fehler im Rahmen der Organisationshaftung.
Die Erfolgsaussichten ohne spezialisierte anwaltliche Unterstützung sind deutlich geringer. Unsere Bewertungen bestätigen unsere erfolgreiche Arbeit im komplexen Medizinrecht, wo die Gegenseite stets durch spezialisierte Versicherungsanwälte vertreten wird.
Bringen Sie alle verfügbaren Unterlagen mit wie Patientenakte, Arztbriefe, Befunde und persönliche Notizen zum Behandlungsverlauf. Unsere ausführliche medizinische Sachverhaltsaufklärung im Rahmen der kostenlosen Erstberatung kann so optimal durchgeführt werden.