Inhalt:
Was ist MRSA und warum ist es gefährlich?
Übertragungswege und Risikofaktoren
Symptome und Krankheitsverlauf
Präventionsmaßnahmen im Krankenhaus
Rechtliche Grundlagen bei MRSA-Infektionen
Typische Fallkonstellationen und Haftungsrisiken
Beweissicherung und Dokumentation
Schadensersatz und Schmerzensgeld
Das Wichtigste im Überblick:
Was ist MRSA und warum ist es gefährlich?
MRSA steht für Methicillin-resistente Staphylococcus aureus und bezeichnet einen Bakterienstamm, der gegen das Antibiotikum Methicillin und viele andere Antibiotika resistent geworden ist. Diese Bakterien gehören zu den gefährlichsten Krankenhauskeimen und können lebensbedrohliche Infektionen verursachen.
Staphylococcus aureus ist normalerweise ein harmloses Bakterium, das bei etwa 30 Prozent aller Menschen auf der Haut oder in der Nase vorkommt. Problematisch wird es erst, wenn es in offene Wunden, das Blut oder andere sterile Körperbereiche eindringt. Die Resistenz gegen Antibiotika macht MRSA besonders gefährlich, da herkömmliche Behandlungsmethoden oft nicht wirken.
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Übertragungswege und Risikofaktoren
MRSA wird hauptsächlich durch direkten Kontakt übertragen. In Krankenhäusern kann dies über die Hände des medizinischen Personals, kontaminierte Oberflächen oder medizinische Geräte geschehen. Besonders gefährdet sind Patienten mit:
Schwachem Immunsystem, offenen Wunden oder Operationsstellen, liegenden Kathetern oder anderen invasiven medizinischen Geräten, längeren Krankenhausaufenthalten und vorheriger Antibiotikatherapie.
Die Bakterien können wochenlang auf Oberflächen überleben und sind gegen viele Desinfektionsmittel resistent. Dies macht eine konsequente Hygiene im Krankenhaus unerlässlich.
Symptome und Krankheitsverlauf
MRSA-Infektionen können sich sehr unterschiedlich äußern, abhängig davon, wo im Körper die Infektion auftritt. Häufige Manifestationen sind:
Haut- und Weichteilinfektionen: Beginnend mit kleinen, roten Beulen, die sich zu schmerzhaften Abszessen entwickeln können. Diese enthalten oft Eiter und können sich schnell ausbreiten.
Invasive Infektionen: Wenn MRSA in tiefere Gewebe oder die Blutbahn eindringt, können schwerwiegende Komplikationen auftreten, einschließlich Sepsis, Pneumonie, Endokarditis oder Osteomyelitis.
Postoperative Wundinfektionen: Nach chirurgischen Eingriffen können MRSA-Infektionen zu verzögerter Wundheilung, Gewebenekrose und der Notwendigkeit weiterer Operationen führen.
Der Krankheitsverlauf hängt stark von der Lokalisation der Infektion und dem Immunstatus des Patienten ab. Unbehandelt können MRSA-Infektionen lebensbedrohlich werden.
Diagnostik und Nachweis
Die Diagnose einer MRSA-Infektion erfolgt durch mikrobiologische Untersuchungen. Dabei werden Proben aus verdächtigen Bereichen entnommen und im Labor auf das Vorhandensein von MRSA getestet. Wichtige Diagnoseverfahren umfassen:
Abstriche: Von Wunden, Nasen-Rachen-Raum oder anderen verdächtigen Stellen werden Proben entnommen und kultiviert.
Blutkultur: Bei Verdacht auf eine systemische Infektion werden Blutproben auf MRSA untersucht.
Resistenztestung: Gleichzeitig wird getestet, gegen welche Antibiotika die gefundenen Bakterien resistent sind.
Molekularbiologische Verfahren: Moderne PCR-Techniken können MRSA schneller nachweisen als herkömmliche Kulturverfahren.
Die schnelle und genaue Diagnose ist entscheidend für den Behandlungserfolg und die Eindämmung der Ausbreitung im Krankenhaus.
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Behandlungsmöglichkeiten
Die Behandlung von MRSA-Infektionen ist aufgrund der Antibiotikaresistenz eine medizinische Herausforderung. Dennoch stehen verschiedene Therapieoptionen zur Verfügung:
Reserveantibiotika: Medikamente wie Vancomycin, Linezolid oder Daptomycin können auch bei MRSA-Infektionen wirksam sein. Diese Antibiotika werden nur bei schweren Infektionen eingesetzt, um weitere Resistenzentwicklungen zu vermeiden.
Kombinationstherapie: Oft werden mehrere Antibiotika gleichzeitig verabreicht, um die Wirksamkeit zu erhöhen und Resistenzentwicklungen zu verhindern.
Chirurgische Intervention: Bei ausgedehnten Infektionen oder Abszessen kann eine operative Entfernung des infizierten Gewebes notwendig sein.
Lokale Behandlung: Oberflächliche Infektionen können mit lokalen antiseptischen Maßnahmen behandelt werden.
Die Therapiedauer ist oft länger als bei anderen bakteriellen Infektionen und muss individuell angepasst werden.
Präventionsmaßnahmen im Krankenhaus
Die Prävention von MRSA-Infektionen ist von entscheidender Bedeutung, da die Behandlung schwierig und nicht immer erfolgreich ist. Krankenhäuser müssen umfassende Hygienemaßnahmen implementieren:
Standardhygiene: Regelmäßige und gründliche Händedesinfektion ist die wichtigste Maßnahme zur Verhinderung der Übertragung.
Isolationsmaßnahmen: Patienten mit MRSA-Infektionen sollten in Einzelzimmern untergebracht werden, um eine Ausbreitung zu verhindern.
Screening-Programme: Regelmäßige Untersuchungen von Risikopatienten können helfen, MRSA-Träger frühzeitig zu identifizieren.
Umgebungsdesinfektion: Patientenzimmer und medizinische Geräte müssen regelmäßig und gründlich desinfiziert werden.
Personalschulung: Medizinisches Personal muss über die Risiken und Präventionsmaßnahmen informiert und geschult werden.
Rechtliche Grundlagen bei MRSA-Infektionen

Patienten, die sich während eines Krankenhausaufenthalts mit MRSA infizieren, stehen oft vor der Frage, ob sie Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz haben. Die rechtliche Bewertung hängt von verschiedenen Faktoren ab und erfordert eine fundierte Bewertung durch einen Rechtsanwalt im Medizinrecht
Behandlungsvertrag: Zwischen Patient und Krankenhaus besteht ein Behandlungsvertrag nach § 630a BGB, der den Behandlungsvertrag zwischen Patient und Krankenhaus regelt und das Krankenhaus zur ordnungsgemäßen Behandlung und Pflege verpflichtet.
Hygienestandards: Krankenhäuser sind verpflichtet, die vom Robert Koch-Institut (RKI) und der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) empfohlenen Hygienestandards einzuhalten, um nosokomiale Infektionen wie MRSA zu vermeiden.
Beweislast: Grundsätzlich muss der Patient beweisen, dass ein Behandlungsfehler oder Hygienemangel zur Infektion geführt hat.
Haftungsvoraussetzungen: Für eine Haftung müssen ein Behandlungsfehler, ein Schaden und ein ursächlicher Zusammenhang zwischen beiden nachgewiesen werden. Dies stellt die grundlegenden Voraussetzungen für eine Haftung nach dem BGB (insbesondere § 280 BGB) dar.
Bei groben Behandlungsfehlern oder systematischen Hygienemängeln kann eine Beweislastumkehr in Betracht kommen, was bedeutet, dass das Krankenhaus die ordnungsgemäße Behandlung und Hygiene nachweisen muss, wodurch die Erfolgsaussichten für den Patienten steigen.
Typische Fallkonstellationen und Haftungsrisiken
In der Praxis treten verschiedene Situationen auf, in denen Krankenhäuser für MRSA-Infektionen haftbar gemacht werden können. Dies sind typische Fälle von Behandlungsfehlern, die eine Haftung begründen können:
Unzureichende Hygienemaßnahmen: Wenn nachweislich Hygienestandards nicht eingehalten wurden, kann dies einen Behandlungsfehler darstellen.
Mangelhafte Isolierung: Wird ein MRSA-positiver Patient nicht ordnungsgemäß isoliert und infiziert andere Patienten, kann eine Haftung entstehen.
Verzögerte Diagnose: Wenn MRSA-Infektionen nicht rechtzeitig erkannt und behandelt werden, können sich die Schäden vergrößern.
Unvollständige Aufklärung: Patienten müssen über das Risiko nosokomialer Infektionen aufgeklärt werden, insbesondere bei Risikoeingriffen.
Die Bewertung jedes Falls erfordert eine genaue Analyse der Umstände und eine medizinische Begutachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen.
Beweissicherung und Dokumentation
Für eine erfolgreiche Geltendmachung von Ansprüchen ist eine umfassende Beweissicherung entscheidend:
Medizinische Unterlagen: Alle Behandlungsunterlagen, Laborwerte und Befunde müssen vollständig vorliegen.
Hygienedokumentation: Nachweise über durchgeführte Hygienemaßnahmen und Isolierungsverfahren sind wichtig.
Zeitlicher Verlauf: Der genaue Zeitpunkt der Infektion und der Krankheitsverlauf müssen dokumentiert werden.
Gutachterliche Bewertung: Eine medizinische Begutachtung durch einen Sachverständigen ist meist unerlässlich.
Eine frühe Beweissicherung erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen erheblich.
Schadensersatz und Schmerzensgeld
Bei nachgewiesenen Behandlungsfehlern im Zusammenhang mit MRSA-Infektionen können verschiedene Ansprüche entstehen:
Schmerzensgeld: Für erlittene körperliche und seelische Schäden kann Schmerzensgeld verlangt werden. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Infektion und den Folgeschäden. Bei der Bewertung der angemessenen Höhe helfen Orientierungswerte, jedoch ist eine kritische Einordnung des Schmerzensgelds durch einen Fachanwalt unerlässlich.
Behandlungskosten: Zusätzliche Behandlungskosten durch die Infektion können als Schadensersatz bei Behandlungsfehlern ersetzt werden.
Verdienstausfall: Wenn die Infektion zu längerer Arbeitsunfähigkeit führt, kann Verdienstausfall geltend gemacht werden.
Haushaltsführungsschaden: Kosten für eine Haushalthilfe können ersatzfähig sein.
Die Höhe der Entschädigung hängt vom Einzelfall ab und kann erheblich variieren.
Besonderheiten bei MRSA-Infektionen
Krankenhauskeim MRSA bringt spezielle rechtliche Herausforderungen mit sich, die sich von anderen Behandlungsfehlern unterscheiden. Die Multiresistenz dieser Bakterien führt oft zu langwierigen und komplizierten Behandlungsverläufen, die erhebliche gesundheitliche und finanzielle Folgen haben können. Patienten sollten daher bei Verdacht auf eine nosokomiale MRSA-Infektion umgehend rechtliche Beratung suchen, um ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen. Weitere detaillierte Informationen zu Krankenhauskeimen und Schmerzensgeld finden Sie in unserem spezialisierten Artikel zu diesem Thema.
Checkliste für Betroffene
Wenn Sie vermuten, sich im Krankenhaus mit MRSA infiziert zu haben:
- Sammeln Sie alle medizinischen Unterlagen und Befunde
- Dokumentieren Sie den zeitlichen Verlauf der Infektion
- Lassen Sie sich eine Kopie Ihrer Patientenakte aushändigen
- Suchen Sie umgehend einen auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt auf
- Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Ansprüche
- Lassen Sie die Behandlung durch einen unabhängigen Sachverständigen bewerten
- Prüfen Sie, ob eine Meldung an die Krankenhaushygiene erfolgt ist
- Dokumentieren Sie alle Folgeschäden und zusätzlichen Behandlungskosten
Handlungsempfehlung

MRSA-Infektionen stellen sowohl medizinisch als auch rechtlich eine besondere Herausforderung dar. Die Resistenz gegen Antibiotika macht diese Infektionen gefährlich und schwer behandelbar. Für Patienten ist es wichtig zu wissen, dass sie bei nachgewiesenen Behandlungsfehlern oder Hygienemängeln Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz haben können.
Die Durchsetzung solcher Ansprüche erfordert jedoch eine sorgfältige Beweisführung und fachkundige rechtliche Beratung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu verstehen und durchzusetzen. Eine frühzeitige Beratung kann entscheidend für den Erfolg Ihrer Ansprüche sein.
Bei Verdacht auf eine MRSA-Infektion durch Behandlungsfehler sollten Sie nicht zögern, professionelle Hilfe zu suchen. Die Komplexität dieser Fälle erfordert sowohl medizinische als auch juristische Expertise, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Unsere Fachanwälte für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht stehen Ihnen mit ihrer langjährigen Erfahrung zur Seite.
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Häufig gestellte Fragen
1. Höchste Spezialisierung auf Behandlungsfehler
Im Medizinrecht gilt unser Grundsatz „Spezialisten statt Generalisten“.
Innerhalb des breiten Medizinrechts haben wir uns ausschließlich auf Behandlungsfehler spezialisiert. Unsere Anwälte bearbeiten ausschließlich Arzthaftungsfälle und haben bereits über 500 abgeschlossene Fälle vorzuweisen.
In der Bearbeitung eines medizinrechtlichen Mandats bedarf es, neben Sorgfalt und Hingabe, unserer hohen anwaltlichen Spezialisierung, um den Fallstricken dieses Rechtsgebiets gerecht zu werden.
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Hier profitieren Sie von über 30 Jahren Erfahrung bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldern.
Die Verzahnung von Versicherungsrecht, Persoenenschadensrecht und Medizinrecht, ermöglicht uns, Sie in jedem Teilbereich allumfassend und in Kenntnis sämtlicher Wechselwirkungen vertreten zu können. Hierfür arbeiten für Sie unsere Fachanwälte im Medizinrecht mit unseren Fachanwälten aus dem Versicherungsrecht Hand in Hand, um wirklich alle Ihre Ansprüche betrachten zu können.
2. Medizinische Kenntnisse
Es hat kein anderes Rechtsgebiet so starke, interdisziplinäre Überschneidungen mit der juristisch zu bewertenden Sachmaterie wie das Arzthaftungsrecht:
Eine Behandlungsdokumentation auf Fehler zu analysieren oder das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens auszuwerten und kritisch zu hinterfragen, setzt den sicheren Umgang mit medizinischen Fachtermini und Behandlungsabläufen voraus. Diese Sachkenntnisse gehen über das juristische Studium hinaus und können nur durch einen spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt umgesetzt werden.
Diesen Kenntnisstand transparent macht für Sie der hierfür notwendige Fachanwaltstitel „Fachanwalt Medizinrecht“, die hohe Spezialisierung unserer Rechtsanwälte sowie die spezielle Ausrichtung und Erfahrung unserer Kanzlei im Arzthaftungsrecht.
3. Abläufe und Begutachtung
Wir bearbeiten Ihren Fall individuell, klären den Behandlungsverlauf für Sie auf und setzen schließlich Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche bei den Behandlern und Versicherungen durch. Die Kenntnis über übliche Abläufe, Verzögerungsrisiken und Gutachterschleifen helfen uns dabei, Ihre Ansprüche effizient durchsetzen zu können.
Die medizinische Sachverhaltsaufklärung halten wir für den Kern eines erfolgreichen Mandats.
Viele Kanzleien reichen hierbei „blind“ Behandlungsunterlagen bei medizinischen Sachverständigen ein und erreichen damit nur ein negatives oder sogar ein juristisch nicht verwertbares Gutachten. Die Zusammenarbeit mit Sachverständigen und insbesondere die Formulierung eines juristisch-medizinischen Gutachtenauftrages grenzt unsere Arbeit klar von anderen Kanzleien ab und erhöht maßgeblich die Erfolgsquote der durch uns festgestellten Behandlungsfehler.
4. Auszeichnungen, Vertrauen und Sozialkompetenz
Wie in all unseren Mandaten, erfordert ein solches Vertrauensverhältnis Persönlichkeit und Verständnis für Ihre Situation. Neben unserer fachlichen Expertise zeichnen wir uns vor allem durch Sozialkompetenz und das nötige Einfühlungsvermögen gegenüber unserer Mandantschaft aus. Wir hören Ihnen zu, erklären Ihnen jeden Verfahrensschritt und nehmen uns Zeit für Ihren Fall.
5. Fortbildung und Engagement
So wie der Kenntnisstand in der Medizin rasant fortschreitet und sich weiterentwickelt, bleiben auch wir über sämtliche Neuerungen im Personenschadensrecht und Medizinrecht informiert. Ihr arzthaftungsrechtliches Mandat wird bei uns nach den aktuell geltenden juristischen Standards und unter Berücksichtigung sämtlicher praktischer Möglichkeiten (zum Beispiel Gutachtermöglichkeiten) geführt. Wir arbeiten mit an der praktischen Durchsetzung von Patientenrechten. Über die aktuelle Rechtssprechung halten wir uns und auch Sie stets durch unseren Kanzleiblog informiert.
6. Tätigkeit in ganz Deutschland
Wir sind für Sie im Medizinrecht in Hildesheim, der Region Hannover, Braunschweig und darüber hinaus auch in ganz Deutschland tätig. Unser Sachverständigennetzwerk und die Kanzleiorganisation über die elektronische Akte erlaubt es uns, Ihren Fall bundesweit zu betreuen. Selbstverständlich nehmen wir dabei trotzdem jeden Gerichtstermin persönlich für Sie wahr. Unseren Mehraufwand bei einer bundesweiten Vetretung berechnen wir Ihnen bei einem schweren Personenschaden nicht, weshalb unsere Beauftragung Sie nicht mehr kostet als die eines weniger spezialisierten, ortsansässigen Rechtsanwalts.
Mehr Informationen:
Es lassen sich folgende, wesentliche Handlungsfelder eines Rechtsanwalts im Arzthaftungsrecht/Medizinrecht festhalten:
- Beratung und Strategie in Ihrem individuellen Fall
- Die Aufklärung Ihrer Behandlung
- Bezifferung und Geltendmachung Ihres Schmerzensgeldes und weiterer Schadensersatzansprüche
- Durchsetzung und Verhandlung mit den Haftpflichtversicherungen der Ärzte/Krankenhäuser
- Verfahren vor der Ärztekammer
Mit unserer Beauftragung sichern wir Ihnen zu:
- Ihren Einzelfall bestmöglich medizinisch aufzuklären
- Erstellung eines ergebnisorientierten und auch verwertbaren Gutachtens
- Fingerspitzengefühl sowie Kenntnis über praktische Abläufe bei der Verhandlung mit den Haftpflichtversicherern
- Kenntnis und Darstellung aller Ihrer Ansprüche durch juristische Fachkompetenz im Schadensrecht
- (zeitliche) Effizienz bei der Durchsetzung, damit Sie sich auf sich und Ihre Genesung konzentrieren können
- Erfahrung im Umgang mit Sachverständigen und den Arzthaftungskammern der Landgerichte
- Eine ebenso kritische Auswertung von negativen Gutachten
Mehr erfahren:
MRSA steht für Methicillin-resistente Staphylococcus aureus. Es handelt sich um Bakterien, die gegen das Antibiotikum Methicillin und viele andere Antibiotika resistent sind, wodurch sie schwer zu behandeln sind.
MRSA-Infektionen können von oberflächlichen Hautinfektionen bis hin zu lebensbedrohlichen systemischen Infektionen reichen. Die Gefährlichkeit hängt von der Lokalisation der Infektion und dem Immunstatus des Patienten ab.
Ja, wenn nachweislich Behandlungsfehler oder Hygienemängel zur Infektion geführt haben. Sie müssen jedoch beweisen, dass ein Verschulden des Krankenhauses vorliegt.
Bei nachgewiesenem Behandlungsfehler können Sie Schmerzensgeld, Schadensersatz für zusätzliche Behandlungskosten, Verdienstausfall und andere Folgeschäden geltend machen.
Achten Sie auf Hygienemaßnahmen, informieren Sie sich über die Hygienemaßnahmen des Krankenhauses und sprechen Sie bei Bedenken das medizinische Personal an.
Informieren Sie umgehend das medizinische Personal, lassen Sie sich auf MRSA testen und sammeln Sie alle medizinischen Unterlagen für eine eventuelle rechtliche Bewertung.
Die Behandlung erfolgt mit speziellen Reserveantibiotika wie Vancomycin oder Linezolid. Bei schweren Infektionen können operative Eingriffe notwendig sein.
Grundsätzlich ja, jedoch können bei nachgewiesenem Behandlungsfehler die Kosten vom Krankenhaus oder dessen Versicherung übernommen werden.
Die Behandlungsdauer variiert je nach Schwere der Infektion und kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen dauern.
Ja, MRSA ist übertragbar. Deshalb sind Hygienemaßnahmen und gegebenenfalls Isolation wichtig, um eine Ausbreitung zu verhindern.