Schädelhirntraumata 2. Grades führen zu erheblichen Schmerzensgeldansprüchen zwischen 20.000 und 100.000 Euro nach § 253 Abs. 2 BGB. Entscheidend sind Langzeitfolgen wie kognitive Beeinträchtigungen und Persönlichkeitsveränderungen. Die Bewertung erfordert umfassende medizinische Dokumentation, neuropsychologische Gutachten und die Berücksichtigung komplexer Verjährungsfristen. Spezialisierte rechtliche Beratung ist für die erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche unerlässlich.