Inhalt:
Rechtliche Grundlagen des groben Behandlungsfehlers
Typische Beispiele für grobe Behandlungsfehler
Ganzheitlicher Ansatz für optimale Erfolgsaussichten
Fallkonstellationen aus der Praxis
Prävention und Patientenrechte
Praktische Tipps für Betroffene
Checkliste: Verdacht auf groben Behandlungsfehler
Das Wichtigste im Überblick:
Ein grober Behandlungsfehler stellt eine besondere Kategorie medizinischer Fehler dar, die weitreichende rechtliche Konsequenzen hat. Im Gegensatz zu einfachen Behandlungsfehlern liegt hier ein objektiv eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln vor, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint.
Die Bedeutung dieser Unterscheidung geht weit über eine reine Kategorisierung hinaus: Bei groben Behandlungsfehlern kehrt sich die Beweislast um. Während Patienten normalerweise beweisen müssen, dass ein Behandlungsfehler zu ihrem Schaden geführt hat, muss bei groben Fehlern der Arzt oder das Krankenhaus beweisen, dass der Fehler nicht ursächlich für den eingetretenen Schaden war. Als Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um diese rechtlichen Vorteile optimal zu nutzen
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Rechtliche Grundlagen des groben Behandlungsfehlers
Definition und Abgrenzung
Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln in objektiv eindeutiger Weise verstoßen wird und der Fehler aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint. Diese Definition basiert auf der ständigen Rechtsprechung und wurde in § 630h BGB kodifiziert (Stand: Juli 2025).
Die Bewertung erfolgt nicht nach subjektiven Maßstäben des behandelnden Arztes, sondern nach objektiven Kriterien. Entscheidend ist, ob ein Arzt gleicher Fachrichtung unter vergleichbaren Umständen den Fehler als völlig unverständlich bewerten würde.
Beweislastumkehr als zentrale Rechtsfolge
Die wichtigste rechtliche Konsequenz eines groben Behandlungsfehlers ist die Beweislastumkehr gemäß § 630h Abs. 5 BGB. Dies bedeutet, dass nicht der Patient beweisen muss, dass der Fehler zu seinem Schaden geführt hat, sondern die beklagte Seite muss beweisen, dass der grobe Fehler nicht ursächlich für den eingetretenen Schaden war.
Diese Regelung erleichtert es Patienten erheblich, ihre Ansprüche durchzusetzen, da der Nachweis der Kausalität zwischen Behandlungsfehler und Schaden oft schwierig zu führen ist.
Typische Beispiele für grobe Behandlungsfehler
Chirurgische Eingriffe
Seitenverwechslung bei Operationen gehört zu den klassischen Beispielen grober Behandlungsfehler. Die Verwechslung von Patienten oder Körperteilen bei Operationen, etwa die Amputation des falschen Beins oder die Operation an der falschen Körperseite, liegt ein objektiv eindeutiger Verstoß gegen elementare Behandlungsregeln vor.
Vergessen von Fremdkörpern im Operationsgebiet stellt ebenfalls einen groben Behandlungsfehler dar. Das Zurücklassen von Tupfern, Kompressen, Pinzetten oder anderen OP-Instrumenten im Körper verursacht oft schwere Komplikationen und hätte durch ordnungsgemäße Kontrollen vermieden werden können.
Verletzung vitaler Strukturen durch grob fahrlässige Operationstechnik kann als grober Behandlungsfehler gewertet werden. Dies betrifft beispielsweise die Durchtrennung wichtiger Nerven oder Gefäße bei Routineeingriffen, wenn dies auf mangelnde Sorgfalt zurückzuführen ist.
Grobe Hygieneverstöße wie die Verwendung unsteriler Instrumente bei Operationen gelten als schwerwiegende Behandlungsfehler und können zu lebensbedrohlichen Infektionen führen.
Diagnose und Befunderhebung
Übersehen offensichtlicher Symptome schwerer Erkrankungen kann einen groben Behandlungsfehler darstellen. Wenn beispielsweise charakteristische Anzeichen eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls nicht erkannt werden, obwohl sie für jeden Arzt der entsprechenden Fachrichtung offensichtlich sein müssten.
Unterlassen gebotener Diagnostik bei eindeutigen Hinweisen auf eine schwere Erkrankung ist ein weiterer Bereich grober Behandlungsfehler. Wenn etwa bei starken Brustschmerzen und entsprechender Vorgeschichte keine EKG-Untersuchung durchgeführt wird.
Fehlinterpretation eindeutiger Befunde kann als grober Behandlungsfehler gewertet werden, wenn die Befunde so eindeutig sind, dass ihre Fehlinterpretation objektiv nicht mehr verständlich erscheint.
Medikamentöse Behandlung
Drastische Überdosierung von Medikamenten, die zu schweren Nebenwirkungen oder Vergiftungserscheinungen führt, stellt einen groben Behandlungsfehler dar. Ein Beispiel aus der Praxis: Bei einer Routineoperation verwechselte ein Anästhesist zwei Medikamente und verabreichte eine zehnfache Überdosis eines Narkosemittels, was zu schweren Hirnschädigungen führte.
Verwechslung von Medikamenten mit völlig unterschiedlichen Wirkstoffen und Indikationen kann als grober Behandlungsfehler gewertet werden, insbesondere wenn die Verwechslung offensichtlich ist.
Verabreichung kontraindizierter Medikamente trotz bekannter Allergien oder Unverträglichkeiten des Patienten ist ein klassischer Fall eines groben Behandlungsfehlers.
Dokumentationsfehler
Völlige Unterlassung der Dokumentation wichtiger Behandlungsschritte oder Patientenreaktionen kann als grober Behandlungsfehler gewertet werden. Die ordnungsgemäße Dokumentation ist eine grundlegende ärztliche Pflicht.
Nachträgliche Manipulation von Behandlungsunterlagen stellt einen besonders schweren Fall dar und wird regelmäßig als grober Behandlungsfehler bewertet.
Unvollständige Aufklärungsdokumentation bei Eingriffen mit erheblichen Risiken kann unter Umständen als grober Behandlungsfehler gewertet werden, wenn die Dokumentationslücken so gravierend sind, dass sie nicht mehr verständlich erscheinen.
Ganzheitlicher Ansatzfür optimale Erfolgsaussichten
Unser spezialisiertes Vorgehen
Wir verfolgen einen umfassenden, mehrstufigen Ansatz, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten:
Sorgfältige Analyse und Beweissicherung bildet das Fundament unserer Arbeit. Wir beginnen mit einer akribischen Prüfung aller relevanten medizinischen Unterlagen, einschließlich Krankenakten, Behandlungsprotokollen und Laborbefunden. Bei Bedarf konsultieren wir renommierte medizinische Sachverständige, um fundierte Gutachten einzuholen.
Strategieentwicklung erfolgt maßgeschneidert für Ihren Fall. Basierend auf unserer Analyse entwickeln wir eine individuelle rechtliche Strategie. Wir berücksichtigen dabei alle relevanten Aspekte Ihres Falls, von der Art des Behandlungsfehlers bis hin zu den langfristigen Auswirkungen auf Ihre Lebensqualität.
Außergerichtliche Verhandlungen stehen zunächst im Fokus. In den meisten Fällen streben wir eine außergerichtliche Einigung an. Wir treten in Verhandlungen mit der Gegenseite – sei es das Krankenhaus, die Ärzte oder deren Versicherungen. Unser Ziel ist es, eine faire und angemessene Entschädigung für Sie zu erreichen.
Gerichtliche Vertretung erfolgt bei Bedarf mit vollem Engagement. Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck vor Gericht. Unsere Anwälte sind mit den Besonderheiten von Arzthaftungsprozessen bestens vertraut.
Beweissicherung und Gutachten
Die medizinische Begutachtung spielt eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir arbeiten mit einem bundesweiten Netzwerk medizinischer Gutachter zusammen, um objektive Bewertungen der Behandlung zu erhalten.
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Fallkonstellationen aus der Praxis
Die folgenden Fallbeispiele verdeutlichen die Komplexität und Tragweite grober Behandlungsfehler:
In der Geburtshilfe werden häufig grobe Behandlungsfehler festgestellt, wenn während der Geburt auftretende Komplikationen nicht erkannt oder falsch behandelt werden. Beispielsweise das Übersehen von Anzeichen eines Sauerstoffmangels des Kindes oder die verspätete Entscheidung zu einem Kaiserschnitt trotz eindeutiger Indikation. Das Übersehen einer eindeutigen Notsituation des Kindes, die einen sofortigen Kaiserschnitt erfordert hätte, stellt einen gravierenden Fehler dar.
Die Folgen solcher Fehler sind oft besonders schwerwiegend, da sie zu dauerhaften Schäden beim Kind führen können. Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Mutter und Kind werden in der Geburtshilfe strenge Maßstäbe angelegt. Für Betroffene ist es wichtig zu wissen, dass bei groben Behandlungsfehlern in der Geburtshilfe oft erhebliche Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld durchgesetzt werden können.
Notfallmedizin
In der Notfallmedizin können grobe Behandlungsfehler entstehen, wenn lebensbedrohliche Situationen nicht erkannt oder falsch behandelt werden. Ein typisches Beispiel: Ein 45-jähriger Patient stellte sich mit starken Brustschmerzen in der Notaufnahme vor. Trotz typischer Symptome wurde kein EKG durchgeführt und der Patient mit der Diagnose „Muskelzerrung“ nach Hause geschickt. Wenige Stunden später erlitt er einen schweren Herzinfarkt mit bleibenden Schäden. Das Gericht wertete das Unterlassen des EKGs als groben Behandlungsfehler.
Das Übersehen eines Pneumothorax bei einem Unfallpatienten mit Atemnot oder die Fehlbehandlung eines kardiogenen Schocks sind weitere Beispiele für solche Fehler.
Die besonderen Umstände der Notfallmedizin werden bei der Bewertung berücksichtigt, jedoch rechtfertigen Zeitdruck und Stress nicht jeden Fehler.
Intensivmedizin
Auf Intensivstationen können grobe Behandlungsfehler durch mangelnde Überwachung oder falsche Therapieentscheidungen entstehen. Das Übersehen von Alarmsignalen bei der Patientenüberwachung oder die Fehleinschätzung kritischer Laborwerte sind typische Beispiele.
Die komplexen Behandlungssituationen in der Intensivmedizin erfordern besondere Sorgfalt und Aufmerksamkeit. Fehler, die auf mangelnde Überwachung oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, werden entsprechend streng bewertet.
Prävention und Patientenrechte
Aktive Rolle der Patienten
Patienten können durch bewusstes Handeln dazu beitragen, das Risiko von Behandlungsfehlern zu reduzieren:
Gründliche Information über geplante Eingriffe und Behandlungen ermöglicht es Ihnen, aktiv am Behandlungsprozess teilzunehmen und potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen. Fundiertes Wissen ist die Basis für informierte Entscheidungen.
Aktives Nachfragen ist Ihr Recht als Patient. Zögern Sie nicht, Fragen zu stellen, wenn Sie etwas nicht verstehen. Ärzte und medizinisches Personal sollten in der Lage sein, Ihre Fragen verständlich zu beantworten.
Vertrauensperson mitbringen kann bei wichtigen Arztgesprächen hilfreich sein. Diese kann nicht nur emotionale Unterstützung bieten, sondern auch wichtige Informationen aufnehmen, die Ihnen vielleicht entgehen.
Aktuelle Medikamentenliste führen ist essentiell. Eine stets aktuelle Liste aller Medikamente, die Sie einnehmen, hilft mögliche Wechselwirkungen zu vermeiden und stellt sicher, dass Ihr behandelnder Arzt alle relevanten Informationen hat.
Zweitmeinung einholen sollten Sie nicht scheuen, besonders bei schwerwiegenden Diagnosen oder Eingriffen. Ein zusätzlicher fachlicher Blickwinkel kann wertvolle Einsichten liefern und Ihre Entscheidungsfindung unterstützen.
Diese proaktiven Schritte können dazu beitragen, Ihre Sicherheit als Patient zu erhöhen und das Risiko von Behandlungsfehlern zu minimieren.
Praktische Tipps für Betroffene
Dokumentation und Beweissicherung
Sofortige Dokumentation aller Auffälligkeiten und Komplikationen ist entscheidend. Führen Sie ein Behandlungstagebuch und notieren Sie alle Symptome, Gespräche und Behandlungsschritte.
Sicherung von Unterlagen sollte umgehend erfolgen. Fordern Sie Kopien aller Behandlungsunterlagen an, bevor diese möglicherweise verändert oder vernichtet werden.
Zeugen benennen kann wichtig sein. Angehörige oder andere Personen, die bei Behandlungen anwesend waren, sollten als potenzielle Zeugen identifiziert werden.
Erste Schritte nach einem vermuteten groben Behandlungsfehler
Systematische Dokumentation ist der erste wichtige Schritt. Dokumentieren Sie den Behandlungsverlauf so detailliert wie möglich. Notieren Sie sorgfältig Daten, Namen der behandelnden Ärzte und des Pflegepersonals sowie alle Gespräche und relevanten Vorkommnisse. Diese genaue Aufzeichnung kann später von unschätzbarem Wert sein.
Medizinische Zweitmeinung einholen ist oft sinnvoll, um die Behandlung fachlich bewerten zu lassen. Lassen Sie sich von einem anderen Arzt untersuchen, um Ihren Gesundheitszustand unabhängig beurteilen zu lassen.
Beweissicherung durch Unterlagen sollte umgehend erfolgen. Fordern Sie Ihre vollständige Krankenakte an. Sie haben das Recht, diese einzusehen und Kopien zu erhalten, was einen wichtigen Schritt zur Beweissicherung darstellt.
Beratung durch Fachanwälte für Medizinrecht sollte zeitnah erfolgen. Eine fachkundige juristische Beratung ist oft der Schlüssel zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei einem vermuteten groben Behandlungsfehler.
Kontakt zu Gutachtern kann über spezialisierte Anwälte hergestellt werden. Medizinische Begutachtung ist oft entscheidend für den Nachweis eines groben Behandlungsfehlers.
Verjährungsfristenbeachten
Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Behandlungsfehlern beträgt grundsätzlich drei Jahre ab Kenntnis des Schadens und der haftungsbegründenden Umstände. Bei groben Behandlungsfehlern können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen abweichende Verjährungsregelungen Anwendung finden.
Rechtzeitige Geltendmachung von Ansprüchen ist daher wichtig, um Verjährung zu vermeiden. Eine fachkundige Beratung sollte daher nicht zu lange hinausgezögert werden.
Checkliste:Verdacht auf groben Behandlungsfehler
Sofortmaßnahmen
- Alle Symptome und Komplikationen dokumentieren
- Behandlungsunterlagen anfordern und sichern
- Zeugen identifizieren und Kontaktdaten notieren
- Medizinische Zweitmeinung einholen
- Fachkundige Rechtsberatung suchen
Rechtliche Prüfung
- Verjährungsfristen ermitteln
- Kausalitätszusammenhang bewerten lassen
- Schadenshöhe beziffern
- Versicherungsschutz prüfen
- Außergerichtliche Lösungsmöglichkeiten erkunden
Langfristige Planung
- Behandlungskosten dokumentieren
- Ausfallzeiten und Verdienstausfall belegen
- Dauerhafte Gesundheitsschäden bewerten lassen
- Rehabilitation und Therapiekosten planen
- Sozialrechtliche Ansprüche prüfen
Die Bedeutung professioneller Unterstützung
Ein grober Behandlungsfehler stellt eine besondere Kategorie medizinischer Fehler dar, die durch objektiv eindeutige Verstöße gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln gekennzeichnet ist. Die damit verbundene Beweislastumkehr erleichtert es Patienten erheblich, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Die Bewertung, ob ein grober Behandlungsfehler vorliegt, erfordert umfassende medizinische und rechtliche Expertise. Betroffene sollten daher nicht zögern, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
Angesichts der Komplexität der Materie und der oft schwerwiegenden Folgen grober Behandlungsfehler ist eine spezialisierte Beratung durch Experten im Medizinrecht unerlässlich. Nur so können Betroffene sicherstellen, dass ihre Ansprüche vollständig und erfolgreich geltend gemacht werden.
Die Durchsetzung von Ansprüchen bei groben Behandlungsfehlern erfordert nicht nur rechtliche Expertise, sondern auch ein tiefes Verständnis der medizinischen Zusammenhänge. Eine ganzheitliche Betreuung, die sowohl die rechtlichen als auch die medizinischen Aspekte berücksichtigt, ist daher der Schlüssel zum Erfolg.
Bei Verdacht auf einen groben Behandlungsfehler sollten Betroffene daher schnell handeln und sich professionelle Unterstützung holen. Die Erfolgsaussichten sind bei groben Behandlungsfehlern deutlich besser als bei einfachen Fehlern, jedoch nur, wenn die Ansprüche fachkundig und zeitnah geltend gemacht werden.
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Häufig gestellte Fragen
1. Höchste Spezialisierung auf Behandlungsfehler
Im Medizinrecht gilt unser Grundsatz „Spezialisten statt Generalisten“.
Innerhalb des breiten Medizinrechts haben wir uns ausschließlich auf Behandlungsfehler spezialisiert. Unsere Anwälte bearbeiten ausschließlich Arzthaftungsfälle und haben bereits über 500 abgeschlossene Fälle vorzuweisen.
In der Bearbeitung eines medizinrechtlichen Mandats bedarf es, neben Sorgfalt und Hingabe, unserer hohen anwaltlichen Spezialisierung, um den Fallstricken dieses Rechtsgebiets gerecht zu werden.
Neben der Korrespondenz mit den Versicherungen und den medizinischen Sachverständigen, sowie der Erstellung präziser Gutachtenaufträge und Behandlungschronologien für eine Aufklärung Ihres Falls, steht vor allem die Auseinandersetzung mit medizinischen Sachverhalten im Mittelpunkt des Mandats.
Hier profitieren Sie von über 30 Jahren Erfahrung bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldern.
Die Verzahnung von Versicherungsrecht, Persoenenschadensrecht und Medizinrecht, ermöglicht uns, Sie in jedem Teilbereich allumfassend und in Kenntnis sämtlicher Wechselwirkungen vertreten zu können. Hierfür arbeiten für Sie unsere Fachanwälte im Medizinrecht mit unseren Fachanwälten aus dem Versicherungsrecht Hand in Hand, um wirklich alle Ihre Ansprüche betrachten zu können.
2. Medizinische Kenntnisse
Es hat kein anderes Rechtsgebiet so starke, interdisziplinäre Überschneidungen mit der juristisch zu bewertenden Sachmaterie wie das Arzthaftungsrecht:
Eine Behandlungsdokumentation auf Fehler zu analysieren oder das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens auszuwerten und kritisch zu hinterfragen, setzt den sicheren Umgang mit medizinischen Fachtermini und Behandlungsabläufen voraus. Diese Sachkenntnisse gehen über das juristische Studium hinaus und können nur durch einen spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt umgesetzt werden.
Diesen Kenntnisstand transparent macht für Sie der hierfür notwendige Fachanwaltstitel „Fachanwalt Medizinrecht“, die hohe Spezialisierung unserer Rechtsanwälte sowie die spezielle Ausrichtung und Erfahrung unserer Kanzlei im Arzthaftungsrecht.
3. Abläufe und Begutachtung
Wir bearbeiten Ihren Fall individuell, klären den Behandlungsverlauf für Sie auf und setzen schließlich Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche bei den Behandlern und Versicherungen durch. Die Kenntnis über übliche Abläufe, Verzögerungsrisiken und Gutachterschleifen helfen uns dabei, Ihre Ansprüche effizient durchsetzen zu können.
Die medizinische Sachverhaltsaufklärung halten wir für den Kern eines erfolgreichen Mandats.
Viele Kanzleien reichen hierbei „blind“ Behandlungsunterlagen bei medizinischen Sachverständigen ein und erreichen damit nur ein negatives oder sogar ein juristisch nicht verwertbares Gutachten. Die Zusammenarbeit mit Sachverständigen und insbesondere die Formulierung eines juristisch-medizinischen Gutachtenauftrages grenzt unsere Arbeit klar von anderen Kanzleien ab und erhöht maßgeblich die Erfolgsquote der durch uns festgestellten Behandlungsfehler.
4. Auszeichnungen, Vertrauen und Sozialkompetenz
Wie in all unseren Mandaten, erfordert ein solches Vertrauensverhältnis Persönlichkeit und Verständnis für Ihre Situation. Neben unserer fachlichen Expertise zeichnen wir uns vor allem durch Sozialkompetenz und das nötige Einfühlungsvermögen gegenüber unserer Mandantschaft aus. Wir hören Ihnen zu, erklären Ihnen jeden Verfahrensschritt und nehmen uns Zeit für Ihren Fall.
5. Fortbildung und Engagement
So wie der Kenntnisstand in der Medizin rasant fortschreitet und sich weiterentwickelt, bleiben auch wir über sämtliche Neuerungen im Personenschadensrecht und Medizinrecht informiert. Ihr arzthaftungsrechtliches Mandat wird bei uns nach den aktuell geltenden juristischen Standards und unter Berücksichtigung sämtlicher praktischer Möglichkeiten (zum Beispiel Gutachtermöglichkeiten) geführt. Wir arbeiten mit an der praktischen Durchsetzung von Patientenrechten. Über die aktuelle Rechtssprechung halten wir uns und auch Sie stets durch unseren Kanzleiblog informiert.
6. Tätigkeit in ganz Deutschland
Wir sind für Sie im Medizinrecht in Hildesheim, der Region Hannover, Braunschweig und darüber hinaus auch in ganz Deutschland tätig. Unser Sachverständigennetzwerk und die Kanzleiorganisation über die elektronische Akte erlaubt es uns, Ihren Fall bundesweit zu betreuen. Selbstverständlich nehmen wir dabei trotzdem jeden Gerichtstermin persönlich für Sie wahr. Unseren Mehraufwand bei einer bundesweiten Vetretung berechnen wir Ihnen bei einem schweren Personenschaden nicht, weshalb unsere Beauftragung Sie nicht mehr kostet als die eines weniger spezialisierten, ortsansässigen Rechtsanwalts.
Mehr Informationen:
Es lassen sich folgende, wesentliche Handlungsfelder eines Rechtsanwalts im Arzthaftungsrecht/Medizinrecht festhalten:
- Beratung und Strategie in Ihrem individuellen Fall
- Die Aufklärung Ihrer Behandlung
- Bezifferung und Geltendmachung Ihres Schmerzensgeldes und weiterer Schadensersatzansprüche
- Durchsetzung und Verhandlung mit den Haftpflichtversicherungen der Ärzte/Krankenhäuser
- Verfahren vor der Ärztekammer
Mit unserer Beauftragung sichern wir Ihnen zu:
- Ihren Einzelfall bestmöglich medizinisch aufzuklären
- Erstellung eines ergebnisorientierten und auch verwertbaren Gutachtens
- Fingerspitzengefühl sowie Kenntnis über praktische Abläufe bei der Verhandlung mit den Haftpflichtversicherern
- Kenntnis und Darstellung aller Ihrer Ansprüche durch juristische Fachkompetenz im Schadensrecht
- (zeitliche) Effizienz bei der Durchsetzung, damit Sie sich auf sich und Ihre Genesung konzentrieren können
- Erfahrung im Umgang mit Sachverständigen und den Arzthaftungskammern der Landgerichte
- Eine ebenso kritische Auswertung von negativen Gutachten
Mehr erfahren:
Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln in objektiv eindeutiger Weise verstoßen wird und der Fehler aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint. Bei einfachen Behandlungsfehlern handelt es sich um Abweichungen vom Standard, die jedoch noch nachvollziehbar sind.
Bei groben Behandlungsfehlern muss nicht der Patient beweisen, dass der Fehler zu seinem Schaden geführt hat, sondern der Arzt oder das Krankenhaus muss beweisen, dass der Fehler nicht ursächlich war. Dies erleichtert die Durchsetzung von Ansprüchen erheblich.
Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre ab Kenntnis des Schadens und der haftungsbegründenden Umstände. Bei groben Behandlungsfehlern können jedoch besondere Regelungen greifen, die eine längere Frist zur Folge haben.
Dokumentieren Sie alle Symptome und Komplikationen, sichern Sie Behandlungsunterlagen, holen Sie eine medizinische Zweitmeinung ein und suchen Sie fachkundige rechtliche Beratung. Zögern Sie nicht, da Verjährungsfristen zu beachten sind.
Die Kosten hängen vom Einzelfall ab. Oft arbeiten wir auf Basis einer Erfolgshonorarvereinbarung, sodass Sie kein finanzielles Risiko tragen. Viele Anwälte bieten eine kostenlose Erstberatung an und in geeigneten Fällen kann ein Erfolgshonorar vereinbart werden, um das Kostenrisiko zu verringern. Im Erfolgsfall werden die Anwaltskosten in der Regel von der Gegenseite bzw. deren Versicherung übernommen.
Nicht zwangsläufig. Viele Fälle werden außergerichtlich durch Verhandlungen mit den Haftpflichtversicherungen der Ärzte oder Krankenhäuser gelöst. Erst wenn keine Einigung erzielt werden kann, wird der Weg zum Gericht beschritten. Wir setzen zunächst immer auf Verhandlungen, bereiten aber gleichzeitig sorgfältig eine mögliche Klage vor, um Ihre Position zu stärken.
Medizinische Gutachter sind oft entscheidend für den Nachweis eines groben Behandlungsfehlers. Sie bewerten die Behandlung nach den aktuellen medizinischen Standards und können die Schwere des Fehlers einschätzen.
Die Höhe hängt vom Einzelfall ab und umfasst Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall und weitere Schäden. Bei groben Behandlungsfehlern mit schweren Folgen können die Ansprüche sehr hoch sein.
Auch wenn der Arzt den Fehler bestreitet, kann durch Gutachten und andere Beweise der grobe Behandlungsfehler nachgewiesen werden. Die Beweislastumkehr erleichtert dabei die Durchsetzung der Ansprüche.
Ja, Angehörige können unter bestimmten Umständen eigene Ansprüche haben, beispielsweise auf Schmerzensgeld bei Schockschäden oder auf Hinterbliebenengeld bei Todesfällen. Die Ansprüche sind jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

