FallbeispieleFallbeispieleFallbeispielePersonenschädenRA Dr. Arlett BlankeVersicherungsrechtBG-Rente nach schweren Verbrennungsverletzungen bei Tankarbeiten

10. September 2022

Der Mandant hatte bei Tankarbeiten schwere, lebensgefährliche Verbrennungen erlitten. Die Berufsgenossenschaft hatte den Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt und eingewandt, dass der Mandant zum Unfallzeitpunkt eine Pause gemacht und im Tank stehend eine Zigarette geraucht habe, so dass sich ein von ihm selbst gesetztes Risiko verwirklicht habe.

Das zuständige Sozialgericht hat die Klage des Mandanten auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls nach Vernehmung von Zeugen abgewiesen und einen Arbeitsunfall verneint. Da das Einlegen einer Zigarettenpause dem privaten Bereich zuzuordnen sei, bestehe kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Selbst wenn man nicht von einer Pause ausgehen würde, wäre das Rauchen am Arbeitsplatz verboten gewesen und es hätte sich damit um eine unversicherte Tätigkeit gehandelt.

Das Landessozialgericht hat auf unsere Berufung hin nach neu durchgeführter Beweisaufnahme entschieden, dass ein Arbeitsunfall hier zu bejahen sei. Die Zeugen hätten nicht mehr zweifelsfrei bestätigen können, dass der Mandant zum Zeitpunkt der Verpuffung tatsächlich geraucht habe. Zudem hätten Verstöße des damaligen Arbeitgebers gegen Arbeitsschutzvorschriften nahegelegen, die eine Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall rechtfertigen würden.

Dem Mandanten, der durch den Unfall berufsunfähig geworden und zwischenzeitlich auf Sozialleistungen angewiesen war, wurde damit neben weiteren Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung auch die BG-Rente zuerkannt.

Dr. Arlett Blanke