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BG-Rente nach schweren Verbrennungsverletzungen bei Tankarbeiten

Der Mandant hatte bei Tankarbeiten schwere, lebensgefährliche Verbrennungen erlitten. Die Berufsgenossenschaft hatte den Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt und eingewandt, dass der Mandant zum Unfallzeitpunkt eine Pause gemacht und im Tank stehend eine Zigarette geraucht habe, so dass sich ein von ihm selbst gesetztes Risiko verwirklicht habe. Das zuständige Sozialgericht hat die Klage des Mandanten...