AllgemeinArtikelArtikelMedizinrechtRA Marco SchneiderÜbernahme Behandlungskosten Lipödem

6. Mai 2022

Ein Lipödem ist für die Betroffenen nicht nur mit gesundheitlichen Einschränkungen, sondern auch mit einer psychischen Belastung verbunden. Die gestörte Fettverteilung schränkt die Mobilität der Betroffenen ein und führt zu einer unnatürlichen Verteilung der körperlichen Proportionen. Nur mit einer gezielten Therapie können die Symptome gelindert und die Krankheit eingedämmt werden.

Was ist ein Lipödem?

Bei einem Lipödem handelt es sich um eine chronische Fettverteilungsstörung, die in der Regel Frauen betrifft. In Deutschland sind etwa 3,8 Millionen Frauen davon betroffen. Die Fettansammlungen treten meist an den Beinen, inklusive Hüften und an den Armen auf. Daraus resultiert eine ungleichmäßige Fettverteilung, die die „normalen“ körperlichen Proportionen durcheinander bringt. Die Betroffenen leiden in der Regel auch unter starken Schmerzen, welche durch die Schwellungen der erkrankten Körperstellen hervorgerufen werden. Die Krankheit wird in drei Stadien unterteilt. Stadium I ist die leichteste und Stadium III die schwerste Form des Lipödems.

Wie wird ein Lipödem behandelt?

Eine ursächliche Behandlung von Lipödemen ist bisher nicht möglich. Die Symptome können also nur gelindert werden und ein Voranschreiten der Krankheit bestmöglich verhindert werden.

Als Therapie gegen das Voranschreiten eines Lipödems gelten:

  • Die Kompressionstherapie,
  • Die Lymphdrainage,
  • Die Liposuktion

Die Kompressionstherapie und die Lymphdrainage gelten dabei als konventionelle Behandlungsmethoden und werden von den Krankenkassen bei Diagnose eines Lipödems übernommen.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Liposuktion?

Bei einer Liposuktion handelt es sich um eine Fettabsaugung, durch welche die betroffenen krankhaften Fettzellen entfernt werden. Dieser Eingriff verhilft den Betroffenen zu einer besseren Lebensqualität. Seit 2019 gibt es die Richtlinie für Krankenkassen, welche vorschreibt, dass die Krankenkassen bei einem Lipödem im Stadium III die Kosten einer Liposuktion unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen müssen.

Die Voraussetzungen sind folgende:

  1. Es muss sechs Monate lang eine konservative Therapie erfolglos durchgeführt worden sein und
  2. der BMI des betroffenen Patienten liegt unter 40 (bei einem BMI zwischen 35 und 40 muss zunächst eine Adipositas-Behandlung durchgeführt werden)

Handelt es sich um eine Erkrankung in Stadium I oder II lehnen die Krankenkassen eine Kostenübernahme einer Liposuktion in der Regel ab. Dann kann nur durch die Teilnahme an einer Studie eine Operation mit Kostenübernahme erfolgen. Ein Anspruch auf die Teilnahme an einer solchen Studie besteht jedoch nicht.

Die Potentialbehandlung

Gerichtlich kann festgestellt werden, dass es sich bei Unstimmigkeiten tatsächlich um eine Erkrankung in Stadium III handelt und nicht, wie von der Krankenkasse behauptet, um ein leichteres Stadium.

Außerdem kann eine mögliche Potentialbehandlung nachgewiesen werden. Dabei handelt es sich um eine Untersuchungs- und Behandlungsmethode, die noch nicht in den Katalog der Kassenleistungen aufgenommen worden ist und auch noch keine Empfehlung diesbezüglich besteht, aber das Potential dazu aufweist.

Der Gesetzgeber hat dazu im Jahr 2019 klargestellt, dass dieser Anspruch auch bestehen kann, wenn Studien zu dieser Behandlungsmethode noch laufen. Die Erfolgsaussichten eines Verfahrens gegen die Krankenkasse auf die Übernahme der Kosten für eine Liposuktion sind damit deutlich gestiegen.

Unser Vergleichsfall: 

Liposuktion Übernahme durch Krankenkasse

RA Marco Schneider