MedizinrechtRA Marco SchneiderSchmerzensgeld nach Ärztepfusch: Ihre Rechte und Ansprüche durchsetzen

21. April 2025

Das Wichtigste im Überblick:

Nach einem ärztlichen Behandlungsfehler haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz – die Höhe richtet sich nach Schwere und Folgen des Fehlers
Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Patienten, bei groben Behandlungsfehlern kann sich diese jedoch umkehren
Spezialisierte Rechtsanwälte wie Scharffetter & Blanke können Ihre Erfolgsaussichten einschätzen und Ihre Ansprüche professionell durchsetzen

Wenn Sie Opfer eines Ärztepfuschs geworden sind, stehen Sie vor großen Herausforderungen: Neben den gesundheitlichen Folgen müssen Sie sich mit komplexen medizinrechtlichen Fragen zum Schmerzensgeld nach Ärztepfusch auseinandersetzen. In dieser belastenden Situation benötigen Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der im Medizinrecht spezialisiert ist, Ihre Interessen vertritt und für eine angemessene Entschädigung kämpft.

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Was versteht man unter einem Behandlungsfehler?

Ärzte, Pfleger, Hebammen und andere medizinische Fachkräfte sind gesetzlich zum fachgerechten Handeln verpflichtet. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn gegen anerkannte medizinische Standards verstoßen wird und dadurch ein Gesundheitsschaden entsteht. Unsere hochspezialisierte Kanzlei verfügt über die medizinische Expertise, um jeden Verdachtsfall gründlich zu analysieren und die verschiedenen Fehlerarten zu identifizieren.

Ein Diagnosefehler entsteht, wenn wichtige Symptome übersehen oder falsch interpretiert werden. Bei einem Behandlungsfehler durch Unterlassen werden notwendige Maßnahmen nicht eingeleitet. Operationsfehler umfassen die fehlerhafte Durchführung chirurgischer Eingriffe. Zu den Aufklärungsfehlern zählt die unzureichende Information über Risiken und Alternativen. Medikationsfehler entstehen durch falsche Dosierung oder ungeeignete Arzneimittel. Ein Nachsorgefehler besteht in der mangelnden Kontrolle des Heilungsverlaufs. Hygienefehler basieren auf der Missachtung grundlegender Hygienestandards. Pflegefehler entstehen durch unsachgemäße pflegerische Betreuung.

Nicht jede erfolglose Behandlung oder jede Komplikation stellt automatisch einen Behandlungsfehler dar. Entscheidend ist, ob der Arzt oder das medizinische Personal die erforderliche Sorgfalt hat vermissen lassen. In unserer kostenlosen Erstberatung klären wir präzise ab, ob in Ihrem Fall ein Behandlungsfehler vorliegt.

Die emotionale Belastung nach einem Behandlungsfehler

Nach einem Behandlungsfehler sind viele Patienten nicht nur körperlich, sondern auch seelisch stark belastet. Häufig berichten unsere Mandanten von:

  • Tiefem Vertrauensverlust in das medizinische System
  • Wut und Enttäuschung über den erlittenen Schaden
  • Ängsten bezüglich bleibender gesundheitlicher Einschränkungen
  • Sorgen über finanzielle Folgen und berufliche Einschränkungen
  • Gefühlen der Hilflosigkeit gegenüber Kliniken und Versicherungen
  • Unsicherheit im Umgang mit weiteren notwendigen Behandlungen

Diese emotionale Belastung ist ein wesentlicher Teil des erlittenen Schadens und wird bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt. Wir bei Scharffetter & Blanke verstehen diese besondere Situation und begegnen unseren Mandanten mit dem nötigen Einfühlungsvermögen.

Ihre Ansprüche bei einem Behandlungsfehler

Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich Anspruch auf zwei Arten von Entschädigung:

Schmerzensgeld

Das Schmerzensgeld dient dem Ausgleich immaterieller Schäden und umfasst:

  • Physische Schmerzen
  • Psychische Belastungen
  • Einbußen an Lebensqualität
  • Dauerhafte Beeinträchtigungen
  • Entstellungen und ästhetische Einbußen

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach verschiedenen Faktoren:

  • Schwere und Dauer der erlittenen Schmerzen
  • Ausmaß der körperlichen und psychischen Folgen
  • Anzahl und Länge von Krankenhausaufenthalten
  • Notwendigkeit von Folgeoperationen
  • Dauerhafte Einschränkungen und Behinderungen

Schadensersatz

Der Schadensersatz deckt die materiellen Schäden ab:

  • Behandlungs- und Heilungskosten
  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschaden
  • Pflegekosten
  • Umbaumaßnahmen (z.B. behindertengerechte Wohnung)
  • Mehraufwendungen im Alltag

Mehr zu dem Thema Schmerzengeld können Sie hier erfahren:

Schmerzensgeld nach einem Behandlungsfehler als Ausgleich und Genugtuung

Schmerzensgeldtabellen – Eine Orientierung und kritische Einordnung

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Die Beweislage bei Behandlungsfehlern

Eine der größten Herausforderungen bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen ist die Beweisführung. Grundsätzlich muss der Patient nachweisen:

  1. Dass ein Behandlungsfehler vorliegt
  2. Dass dieser Fehler seinen Gesundheitsschaden verursacht hat

Diese Beweislast stellt für medizinische Laien oft eine unüberwindbare Hürde dar. Hier setzt unsere Expertise an: Wir wissen, welche Unterlagen relevant sind und wie medizinische Gutachten zu interpretieren sind.

Beweiserleichterungen für Patienten

In bestimmten Fällen sieht das Gesetz Beweiserleichterungen vor. Bei groben Behandlungsfehlern kehrt sich die Beweislast um – der Arzt muss dann beweisen, dass sein Fehler nicht ursächlich für den Schaden war. Zu den Situationen, in denen eine Beweislastumkehr greifen kann, zählen:

  • Fehlen oder Unvollständigkeit der Patientendokumentation
  • Eingriffe ohne ausreichende Aufklärung oder Einwilligung
  • Anwendung riskanter Neulandmethoden anstelle bewährter Verfahren
  • Schwerwiegende Hygienemängel und Keiminfektionen
  • Unterlassen medizinisch gebotener Befunderhebungen
  • Einsatz unqualifizierten Personals

Unsere Expertise bei Scharffetter & Blanke

Als hochspezialisierte Kanzlei für Medizinrecht wissen wir bei Scharffetter & Blanke, wie wir Ihre Ansprüche nach Behandlungsfehlern durchsetzen können. Unsere fachliche Spezialisierung spiegelt sich in über 200 positiven Mandantenbewertungen wider, die unsere kompetente und einfühlsame Arbeitsweise bestätigen. Unser interdisziplinäres Team vereint juristisches und medizinisches Fachwissen, um Ihren Fall optimal zu vertreten.

Der Weg zu Ihrem Recht - So gehen wir vor

1. Erstberatung und Fallanalyse

In unserem kostenlosen Erstgespräch schildern Sie uns Ihren Fall ohne finanzielles Risiko. Wir geben Ihnen eine fundierte erste Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten zu geben und erläutern das weitere Vorgehen detailliert. Bringen Sie, falls möglich, bereits vorhandene Unterlagen mit, damit unsere hochspezialisierten Experten Ihren Fall direkt beurteilen können.

2. Beweissicherung und Akteneinsicht

Nach Mandatierung beantragen wir umgehend Akteneinsicht bei allen beteiligten Stellen und sichern wichtige Beweise. Wir führen eine ausführliche medizinische Sachverhaltsaufklärung durch, erstellen ein detailliertes Gedächtnisprotokoll mit Ihnen und dokumentieren alle relevanten Fakten mit größter Sorgfalt. Unser spezialisiertes Team weiß genau, welche Unterlagen für Ihren Fall entscheidend sind.

3. Medizinische Begutachtung

Wir verfügen über ein exzellentes Netzwerk unabhängiger medizinischer Gutachter, die wir bei Bedarf hinzuziehen. Diese bewerten den Fall aus fachlicher Sicht und dokumentieren den Behandlungsfehler sowie dessen Folgen präzise. Unsere herausragende Spezialisierung im Medizinrecht ermöglicht es uns, selbst komplexe medizinische Sachverhalte korrekt einzuordnen.

4. Außergerichtliche Verhandlungen

Mit einer fundierten Beweislage treten wir in Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung des Behandelnden. Unsere hohe Spezialisierung führt dazu, dass wir in vielen Fällen eine angemessene außergerichtliche Einigung erreichen, was Ihnen langwierige Prozesse erspart.

5. Gerichtliches Verfahren

Sollte keine Einigung erzielt werden, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor Gericht. Durch unsere Spezialisierung sind wir mit den relevanten Richtern und Sachverständigen bestens vertraut und können Ihre Ansprüche effektiv durchsetzen.

Praktische Tipps für Betroffene


Was tun bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler?


  1. Dokumentieren Sie alles
    • Führen Sie ein Gedächtnisprotokoll
    • Notieren Sie Namen von beteiligten Ärzten und Pflegepersonal
    • Halten Sie Termine und Gespräche schriftlich fest
    • Fotografieren Sie sichtbare Schäden
  2. Sichern Sie Ihre Patientenakte
    • Fordern Sie Ihre vollständige Patientenakte an
    • Lassen Sie sich Befunde, Röntgenbilder und Labordaten aushändigen
    • Achten Sie auf Vollständigkeit der Unterlagen
  3. Holen Sie eine Zweitmeinung ein
    • Konsultieren Sie einen unabhängigen Facharzt
    • Lassen Sie Ihre Beschwerden medizinisch dokumentieren
  4. Vermeiden Sie übereilte Schritte
    • Unterschreiben Sie keine Abfindungsangebote
    • Verzichten Sie auf direkte Konfrontation mit dem behandelnden Arzt
    • Stellen Sie keine Strafanzeige ohne rechtliche Beratung
  5. Suchen Sie spezialisierte Rechtsberatung
    • Kontaktieren Sie einen auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt
    • Nutzen Sie kostenlose Erstberatungsangebote

Die rechtlichen Grundlagen für Ihre Ansprüche



Die Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Behandlungsfehlern basieren auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen:

  • § 253 Abs. 2 BGB: Regelt den Anspruch auf Schmerzensgeld für immaterielle Schäden
  • §§ 630a ff. BGB: Definiert die Pflichten im Behandlungsvertrag und Patientenrechte
  • § 280 BGB: Begründet den Schadensersatzanspruch bei Pflichtverletzung
  • § 823 BGB: Regelt die deliktische Haftung bei Gesundheitsschäden

Warum Sie bei Schmerzensgeld nach Ärztepfusch professionelle Hilfe benötigen




Die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen nach einem Behandlungsfehler ist komplex und erfordert spezialisiertes Fachwissen. Als Laie stehen Sie Ärzten, Kliniken und deren Versicherungen gegenüber, die über erhebliche Ressourcen und Erfahrung verfügen. Unsere Spezialisierung im Medizinrecht und die ausführliche medizinische Sachverhaltsaufklärung ermöglichen Ihnen den entscheidenden Vorteil in diesem ungleichen Kampf.

Mit Scharffetter & Blanke haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Ihre Erfolgsaussichten in einer kostenlosen Erstberatung realistisch einschätzt. Unsere hochspezialisierten Anwälte übernehmen die Beweisführung mit größter Professionalität und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Wir begleiten Sie emotional und fachlich durch den gesamten Prozess und stellen uns mit unserer umfassenden Erfahrung schützend vor Sie.

Unser Ziel ist nicht nur die finanzielle Entschädigung, sondern auch die Anerkennung des erlittenen Unrechts und die Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen. Wir sehen uns als Patientenanwälte, die nicht nur juristisch, sondern auch menschlich an der Seite der Geschädigten stehen. Unsere kostenlose Erstberatung bietet Ihnen einen risikofreien Einstieg in den Prozess der Wiedergutmachung.

Vertrauen Sie auf unsere 30-jährige Erfahrung im Arzthaftungsrecht, unsere tiefe medizinische Expertise und die über 200 positiven Bewertungen zufriedener Mandanten. Lassen Sie uns gemeinsam für Ihr Recht kämpfen.

Jetzt von Zur kostenlosen Ersteinschätzung

Ihre Ansprechpartner

Elisa Chiappetta

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Medizinrecht

Marco Schneider

Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkte: Medizinrecht, Arzthaftungsrecht

Häufig gestellte Fragen

Warum wir?

1. Höchste Spezialisierung auf Behandlungsfehler

Im Medizinrecht gilt unser Grundsatz „Spezialisten statt Generalisten“.

Innerhalb des breiten Medizinrechts haben wir uns ausschließlich auf Behandlungsfehler spezialisiert. Unsere Anwälte bearbeiten ausschließlich Arzthaftungsfälle und haben bereits über 500 abgeschlossene Fälle vorzuweisen.

In der Bearbeitung eines medizinrechtlichen Mandats bedarf es, neben Sorgfalt und Hingabe, unserer hohen anwaltlichen Spezialisierung, um den Fallstricken dieses Rechtsgebiets gerecht zu werden.

Neben der Korrespondenz mit den Versicherungen und den medizinischen Sachverständigen, sowie der Erstellung präziser Gutachtenaufträge und Behandlungschronologien für eine Aufklärung Ihres Falls, steht vor allem die Auseinandersetzung mit medizinischen Sachverhalten im Mittelpunkt des Mandats.

Hier profitieren Sie von über 30 Jahren Erfahrung bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldern.

Die Verzahnung von Versicherungsrecht, Persoenenschadensrecht und Medizinrecht, ermöglicht uns, Sie in jedem Teilbereich allumfassend und in Kenntnis sämtlicher Wechselwirkungen vertreten zu können. Hierfür arbeiten für Sie unsere Fachanwälte im Medizinrecht mit unseren Fachanwälten aus dem Versicherungsrecht Hand in Hand, um wirklich alle Ihre Ansprüche betrachten zu können.

2. Medizinische Kenntnisse

Es hat kein anderes Rechtsgebiet so starke, interdisziplinäre Überschneidungen mit der juristisch zu bewertenden Sachmaterie wie das Arzthaftungsrecht:

Eine Behandlungsdokumentation auf Fehler zu analysieren oder das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens auszuwerten und kritisch zu hinterfragen, setzt den sicheren Umgang mit medizinischen Fachtermini und Behandlungsabläufen voraus. Diese Sachkenntnisse gehen über das juristische Studium hinaus und können nur durch einen spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt umgesetzt werden.

Diesen Kenntnisstand transparent macht für Sie der hierfür notwendige Fachanwaltstitel „Fachanwalt Medizinrecht“, die hohe Spezialisierung unserer Rechtsanwälte sowie die spezielle Ausrichtung und Erfahrung unserer Kanzlei im Arzthaftungsrecht.

3. Abläufe und Begutachtung

Wir bearbeiten Ihren Fall individuell, klären den Behandlungsverlauf für Sie auf und setzen schließlich Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche bei den Behandlern und Versicherungen durch. Die Kenntnis über übliche Abläufe, Verzögerungsrisiken und Gutachterschleifen helfen uns dabei, Ihre Ansprüche effizient durchsetzen zu können.

Die medizinische Sachverhaltsaufklärung halten wir für den Kern eines erfolgreichen Mandats.

Viele Kanzleien reichen hierbei „blind“ Behandlungsunterlagen bei medizinischen Sachverständigen ein und erreichen damit nur ein negatives oder sogar ein juristisch nicht verwertbares Gutachten. Die Zusammenarbeit mit Sachverständigen und insbesondere die Formulierung eines juristisch-medizinischen Gutachtenauftrages grenzt unsere Arbeit klar von anderen Kanzleien ab und erhöht maßgeblich die Erfolgsquote der durch uns festgestellten Behandlungsfehler.

4. Auszeichnungen, Vertrauen und Sozialkompetenz

Wie in all unseren Mandaten, erfordert ein solches Vertrauensverhältnis Persönlichkeit und Verständnis für Ihre Situation. Neben unserer fachlichen Expertise zeichnen wir uns vor allem durch Sozialkompetenz und das nötige Einfühlungsvermögen gegenüber unserer Mandantschaft aus. Wir hören Ihnen zu, erklären Ihnen jeden Verfahrensschritt und nehmen uns Zeit für Ihren Fall.

Unsere Kanzlei ist hierfür mit über 200 Bewertungen und Referenzen auf Google.de und Anwalt.de ausgezeichnet.

5. Fortbildung und Engagement

So wie der Kenntnisstand in der Medizin rasant fortschreitet und sich weiterentwickelt, bleiben auch wir über sämtliche Neuerungen im Personenschadensrecht und Medizinrecht informiert. Ihr arzthaftungsrechtliches Mandat wird bei uns nach den aktuell geltenden juristischen Standards und unter Berücksichtigung sämtlicher praktischer Möglichkeiten (zum Beispiel Gutachtermöglichkeiten) geführt. Wir arbeiten mit an der praktischen Durchsetzung von Patientenrechten. Über die aktuelle Rechtssprechung halten wir uns und auch Sie stets durch unseren Kanzleiblog informiert.

6. Tätigkeit in ganz Deutschland

Wir sind für Sie im Medizinrecht in Hildesheim, der Region Hannover, Braunschweig und darüber hinaus auch in ganz Deutschland tätig. Unser Sachverständigennetzwerk und die Kanzleiorganisation über die elektronische Akte erlaubt es uns, Ihren Fall bundesweit zu betreuen. Selbstverständlich nehmen wir dabei trotzdem jeden Gerichtstermin persönlich für Sie wahr. Unseren Mehraufwand bei einer bundesweiten Vetretung berechnen wir Ihnen bei einem schweren Personenschaden nicht, weshalb unsere Beauftragung Sie nicht mehr kostet als die eines weniger spezialisierten, ortsansässigen Rechtsanwalts.

Mehr Informationen:

Recht haben und Recht bekommen – Warum die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Medizinrecht unumgänglich ist

Was wir tun

Es lassen sich folgende, wesentliche Handlungsfelder eines Rechtsanwalts im Arzthaftungsrecht/Medizinrecht festhalten:

  • Beratung und Strategie in Ihrem individuellen Fall
  • Die Aufklärung Ihrer Behandlung
  • Bezifferung und Geltendmachung Ihres Schmerzensgeldes und weiterer Schadensersatzansprüche
  • Durchsetzung und Verhandlung mit den Haftpflichtversicherungen der Ärzte/Krankenhäuser
  • Verfahren vor der Ärztekammer

Mit unserer Beauftragung sichern wir Ihnen zu:

  • Ihren Einzelfall bestmöglich medizinisch aufzuklären
  • Erstellung eines ergebnisorientierten und auch verwertbaren Gutachtens
  • Fingerspitzengefühl sowie Kenntnis über praktische Abläufe bei der Verhandlung mit den Haftpflichtversicherern
  • Kenntnis und Darstellung aller Ihrer Ansprüche durch juristische Fachkompetenz im Schadensrecht
  • (zeitliche) Effizienz bei der Durchsetzung, damit Sie sich auf sich und Ihre Genesung konzentrieren können
  • Erfahrung im Umgang mit Sachverständigen und den Arzthaftungskammern der Landgerichte
  • Eine ebenso kritische Auswertung von negativen Gutachten

Mehr erfahren:

Unsere Leistungen für Patienten

Was gilt rechtlich als Behandlungsfehler oder "Ärztepfusch"?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn medizinisches Personal gegen anerkannte Standards verstößt und dadurch ein Gesundheitsschaden entsteht. In unserer kostenlosen Erstberatung klären wir mit unserer 30-jährigen Erfahrung, ob in Ihrem Fall tatsächlich ein entschädigungspflichtiger Behandlungsfehler vorliegt.

Wie hoch kann ein Schmerzensgeld nach einem Behandlungsfehler ausfallen?

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Schwere und Folgen des Fehlers, von einigen tausend Euro bei leichten Schäden bis zu sechsstelligen Beträgen bei schwerwiegenden Folgen. Unsere hochspezialisierte Kanzlei mit über 200 positiven Mandantenbewertungen setzt regelmäßig überdurchschnittliche Entschädigungen durch.

Wer muss den Behandlungsfehler beweisen?

Grundsätzlich trägt der Patient die Beweislast für den Behandlungsfehler und dessen ursächlichen Zusammenhang mit dem Gesundheitsschaden. Unsere ausführliche medizinische Sachverhaltsaufklärung und 30-jährige Erfahrung helfen dabei, selbst komplexe medizinische Zusammenhänge nachzuweisen.

Wie lange dauert ein Verfahren zur Durchsetzung von Schmerzensgeld?

Außergerichtliche Einigungen können innerhalb von 6-12 Monaten erreicht werden, gerichtliche Verfahren dauern meist 1-3 Jahre. Durch unsere hohe Spezialisierung im Medizinrecht erreichen wir in vielen Fällen eine zeitnahe Lösung für unsere Mandanten.

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?

Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende, beginnend mit Kenntnis vom Fehler. Vereinbaren Sie schnellstmöglich unsere kostenlose Erstberatung, damit wir mit unserer 30-jährigen Erfahrung rechtzeitig die richtigen Schritte einleiten können.

Was kostet mich die anwaltliche Vertretung bei einem Arzthaftungsfall?

Die erste Einschätzung Ihres Falls ist für Sie kostenlos. Die weiteren Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Umfang der erforderlichen Tätigkeit. Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir besprechen die Kostenfrage transparent im Erstgespräch. In geeigneten Fällen bieten wir auch Erfolgshonorare an, womit für Sie kein Kostenrisiko besteht und Sie uns in jeder wirtschaftlichen Situation beauftragen können.

Sollte ich eine Strafanzeige gegen den Arzt stellen?

Wir raten in der Regel von einer Strafanzeige ab, da dies die zivilrechtliche Durchsetzung von Ansprüchen verzögern kann. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung erläutern wir Ihnen mit unserer 30-jährigen Erfahrung die strategisch klügste Vorgehensweise in Ihrem individuellen Fall.

Was sollte ich tun, wenn die Versicherung mir direkt eine Abfindung anbietet?

Unterschreiben Sie keine Abfindungsangebote ohne unsere spezialisierte anwaltliche Beratung. Durch unsere Erfahrung und wissen wir genau, welche Entschädigungshöhe angemessen ist und wie wir diese für Sie durchsetzen können.

Brauche ich ein medizinisches Gutachten und wer trägt die Kosten dafür?

Ein medizinisches Gutachten ist meist notwendig und wird bei uns durch ausführliche medizinische Sachverhaltsaufklärung vorbereitet. Dank unserer hochspezialisierten Expertise arbeiten wir mit den besten Gutachtern zusammen, und im Erfolgsfall trägt die Gegenseite die Kosten.

Kann ich auch nach einem bereits abgeschlossenen Behandlungsvertrag noch Ansprüche geltend machen?

Ja, solange die Ansprüche nicht verjährt sind, können Sie diese auch nach Abschluss der Behandlung geltend machen. Vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung, bei der wir mit unserer 30-jährigen Erfahrung Ihre Ansprüche prüfen.

Schildern Sie uns gerne Ihren Fall

RA Marco Schneider

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