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Für viele Patienten kann die Beauftragung eines Rechtsanwalts eine Hürde darstellen.  In diesem Artikel soll Ihnen ein grober Überblick darüber gegeben werden, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts im Medizinrecht bei uns erwartet. Kontaktaufnahme Das arzthaftungsrechtliche Mandat beginnt immer mit Ihrer Kontaktaufnahme. Sie schildern uns Ihren Fall per E-Mail oder telefonisch. Die Rechtsanwälte prüfen...

Der folgende Artikel soll einen Überblick über unsere Arbeit im Arzthaftungsrecht geben. Ob in der Aufklärung Ihrer Behandlung oder der Durchsetzung und angemessenen Bezifferung von Patientenansprüchen – Hier sollen auch die Fallstricke und Einflussmöglichkeiten beleuchtet werden, die für Erfolg und Qualität eines jeden Verfahrensschritts maßgeblich sind.     Recht haben und Recht bekommen sind oft...

Fehlerstatistik der Bundesärztekammer Pro Jahr werden ca. 14.000 Behandlungen auf Behandlungsfehler untersucht. Hierbei bewerten die Gutachterkommissionen sowie die Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern diese Behandlungen im Hinblick auf die Arzthaftung. Aus diesen Verfahren werden Daten einheitlich erfasst und in einer bundesweiten statistischen Erhebung zusammengeführt. Die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern in Hannover ist...

Grobe Behandlungsfehler sind schwerwiegende Verstöße gegen medizinische Standards, die zur Beweislastumkehr zugunsten des Patienten führen. Typische Beispiele umfassen Seitenverwechslungen bei Operationen, vergessene Fremdkörper oder drastische Medikationsfehler. Die rechtlichen Folgen beinhalten erleichterte Schadensersatzdurchsetzung und höhere Entschädigungen. Bei Verdacht sind sofortige Dokumentation, Beweissicherung und spezialisierte anwaltliche Beratung entscheidend für erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung.

Viele Betroffene einer möglicherweise fehlerhaften Behandlung sind zunächst verunsichert. Freunde sagen Ihnen „Ärzte halten doch sowieso alle zusammen, da erreichst du nichts!“. Behandler weisen sie mit der Einordnung als „ein operationsimmanentes Risiko“ oder „einer schicksalhaften Komplikation“ ab und sie selbst sind mit der medizinischen Komplexität überfordert - Oft sieht sich der Betroffene mit seiner Vermutung allein gelassen und hat bereits einen langen Leidensweg hinter sich. Es fehlt schlicht die Kraft.