Ein Patient wurde mit der Diagnose Hodenkrebs konfrontiert und musste sich einer Operation sowie einer Chemotherapie unterziehen. Leider kam es dabei zu einem schwerwiegenden Behandlungsfehler: Aufgrund eines Dokumentationsfehlers erhielt der Patient an einem Tag versehentlich die doppelte Dosis der verordneten Chemotherapie.
Folgen des Behandlungsfehlers
Dieser Fehler hatte erhebliche gesundheitliche Konsequenzen für den Patienten. Er verlor 30 % seiner Nierenfunktion und musste intensivmedizinisch behandelt werden.
Erste Reaktion des Krankenhauses
Das Krankenhaus bot dem Patienten zunächst eine Abfindung in Höhe von 3.000 € an, um sämtliche Schadensersatzansprüche zu begleichen. Der Patient wandte sich daraufhin an unsere Kanzlei für eine fundierte rechtliche Beratung.
Rechtliche Einordnung
Hier kann durch die Vermeidbarkeit des Fehlverhaltens zum einen ein voll beherrschbares Risiko und zum anderen ein grober Behandlungsfehler angenommen werden.
Unser Vorgehen
- Gutachten einholen: Zunächst holten wir ein fachärztliches Gutachten ein, um die Zusammenhänge und Kausalitäten zu den weiteren Folgen des Behandlungsfehlers zu klären.
- Verhandlungen: Mit dem positiven Sachverständigengutachten in der Hand traten wir in Verhandlungen mit dem Krankenhaus ein.
- Erste Verhandlung: In der ersten Verhandlungsrunde konnten wir ein verbessertes Angebot in Höhe von 15.000 € erzielen.
- Weitere Verhandlung: Nach ausführlicher Darstellung des individuellen Falls und Heranziehung von Vergleichsurteilen, die ähnliche Fälle betrafen, gelang es uns, einen endgültigen Abfindungsbetrag in Höhe von 20.000 € für unseren Mandanten durchzusetzen.
Fazit
Durch unsere gezielte und sachkundige Vorgehensweise konnten wir für den Patienten eine angemessene Entschädigung für den erlittenen Schaden erwirken. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, bei Behandlungsfehlern professionelle rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Ansprüche effektiv durchzusetzen.
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht oder Fragen zu möglichen Schadensersatzansprüchen aufgrund von Behandlungsfehlern? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung.