Ab wann ist ein Foul eigentlich eine Körperverletzung? Der Empörung mancher Beteiligter auf und abseits des Fussballplatzes nach zu urteilen, sollten so manche Fouls neben einer bunten Karte des Schiedsrichters auch noch ein ganzes Strafverfahren nach sich ziehen.
Passend dazu bestätigte das OLG Hamm am 22.10.2012 ein Urteil des LG Dortmund, das einem Fußballspieler für die innerhalb eines Kreisligaspiels erlittenen Verletzungen ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 € zugesprochen hat. Der Geschädigte konnte aufgrund seiner Verletzungen seine berufliche Tätigkeit als Maler nicht mehr ausüben, worin sich auch die Höhe der Schadensersatzsumme begründet.
Grundsätzlich sind solche Beträge eher eine Seltenheit. Nur wenn ein Schaden dieser Größenordnung nachgewiesen werden kann, kommen vergleichbare Summen zustande. Bei kleineren Verletzungen ohne vergleichbare schwerwiegende Folgen werden deutlich geringere Summen veranschlagt.
Aber auch aus strafrechtlicher Sicht sollte auf die Spielpraxis geachtet werden, denn die reine Teilnahme am Fußballspiel an sich stellt keine Einwilligung gem. § 228 StGB für jegliches Verhalten des Gegners dar.
Es ist also wichtig festzuhalten, dass jeder Fußballspieler beim sonntäglichen Punktspiel rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst handelt. Denn impulsives Handeln und das Außerachtlassen von Sorgfaltsanforderungen kann sowohl Schmerzensgeldansprüche als auch ein Strafverfahren nach sich ziehen.
(Urteil OLG Hamm vom 22.10.2012 – I-6 U 241/11)
Nachzulesen unter: OLG Hamm, Urteil vom 22.10.2012 – I-6 U 241/11 – openJur