ArtikelArtikelArtikelPersonenschädenRA Dr. Arlett BlankeVersicherungsrechtAusschlussfristen in der privaten Unfallversicherung

4. Mai 2022

Ausschlussfristen in der privaten Unfallversicherung

In privaten Unfallversicherungsverträgen werden regelmäßig Ausschlussfristen für die Invaliditätsleistung vereinbart. Danach muss eine unfallbedingte Invalidität, also eine voraussichtlich dauerhafte Einschränkung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfallereignis eingetreten, vom Versicherungsnehmer innerhalb von 15 Monaten seit dem Unfallereignis beim Versicherer geltend gemacht und ebenfalls innerhalb von 15 Monaten seit dem Unfallereignis durch ärztliches Attest (sogenannte Invaliditätsbescheinigung) nachgewiesen werden. Die meisten Versicherer haben diese Ausschlussfristen allerdings bereits vertraglich verlängert.

Verpasst der Versicherungsnehmer eine dieser drei Fristen, droht der vollständige Ausschluss des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen.

Voraussetzung für einen Anspruchsausschluss ist allerdings, dass der Versicherer nach Eintritt des Leistungsfalls und Zugang der Unfallmeldung den Versicherten auf die Ausschlussfristen und die Folgen einer Fristversäumung hinweist. Ohne diesen Hinweis darf sich der Versicherer nicht auf die Ausschlussfrist berufen.

Es kommt vor, dass Versicherer den Versicherungsnehmer nach einer Unfallmeldung zwar über die einzuhaltenden Ausschlussfristen belehren, nicht jedoch auf die mit der Fristversäumung verbundene Rechtsfolge des vollständigen Anspruchsausschlusses bezüglich der Invaliditätsleistung hinweisen. Auch im Fall einer solchen unvollständigen Belehrung darf dem Versicherungsnehmer nicht die Versäumung einer Ausschlussfrist entgegengehalten werden.

Sollte der Versicherer die Zahlung einer Invaliditätsleistung mit Hinweis auf die Versäumung von versicherungsvertraglich vereinbarten Ausschlussfristen ablehnen, lohnt sich daher in jedem Fall, die Ablehnung anwaltlich überprüfen zu lassen.

Dr. Arlett Blanke