Unsere Mandantin war als angestellte OP-Ärztin tätig und litt seit ca. 15 Monaten an einer depressiven Episode aufgrund eines schweren Verkehrsunfalls ihres 10-jähigen Kindes, welcher zu einer Schwerbehinderung des Kindes geführt hatte. Aufgrund von Antriebslosigkeit und Panikattacken war sie vorerst nicht in der Lage, ihrer Tätigkeit weiter nachzugehen.
Die private BU-Versicherung verweigerte zunächst die Zahlung einer BU-Rente, erkannte diese dann aber doch nach Vorliegen eines von uns veranlassten Gegengutachtens an, mit dem die Berufsunfähigkeit der Mandantin bejaht wurde.
Nun erhält unsere Mandantin eine BU-Rente in Höhe von 2.123,45 € monatlich. Der Versicherungsschutz läuft noch 12 Jahre.