MedizinrechtRA Marco SchneiderArzt verklagen wegen unterlassener Hilfeleistung – Ihr Recht auf medizinische Hilfe

7. April 2025

Das Wichtigste im Überblick:

Unterlassene Hilfeleistung durch Ärzte ist sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgbar – mit § 323c StGB als zentraler strafrechtlicher Norm und Ansprüchen nach §§ 823 ff. BGB für Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Bei Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung ist eine umfassende Dokumentation des Vorfalls entscheidend – mit genauen Zeitpunkten, Zeugen und wörtlichen Aussagen, um Beweissicherung zu gewährleisten.
Die Kanzlei Scharffetter & Blanke bietet eine kostenlose Ersteinschätzung und verfügt über 30 Jahre Erfahrung im Medizinrecht, was sich in über 200 positiven Mandantenbewertungen widerspiegelt.

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Wenn Ärzte nicht helfen – ein rechtliches und ethisches Dilemma

Die Hilfe zu verweigern, wenn sie am dringendsten benötigt wird, stellt für Betroffene ein traumatisches Erlebnis dar, das Leben gefährden und dauerhafte gesundheitliche Schäden verursachen kann. Wenn ein Arzt trotz erkennbarer Notlage keine oder unzureichende Hilfe leistet, handelt es sich nicht nur um einen Verstoß gegen die medizinische Ethik, sondern dieser kann auch rechtliche Konsequenzen im Bereich des Arzthaftungsrechts nach sich ziehen.

Einen Arzt wegen unterlassener Hilfeleistung zu verklagen ist ein komplexes rechtliches Unterfangen, das fundiertes Fachwissen im Arzthaftungsrecht und eine strategische Herangehensweise erfordert. In diesem Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, wie ein solches Verfahren abläuft und wie unsere Kanzlei Scharffetter & Blanke Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen kann.

Wann liegt eine strafbare unterlassene Hilfeleistung durch einen Arzt vor?

Eine unterlassene Hilfeleistung im juristischen Sinne liegt vor, wenn ein Arzt bei einem „Unglücksfall“ – also einem plötzlich eintretenden Ereignis, das eine erhebliche Gefahr für Menschen mit sich bringt – keine Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zumutbar gewesen wäre.

Im medizinischen Kontext kann dies verschiedene Formen annehmen. Dazu gehören die Verweigerung einer Behandlung in einer Praxis oder Klinik trotz akuter Beschwerden, das Nichterscheinen eines Notarztes trotz dringenden Bedarfs oder die unterlassene Weiterleitung an eine geeignete Fachabteilung. Auch die unzureichende Reaktion auf Verschlechterungen des Gesundheitszustands oder die Entlassung eines Patienten trotz erkennbarer Risiken fallen in diese Kategorie.

Ärzte stehen dabei unter einer besonderen rechtlichen Verpflichtung. Nicht nur der allgemeine Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung nach § 323c StGB kann relevant sein, sondern auch die besondere Garantenstellung des Arztes nach § 13 StGB. Diese besagt, dass ein Arzt aufgrund seiner beruflichen Stellung eine erhöhte Pflicht zur Hilfeleistung hat.

Die rechtlichen Grundlagen für eine Klage gegen einen Arzt

Die rechtliche Beurteilung unterlassener Hilfeleistung durch Ärzte stützt sich auf mehrere zentrale Rechtsgrundlagen.

Strafrechtliche Aspekte:

Der § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung) verpflichtet jeden, bei Unglücksfällen Hilfe zu leisten, wenn dies erforderlich und zumutbar ist. Bei Ärzten gilt diese Pflicht in besonderem Maße aufgrund ihrer fachlichen Expertise.

Gemäß § 13 StGB (Begehen durch Unterlassen) können Ärzte durch ihre Garantenstellung auch durch Unterlassen eine strafrechtliche Verantwortung begründen. Sie haben eine besondere Verpflichtung zum Handeln.

In schwerwiegenden Fällen kann auch der Tatbestand der Aussetzung nach § 221 StGB erfüllt sein, wenn ein Arzt eine Person in einer hilflosen Lage im Stich lässt und dadurch deren Gesundheit gefährdet.

Zivilrechtliche Aspekte:

Die §§ 823 ff. BGB bilden die Grundlage für Schadensersatzansprüche bei Gesundheitsschädigungen durch unterlassene ärztliche Hilfe. Diese Paragrafen ermöglichen die Durchsetzung finanzieller Ansprüche für erlittene Schäden.

Der Behandlungsvertrag gemäß §§ 630a ff. BGB verpflichtet den Arzt zu einer fachgerechten Behandlung und kann bei Pflichtverletzungen ebenfalls Grundlage für Ansprüche sein.

Berufsrechtliche Aspekte:

Die Musterberufsordnung für Ärzte enthält ebenfalls einschlägige Regelungen, insbesondere die Pflicht zur Hilfeleistung in Notfällen. Verstöße gegen diese berufsrechtlichen Pflichten können zu standesrechtlichen Konsequenzen führen.

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Die emotionale Dimension: Was Betroffene durchmachen

Wenn Sie oder ein Angehöriger Opfer unterlassener Hilfeleistung geworden sind, befinden Sie sich wahrscheinlich in einer emotional belastenden Situation. Unsere langjährige Erfahrung von mehr als 30 Jahren in der Betreuung von Mandanten in ähnlichen Fällen zeigt, dass die Betroffenen häufig mit komplexen emotionalen Herausforderungen konfrontiert sind.

Die meisten unserer Mandanten erleben eine Mischung aus Wut und Enttäuschung über das Versagen eines Systems, dem sie vertraut haben. Hinzu kommt ein tiefes Gefühl der Ungerechtigkeit, das besonders schwer wiegt. Bei schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen oder gar Todesfällen gesellen sich Trauer und Verzweiflung zu diesen Emotionen.

Viele Betroffene haben zudem Angst, gegen einen Arzt oder eine Klinik „keine Chance“ zu haben, und sorgen sich vor hohen Kosten eines Rechtsstreits. Die Befürchtung, dass ihnen nicht geglaubt wird, sowie Selbstvorwürfe, nicht energischer Hilfe eingefordert zu haben, verstärken die psychische Belastung zusätzlich.

Diese emotionale Dimension nehmen wir bei Scharffetter & Blanke sehr ernst. Unsere mehr als 200 positiven Bewertungen bestätigen, dass Mandanten besonders unsere empathische Herangehensweise und das Verständnis für ihre schwierige Situation schätzen.

Strategien und Lösungsansätze bei unterlassener Hilfeleistung

Wenn Sie einen Arzt wegen unterlassener Hilfeleistung zur Verantwortung ziehen möchten, verfolgen wir bei Scharffetter & Blanke einen umfassenden, auf Ihren individuellen Fall zugeschnittenen Ansatz. Unsere 30-jährige Erfahrung im Medizinrecht ermöglicht es uns, auch komplexe Fälle erfolgreich zu bearbeiten.

Ausführliche medizinische Sachverhaltsaufklärung

Wir legen größten Wert auf eine gründliche Aufarbeitung des medizinischen Geschehens. Dafür arbeiten wir mit einem Netzwerk spezialisierter medizinischer Gutachter zusammen, die eine kompetente Einschätzung des Sachverhalts ermöglichen. Die sorgfältige Sicherung aller verfügbaren Beweise wie Patientenakten, Zeugenaussagen und die Dokumentation der Folgeschäden bilden die Grundlage für eine erfolgreiche rechtliche Vertretung.

Eine präzise medizinische und rechtliche Einordnung des Vorfalls ist entscheidend für die weitere Strategie. Unsere hohe Spezialisierung im Medizinrecht ermöglicht es uns, selbst komplexe medizinische Zusammenhänge rechtlich korrekt zu bewerten und darzustellen.

Umfassende Prüfung der rechtlichen Optionen

Wir nehmen eine sorgfältige Abwägung zwischen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Ansatzpunkten vor und schätzen die Erfolgsaussichten verschiedener Verfahrenswege realistisch ein. Auf dieser Basis entwickeln wir eine auf Ihre Bedürfnisse und Ziele abgestimmte Strategie, die sowohl Ihre rechtlichen als auch Ihre persönlichen Interessen berücksichtigt.

Außergerichtliche Lösungsansätze

Wo immer sinnvoll, streben wir Verhandlungen mit dem Haftpflichtversicherer des Arztes an und arbeiten auf eine außergerichtliche Einigung hin. Wir begleiten Sie auch bei Schlichtungsverfahren vor der Ärztekammer und setzen unsere langjährige Erfahrung ein, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Falls erforderlich, unterstützen wir Sie bei der Erstattung einer Strafanzeige und begleiten Sie durch das gesamte Strafverfahren. Wir vertreten Ihre Interessen engagiert in zivilrechtlichen Klagen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld und setzen Ihre Rechte durch alle Instanzen hindurch durch.

Dabei ist es uns besonders wichtig, nicht nur die rechtliche, sondern auch die menschliche Dimension im Blick zu behalten. Unsere mehr als 30-jährige Erfahrung zeigt: Oft geht es unseren Mandanten nicht primär um finanzielle Entschädigung, sondern darum, dass der Arzt sein Fehlverhalten eingesteht und ähnliche Fälle in Zukunft verhindert werden.

Unsere Expertise im Medizinrecht

Die Kanzlei Scharffetter & Blanke zeichnet sich durch ihre langjährige Erfahrung und hohe Spezialisierung im Medizinrecht aus. Seit mehr als 30 Jahren konzentrieren wir uns auf die Vertretung von Patienten in komplexen medizinrechtlichen Fällen, wobei unterlassene Hilfeleistung einen unserer Schwerpunkte bildet.

Unser Team besteht aus Fachanwälten mit tiefgreifenden Kenntnissen. Diese umfassende Expertise ermöglicht es uns, auch in komplexen medizinischen Sachverhalten die rechtlichen Implikationen korrekt zu erkennen und zu bewerten.

Die Resonanz unserer Mandanten bestätigt unseren Ansatz, der fachliche Exzellenz mit menschlicher Zuwendung verbindet. Wir verstehen, dass jeder Fall nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine persönliche Dimension hat, und begegnen unseren Mandanten stets mit Empathie und Verständnis.

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Praktische Tipps für Betroffene

Wenn Sie vermuten, dass bei Ihnen oder einem Angehörigen ein Fall unterlassener Hilfeleistung durch einen Arzt vorliegt, sollten Sie bestimmte Maßnahmen ergreifen, um Ihre Position zu stärken.

Sofortmaßnahmen zur Beweissicherung:

Dokumentieren Sie den Vorfall so genau wie möglich. Notieren Sie Zeitpunkte, Namen aller beteiligten Personen und wörtliche Aussagen. Diese detaillierte Dokumentation ist für die spätere rechtliche Bewertung von unschätzbarem Wert.

Suchen Sie nach Zeugen und bitten Sie anwesende Personen um ihre Kontaktdaten. Unabhängige Zeugenaussagen können entscheidend sein, um den Sachverhalt zu belegen.

Stellen Sie Ihre medizinische Versorgung sicher, indem Sie umgehend einen anderen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen, um die erforderliche Behandlung zu erhalten. Dies ist nicht nur für Ihre Gesundheit wichtig, sondern dokumentiert auch den medizinischen Bedarf.

Fotografieren Sie sichtbare Verletzungen oder Symptome. Visuelle Beweise können in späteren Verfahren sehr überzeugend sein und den Schweregrad der Situation verdeutlichen.

Weitere wichtige Schritte:

Fordern Sie Ihre vollständige Patientenakte an. Dazu haben Sie ein gesetzliches Recht, und diese Unterlagen sind für die Beurteilung des Falls unerlässlich.

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und informieren Sie diese über den Vorfall. Die Krankenkasse kann ein eigenes Interesse daran haben, Regressansprüche geltend zu machen.

Reichen Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Ärztekammer ein. Diese kann berufsrechtliche Maßnahmen einleiten und stellt eine wichtige zusätzliche Instanz der Überprüfung dar.

Holen Sie eine zweite medizinische Meinung ein. Diese kann helfen, den entstandenen Schaden zu dokumentieren und die Notwendigkeit der versäumten Behandlung zu bestätigen.

Vorbereitung auf das Erstgespräch mit uns:

Für eine effektive anwaltliche Erstberatung benötigen wir eine chronologische Schilderung des Vorfalls, alle verfügbaren medizinischen Unterlagen, Namen und Kontaktdaten von Zeugen sowie Ihre Krankenversicherungsdaten und gegebenenfalls Informationen zu Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Ihr Recht auf angemessene medizinische Hilfe

Das Vertrauen in medizinisches Fachpersonal ist eine Grundvoraussetzung für unser Gesundheitssystem. Wenn dieses Vertrauen durch unterlassene Hilfeleistung erschüttert wird, ist es wichtig, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden – nicht nur für Ihre persönliche Genugtuung und Entschädigung, sondern auch um ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern.

Mit der Kanzlei Scharffetter & Blanke haben Sie einen spezialisierten Partner an Ihrer Seite, der nicht nur über das erforderliche juristische Know-how verfügt, sondern auch die emotionale Dimension Ihres Falles versteht. Unsere hohe Spezialisierung auf Fälle unterlassener Hilfeleistung und Befunderhebungsfehler stellen sicher, dass Ihre rechtlichen Interessen optimal vertreten werden.

Die Zufriedenheit unserer Mandanten, die sich in unseren Bewertungen widerspiegelt, bestätigt unseren ganzheitlichen Ansatz der Mandantenbetreuung. Wir setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass Ihr Recht auf angemessene medizinische Hilfe durchgesetzt wird und Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie Ihre kostenlose telefonische Ersteinschätzung. Gemeinsam gehen wir den ersten Schritt zur Aufarbeitung Ihres Falles und zur Durchsetzung Ihrer Rechte.

Ihre Ansprechpartner

Elisa Chiappetta

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Medizinrecht

Marco Schneider

Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkte: Medizinrecht, Arzthaftungsrecht

Häufig gestellte Fragen

Was genau gilt rechtlich als unterlassene Hilfeleistung durch einen Arzt?

Eine unterlassene Hilfeleistung liegt vor, wenn ein Arzt bei einem Unglücksfall keine Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und zumutbar gewesen wäre. Dies kann die Verweigerung einer Behandlung, das Nichterscheinen eines Notarztes oder die unterlassene Weiterleitung an eine Fachabteilung umfassen.

Welche rechtlichen Grundlagen sind für eine Klage gegen einen Arzt relevant?

Zentral sind § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung), § 13 StGB (Garantenstellung des Arztes), §§ 823 ff. BGB (Schadensersatzansprüche) und §§ 630a ff. BGB (Behandlungsvertrag). Zusätzlich gelten berufsrechtliche Regelungen aus der Musterberufsordnung für Ärzte.

Welche Entschädigungsmöglichkeiten bestehen bei unterlassener Hilfeleistung?

Bei unterlassener Hilfeleistung können Sie materielle Schäden (Behandlungskosten, Verdienstausfall) und immaterielle Schäden (Schmerzensgeld) geltend machen. Die Höhe hängt vom Ausmaß der entstandenen Schäden und den langfristigen Folgen ab.

Wie lange dauert ein Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung?

Die Dauer variiert je nach Komplexität des Falls und gewählter Vorgehensweise. Außergerichtliche Einigungen können innerhalb weniger Monate abgeschlossen sein, während gerichtliche Auseinandersetzungen über mehrere Instanzen länger dauern können.

Welche Beweise brauche ich für eine erfolgreiche Klage?

Wichtig sind Ihre Patientenakte, Zeugenaussagen, medizinische Gutachten und eine detaillierte Dokumentation des Vorfalls. Unsere ausführliche medizinische Sachverhaltsaufklärung hilft, alle relevanten Beweise zu sichern.

Was kostet mich die anwaltliche Vertretung?

Die erste Einschätzung Ihres Falls ist für Sie kostenlos. Die weiteren Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Umfang der erforderlichen Tätigkeit. Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir besprechen die Kostenfrage transparent im Erstgespräch. In geeigneten Fällen bieten wir auch Erfolgshonorare an, womit für Sie kein Kostenrisiko besteht und Sie uns in jeder wirtschaftlichen Situation beauftragen können.

Kann ich auch klagen, wenn der Vorfall schon länger zurückliegt?

Im Zivilrecht verjähren Ansprüche grundsätzlich nach drei Jahren, strafrechtlich beträgt die Verjährungsfrist bei unterlassener Hilfeleistung fünf Jahre. Eine zeitnahe rechtliche Beratung ist empfehlenswert, um Ihre Ansprüche zu sichern.

Muss ich immer vor Gericht gehen oder gibt es Alternativen?

Wir prüfen immer zuerst die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung. Unsere 30-jährige Erfahrung hilft uns, den für Ihren Fall optimalen Weg zu finden.

Was ist, wenn der Arzt behauptet, die Hilfeleistung sei nicht zumutbar gewesen?

Wir prüfen sorgfältig Faktoren wie erforderliche Kenntnisse, verfügbare Ressourcen und mögliche Eigengefährdung, um die Berechtigung dieses Einwands zu bewerten. Unsere Spezialisierung im Medizinrecht ermöglicht es uns, solchen Einwänden wirksam entgegenzutreten.

Wie beginnt die Zusammenarbeit mit Ihrer Kanzlei?

Nach Ihrer Kontaktaufnahme bieten wir eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Bei positiver Prognose folgt ein persönliches Erstgespräch mit detaillierter Fallanalyse und Erstellung eines konkreten Verfahrensplans.

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RA Marco Schneider

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