Nachdem ihre Ehefrau verstarb, beauftragte uns die Mandantin mit der Aufklärung des Versterbens.
Wir forderten hierzu die Akte der Staatsanwaltschaft sowie die Pflegedokumentation des Krankenhauses an und beauftragten zusätzlich ein Pflegegutachten.
Es stellten sich mehrere Fehler in der Dekubitusprophylaxe heraus. Die Ärzte reagierten außerdem nicht rechtzeitig auf die Verschlechterung des Zustands. Obwohl die Patientinnen bereits erhebliche Vorerkrankungen aufwies konnte hier der Zusammenhang zwischen Pflegefehler und dem Versterben bewiesen werden.
Nach Verhandlung mit der Gegenseite konnten wir das Hinterbliebenengeld der einzigen Angehörigen sowie ein Schmerzensgeld der Verstorbenen in Höhe von 25.000 € durchsetzen. Ansprüche übriger Hinterbliebener sowie Unterhaltsschaden und Haushaltsführungsschaden sind in diesem Fall nicht entstanden.