Ausgangssituation/Sachverhalt
Nach dem Tod ihrer Ehefrau wandte sich unsere Mandantin mit dem Wunsch an uns, die Umstände des Versterbens juristisch aufklären zu lassen. Die Patientin war im Krankenhaus stationär behandelt worden und hatte bereits mehrere Vorerkrankungen. Dennoch bestand der Verdacht, dass Pflegefehler zum Tod beigetragen haben könnten.
Vorgehen unserer Kanzlei
Wir forderten zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft sowie in die vollständige Pflegedokumentation des behandelnden Krankenhauses. Zusätzlich ließen wir ein pflegefachliches Gutachten erstellen, um die medizinischen Abläufe objektiv bewerten zu können. Dabei traten mehrere Versäumnisse in der Dekubitusprophylaxe zutage. Darüber hinaus reagierten die behandelnden Ärzte nicht rechtzeitig auf die sich verschlechternde gesundheitliche Situation der Patientin.
Trotz der bestehenden Vorerkrankungen konnte der ursächliche Zusammenhang zwischen den Pflegefehlern und dem Versterben letztlich nachgewiesen werden.
Ergebnis / Erfolg
In außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenseite konnten wir ein Hinterbliebenengeld für die einzige Angehörige sowie ein Schmerzensgeld für die Verstorbene in Höhe von insgesamt 25.000 € durchsetzen.
Besondere Aspekte des Falls
Dieser Fall zeigt exemplarisch, dass auch bei vorerkrankten Patientinnen medizinische Behandlungs- und Pflegefehler haftungsrechtlich relevant sein können. Der Schlüssel zum Erfolg lag hier in der sorgfältigen Kombination staatsanwaltlicher Ermittlungsergebnisse mit einem unabhängigen Pflegegutachten.
Ansprüche auf Unterhalt oder Ersatz für entgangene Haushaltsführung wurden im vorliegenden Fall nicht geltend gemacht, da entsprechende wirtschaftliche Abhängigkeiten nicht bestanden.
Rechtlicher Hinweis
Bitte beachten Sie, dass jeder Fall individuell ist und die Erfolgsaussichten stets von den konkreten medizinischen und rechtlichen Umständen abhängen. Gerne beraten wir Sie persönlich, wenn Sie eine ähnliche Erfahrung gemacht haben.