MedizinrechtRA Marco SchneiderBehandlungsfehler mit Todesfolge: Verjährung und Ansprüche der Angehörigen
Behandlungsfehler mit Todesfolge stellen Angehörige vor komplexe rechtliche Herausforderungen. Neben vererbten Ansprüchen des Verstorbenen entstehen eigene Ansprüche auf Beerdigungskosten, Unterhalt und seit 2017 auch Schmerzensgeld. Die Verjährungsfristen beginnen unterschiedlich - meist drei Jahre ab Kenntnis, absolut nach zehn Jahren. Als erfahrene Kanzlei im Medizinrecht unterstützen wir Angehörige mit kostenloser Erstberatung bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

