RA Marco SchneiderAllgemeinArtikelArtikelDürfen Lehrer Gendern? VG in Berlin lehnt Eilantrag eines Vaters gegen die Verwendung gendergerechter Sprache ab

8. Mai 2023

Die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache durch Lehrkräfte wird in der Gesellschaft kontrovers diskutiert und auch rechtlich beleuchtet. Das Verwaltungsgericht Berlin hat kürzlich entschieden, dass Lehrkräfte einer 10. Klasse in Arbeitsmaterialien und mündlich gendern dürfen, ohne dabei gegen das elterliche Erziehungsrecht oder das Neutralitätsgebot des Staates zu verstoßen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Lehrkräfte im Rahmen der Rahmenlehrpläne bei der Auswahl von Lehrinhalten und Materialien einen gewissen Spielraum haben. Zudem sei der Spracherwerb bei Zehntklässlern bereits weitgehend abgeschlossen, so dass sie durch das Gendern nicht unzumutbar belastet werden. Auch die Verständlichkeit der Lehre und der Elternkommunikation werde durch die Verwendung geschlechtergerechter Sprache nicht beeinträchtigt.

Das Neutralitätsgebot des Staates werde ebenfalls nicht verletzt, da sowohl eine Ablehnung als auch eine Befürwortung des Genderns politische Positionen darstellen. Insgesamt sei es für Lehrkräfte daher kaum möglich, ihren Sprachgebrauch so auszugestalten, dass er keiner politischen Zuschreibung mehr unterliegt.

Trotzdem sollten Lehrkräfte bei der Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache auch darauf achten, dass die Klarheit und Verständlichkeit des Unterrichts nicht beeinträchtigt werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtliche Einordnung des Genderns durch weitere Gerichtsentscheidungen und gesellschaftliche Entwicklungen in Zukunft entwickeln wird.

Rechtliche Einordnung

Das Gendern ist ein hoch relevantes Thema, insbesondere in Bildungseinrichtungen. Die Verwendung von gendergerechter Sprache soll dazu beitragen, Geschlechterstereotype und -diskriminierung abzubauen und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern. In der Praxis bedeutet dies, dass Lehrkräfte bei der Ansprache ihrer Schülerinnen und Schüler geschlechtsneutrale Formulierungen verwenden, beispielsweise indem sie statt „Schüler“ oder „Schülerinnen“ das Wort „Studierende“ verwenden.

Die Frage, ob Lehrkräfte das Gendern im Unterricht verwenden dürfen, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Es gibt keine rechtliche Vorschrift, die die Verwendung von gendergerechter Sprache verbietet oder vorschreibt. Allerdings gibt es auch keine ausdrückliche Regelung, die es Lehrkräften erlaubt, im Unterricht zu gendern. Das Erziehungsrecht der Eltern oder das Neutralitätsgebot des Staates ist – wie bereits erwähnt – nicht beeinträchtigt.

In der Praxis müssen Lehrkräfte daher abwägen, ob sie das Gendern im Unterricht verwenden möchten oder nicht. Hierbei sollten sie auch die Meinungen und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen. Eine Möglichkeit besteht darin, die Schülerinnen und Schüler in die Entscheidung einzubeziehen und gemeinsam mit ihnen zu besprechen, ob und wie das Gendern im Unterricht umgesetzt werden soll.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass Lehrkräfte bei der Verwendung von gendergerechter Sprache darauf achten sollten, dass dies nicht zu Lasten der Verständlichkeit oder Klarheit des Unterrichts geht. Es sollte vermieden werden, dass die Schülerinnen und Schüler durch die Verwendung von geschlechtsneutralen Formulierungen verwirrt werden oder dass die Sprache zu kompliziert wird.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass Lehrkräfte grundsätzlich das Gendern im Unterricht verwenden dürfen. Allerdings sollten sie hierbei sorgfältig abwägen, ob und wie sie gendergerechte Sprache verwenden möchten, und dabei auch die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen. Es ist wichtig, dass die Verwendung von gendergerechter Sprache nicht zu Lasten der Klarheit oder Verständlichkeit des Unterrichts geht.

Zu dem Fall des Verwaltungsgerichts Berlin

Im vorliegenden Fall, bei dem es um die Zulässigkeit von Gendersprache im Unterricht ging, hat das VG Berlin die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung angewandt und den Sachverhalt anhand der konkreten Umstände des Falls geprüft. Dabei hat es berücksichtigt, dass die betreffenden Schüler bereits die 10. Klasse besuchten und somit der Spracherwerb bereits weitgehend abgeschlossen war, was sich nicht negativ auf die Verständlichkeit der Lehre auswirkte. Angesichts der Tatsache, dass Geschlechtergerechtigkeit auch in anderen Bereichen des Lebens an Bedeutung gewinnt, ist es sachgerecht, dass auch die Schule darauf reagiert und das Thema in den Lehrplan aufnimmt. Allerdings ist noch offen, wie zu entscheiden wäre, wenn ein Deutschlehrer in einer niedrigeren Klassenstufe ohne Diskussion der Gründe für Gendersprache Arbeitsblätter entsprechend formulieren würde. Hierüber gibt es noch keine klare Entscheidung, weshalb es wahrscheinlich ist, dass ähnliche Fälle auch in Zukunft vor Gericht verhandelt werden.

RA Marco Schneider