Für viele Patienten kann die Beauftragung eines Rechtsanwalts eine Hürde darstellen. In diesem Artikel soll Ihnen ein grober Überblick darüber gegeben werden, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts im Medizinrecht bei uns erwartet.
Kontaktaufnahme
Das arzthaftungsrechtliche Mandat beginnt immer mit Ihrer Kontaktaufnahme. Sie schildern uns Ihren Fall per E-Mail oder telefonisch. Die Rechtsanwälte prüfen daraufhin bereits kursorisch den Sachverhalt und die sich daraus ergebenden Ansprüche und Erfolgsaussichten.
Individuelle Beratung
Schließlich vereinbaren wir einen Telefontermin mit Ihnen oder eine persönliche Beratung in den Kanzleiräumen. Der Rechtsanwalt nimmt sich hierfür Zeit, nimmt mit Ihnen den gesamten Sachverhalt auf und berät Sie über ein zweckmäßiges Handeln in Ihrem individuellen Fall. Hierbei zeigen wir Ihnen alle Handlungsmöglichkeiten auf, beraten sie über Vor- und Nachteile und erarbeiten eine Strategie für das weitere Vorgehen.
Einzelfall
Zur Einschätzung der weiteren Vorgehensweise kommt es ganz auf Ihren Einzelfall an, denn:
Kein Fall ist wie der andere
Ist zunächst eine Aufklärung Ihrer Behandlung auf etwaige Fehler des Behandelnden angezeigt, so werden hierzu Ihre Behandlungsunterlagen angefordert und durch den Rechtsanwalt geprüft. Sind hierbei Behandlungs- oder Aufklärungsfehler ableitbar, so wird eine Behandlungschronologie erstellt und gutachterliche Fragestellungen erarbeitet. Diese betreffen die juristischen Kernpunkte Ihrer Behandlung welche, nach Beweislasten und Kausalitätsvermutungen, Ihre Schadensersatzansprüche begründen.
Liegt bereits ein positives Sachverständigengutachten vor, so wird dies auf seine Ergiebigkeit für die Durchsetzbarkeit zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche geprüft. Bei einem den Behandlungsfehler verneinenden Gutachten wird dieses auf Qualität und Schlüssigkeit geprüft und ggf. ein Ergänzungsgutachten eingeholt.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Schließlich treten wir für Sie in die Verhandlung mit den Ärzten, Krankenhäusern und Versicherern. Hierbei beziffern wir Ihre Ansprüche und setzen diese außergerichtlich für Sie durch. (Aktuell beenden wir ca. 70% unserer Fälle im außergerichtlichen Bereich.) Wir beraten Sie über Abfindungsvergleiche, prüfen medizinische Gutachten der Gegenseite und gleichen deren Vortrag mit unserer Rechtseinschätzung und Bemessung der Schadenshöhe ab.
Bei fortwährender Weigerungshaltung oder bloßer Teilregulierung Ihrer berechtigten Schadensersatzansprüchen durch die Versicherer, klagen wir Ihre Ansprüche schließlich vor Gericht ein.